Hier finden Sie meine Vorstösse
zur Einschränkung der Suchmittelwerbung:
- Alkoholwerbung
(8.4.03 mit 105 JA zu 64 Nein - Stimmen angenommen)
- Tabakwerbung
(8.4.03 mit 105 JA zu 62 Nein - Stimmen angenommen)
- illegale
Tabakwerbung bei Bahnhöfen (10.6.08)
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Neue Luzerner Zeitung Online 3.12.2015
Plakatverbot für Tabak und Alkohol
OBWALDEN · Der Kantonsrat hat das Gesundheitsgesetz in
zweiter Lesung beraten und einstimmig verabschiedet. Damit wird dem Kantonsspital
mehr unternehmerischer Spielraum zugestanden. Das Parlament beharrte zudem
auf einem Plakatverbot für Tabak und Alkohol.
Bereits in der ersten Lesung hatte sich die FDP erfolglos gegen ein Verbot
der Plakatwerbung für Alkohol und Tabak ausgesprochen; unterstützt
wurde sie von der SVP.
Für die zweite Lesung beantragte sie, das Verbot auf Tabak zu beschränken.
Wenn auch Alkoholwerbung verboten werde, habe das massive Auswirkungen
auf das Sponsoring im Sport. Bis zu einem Fünftel dieser Gelder könnten
ausbleiben.
Der Kantonsrat liess sich davon nicht beeindrucken. Er sprach sich mit
32 zu 17 Stimmen für ein Plakatverbot für Tabak und Alkohol
aus. (...)
SRF Tagesschau 13.09.2014, 19.30 Uhr
Vernehmlassung für neues Tabakproduktegesetz abgelaufen
Mit dem neuen Tabakproduktegesetz will der Bundesrat den Gefahren des
Rauchens Nachdruck verleihen. Eines der Kernelemente davon ist ein Verbot
von Tabakwerbung. Gesundheitsorganisationen verlangen ebenso ein Verbot
von Sponsoring. Dies wäre vor allem aber für Festival-Veranstalter
ein Problem. Link

20 Minuten 08.08.2014
Gurtenfestival: Teurere Tickets statt Tabakwerbung?
BERN. Festivalgänger würden mehr fürs Ticket bezahlen,
wenn Tabak-Multis dafür vom Konzertgelände verbannt werden.
Das Gurtenfestival will das Anliegen der Lungenliga nun prüfen.
Sieben von zehn befragten Personen wären bereit, 2 Franken mehr pro
Ticket zu bezahlen, wenn dafür die Zigarettenwerbung vom Festgelände
verschwinden würde. Dies ergab eine nicht-repräsentative Umfrage
der Lungenliga am Paléo-Festival Mitte Juli in Nyon.
Der Berner EVP-Grossrat Ruedi Löffel, Präventionsmitarbeiter
beim Blauen Kreuz, schlägt den Gurten-Organisatoren nun vor, ein
Tabakwerbeverbot zu prüfen. Diese twitterten zum freudigen Erstaunen
des Grossrates zurück: «Danke für den Input, wir werden
dieses Thema anschauen und prüfen.»
Am Gurtenfestival ist vor allem die Marke Parisienne vertreten. Sie betreibt
etwa das Partyzelt «Rock the Block» und ist mit Verkaufsständen
auf dem Gelände präsent. «Der coole Auftritt des Tabakkonzerns
an Openairs vereinfacht den Jungen den Einstieg ins Rauchen», sagt
Thomas Beutler von der Arbeitsgemeinschaft Prävention Tabak Schweiz.
Er ist überzeugt, dass das Gurtenfestival auch ohne finanzielle Unterstützung
der Tabakhersteller durchführbar sei. Verlieren würde hingegen
klar die Tabakbranche, wenn sie keinen Zutritt mehr zu Openairs hätte:
«Eine Verbannung wäre eine Einbusse für die Zigarettenmarken»,
sagt Christophe Berdat, Mediensprecher von British American Tobacco, dem
Besitzer von Parisienne. MW
sda 01.06.2014
Russland: Tabakwerbung jeglicher Art ab sofort verboten
In Russland ist am Sonntag eine weitreichende Anti-Tabak-Gesetzgebung
in Kraft getreten. Jede Form der Werbung für
Zigaretten und andere Tabakprodukte ist dann verboten. In Geschäften
dürfen Zigarettenpäckchen nicht mehr zu sehen sein - wer eins
kaufen will, kann zur Auswahl nur einen Katalog ohne Abbildungen und Logos
zur Hand nehmen. Das Rauchverbot, das bereits
für öffentliche Gebäude wie Schulen und Spitäler sowie
den öffentlichen Nahverkehr gilt, wird auf Restaurants, Cafés
und Hotels ausgeweitet. Offiziellen Angaben zufolge rauchen in Russland
etwa 40 Millionen der 143 Millionen Einwohner. Jedes Jahr sterben rund
400'000 Russen an Krankheiten, die mit dem Rauchen zusammenhängen.
(sda)
20 Minuten 17.12.2010
Mehr Werbung
Zürich. Der November 2010 war laut Media Focus der stärkste
Werbemonat in den vergangenen zehn Jahren. Gegenüber dem Vorjahresmonat
nahm die Print-, Online- und Plakatwerbung um 8,9 Prozent auf 465,7 Mio.
Franken zu.
20 Minuten 24.06.2009
Obama verschärft Kampf gegen Tabakindustrie
US-Präsident Barack Obama hat das bisher strengste Gesetz
zur Regulierung der Tabakindustrie in Kraft gesetzt. Es erlaubt beispielsweise
ein Werbeverbot
für Light-Zigaretten.
(...) «Der seit Jahrzehnten andauernde Kampf zum Schutz
unserer Kinder vor den schädlichen Wirkungen des Rauchens hat sich
endlich siegreich gezeigt», sagte Obama. Der Präsident spielte
auch auf seinen ganz persönlichen Kampf gegen den Tabak an. Er sei
als Jugendlicher verführt worden. «Ich weiss, wie schwierig
es ist, diese Gewohnheit wieder zu durchbrechen», sagte Obama. (...)
Die Aufsichtsbehörde für Lebensmittel- und Medikamentensicherheit
(FDA) kann geschmackliche Zusatzstoffe verbieten, mit denen vor allem
Jugendliche zum Rauchen animiert werden sollen, und sie kann die Werbung
für die Produkte «light» oder «mild» untersagen,
weil damit offensichtlich das Gesundheitsrisiko heruntergespielt werden
soll. Auch Werbung, die sich an Jugendliche richtet, soll verboten werden
können. (...)
Pressemeldung 12. Mai 2009
Alkoholwerbung beeinflusst Trinkverhalten von Jugendlichen
Je mehr Alkoholwerbung Jugendliche schauen, desto mehr Alkohol trinken
sie. Zu diesem alarmierenden Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der DAK
(Anm.: DAK ist eine der grössten Krankenversicherungen Deutschlands).
Und: Alkoholwerbung wird eher von Jungen wahrgenommen als von Mädchen,
sie erinnern auch die Marken häufiger. Als bisher einziger seiner
Art in Deutschland macht der neue Forschungsbericht deutlich, welch starker
Zusammenhang zwischen Alkoholwerbung und dem Alkoholkonsum junger Menschen
besteht. Fazit: Hoher Werbekontakt, hoher Alkoholkonsum.
3.400 Schüler im Alter von zehn bis 17 Jahren aus 174 Schulklassen
nahmen an der großen Befragung teil. (...)
Bernerzeitung.ch/Newsnetz 28.04.2009, 08:44 Uhr
Zigi-Werbung sorgt für rauchende Köpfe
Bei der Ausfahrt des Berner Metro-Parkings hängt eine Zigaretten-Plakatwerbung,
die für rote Köpfe sorgt. Denn seit Januar 2007 ist im Kanton
Bern Suchtmittelwerbung auf öffentlichem Grund verboten.
EVP-Grossrat und Präventionsexperte Ruedi Löffel ist
verärgert. «In der Stadt hängt wieder einmal illegale
Zigi-Plakatwerbung», erklärt er gegenüber «20Minuten»
Das Plakat befindet sich bei der Ausfahrt des Metro-Parkings auf dem Waisenhausplatz.
«Die Plakatgesellschaften und Tabakfirmen müssen endlich akzeptieren,
dass wir im Kanton keine Suchtmittelwerbung tolerieren.» Die Werber
sollten sich an die Richtlinien des Jugendschutzes halten. Denn laut Löffel
soll die Werbung vor allem Junge zum Rauchen animieren. (...) sho.
20 Minuten 28.04.09 Bern/Region
Zigi-Werbung sorgt für Aufsehen
EVP-Grossrat Ruedi Löffel nervt sich über illegale Zigiwerbung
in der Stadt Bern. mar
BERN. EVP-Grossrat und Präventionsexperte Ruedi
Löffel ist genervt: «In der Stadt hängt wieder einmal
illegale Zigi-Plakatwerbung.» Das Werbeplakat befindet sich direkt
bei der Ausfahrt vom Metro-Parking und ist vom öffentlichen Grund
aus sichtbar. Genau dies ist aber seit Januar 2007 im Kanton Bern verboten.
«Die Plakatgesellschaften und Tabakfirmen müssen endlich akzeptieren,
dass wir im Kanton keine Suchtmittelwerbung tolerieren», sagt Löffel.
Die Werber sollten sich an die Richtlinien des Jugendschutzes halten.
«Ziel der Werbung ist es nämlich vor allem, Junge zum Rauchen
zu animieren.»
Gestern war die Stadt noch nicht über das Plakat informiert. «Wir
werden den Hinweis überprüfen und dann über konkrete Massnahmen
entscheiden», sagt Marc Heeb, Leiter der Orts- und Gewerbepolizei.
svg
Berner Rundschau 17.02.09 + Bund 18.02.09 / Leserbriefe
Keine Werbung für Alkohol und Tabak
Ausgabe vom 11.2. «TV-Werbeverbot für Alkohol soll
nun doch nicht fallen»
Es ist der Mehrheit der Fernmeldekommission des Ständerates sehr
hoch anzurechnen, dass sie die Problematik im Zusammenhang mit der Alkoholwerbung
am Fernsehen nüchtern betrachtet und dem Druck der EU nicht nachgeben
will. Zur Verbesserung des Jugendschutzes und zur Verminderung des missbräuchlichen
Konsums ist es dringend nötig, jegliche Form von Werbung und Sponsoring
für Alkohol und Tabak zu unterbinden.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee, Leiter Fachstelle Suchtprävention
des Blauen Kreuzes, Grossrat EVP
Berner Rundschau 28.08.08 / Tabakwerbung
SBB: Kanton setzt das Gesetz durch
Die Bahn darf künftig auch in Bahnhöfen
keine Zigi-Reklamen mehr aufhängen
Der Fall wäre eigentlich längst klar: Im Kanton Bern darf auf
öffentlichem Grund und auf von solchem einsehbar keine Tabakwerbung
hängen. Die SBB liessen trotzdem Zigarettenwerbung zu. Dann griff
der Kanton ein - und setzt nun das Gesetz durch.
Nicht nur der Konsum von Tabakwaren - respektive ein Rauchverbot
in Berner Beizen - gibt zu reden. Auch die Werbung für Zigaretten
geriet im Mai in die Schlagzeilen. Ein Tabakmulti, die SBB und die Allgemeine
Plakatgesellschaft mit ihrer Tochterunternehmung Aussenwerbung Schweiz
(AWS) kamen mit dem bernischen Gesetz in Konflikt, weil sie unter anderen
an Bahnhöfen in Bern, Burgdorf, Köniz und Thun eine mehrwöchige
Zigaretten-Plakatkampagne durchführten. (...). Denn seit dem 1. Januar
2007 ist die Werbung
für Alkohol und Tabak
im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten. Die Sujets brachten
dabei den Berner Präventionsexperten und Grossrat Ruedi Löffel
(EVP/Münchenbuchsee) auf den Plan. Er witterte «eine reine
Provokation» - dass die beteiligten Partner «ausloten wollten,
wie weit sie das Gesetz strapazieren können». Entsprechend
«zufrieden» gibt sich Löffel nun «über einen
weiteren Beitrag an den Jugendschutz». Die gestern publizierte Einigung
zwischen Kanton und AWS, ab 2009 ganz auf Tabakwerbung in Bahnhöfen
zu verzichten, sei «eine saubere Lösung» - die konsequente
Haltung rechne er dem beco «ganz hoch an». Dazu hält
der Kanton in seiner Mitteilung fest, die Rechtslage im Innern der Bahnhöfe
sei komplizierter, weil da auch das Eidgenössische Eisenbahngesetz
eine Rolle spiele. Doch «vertiefte rechtliche Abklärungen zeigten
nun, dass das kantonale Verbot auch hier anzuwenden ist».
«Passen uns Kantonsbestimmungen an»
«Froh» über den Ausgang der «konstruktiven Gespräche»
mit den SBB und der AWS zeigt sich Stefan Reichen. Der Leiter Stab im
Berner Wirtschaftsamt beco begrüsst insbesondere, dass es in Sachen
Tabakwerbung
im Kanton Bern ab nächstem Jahr «keinen Spielraum mehr geben
wird». Dass die SBB schliesslich «freiwillig» auf die
Regeln des Kantons eingestiegen seien, zeuge vom Willen der Bundesbahnen,
sich an die kantonale Gesetzgebung binden zu wollen, so Reichen. Dem entspricht
auf Anfrage auch SBB-Sprecher Roland Binz: «Wir passen uns den Bedürfnissen
und dem Willen der kantonalen Behörden an», hält er fest.
Auch wenn die SBB dies schon früher versprochen hätten, folgten
jetzt Taten: «Bis zur Übergangsfrist werden wir die Gesetze
im Kanton Bern einhalten können.» (...)
Alkoholwerbung:
Fast identisch
Wie stehts um die Bewerbung
von Alkohol im Kanton Bern? Im Grossen und Ganzen herrschten dort
dieselben Regeln wie für die Bewerbung von Tabakwaren, kommentiert
Stefan Reichen vom Berner Wirtschaftsamt (beco). Nebst der zulässigen
Bewerbung durch Verkäufer wie Coop oder Denner bildet die grösste
Ausnahme die erlaubte Werbung für Bier und Wein im Rahmen von Anlässen.
In der politischen Diskussion des Gesetzes wurde diese seinerzeit wieder
zugelassen. Das heisst konkret, dass zum Beispiel Bier-Firmen für
Anlässe, die sie sponsern, werben dürfen - nicht aber, dass
sie grundsätzlich Werbung für Alkohol machen dürfen.
Für nicht-alkoholisches Bier gilt diese Regel jedoch nicht. «Allerdings
bleibt die Frage», so Stefan Reichen vom beco, «wie sollte
Werbung für nicht-alkoholische Getränke denn aussehen?»
Fakt ist, Werbung für alkoholische und nicht-alkoholische Getränke
derselben Marke sind sich oft zum Verwechseln ähnlich - sie tragen
oft gar denselben Namen (mit dem Zusatz «alkoholfrei»).
Laut Gesetz dürften also beispielsweise auf Balkonen keine Sonnenschirme
mit Bier-Werbung von öffentlichem Grund aus einsehbar sein. «Theoretisch
ja», so Reichen. «Gäbe es Hinweise, dass es sich um eine
gezielte Werbeaktion handle, würden wir aktiv.» Sonst zähle
er auf gesunden Menschenverstand. (sat)
Medienmitteilung Kanton Bern 27.08.08
Einigkeit über Verbot der Tabakwerbung
Der Kanton hat mit Vertretern der AWS Aussenwerbung Schweiz die Rechtslage
besprochen und das weitere Vorgehen festgelegt. Tabakwerbung,
die vom öffentlichen Grund aus einsehbar ist, ist und bleibt auch
bei Bahnhöfen und Bahngeländen verboten. Vertiefte rechtliche
Abklärungen haben gezeigt, dass im Kanton Bern die Werbung im Innern
der Bahnhöfe ebenfalls nicht zulässig ist. Für die Umsetzung
dieser Praxisänderung gilt eine kurze Übergangsfrist bis Ende
2008. (...)
Die AWS Aussenwerbung Schweiz und die SBB (...) anerkennen freiwillig,
dass zukünftig die Werbung auch im Bahnhofinnern
nicht mehr möglich sein wird. Damit die Firmen Gelegenheit
haben, sich auf die Praxisänderung einzustellen und bestehende Verträge
zu erfüllen beziehungsweise anzupassen, wurde für die Werbung
im Bahnhofsinnern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 festgelegt.
Journal of Health Economics 4.7.08
Werbeverbote vermindern Tabakkonsum
Entgegen den Behauptungen der Tabakindustrie führen Werbeverbote
zu einer entscheidenden Reduktion des Tabakkonsums.
Dies gilt besonders auch für Entwicklungsländer, wie eine Untersuchung
der Universität Cape Town in Südafrika nachweist. Der Wirtschaftsexperte
Evan Blecher analysierte den Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und -konsum
in 30 Entwicklungsländern. "Verbote spielen tatsächlich
eine wichtige Rolle bei Reduktion des Tabakkonsums in diesen Ländern",
erklärt Blecher. Dies trifft hauptsächlich auf umfassende Regelungen
zu. Ausserdem können Werbeverbote in Entwicklungsländern noch
grössere Wirkung haben als in Industrieländern.
Die Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation
verlangt in Artikel 13 ein umfassendes Verbot der Werbung, der Verkaufsförderung
und des Sponsorings, um den Konsum von Tabakerzeugnissen zu vermindern.
Quelle: Evan Blecher, The impact of tobacco advertising
bans on consumption in developing countries, in: Journal of Health Economics
2008; 27: 930-942
sda 30.5.08 / Kanton Aargau
Die Kontrollen beim Alkohol- und Tabakverkauf an Jugendliche
im Kanton Aargau sollen verschärft werden.
Der Regierungsrat will mit dem neuen Gesundheitsgesetz den Gemeinden die
Möglichkeit geben, Testkäufe durch Minderjährige anzuordnen.
(...)
Um die Prävention zu verstärken, will
der Regierungsrat zudem grossflächige Werbung für Tabakwaren
und alkoholische Getränke verbieten. Darunter fallen Plakat-,
Kino- und Bandenwerbung. Davon ausgenommen sind Firmenbezeichnungen am
Geschäftssitz oder Produktionsort.
20 Minuten 30.5.08
Zigaretten-Werbung: Jetzt liegt der Fall beim Richter
BERN. Im Kanton Bern wird es für Tabakmultls und Plakatfirmen
eng. Weil sie trotz Verbot
für Zigaretten werben, laufen nun Anzeigen gegen sie.
«Die Zigarettenwerbung beim Thuner Bahnhof soll noch vor der Euro
08 verschwinden». fordert SP-Grossrat Patric Bhend. Damit dies auch
passiert, hat der Politiker gestern Stafanzeige eingereicht. Und er ist
nicht der Einzige Auch in Köniz ärgert man sich über Glimmstängel-Plakate
und bringt die Sache vor Gericht. «Wenn das Gesetz verletzt wird,
müssen wir handeln«, so Polizeichefin Marianne Streiff. Seit
Januar 2007 gilt im Kanton Bern nämlich eine strenge Regelung. Laut
dieser ist jegliche
Werbung für Tabak illegal, wenn sie von öffentlichem Grund
aus gesehen werden kann. (...).
Bereits vorletzte Woche hatte der Präventionsexperte Ruedi Löffel
verlangt, dass die Werbung am Bollwerk in der Stadt Bern verschwindet
- was am Folgetag erledigt wurde (20 Minuten berichtete).
«Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst und sind jetzt mit unseren
Werbepartnern im Gespräch. damit sich solche Fehler nicht wiederholen»,
so Philip-Morris-Sprecher Lars-Olaf Brendel. Wie es für die angezeigten
Firmen weitergeht, entscheidet jetzt ein Richter. Den Beklagten drohen
Strafen bis zu 20000 Franken. Nina Jecker
Bund 30.05.2008 / Kanton Bern
Tabakplakate trotz Werbeverbot
Seit Anfang 2007 gilt im Kanton Bern ein weitgehendes Werbeverbot
für Tabak und Alkohol.
Die ersten 16 Monate hielten sich alle daran, doch nun laufen wieder grosse
Kampagnen. Ein Thuner SP-Grossrat sowie die Gemeinde Köniz reagieren
mit Strafanzeigen. Reto Wissmann
Ob in Bern, Biel, Thun, Burgdorf, Münchenbuchsee, Zollikofen oder
Köniz: Überall wirbt die Tabakindustrie auf SBB-Grundstücken
wieder intensiv für ihre Produkte – obschon im Kanton Bern
seit Anfang 2007 ein weitgehendes Werbeverbot gilt. Auf öffentlichem
Grund sowie an Orten, die vom öffentlichen Grund aus sichtbar sind,
ist Werbung
für Alkohol und Tabak
untersagt. «Seit das Verbot in Kraft ist, hatten wir keine Probleme»,
sagt Stefan Reichen vom Berner Wirtschaftsamt (Beco) und spricht von einer
«Erfolgsgeschichte». Seit Mitte Mai seien ihm aber plötzlich
die vielen Zigarettenplakate um die Bahnhöfe aufgefallen. Das Beco
habe daraufhin die Plakatgesellschaften und die SBB aufgefordert, «den
gesetzlichen Zustand wiederherzustellen» und die Plakate zu entfernen.
Passiert ist seither jedoch wenig. Auf dem Thuner Bahnhofplatz hängen
beispielsweise immer noch Bier- und Tabakplakate. Patric Bhend, Thuner
SP-Grossrat, hat deshalb gestern eine Strafanzeige «gegen unbekannt»
eingereicht. «Wir verabschieden doch keine Gesetze, nur damit sie
einfach ignoriert werden», so Bhend. Bereits
letzte Woche hat die Gemeinde Köniz eine Strafanzeige gegen die SBB
eingereicht, wie Gemeinderätin Marianne Streiff (evp) bestätigt.
Die Anzeige bezieht sich auf ein Zigarettenplakat beim Bahnhof Niederwangen,
das laut Streiff von der Strasse aus gut sichtbar ist. (...)
Berner Zeitung 28.05.2008 / TABAKWERBUNG
Gesetz für alle - oder doch nicht?
Am Bahnhof Niederwangen hängen zwei
Tabakreklamen. Mich stört das, und ich frage mich: Wie ist das mit
der Gesetzgebung? Tabakwerbung ist ja verboten auf "öffentlichem
Grund und auf von diesem einsehbaren privaten Grund".
Ich gehe davon aus, dass kantonale Verbote auch im ganzen Kanton und für
alle gelten - oder bin ich da einer Täuschung erlegen?
Markus Bont, Niederwangen
TeleBärn News 22. Mai 2008 ab 18.05 Uhr jeweils
im Stundetakt
Tabak-Werbung trotz Verbot
Tabak-Werbung ist auf öffentlichem Grund verboten.
Die SBB scheint sich nicht an dieses Verbot zu halten. In Bahnhöfen
hängt immer noch Werbung für Tabakwaren.
TeleBärn-Video
Berner Rundschau 22.05.2008 Front + Kanton
SBB umgehen Werbeverbot
Seit 2007 gilt im Kanton ein Verbot für Tabakwerbung auf öffentlichem
Grund. Obschon die SBB liberalerem Bundesrecht verpflichtet wären,
versprachen sie damals, sich an bernisches Recht zu halten. Doch weit
gefehlt: Bestens von öffentlichem Grund einsehbar hängen beispielsweise
in den Bahnhöfen Bern, Burgdorf oder Niederwangen Plakate der Tabaklobby.
Die Gemeinde Köniz reichte gestern dagegen Anzeige ein. Präventionsexperte
Ruedi Löffel will im Grossen Rat von der Regierung Erklärungen
für die Plakate. (sat) Seite 12
SBB trotzen Werbeverbot für Tabak
Köniz erstattet Anzeige - Burgdorf will verbotene
Tabakwerbung am Bahnhof überprüfen
Seit anderthalb Jahren gilt kantonsweit ein Verbot
für Tabakwerbung im öffentlichen Raum. Die SBB versprachen,
sich kantonalem Recht unterzuordnen. Trotzdem hängen an Bahnhöfen
jetzt Plakate mit Zigiwerbung: Köniz erstattet Anzeige.
Was in Gemeinden oder im Kanton gilt, muss nicht unbedingt auch für
die Schweizerischen Bundesbahnen gelten. Sie unterstehen Bundesrecht und
profitieren dadurch oft von Sonderstellungen. Das kann, wie im Fall des
kantonalbernischen Tabakwerbeverbots, beispielsweise seit dem 1. Januar
2007 zur absurden Situation führen, dass im öffentlichen Raum
sonst verbotene Werbebotschaften aus ebendiesem auf SBB-Gelände trotzdem
eingesehen werden können. Und dies, obschon genau dieses Schlupfloch
im Handels- und Gewerbegesetz des Kantons seit anderthalb Jahren untersagt
wäre. Dass sich die SBB damit über kantonales
Recht hinwegsetzten, rechtfertigt SBB-Sprecher Roland Binz damit,
dass er «von Rechts wegen keine Veranlassung» sehe, in Burgdorf,
Biel, Bern oder Köniz aktiv zu werden, um die sonst verbotene Tabakwerbung
von SBB-Geländen und damit aus dem Blickfeld des öffentlichen
Raumes verschwinden zu lassen.
Aufgefallen sind die Werbebotschaften Präventionsexperte Ruedi Löffel:
«Mit Erschrecken» habe er in den letzten Wochen und Tagen
«von der Unverfrorenheit» Kenntnis genommen, wie die Tabaklobby
mit gezielten Werbekampagnen auf SBB-Grund kantonales Recht umginge. Der
EVP-Grossrat teilt mit, er wolle in der Fragestunde
des Rats im Juni die Kantonsregierung in die Pflicht nehmen und Antworten
darauf, wie diese auf den Aushang der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG)
respektive deren Tochterunternehmung Impacta reagieren wolle. (...) Löffel
fordert in einer Stellungnahme vom Kanton zudem bessere Unterstützung
für die Gemeinden - denn diese müssen die Einhaltung des Gesetzes
schliesslich durchsetzen.
Romy Kieliger, stellvertretende Leiterin der Burgdorfer Polizeidirektion,
sagt auf Anfrage, sie habe bisher keine Kenntnis von der Tabakwerbung
am Bahnhofplatz - werde aber den Sachverhalt abklären und allenfalls
dagegen vorgehen. Bisher sei ihr kein vergleichbarer Fall bekannt - «nur
ab und zu» habe sie schon gegen verbotene Alkoholwerbung vorgehen
müssen.
Kurzen Prozess mit der Tabakwerbung am Bahnhof Niederwangen machte dagegen
gestern die Könizer Gemeinderätin Marianne Streiff-Feller (EVP).
Sie wies ihre Verwaltung an, sofort Anzeige einzureichen: «Gültiges
Recht muss durchgesetzt werden», sagte sie auf Anfrage.
Beim Berner Wirtschaftsamt beco erklärte
Geschäftsleitungsmitglied Stefan Reichen, dass ihm «bis jetzt
keine grösseren Probleme» mit der Umsetzung des abgeänderten
Gesetzes bekannt seien. Auf die aktuellen Fälle in Bern (bei der
Schanzenpost und im Bollwerk) und Burgdorf angesprochen sagt er: «Bei
Werbung, die von öffentlichen Strassen aus eingesehen werden kann,
gibts gar keine Rechtsfrage.» Bei Werbeflächen in Bahnhöfen
sei die Situation «etwas schwieriger zu beurteilen». Doch
solange es sich um öffentliche Durchgänge zu öffentlichem
Verkehr handle, sei die Rechtslage im Kanton die, dass diese - auch wenn
nicht in öffentlichem Besitz - juristisch wie öffentlicher Grund
behandelt würden. Das könne namentlich auch die SBB-Unterführung
zu den Gleisen im Bahnhof Bern betreffen.
Dort hätten - ginge es nach Aussagen von SBB-Sprecher
Roland Binz von vor einem Jahr - auch nie Tabak-Werbeplakate hängen
dürfen. «Wir haben unsere Werbepartner
angewiesen, die entsprechenden kantonalen Bestimmungen einzuhalten»,
erklärte er damals. Die Haltung der SBB hat sich offenbar geändert
- und könnte sich bald schon wieder ändern. Denn laut Binz «werden
wir nun wohl prüfen müssen, uns allenfalls den kantonalen Bestimmungen
anzupassen».
Update
2007 verbannte der Bernische Grosse Rat Tabakwerbung
von öffentlichem (oder davon einsehbarem) Grund. Dazu beschloss er
- nachdem sich der Bund für weniger weit gehende Verbote aussprach
-, dass Restaurants zum Schutz
vor gesundheitsschädigendem Passivrauchen in Zukunft rauchfrei
sein müssen. Der definitive Entscheid dazu fällt das Kantonsparlament
in der kommenden Juni-Session. (sat)
Berner Zeitung 22.05.2008 / Werbeverbot
Löffel verurteilt Tabakreklame
Dass bei den Bahnhöfen Bern, Biel,
Zollikofen und Münchenbuchsee etliche Plakate mit Zigarettenwerbung
aufgeklebt wurden, sticht EVP-Grossrat Ruedi Löffel so in die Nase,
dass er in der Fragestunde des Grossen Rates am 10. Juni vom Regierungsrat
wissen will: "Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als sinnvoll,
um solche Provokationen in Zukunft zu verhindern?"
Tatsächlich ist Tabak- und Alkoholwerbung, Kanton Bern auf öffentlichem
Grund und auf von diesem einsehbaren privaten Grund seit 1. Januar 2007
verboten. Dieses kantonale Verbot geht auf einen Entscheid des Grossen
Rates von April 2003 zurück. ue
20 Minuten 21.5.08
Zigaretten-Werbung hängt trotz Verbot
BERN. Seit rund einem Jahr ist im Kanton Bern Werbung
für Tabak und Alkohol
verboten. Dennoch hängt an vielen Orten Werbung für Zigaretten.
Experten sind entrüstet.

Die Zigaretten-Werbung beim Berner Bollwerk erbost
Präventionsexperte Ruedi Löffel. (meo)
«Feel» prangt in grossen Lettern von der Marlboro-Werbung
am Bollwerk. Beim Präventionsexperten und Grossrat Ruedi Löffel
löst das Plakat nur ein Gefühl aus: Wut. «Es ist eine
Schweinerei, was sich die APG und die Zigaretten-Multis da leisten»,
so Löffel. Seit Januar 2007 gilt im Kanton Bern ein Verbot
für Alkohol- und Tabakwerbung
auf öffentlichem oder auf gut einsehbarem privaten Grund.
Auch den Behörden ist die Werbung am Bollwerk ins Auge gestochen.
«Wir sind an der Sache dran», sagt Marc Heeb von der Gewerbepolizei.
Er bestätigt zwar, dass die Plakate «vermutlich nicht
zulässig» seien, will aber «keine voreiligen Schlüsse»
ziehen: «Fehler können passieren», sagt er. Anders beurteilt
Löffel die Sache: «Das ist stinkfreche
Provokation.» Denn auch in Biel, Zollikofen und Münchenbuchsee
seien Dutzende Zigaretten-Plakate ausgehängt worden. «Ich wünsche
mir, dass die Gemeinden Strafanzeigen einreichen», sagt Löffel.
Zudem will er das Thema in der Juni-Session des Kantonsparlaments erneut
zum Thema machen. Bei der Plakatefirma APG konnte gestern niemand Stellung
nehmen. Raffaela Moresi
20 Minuten online, 26.6.07
Ausserrhoden verbannt Alkoholwerbung
Werbung für Alkohol und Tabak wird in Ausserrhoden auf
öffentlichem Grund verboten. Das entschied der Kantonsrat in der
ersten Lesung des Gesundheitsgesetzes, das er mit 57 zu 4 Stimmen guthiess.
Das Gesetz wird voraussichtlich 2008 in Kraft gesetzt. (...)
Auf öffentlichen Grund und «in dessen Sichtbereich» und
in Sportstätten ist Werbung für alkoholische Getränke und
Tabak verboten. (...) Alkoholwerbung im
Umfeld des Sports sei eine Horrorvorstellung.
Bund 8.01.2007
Langer Vorlauf
"Plakatfirmen wehren sich" im Bund vom
3.1.07
Der Werbeleiter der APG nennt es eine "bodenlose
Frechheit", dass für die Umsetzung der Alkohol- und Tabak-Werbeeinschränkungen
im Kanton Bern keine Übergangsfrist gewährt werde.
Tatsache ist, dass der Grosse Rat meine Vorstösse
für Alkohol-
und Tabakwerbeverbote
bereits im April 2003 überwiesen hat. Die APG konnte sich also länger
als 3 Jahre auf die Umsetzung vorbereiten.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
Berner Zeitung + Bieler Tagblatt 4.01.2007
Tabak- und Alkohol-Werbeverbot
Plakatfirma führt Beschwerde
Per Aufsichtsbeschwerde will eine Plakatfirma
die Inkraftsetzung des Tabak- und Alkoholwerbeverbots hinauszögern.
«Es ist eine bodenlose Frechheit
vom Kanton Bern, dass er uns keine Übergangsfrist gewährt»,
sagte der Werbeleiter der Allgemeinen Plakatgesellschaft APG, Othmar Casutt,
gegenüber dem «Bund». Und Beat Roeschlin von Clear Channel
Plakanda ist befremdet, dass der Gesetzgeber sich nicht an «Anstandsregeln»
halte. Darum wurde beim Regierungsrat eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.
Das Ziel: Das seit 1.Januar 2007 geltende Werbeverbot für Tabak und
alkoholische Getränke «auf öffentlichem Grund und auf
von diesem einsehbarem privatem Grund» sowie «an und in öffentlichen
Gebäuden» soll etwas später in Kraft treten.
(...)
DRS Regionaljournal BE FR VS 3.01.2007, 12.30 Uhr
Seit Anfang Jahr gilt im Kanton Bern ein Werbeverbot für Tabak
und Alkohol (Link
0:23).
Berner Zeitung 17.11.2006
Tabak- und Alkoholwerbung
Das Verbot gilt ab Neujahr
(...) Harte Zeiten für alle jene, die mit
der Werbung für und mit dem Verkauf von Tabak und alkoholischen Getränken
ihr Einkommen erwirtschaften. Aber auch für jene, die dank Tabak-
oder Alkoholwerbung eine sportliche oder kulturelle Veranstaltung überhaupt
erst durchführen konnten: Ab 1.Januar 2007
ist im Kanton Bern «auf öffentlichem Grund und auf von diesem
einsehbaren privaten Grund» sowie «an und in öffentlichen
Gebäuden» die Werbung für Tabak und alkoholische Getränke
verboten. Dies hat der Grosse Rat mit der Änderung des Handels-
und Gewerbegesetzes im Juni beschlossen. Jetzt setzt der Regierungsrat
die Änderung in Kraft.
Berner Rundschau 13.11.2006 / Meine Meinung
Werbeverbote schaden der Wirtschaft
Christian Kauter (Präs. Verband der Arbeitgeber Region
Bern und Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber-Organisationen).
Seit 2002 wird unser Land von einem Werbeverbot-Fieber geschüttelt.
Was einst in Genf mit einem nach wie vor schwer verständlichen Entscheid
des Bundesgerichtes seinen Anfang nahm, weitet sich scheinbar unaufhaltsam
Richtung Osten, Norden und Süden aus: Werbeverbote!
Der Kanton Bem hat sich vor einigen Wochen diesem scheinheiligen Tun der
Politikerinnen und Politiker angeschlossen.
Unter der Führung der beiden selbst ernannten
Retter der Volksgesundheit im Berner Grossen Rat, Johanna Wälti-
Schlegel und Ruedi Löffel, wurde die Revision des Gesetzes über
Handel und Gewerbe beschlossen. Was bedeutet dieses
Werbeverbot, welches in erster Linie ein Plakatverbot ist, für die
Bernerinnen und Berner und für den Wirtschaftsstandort
Bern? In erster Linie ganz einfach ein unnötiges
und wirkungsloses Verbot mehr. Noch gibt es nicht eine einzige
zuverlässige und glaubwürdige Studie, die den Beweis liefert,
dass Werbeverbote zu einen Rückgang des Tabakkonsums
führen. (...)
Anmerkung R. Löffel:
Wozu dient denn Suchtmittelwerbung? Zur Verschönerung der Landschaft?
Wohl kaum! Wenn die Werbung tatsächlich "unnötig und wirkungslos"
wäre, wie Herr Kauter behauptet, würden Tabakkonzerne kaum Millionenbeträge
dafür investieren.
Berner Rundschau + Grenchner Tagblatt 13.06.2006
«Ein Affront gegen die Verantwortlichen von Sportvereinen»
Wie bei den Ladenschlusszeiten (...) setzten auch die Beschränkungen
des Handels mit Tabak und alkoholischen Getränken im Grossen Rat
eine engagierte Diskussion ab. Dieser hatte solche Massnahmen 2003 und
2005 mit der Überweisung von vier Motionen
der Grossräte Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) und Johanna
Wälti (Grüne/Burgdorf) verlangt. Tabakwaren
dürfen künftig nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft
werden. Automaten müssen innert drei Jahren umgerüstet werden
oder sind zu entfernen. Werbung
für Raucherwaren und alkoholische
Getränke ist künftig im Kanton Bern grundsätzlich verboten.
Zulässig ist sie einzig noch an den Verkaufspunkten solcher Waren,
beispielsweise in Läden und Gastrobetrieben.
Im Rahmen der ersten Gesetzeslesung hat der Grosse Rat im März eine
Lockerung beschlossen. Demnach darf an öffentlichen Anlässen
weiterhin Werbung für Alkoholika mit weniger als 15 Volumenprozent
gemacht werden, also für Bier und Wein. Für «härtere»
Alkoholika, also Schnaps, ist Werbung an Anlässen nur verboten, wenn
Jugendliche unter 18 Jahren daran teilnehmen.
Gleich aus vier Fraktionen lagen gestern Anträge vor, welche diese
Zugeständnisse wieder kippen wollten: SP/JUSO, EDU, Grüne und
EVP setzten sich dagegen zur Wehr. «Wer
dem Rauschtrinken von immer mehr Jugendlichen etwas entgegensetzen und
einen Beitrag zum Jugendschutz leisten will, der hat heute Gelegenheit
zum Tatbeweis», argumentierte Antragsteller Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee).
Der Präsident des EHC Biel, Andreas Blank (SVP/Aarberg), konterte:
«Das generelle Werbeverbot ist ein Affront gegen die Verantwortlichen
von Sportvereinen. Die Vereinstätigkeit, auch für Junioren,
kostet Geld.» Zusammen mit verschiedenen anderen Rednern plädierte
Blank für die Ausnahmen, wie sie die Kommission einstimmig beschlossen
habe. Der Kanton Bern sei mit den Lockerungen immer noch restriktiver
als alle anderen Kantone, mahnte auch Volkswirtschaftsdirektor Andreas
Rickenbacher (SP). Mit 80 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen scheiterten
die Antragsteller, die Ausnahmen bleiben im Gesetz. (uz)

Verloren Grossrätin (...) und Ratskollege Ruedi Löffel (EVP)
scheiterten gestern mit ihren Anträgen. uz.
Bund 13.06.2006
Eine Stunde länger als Kompromiss
Ladenschluss 20 Uhr statt 22
Uhr, dafür kein vollständiges Verbot von Alkoholwerbung an Sport-
und Kulturanlässen: Hinter diesen Kuhhandel
scharte sich gestern die grosse Mehrheit des bernischen Kantonsparlaments.
(...)
Bierwerbung bleibt erlaubt
Der Grosse Rat hatte in erster Lesung knapp beschlossen, im Gesetz über
Handel und Gewerbe sowohl ein Tabak- als auch ein Alkoholwerbeverbot auf
öffentlichem Grund und an öffentlichen Anlässen zu erlassen.
Hier schlug die Kommission eine Aufweichung vor: Werbung
für Alkoholika unter 15 Volumenprozent soll gestattet sein, es sei
denn, die Veranstaltung richte sich «hauptsächlich an Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren». Das brachte Ruedi Löffel
(evp, Münchenbuchsee), Geschäftsführer des Blauen Kreuzes,
auf die Palme. Gerade Bierwerbung richte sich gezielt an Jugendliche,
übermässiger Bierkonsum fördere die Gewaltbereitschaft
an Sportanlässen. Da wäre es «widersinnig, ausgerechnet
hier den Jugendschutz nicht durchzusetzen». Unterstützung
fand er bei SP, Grünen und EDU. Demgegenüber erklärte Andreas
Blank (svp, Aarberg), Präsident des EHC Biel, ein Alkoholwerbeverbot
an öffentlichen Anlässen sei «ein Affront gegenüber
den Verantwortlichen der Sportklubs» – ein wesentlicher Teil
der Sportsponsoringgelder kämen nun halt einmal aus der Alkoholwerbung.
Kommissionspräsident Samuel Leuenberger (svp, Trubschachen) und Regierungsrat
Andres Rickenbacher (sp) erinnerten daran, dass kein anderer Kanton so
weit gehe in der Einschränkung der Alkoholwerbung wie Bern. Schliesslich
entschied das Parlament mit 80 gegen 67 Stimmen, den von der Kommission
unterbreiteten Kompromiss zu akzeptieren. Mit 103 gegen 16 Stimmen wurde
das Gesetz verabschiedet.
Berner Zeitung + Bieler Tagblatt 13.06.2006
Bierwerbung auch künftig möglich
Bierwerbung am Gurtenfestival, in Fussball- und Eisstadien und
an Schwingfesten ist im Kanton Bern auch künftig möglich. Der
bernische Grosse Rat hat das zuerst anvisierte strikte Werbeverbot fallen
lassen. Urs Egli
Gestern hat der Grosse Rat korrigiert, was er am 23. März dieses
Jahres mit 80 zu 77 Stimmen noch knapp beschlossen hatte: ein generelles
Werbeverbot für alkoholische Getränke. Diese strikte Regelung
ist jetzt vom Tisch. Eine Mehrheit von 80 Grossrätinnen und Grossräten
distanzierte sich gestern von einem weit gehenden Verbot für alkoholische
Getränke mit weniger als 15 Volumenprozenten Alkohol an öffentlichen
Anlässen. 67 Grossratsmitglieder hätten lieber ein fast totales
Werbeverbot im Gesetz über Handel und Gewerbe verankern wollen -
analog der Gesetzesberatung im März.
Saufen bis zum Umfallen
Nicht gerüttelt hat das Kantonsparlament dagegen am Werbeverbot für
Tabak und Alkohol auf öffentlichem Grund. Jedoch: Der Rat verschärfte
das Gesetz dahin, dass Werbung für Getränke mit mehr als 15
Volumenprozenten Alkohol verboten ist, wenn Kinder oder Jugendliche unter
18 Jahren an einem öffentlichen Anlass teilnehmen können. Zum
Beispiel: Verboten ist Werbung für Wodka in einem Fussballstadion.
Keine Freude am Zurückkrebsen der Ratsmehrheit hatte Ruedi Löffel
(EVP, Münchenbuchsee): Wer dem Rauschsaufen der Jugendlichen etwas
entgegensetzen wolle, müsse etwas gegen die aggressiv geführte
Alkoholwerbung tun. Exzesse wie «das Saufen bis zum Umfallen»
hätten in den letzten Jahren zugenommen. «Es ist doch daneben,
wenn für den Stoff, der massive Schäden anrichten kann, geworben
werden darf», kritisierte Löffel. Auch die Fraktionen von EVP,
SP, EDU und GFL schlugen sich auf Löffels Seite. (...)
Die Angst der Sportvereine
Vehement bekämpfte Andreas Blank (SVP, Aarberg) das in erster Gesetzeslesung
beschlossene Verbot für Alkoholgetränke an öffentlichen
Anlässen, zum Beispiel an Eishockeymatches. Als Präsident des
EHC Biel warnte Blank vor diesem Verbot: «Völlig ohne Not würden
uns Sportvereinen Mittel entzogen.» Es gehe ums Überleben der
Berner Sportvereine, betonte auch Ueli Spring (SVP, Lyss).
Johanna Wälti (GFL, Burgdorf), die zusammen mit Ruedi Löffel
eine möglichst strenge Handhabung des Alkoholwerbeverbots im Gesetz
verankert haben wollte, kritisierte die Aufweichung des Gesetzes: «Die
Gesundheit kommt vor der Wirtschaftsfreiheit», meinte Johanna Wälti.
Der neue bernische Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (SP)
verteidigte die liberalere Regelung: «Der Kanton sollte nicht weiter
gehen, weil sonst diverse Anlässe nicht mehr stattfinden könnten.»
20 Minuten, 13.6.06
Werbung für Alkohol bleibt erlaubt
«Ein Kuhhandel – die
kürzeren Ladenöffnungszeiten waren einigen Ratsmitgliedern wichtiger
als der Jugendschutz», klagt EVP-Grossrat Ruedi Löffel.
Nach hitzigen Debatten ging der Grosse Rat gestern auf einen Kompromiss
der Regierung ein: Künftig sollen Berner Shops an Wochentagen bis
20 Uhr offen bleiben können. Das strikte Alkohol-Werbeverbot, das
der Rat einst im gleichen Gesetz verankert sehen wollte, wurde gestern
stark verwässert.
Ein vollständiges Verbot gilt nur für Events, die mehrheitlich
von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Bei anderen Anlässen
ist Werbung für alkoholische Getränke mit maximal 15 Volumenprozent
zulässig. «Das ist blödsinnig und hat mit Jugendschutz
wenig zu tun», so Löffel. «Da wird der finanzielle Nutzen
höher gewichtet als die Gesundheit der Kinder.» (ram)
DRS Regionaljournal BE FR VS 23.03.2006, 17.30 Uhr
Kanton Bern beschliesst neue Ladenöffnungszeiten und neue Eckpfeiler
in der Alkoholwerbung
(...) Die Alkoholwerbung wurde etwas liberalisiert. (Link
3:40).
20 Minuten, 4.5.06
Alkohol-Werbeverbot wird verwässert
Nach langem Hickhack segnet der Berner Regierungsrat das Alkohol-Werbeverbot
ab – jedoch mit Einschränkungen.
Ein vollständiges Verbot gilt nur für Anlässe,
die mehrheitlich von Kindern und Jugendlichen besucht werden. Bei anderen
Events ist Werbung für alle alkoholischen Getränke zulässig,
die maximal 15 Volumenprozent haben.
«Damit wurde die Vorlage erneut verwässert», nervt sich
EVP-Grossrat Ruedi Löffel. «Nun sind Sportanlässe vom
Verbot ausgenommen – genau dort werden Junge aber aggressiv umworben.»
Im Juni entscheidet das Parlament definitiv.
Bund 22.4.2006 / Kanton Bern
Ladenschluss um 20 Uhr
Die Grossratskommission buchstabiert zurück bei
den Ladenöffnungszeiten
Die mühsam erkämpfte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
täglich bis 22 Uhr soll unter den Tisch fallen: Die Grossratskommission
beantragt neu, nur bis 20 Uhr offen zu halten - mit einem wöchentlichen
Abendverkauf. (...)
Noch am 22. März hatte der Grosse Rat mit 102 gegen 83 Stimmen den
Ladenschluss auf 22 Uhr fixiert, trotz Referendumsdrohungen der Gewerkschaften
und des kantonalen Detaillistenverbands. (...)
Der Grosse Rat hatte in der Märzsession mit knapper Mehrheit von
80 gegen 77 Stimmen zudem ein Werbeverbot für
Tabak und Alkohol ins Gesetz über Handel und Gewerbe geschrieben.
Ganz knapp hatte damit Ruedi Löffel (evp, Münchenbuchsee), Geschäftsführer
Suchtprävention beim Blauen Kreuz, einen Sieg errungen, obschon Freisinnige
und SVPler vor den Auswirkungen eines Werbeverbots auf Sport- und Kulturveranstaltungen
gewarnt hatten. Auch diesen Grossratsbeschluss interpretiert die vorberatende
Kommission neu: Am Werbeverbot für Tabak wird festgehalten, am Alkoholwerbeverbot
auf öffentlichen Plakatstellen ebenfalls. Hingegen entschied die
Kommission, an Veranstaltungen Alkoholwerbung für Getränke mit
weniger als 15 Volumenprozent Alkohol zuzulassen. Für Höherprozentiges
und Tabak darf nur an Veranstaltungen geworben werden, zu denen nur Erwachsene
Zutritt haben. Die Kommission fordert zudem in einer Motion die Regierung
auf, die Bundesvorschriften im Bereich der Tabak- und Alkoholprävention
durchsetzen.
Problem Einstiegsgetränke
«Es ist ärgerlich, dass ausgerechnet bei den alkoholischen
Einstiegsgetränken, den süssen Mischgetränken und dem Bier,
Ausnahmen gemacht werden», sagt Ruedi Löffel. Diese Konzession
gegenüber Sportorganisationen und Kulturveranstaltern «regt
mich auf». Welche Rolle diese Alkoholika bei Sportanlässen
spielten, habe man jüngst wieder bei den Zwischenfällen beim
Match EHC-Biel - Gottéron gesehen, als der Sicherheitschef 14-Jährigen
das Bier wegnehmen musste.
Ob er im kommenden Juni im Parlament bei der zweiten Lesung des Gesetzes
nochmals eine Verschärfung beantragen werde, liess Löffel offen.
Erfreulich sei immerhin, dass die Einschränkungen beim Tabak unbestritten
blieben und die Plakatwerbung für Alkoholika verboten bleiben soll.
Berner Zeitung + Bieler Tagblatt, 24.3.06
Alkoholwerbung wird verboten
Die Werbung für alkoholische Getränke soll im Kanton
Bern verboten werden. Dies hat der Grosse Rat gestern mit 80 zu 77 Stimmen
beschlossen. Ob das Verbot Bestand hat, wird die zweite Lesung des Gesetzes
zeigen.

Kämpft erfolgreich gegen jegliche Alkoholwerbung:
EVP-Grossrat Ruedi Löffel setzt alles daran,
dass Jugendliche mit dem Konsum von Alkohol gar nicht erst beginnen.
(...) Überrascht vom Resultat und erst zweifelnd, ob bei dieser Abstimmung
wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen sei, zeigten sich Freisinnige
und SVP-Exponenten. Doch Grossrats-Vizepräsident Werner Lüthi
stellte klar: Mit 80 zu 77 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) wollte eine knappe
Mehrheit nicht nur ein Werbeverbot für Tabak, sondern explizit auch
eines für alkoholische Getränke im HGG verankert wissen. SP-Sprecherin
Annemarie Burkhalter sagte, es sei wichtiger, die Jugend vor dem Alkohol
zu schützen als Sportvereine mit Alkoholwerbung zu unterstützen.
Bürgerliche Votanten und Regierungsrätin Elisabeth Zölch
hatten auch moniert, ein Verbot von Alkoholwerbung gefährde kulturelle
Veranstaltungen und Konzerte wie etwa das Gurtenfestival. Ob dem wirklich
so wäre, konnte nicht geklärt werden – «Gurten»-Chef
Philippe Cornu war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
(...)
Ruedi Löffel (EVP) wusste aus der Praxis: «Das Rauschtrinken
bei Jugendlichen hat zugenommen.» (...) Urs Egli
Berner Rundschau + Grenchner Tagblatt 24.3.2006 / Kanton Bern
Weniger Werbung für Suchtmittel
Werbeverbote Der Grosse Rat beschloss,
Werbung für Alkohol und Tabak einzuschränken
Auch Jugendliche lassen sich von Werbung beeinflussen. Das Parlament
entschied deshalb - knapp -, Tabak- und Alkoholwerbung einzuschränken.
Im Kanton Bern wird die Werbung für Tabak und Alkohol eingeschränkt.
Die entsprechenden Gesetzesänderungen hat der Grosse Rat gestern
beschlossen - beim Alkohol fiel der Entscheid mit drei Stimmen Unterschied
sehr knapp aus, und die zweite Lesung steht noch an. Im Grundsatz hatte
das Parlament die Werbebeschränkungen bereits vor Jahresfrist aufgegleist,
indem es zwei entsprechende Motionen von Johanna Wälti (GFL, Burgdorf)
und Ruedi Löffel (EVP, Münchenbuchsee) überwiesen hatte.
Gestern ging es im Rahmen der Revision des Gesetzes über Handel und
Gewerbe (HGG) um die Umsetzung der Vorstösse. Während die Einschränkung
beim Tabak nicht mehr umstritten war, wollten Regierung und vorberatende
Kommission aus wirtschaftlichen Gründen auf Einschränkungen
bei der Alkoholwerbung verzichten.
SP, Grüne und EVP für Jugendschutz
Dies stiess bei SP, GFL, EVP, und GBJA auf Kritik. Sie betonten die Wichtigkeit
des Jugendschutzes in diesem Bereich. Ein griffiges Gesetz sei eine kostengünstige
Lösung für den Jugendschutz, sagte Löffel. Wenn auf diesem
Weg zudem der Gewalt in Stadien entgegengewirkt werden könne, habe
man doppelt gewonnen. Ihn ärgere, wie die geltende nationale Lebensmittelverordnung
umgangen werde, sagte er mit Verweis auf das aktuelle Beispiel Fussball-Nationalmannschaft.
Eigentlich untersagte Methoden zum Schutz von Jugendlichen seien gang
und gäbe. Der Bund regle die Plakatwerbung nicht, sagte Wälti.
Daher mache es Sinn, auch bei der Alkoholwerbung eine kantonale Lösung
zu treffen.
Bürgerliche für Kehrtwende
Die Bürgerlichen hingegen wollten bei der Alkoholwerbung eine Kehrtwende
vollziehen. Verbote führten «bekanntermassen zu Mehrkonsum
der verbotenen Substanzen», machte der FDP-Fraktionssprecher geltend.
Für die SVP macht es keinen Sinn, kantonale Lösungen zu treffen,
wo Bundeslösungen nötig seien. Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth
Zölch gab zu bedenken, dass stärkere Einschränkungen dazu
führten, dass Grossveranstaltungen wie das Gurtenfestival oder internationale
Fussballspiele nicht mehr in Bern stattfänden. (...) (sda, cab)

BIER-WERBUNG Ruedi Löffel ärgert sich über einen
Sponsor der Fussball-Nationalmannschaft.
Damit der Jugendschutz greife, brauche es eine kantonale Lösung.
cab
Bund 24.3.2006 / Kanton Bern
Streit um Alkoholwerbung
Der Grosse Rat hat gestern das Gesetz über Handel
und Gewerbe verabschiedet
Alkohol- und Tabakwerbung soll im Kanton Bern im Interesse des Jugendschutzes
eingeschränkt werden. Das hat der Grosse Rat mit 80 gegen 77 Stimmen
knapp beschlossen. Die FDP reagierte frustriert und entzog dem ganzen
Gesetz über Handel und Gewerbe ihre Unterstützung.
Ruedi Löffel, EVP-Grossrat und Geschäftsführer des Blauen
Kreuzes, hatte einen werbewirksamen Auftritt: Er schwenkte am Rednerpult
des Grossen Rats die Gratismützen, die am Töggeliturnier der
BEA an Jugendliche und Schüler verteilt wurden. Bierreklame zierte
sie. Und er hielt ein Werbeplakätchen in die Höhe, auf dem Jugendliche
die Fussball-Nationalspieler Cabanas und Streller mit einem kühlen
Bier hochleben lassen. «Alleine geniessen unmöglich»,
suggeriert dabei der Brauer des «offiziellen Biers der Schweizer
Nationalmannschaft». «Himmeltraurig» sei es, dass heute
hemmungslos Alkoholwerbung gezielt auf Jugendliche ausgerichtet werde,
sagte Ruedi Löffel, und er verwies darauf, bei Gewalt in Sportstadien
sei immer auch Alkohol im Spiel.
Eigentlich würde die eidgenössische Lebensmittelverordnung gezielte
Alkoholwerbung für Jugendliche verbieten, doch niemand kümmert
sich um den Vollzug. Löffel wollte deshalb «solchen Machenschaften
einen Riegel schieben» und Werbeeinschränkungen ins kantonale
Gesetz über Handel und Gewerbe schreiben, dann müssten die Gemeinden
die Durchsetzung sicherstellen.
Bürgerlicher Widerstand
Ruedi Löffel und andere Parlamentsmitglieder hatten vor drei Jahren
mit einer Motion Einschränkungen für Tabak- und Alkoholwerbung
gefordert. Mit 105 gegen 64 Stimmen wurde damals ihr Vorstoss überwiesen.
Doch als es nun um die Umsetzung dieses Verbots ging und die Regierung
auftragsgemäss ein Verbot für Alkohol- und Tabakwerbung auf
öffentlichem Grund und «an öffentlichen Anlässen,
sofern zahlreiche Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen»,
ins Gesetz schreiben wollte, setzte bürgerlicher Widerstand ein.
Die Einschränkungen bei der Tabakwerbung blieben zwar unbestritten,
doch bei der Alkoholwerbung sei der Jugendschutz in der Lebensmittelverordnung
geregelt, er brauche nicht auch noch kantonal geregelt zu werden, sagte
Lorenz Hess namens der SVP. Werbung sei der «Motor für zahlreiche
Kultur- und Sportveranstaltungen», gab Christoph Erb zu bedenken.
Das Gurtenfestival oder Anlässe im Stade de Suisse wären gefährdet,
wenn an diesen Orten Alkoholwerbung nicht mehr möglich wäre.
SP und Grüne stellten sich jedoch voll hinter das Begehren der EVP.
«Vorbeugen ist besser und billiger als Heilen», meinte für
die SP Daniel Gnägi (Niederbipp). Das Parlament dürfe nicht
vor der Wirtschaft und den Sportverbänden kuschen, mahnte Johanna
Wälti (gfl, Burgdorf).
Zölch sieht «Standortnachteil»
«Mit Besorgnis» sähen alle den steigenden Alkoholkonsum
der Jugendlichen, sagte Kommissionspräsident Samuel Leuenberger (svp,
Trubschachen). Aber eidgenössische Vorschriften via kantonales Gesetz
durchzusetzen, sei der falsche Weg. Der Jugendalkoholismus, der «sehr
ernst» zu nehmen sei, müsse auf eidgenössischer Ebene
angegangen werden, sagte auch Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch,
sonst erwachse dem Kanton Bern ein Standortnachteil.
Freisinniger Frust
In einem knappen Entscheid – ein Teil der Grossräte glänzte
durch Abwesenheit – sprach sich das Parlament mit 80 gegen 77 Stimmen
für Werbeeinschränkungen sowohl beim Tabak wie beim Alkohol
aus. Das veranlasste die Freisinnigen, das ganze Gesetz über Handel
und Gewerbe in Frage zu stellen, obschon es auch die Liberalisierung des
Ladenschlusses bringt. (...) «Dieses Ergebnis ist nicht mehrheitsfähig»
– die FDP könne das Gesetz nicht mehr unterstützen.
SVP zieht durch
Vor der Schlussabstimmung begann damit das ganze Gesetz zu wanken. «Wir
können sehr gut mit dem alten Gesetz leben und brauchen keine neue
Ladenschlussregelung», sagte Corrado Pardini namens der SP und nahm
damit den freisinnigen Frust auf. Doch zu diesem Manöver bot die
SVP nicht Hand. In der zweiten Lesung werde man die Alkoholwerbung erneut
diskutieren, fand Lorenz Hess (svp, Stettlen), das Gesetz verdiene Zustimmung.
Die EVP setzte sich ebenfalls für die Vorlage ein, die ihr einen
knappen Sieg in der Frage der Alkoholwerbung gebracht hatte. Mit 89 gegen
45 Stimmen wurde das Gesetz über Handel und Gewerbe darauf in erster
Lesung verabschiedet. Die Freisinnigen enthielten sich der Stimme, ein
Teil der SP und der Grünen stimmte Nein oder enthielt sich.
DRS Regionaljournal BE FR VS 23.03.2006, 12.00 Uhr
Werbeverbot für Alkohol und Tabak bleibt - das entschied der bernische
Grosse Rat
Mit 80 zu 77 Stimmen wurde die Änderung des Gesetzes über den
Handel und das Gewerbe angenommen. (Link
3:26).
sda 23.03.2006 / Grosser Rat
Tabak- und Alkoholwerbung wird eingeschränkt
Im Kanton Bern wird die Werbung für Tabak und Alkohol eingeschränkt.
Die Gesetzesänderungen hat der Grosse Rat am Donnerstag beschlossen
- beim Alkohol fiel der Entscheid knapp aus, und die zweite Lesung steht
noch an.
Im Grundsatz hatte das Parlament die Werbeinschränkungen
bereits vor Jahresfrist aufgegleist, indem er überraschend zwei entsprechende
Motionen von GFL und EVP überwiesen hatte.
Am Donnerstag ging es im Rahmen der Revision des Gesetzes über Handel
und Gewerbe (HGG) um die Umsetzung der Vorstösse. Während die
Einschränkung beim Tabak kaum umstritten war, wollten Regierung und
vorberatende Kommission aus wirtschaftlichen Gründen auf Einschränkungen
bei der Alkoholwerbung verzichten.
SP, Grüne und EVP für Jugendschutz
Dies stiess bei SP, GFL, EVP, und GBJA auf Kritik. Sie betonten die Wichtigkeit
des Jugendschutzes in diesem Bereich.
Ein griffiges Gesetz sei eine kostengünstige
Lösung für den Jugendschutz, sagte Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee).
Wenn auf diesem Weg zudem der Gewalt in Stadien entgegengewirkt werden
könne, habe man doppelt gewonnen.
Der Bund regle die Plakatwerbung nicht, sagte Johanna Wälti- Schlegel
(GFL/Burgdorf). Daher mache es Sinn, auch bei der Alkohol- Werbung eine
kantonale Lösung zu treffen.
Bürgerliche für Kehrtwende
Die Bürgerlichen hingegen wollten bei der Alkoholwerbung eine Kehrtwende
vollziehen. Verbote führten «bekanntermassen zu Mehrkonsum
der verbotenen Substanzen», machte der FDP- Fraktionssprecher geltend.
Für die SVP macht es keinen Sinn, kantonale Lösungen zu treffen,
wo Bundeslösungen nötig seien.
Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth Zölch gab zu Bedenken, dass
stärkere Einschränkungen bei der Alkoholwerbung dazu führten,
dass Grossveranstaltungen wie das Gurtenfestival oder internationale Fussballspiele
nicht mehr in Bern stattfänden.
Trotz diesem Votum beschloss der Rat die Einschränkungen beim Alkohol
schliessich mit 80 zu 77 Stimmen bei 9 Enthaltungen. (...)
20 Minuten, 15.3.06
Alkoholwerbung: Regierung ignoriert Verbotsauftrag
BERN Der Knatsch um ein Werbeverbot für Alkohol geht
weiter: Nun hat die Berner Regierung das Verbot aus der Gesetzesvorlage
gekippt entgegen dem Parlamentsentscheid.
«Ich bin von der Berner Regierung enttäuscht», sagt EVP-Grossrat
Ruedi Löffel. Vor drei Jahren beschloss der bernische Grosse Rat,
die Alkoholwerbung auf öffentlichem Grund zu verbieten. Die Regierung
arbeitete eine entsprechende Vorlage aus. Doch der Gesetzesentwurf wurde
von der vorberatenden Kommission zerzaust: Sie kippte das Alkohol-Werbeverbot
aus der Vorlage.
Daran stört sich der Regierungsrat aber offenbar nicht: Nächste
Woche präsentiert er dem Kantonsparlament das neue Gesetz - ohne
Alkohol-Werbeverbot. «Das entbehrt jeglicher
Vernunft», so Löffel. «Schliesslich haben sich die Fakten
für Werbeverbote noch verdichtet.»
Stefan Reichen vom Amt Berner Wirtschaft (Beco) verteidigt den Regierungsentscheid:
«Die Konsequenzen eines solchen Werbeverbots wären gravierend
- zum Beispiel für das Gurtenfestival.»
Die Grossratsdebatte vom Donnerstag dürfte auf jeden Fall hitzig
werden: «Gut möglich, dass das letzte Wort zu diesem Thema
noch nicht gesprochen ist», so Reichen. Und Ruedi Löffel verspricht:
«Ich werde Anträge stellen, damit der ursprüngliche Vorschlag
der Regierung wieder gilt - inklusive Alkohol-Werbeverbot.» Raffaela
Moresi
Thuner Tagblatt 4.3.06
Nachgefragt bei Marc Jost
Im Rahmen unserer Wahl-Serie beantwortet heute EVP-Kandidat Marc Jost
(Thun) einige persönliche Fragen.
Herr Jost, was bringt Sie um den Schlaf?
Die Tatsache, dass weltweit 800 Millionen Menschen hungern. (...)
Was werden Sie als Grossrat garantiert nicht machen?
Für reiche Berner die Steuern senken. (...)
Wer ist für Sie Mister Bern?
Ruedi Löffel, weil er unermüdlich für den Jugendschutz
kämpft, zum Beispiel für ein Alkohol- und Tabakwerbeverbot.
(...) TT
Dieses Interview erscheint als Folge einer Serie, in der wir Grossrats-Kandidatinnen
und -Kandidaten aus dem Wahlkreis Thun vorstellen. Die Wahl ist am 9.
April.
BZ und Bieler Tagblatt 10.2.06 / Kanton Bern / HANDEL UND GEWERBE
Alkoholwerbung soll doch nicht verboten werden
Detailhandelsgeschäfte sollen bis 22 Uhr geöffnet
sein dürfen, die Tabakwerbung wird beschränkt, die Werbung für
Alkohol soll aber nicht verboten werden. Dies hat die vorberatende Kommission
entschieden.
«Dass nun die bürgerliche Kommissionsmehrheit ausnahmslos alle
Vorschriften zur Einschränkung der Alkoholwerbung aus dem Gesetzesentwurf
gestrichen hat, ist aus Sicht der EVP nicht akzeptabel», kritisiert
Ruedi Löffel die grossrätliche Kommission, die das Gesetz über
Handel und Gewerbe vorberät. Die Kritik des EVP-Grossrats ist nicht
unberechtigt. Denn es war der Grosse Rat, der im April 2003 mit grossem
Mehr Ja gesagt hat zu Werbeeinschränkungen für Tabak und Alkohol.
«Der Entscheid ist nicht nur Ausdruck eines eigenartigen Demokratieverständnisses,
das klare Parlamentsentscheide ignoriert, sondern ein weiteres Beispiel
von schier unerträglicher Machtpolitik», wettert Motionär
Löffel.
Entscheid umgestossen
Bei der jüngsten Sitzung hat sich die Kommission nämlich dafür
entschieden, das Werbeverbot allein auf Tabak zu beschränken. Entgegen
dem Entscheid vor knapp drei Jahren soll die Werbung für alkoholische
Getränke also nicht verboten werden. Hingegen wird der Verkauf von
Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Ebenfalls verboten werden
soll der Verkauf von Tabak mit Automaten.
Neu sollen Detailverkaufsgeschäfte im Kanton Bern von Montag bis
Freitag von 6 bis 22 Uhr und an Samstagen bis 17 Uhr geöffnet sein
dürfen. Der Regierungsrat wollte eine deutlich weiter gehende Liberalisierung,
nämlich einen vollständigen Verzicht auf Ladenschlussvorschriften.
Das Gesetz wird in der Märzsession vom Grossen Rat beraten. ue
20 Minuten, 7.2.06
Bürgerliche torpedieren Alkohol-Werbeverbot
Eklat im Berner Kantonsparlament: Obwohl der Rat keine Alkoholplakate
mehr zulassen will, wurde das Verbot aus der Gesetzesvorlage gekippt.
«Diese Machtdemonstration ist eine Frechheit und zeugt von einem
merkwüdigen Demokratieverständnis», ärgert sich Ruedi
Löffel (EVP). Auf seinen Vorschlag hin hatte der Grosse Rat ein Werbeverbot
für Alkohol an sämtlichen öffentlich sichtbaren Orten beschlossen.
Eine Kommission bekam den Auftrag, die nötigen Gesetzesänderungen
vorzubereiten. Doch knapp drei Jahre später steht nun kein Wort mehr
von einem Verbot im Entwurf.
Es gibt Leute, die der Meinung sind, dass ein Schluck Whisky gut für
die Herzkranzgefässe ist», sagt Kommissionspräsident Samuel
Leuenberger (SVP). Den Ausschlag hätten aber wirtschaftliche Gründe
gegeben: «Viele Sport- und Kulturveranstaltungen könnten ohne
die Werbeeinnahmen kaum überleben.» Für Ruedi Löffel
steht die grosse Schlacht erst bevor: «Das Gesetz muss ja noch vor
den Rat - dann biegen wir diesen Fehlentscheid zurecht.» Patrick
Marbach
Berner Rundschau / Bund 4.2.2006 / Kanton Bern (sda 3.2.06)
Kompromiss bei Ladenöffnungszeiten
Bei der Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Kanton Bern
zeichnet sich ein Kompromiss zwischen den Sozialpartnern ab: Die Geschäfte
sollen künftig wochentags bis 22.00 Uhr und am Samstag bis 17.00
Uhr offen halten dürfen.
Diesen Antrag stellt die vorberatende Kommission des Grossen Rates dem
Kantonsparlament (...).
Kein Werbeverbot für Alkohol
Bei den Werbeverboten, die mit der Gesetzesrevision geplant sind, entschied
sich die Kommission knapp, diese auf Tabak zu beschränken. Ein überwiesener
Vorstoss von Ruedi Löffel (EVP/Münchebbuchsee) hatte ursprünglich
auch ein Werbeverbot für alkoholische Getränke verlangt. Verboten
werden soll zudem künftig die Tabakverkauf am Automaten und an Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren.
DRS Regionaljournal BE FR VS 21.10.2005, 12.00 Uhr
Berner Regierung schickt revidiertes Gesetz über Handel und Gewerbe
in den Grossen Rat (Link
0:36).
Bieler Tagblatt 7.7.05
Nicht mehr vom Staat subventioniert
«Das ist heuchlerisch und wirkungslos»
- BT 30. Juni
Der CEO der APG stellt zwei Behauptungen auf, die einer Richtigstellung
bedürfen: Der Anbau von Tabak wird in der Schweiz seit 1992 nicht
mehr staatlich subventioniert. Dafür werden die rund 330 Tabakbauern
in der Schweiz jährlich mit etwa 18 Millionen Franken direkt von
der Zigarettenindustrie bezahlt. Was Studien
anbelangt, beweisen diese
klar, dass Werbeverbote insbesondere im
Kampf gegen das Rauchen wirksam sind.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee, Grossrat EVP und Urheber der Werbeverbots-Vorstösse
Bieler Tagblatt 30.6.05 / Alkohol und Tabak: Werbeverbot
«Das ist heuchlerisch und wirkungslos»
(...) deutlicher wird Christian Kauter, CEO der Allgemeinen Plakatgesellschaft
APG: «Die Regierung subventioniert den Anbau von Tabak und will
gleichzeitig die Werbung dafür verbieten - das ist paradox.»
Ein Werbeverbot würde der APG schweizweit Umsatzeinbussen in der
Höhe von insgesamt etwa 35 Millionen Franken bescheren. Ein finanzielles
Loch, das sich nicht einfach stopfen liesse, so Kauter, der zudem an der
Wirkung eines Werbeverbotes zweifelt. «Es ist heuchlerisch und bringt
nichts, wie diverse Studien beweisen.»
sda 29.06.2005 + Berner Rundschau 30.06.05 / Kanton Bern
Regierung will Werbeverbot für Alkohol und Tabak
Die bernische Kantonsregierung will die Vorschriften bezüglich
Werbe- und Verkaufsverbot für Alkohol und Tabak verschärfen.
In andern Punkten will sie das Gesetz über Handel und Gewerbe entschlacken.
(...)
Aufheben möchte die federführende Volkswirtschaftsdirektion
die Bewilligungspflicht für Waren- und Dienstleistungsautomaten.
(...) Auch die Pflicht zur Führung eines Gewerberegisters soll für
die Gemeinden entfallen.
Strenger: Alkohol- und Tabakwerbung
Dagegen soll es im revidierten Gesetz neue und strengere Vorschriften
zur Werbung für alkoholische Getränke und Tabak sowie den Handel
mit Tabak geben. Dazu gibt es bereits eidgenössische Vorschriften,
zum Beispiel Werbeverbot in Radio und Fernsehen sowie Tabakwerbung, die
sich speziell an Jugendliche richtet.
Der Regierungsrat will diese Vorschriften nun ergänzen durch ein
allgemeines Werbeverbot auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund,
der öffentlich einsehbar ist. Zudem soll diese Art Werbung an und
in öffentlichen Gebäuden verboten werden. Nur noch an Veranstaltungen,
die sich ausschliesslich an ein erwachsenes Publikum richten, soll Werbung
für Alkohol und Tabak erlaubt sein.
Das vorgeschlagene kantonale Verkaufsverbot für Tabak an
Jugendliche unter 18 könnte längerfristig einer entsprechenden
Regelung auf Bundesbene zum Durchbruch verhelfen, hofft die Regierung.
Auch bei der Abgabe an Automaten soll sichergestellt werden, dass die
Altersgrenze eingehalten wird.
Für die Anpassung der Verkaufsautomaten wird eine Übergangsfrist
eingeräumt. Für den Verkauf und Handel mit alkoholischen Getränken
gelten bereits entsprechende Vorschriften. Die neuen Vorschriften
zu Alkohol und Tabak gehen auf einen vom Grossen Rat überwiesenen
Vorstoss von Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) zurück.
Was bleibt
Geregelt bleiben im Gesetz nach wie vor die Bewilligungspflicht für
Taxis, für Geschicklichkeits- und Unterhaltungsspielautomaten sowie
die kantonale Spielbankenabgabe; die beruflichen Anforderungen für
Bergführer, die Ladenöffnungszeiten und die Umsetzung des Bundesrechts
bezüglich unlauterer Wettbewerb und Konsumkredit.
Schweizer Bauer 14.03.2005 / Tabakanbau
Gesundheit predigen und Tabak rauchen
Auch wenn sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) und der Wirtschaftsverband
Economiesuisse des Öftern in die Haare geraten, manchmal spannen
sie zusammen. So etwa in der "Allianz gegen Werbeverbote", wo
sich beide für eine - man höre und staune - "freie Marktwirtschaft"
einsetzen. Abgewendet werden soll ein Alkohol- und Tabakwerbeverbot.
Suchtprävention und Marktwirtschaft
Das ist zwar durchaus im Interesse der Wein- und Tabakbauern, sticht aber
dem Berner Grossrat und Suchtpräventionsspezialisten Ruedi Löffel
gewaltig in die Nase. "Wie kommt es, dass der Bauernverband sich
in diese Allianz einbinden lässt, wo er sich doch sonst mit der Sonderausstellung
'Natürlich fit' für Werte wie Gesundheit oder eine gesunde Ernährung
einsetzt?", fragt Löffel.
SBV spricht von gesuchtem Widerspruch
"Ein gesuchter Widerspruch", mein Roland Furrer, zurzeit noch
Mediensprecher beim SBV. Es sei selbstverständlich die Aufgabe des
SBV, dem für die Landwirtschaft strategisch wichtigen Weinbau optimale
Bedingungen zu schaffen. Ziel sei Genuss in gesundem Mass. "Koste
es, was es wolle", fügt Löffel lakonisch an. sja.
Berner Rundschau / Grenchner Tagblatt (Kanton) 1.12.04
Die Gesetzesmühlen mahlen langsam
Umsetzung Werbeeinschränkung für Alkohol und Tabak
wird zögerlich umgesetzt
Im April 2003 behandelte der Grosse Rat drei Motionen in Sachen Alkohol
und Tabak. Die beiden Grossräte Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee)
und Johanna Wälti (GFL/Burgdorf) hatten damals Werbeeinschränkungen
für die beiden Suchtmittel verlangt. Der Kanton habe ein Werbeverbot
auf öffentlichem und privatem Grund, in und an öffentlichen
Gebäuden und an öffentlichen Anlässen zu erlassen. Gegen
den Willen des Regierungsrates überwies das Parlament alle drei Vorstösse
mit 105 zu 63 Stimmen. Der Regierungsrat wehrte sich damals vor allem
aus wirtschaftlichen Überlegungen gegen die Überweisung. «Das
ist eine gute Frage», beantwortet Ruedi Löffel den Zeitpunkt
der Umsetzung. Er und Wälti hätten in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten
können. Seit längerer Zeit habe er aber nichts mehr gehört.
«Uns wurde versprochen, dass der Gesetzesentwurf im Juni 2005 erstmals
in den Grossen Rat kommt», erklären die beiden unisono.
Das dürfte knapp werden. Gemäss Stefan Reichen, Leiter Stab
Beco Bern, will die zuständige Volkswirtschaftsdirektion die drei
Monate dauernde Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf im ersten Quartal 2005
starten. Die Motionsforderung will der Kanton im Handels- und Gewerbegesetz
umsetzen. «Wir warteten noch den Entscheid des Grossen Rates zu
einer Motion in Sachen Spielautomaten ab, die dasselbe Gesetz betraf»,
erklärt Reichen die Verzögerung. Eine schleppende Behandlung,
weil der Grosse Rat gegen den Willen der Regierung gehandelt hat, weist
er zurück.
Der Kanton Basel-Stadt ist weiter: Im Oktober 2003 legte der Regierungsrat
einen Gesetzesentwurf vor. Am 10. November 2004 hiess der Grosse Rat die
Verschärfung der Werbeeinschränkung für Alkohol und Tabak
mit 56 zu 16 Stimmen gut. Und gelten soll das neue Gesetz ab 1. Januar
2005. «Bisher gingen jedenfalls keine Beschwerden ein», erklärt
Klaus Mannhart, Pressesprecher Polizeidepartement Basel-Stadt. (uz)
Der Bund 10.4.03
Umstrittenes Werbeverbot
Ein «wichtiges Signal» ist der Entscheid des Grossen
Rats, Alkohol- und Tabakwerbung zu beschränken, für die Schweizerische
Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme. Von Bestrafung
spricht die Plakatgesellschaft, die um 2,5 Millionen Umsatz fürchtet.
• FRITZ LAUBER
Richard Müller, der Leiter der Schweizerischen Fachstelle für
Alkohol- und andere Drogenprobleme, freut sich mächtig. «Das
ist für uns ein wichtiges Signal», lobt er den Entscheid des
Grossen Rats, der am Dienstag mit drei klar überwiesenen Motionen
ein Werbeverbot für Alkohol und Tabak auf öffentlichem Grund
und Privatterrain, das öffentlich einsehbar ist, fordert. Es sei
dringend, dass für Suchtmittel, die in der Schweiz jährlich
10'000 Tote forderten, auf öffentlichem Terrain nicht mehr geworben
werden dürfe. Die Freude des Chefs der Suchtfachstelle mag Ernst
Ehrismann, der Berner Direktor der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG),
nicht teilen: «Wir verlieren rund zehn Prozent des Umsatzes, jährlich
rund 2,5 Millionen Franken», stellt er fest, «das hat auch
Folgen auf die Arbeitsplätze.»
(...)
Die Überweisung der Motionen zur Einschränkung der Tabak- und
Alkoholwerbung zwingt die bernische Verwaltung zum Handeln: «Es
ist nicht ganz einfach, die Idee der Motion umzusetzen», sagt Ruedi
Schneider, der Generalsekretär der Volkswirtschaftsdirektion. Wahrscheinlich
sei eine Grundlage auf Gesetzesstufe erforderlich, weil es sich um einen
Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit handle. Genau werde dies
noch abgeklärt. Zusammen mit den Gemeinden müsse eine Lösung
erarbeitet werden, die vollziehbar sei. Rund zweieinhalb Jahre dürfte
es dauern, bis ein Erlass je nach Rechtsform per Parlamentsbeschluss und
nach Ablauf der Referendumsfrist rechtskräftig sei, sagt Schneider.
Dass die Berner Bevölkerung mehr als zwei Jahre auf die Umsetzung
eines mit grossem Mehr gefassten Grossratsbeschlusses warten soll, ärgert
Motionär Ruedi Löffel (evp, Münchenbuchsee). «Man
merkt, dass die Regierung die Sache widerwillig anpackt», stellt
er fest. Wenn nötig, werde er deshalb wieder Druck machen.
BZ und Bieler Tagblatt 9.4.03 / Kanton Bern
Werbeverbot für Tabak und Alkohol
Keine Plakatwerbung mehr für Tabak und Alkohol auf öffentlichem
und privatem Grund, in und an öffentlichen Gebäuden und bei
öffentlichen Anlässen: Das hat der Grosse Rat gestern deutlich
beschlossen. • STEFAN GEISSBÜHLER
«Es gibt kein Argument gegen Werbeverbote für legale Drogen
wie Tabak und Alkohol», stellte EVP-Grossrat Ruedi Löffel gestern
im Berner Rathaus nüchtern fest. Dafür lieferte Löffel
eine Vielzahl von Argumenten für die Beschränkung der Werbung
für Tabak und Alkohol - und sorgte so für eine heftige Diskussion
und rauchende Köpfe. Die Zigarettenwerbung verspreche Erfolg, Freiheit
und Abenteuer, sagte Löffel. Diese Botschaft zeige leider besonders
bei jungen Menschen Wirkung.
«Süchtige heranzüchten»
«Die Folgen des Tabakkonsums verursachen gemäss Bundesamt für
Gesundheit jährliche Kosten in Milliardenhöhe», sagte
Löffel. Und: «Alkohol ist unser grösstes sozialmedizinisches
Problem» begründete Löffel seine zwei Vorstösse zur
Beschränkung der Tabak- und Alkoholwerbung. «Es ist unfassbar,
dass für Produkte, die jährlich 10 000 Tote fordern, auf Plakatwänden
Werbung gemacht werden darf», führte Löffel weiter aus.
Denn so würden Zehntausende von künftigen Rauchern und Alkoholabhängigen
«herangezüchtet». Ziel jeder Werbung sei die Steigerung
des Umsatzes. Deshalb sei es verlogen, wenn die Werbebranche bestreite,
dass mit Werbeverboten Prävention betrieben werden könne.
(...)
Werbeverbote seien «massive Eingriffe» in die Handels- und
Gewerbefreiheit, sagte demgegenüber CVP-Grossrat Arnold Bertschy.
Und FDP-Fraktionschef Christoph Erb betonte, dass «Werbeverbote
übers Ziel hinausschiessen». Volkswirtschaftsdirektorin Elisabeth
Zölch machte dem Parlament ebenfalls beliebt, die drei Vorstösse
abzulehnen: «Eine kantonale Regelung im Bereich der Tabak- und Alkoholwerbung
ist nicht sinnvoll, denn auf eidgenössischer Ebene sind entsprechende
Vorstösse hängig.» Die Regierung wolle Jugendschutz und
Prävention nicht vernachlässigen, doch zeigten kantonale Alleingänge
wenig Wirkung. Und mit punktuellen Verboten sei mit einem Ausweichen auf
noch zulässige Werbeträger zu rechnen. Der Grosse Rat folgte
dieser Argumentation nicht und überwies die Vorstösse mit grossem
Mehr.
Der Bund, 9.4.03
Schranken für Tabak- und Alkoholwerbung
Plakatwerbung für Alkohol und Tabak wird im Kanton Bern künftig
eingeschränkt: Der Grosse Rat hat gestern nach einer engagierten
Diskussion mit deutlichem Mehr drei entsprechende Motionen überwiesen.
Dies, obwohl sich der Regierungsrat dagegen ausgesprochen hatte. Die Motionen
von Johanna Wälti (gfl, Burgdorf) und Ruedi Löffel (evp, Münchenbuchsee)
zielten mit geringen Abweichungen auf eine Einschränkung von Alkohol-
und Tabakwerbung auf öffentlichem und privatem Grund sowie an öffentlichen
Gebäuden ab. Beide führten den Jugendschutz und Gesundheitsrisiken
als Argumente ins Feld. «Ich bin glücklich», erklärte
Motionär Ruedi Löffel, Ko-Leiter der Fachstelle für Suchtprävention
des Blauen Kreuzes. Für die Suchtprävention stelle der Entscheid
einen sehr wichtigen Schritt dar. «Dass die Motionen derart deutlich
überwiesen worden sind, macht Druck auf die Regierung, die Werbung
auf öffentlichem Grund rasch einzuschränken.» Weniger
erfreut zeigte sich gestern hingegen der Gewerbeverband Berner KMU. «Nichts
gelernt, und auch das noch vergessen ...», betitelte der Verband
sein geharnischtes Mediencommuniqué. Der hoch verschuldete Kanton
müsse nun seinen Verwaltungsapparat aufstocken, um die Werbeeinschränkungen
für Tabak und Alkohol durchzusetzen. Der Verband zweifelt die Wirkung
derartiger Werbeverbote grundsätzlich an und kritisiert jene SVP-Mitglieder,
die den drei Motionen zum Erfolg verholfen hätten. (ktn)
(...)
Immer jüngere Konsumenten
Johanna Wälti und Ruedi Löffel ging es vor allem darum,
die Jugend nicht in Versuchung zu führen. Denn immer gezielter richte
sich Alkohol- und Tabakwerbung an Jugendliche. Bei den ganz Jungen steige
in der Schweiz der Tabak- und Alkoholkonsum massiv, während er gesamthaft
eher rückläufig sei. «Das Einstiegsalter in die legalen
Drogen sinkt», betonte Ruedi Löffel, Ko-Leiter der Fachstelle
für Suchtprävention des Blauen Kreuzes. Jedes fünfte Kind
sei zwischen dem 11. und 16. Lebensjahr einmal «besoffen»,
weil Alcopops gross in Mode gekommen seien. Mit raffinierter Werbung für
diese alkoholischen Süssgetränke, die dem Geschmack der Kinder
entsprächen, würden «Zehntausende von Alkoholikern herangezüchtet»,
kritisierte Löffel. Er verwies auf Zahlen des Bundesamts für
Gesundheit: 300'000 Menschen seien alkoholabhängig, 900'000 pflegten
einen «riskanten Umgang mit Alkohol», drei Milliarden Franken
Schäden verursache der Alkoholmissbrauch. Was Löffel bezüglich
Alkohol sagte, führte Johanna Wälti zum Thema Rauchen aus: Immer
jünger und immer zahlreicher seien die jugendlichen Raucher. 8000
«Rauchertote» verzeichne die Schweiz pro Jahr, obschon sich
der Tabakkonsum seit den 70er-Jahren von gesamthaft 50 Prozent zurückgebildet
habe: auf 42 Prozent bei den Männern und auf 39 Prozent bei den Frauen.
Berner Rundschau / Mittelland Zeitung (Kanton) 9.4.03
Wälti und Löffel überzeugen Rat
Plakate dürfen im Kanton Bern nicht mehr für Alkoholika
und Raucherwaren werben. Der Grosse Rat überwies gestern drei entsprechende
Motionen von GFL und EVP deutlich. Zustimmung gabs aus allen Fraktionen.
• BRUNO UTZ
Plakate, die für Alkohol oder Tabakwaren werben, dürfen künftig
im Kanton Bern weder auf öffentlichem noch auf privatem Grund angeschlagen
werden, falls diese vom öffentlichen Gelände einsehbar sind.
Und im Gegensatz zum Kanton Genf gilt diese Werbeeinschränkung grundsätzlich
für Alkoholika, und nicht nur für solche mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 15 Volumenprozent. Ein der «Genfer-Lösung»
entsprechendes Verbot hatte Johanna Wälti-Schlegel (GFL/Burgdorf)
per Motion gefordert, die strengere Variante Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee).
(...)
Engagiert zerzauste Ruedi Löffel die von der Werbung sowie den Tabak-
und Alkoholbranchen immer wieder vorgebrachten Argumente, wonach die Werbung
sich nicht an Neukunden richte. «Ziel jeder Werbung ist die Steigerung
des Umsatzes», sagte Löffel. Vor allem Jugendliche würden
zum Konsum der beiden Suchtmittel animiert. Und das mit Erfolg, wie Jugendliche
mit Saufparties nur zu oft beweisen würden. Ein Werbeverbot wirke
präventiv. «Und es hilft gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen.»
FDP und SVP mehrheitlich dagegen
(...)
Aber auch Abweichler aus der SVP-Fraktion gingen ans Rednerpult. Fraktionschef
Werner Lüthi, meinte, als Christ, Lehrer und Grossrat unterstütze
er alle drei Motionen. «Wir sollten Junge nicht zum Bösen verleiten.
Mir soll niemand sagen, Werbung sei für nichts.» Volkswirtschaftsdirektorin
Elisabeth Zölch meinte, der Regierungsrat habe sich in Abwägung
aller Pros und Kontras für die Ablehnung entschlossen. Handlungsbedarf
sei zwar gegeben, den möchte die Regierung aber beim Jugendschutz
durchsetzen. (...) Die Mehrheit des Rates liess sich von Zölch nicht
überzeugen.
(...)
Nun hat der Regierungsrat die Gesetzesanpassungen vorzubereiten.
Berner Rundschau / Mittelland Zeitung (Front) 9.4.03
«Es gibt kein sinnvolles Argument gegen das Verbot für
Tabak- und Alkoholikawerbung.»
Ruedi Löffel, EVP/Münchenbuchsee, der im Grossen Rat erfolgreich
die Plakatwerbung bekämpft hat.
Tagesanzeiger online / 20 Minuten online 8.4.03
Alkohol- und Tabakwerbung wird im Kanton Bern eingeschränkt
Im Kanton Bern wird Alkohol- und Tabakwerbung künftig eingeschränkt.
Das Kantonsparlament hat - gegen den Willen der Regierung - nach engagierter
Diskussion mit grossem Mehr drei Entsprechende Motionen überwiesen.
Die Vorstösse zielten auf eine Einschränkung von Alkohol- und
Tabakwerbung auf öffentlichem und privatem Grund sowie an öffentlichen
Gebäuden ab. Die Vorstösse aus den Reihen der Grünen Freien
Liste (GFL) sowie der EVP führten den Jugendschutz und Gesundheitsrisiken
als Hauptargumente ins Feld.
Aargauer Zeitung online 8.4.03
Jugendschutz und Gesundheitsrisiken im Auge
Alkohol- und Tabakwerbung soll im Kanton Bern künftig eingeschränkt
werden. Der Grosse Rat hat am Dienstag nach engagierter Diskussion mit
grossem Mehr drei entsprechende Motionen überwiesen. Sie zielten
mit geringen Abweichungen auf eine Einschränkung von Alkohol- und
Tabakwerbung auf öffentlichem und privatem Grund sowie an öffentlichen
Gebäuden ab. Johanna H. Wälti-Schlegel (GFL/Burgdorf) und Ruedi
Löffel (EVP/Münchenbuchsee) führten den Jugendschutz und
Gesundheitsrisiken als Argumente ins Feld.
(...)
«Ziel jeder Werbung ist die Steigerung des Umsatzes», sagte
Löffel. Deshalb sei es verlogen, wenn die Werbebranche bestreite,
dass mit Werbeverboten Prävention betrieben werden könne. Es
sei nicht normal, mit Milliarden für Suchmittel geworben werde und
gleichzeitig tausende daran stürben.
Regionaljournal Bern 8.4.03
Link
zu regibern.ch
20 Minuten, 10. März
Gegen Verbote bei Alkohol-Werbung
Der Berner Regierungsrat ist gegen die kantonale Einschränkung von
Alkohol- und
Tabakwerbung: Drei Vorstösse, die ein entsprechendes Werbeverbot im öffentlichen
Raum
fordern, empfiehlt die Kantonsregierung dem Grossen Rat zur Ablehnung. «Solche
Werbebeschränkungen müssen auf nationaler Ebene beschlossen werden»,
schreibt die
Regierung.
Motionär Ruedi Löffel ist darüber enttäuscht - nicht
zuletzt wegen des übermässigen
Alcopops-Konsums von Jugendlichen. «Gesundheitspolitische Fragen
hat die Regierung gar
nicht einbezogen», betont Löffel. Mehrere Milliarden Franken
Gesundheitsschäden
im Jahr
verursacht durch Alkohol und Tabak würden den volkswirtschaftlichen
Nutzen durch die
Werbung um ein Vielfaches übersteigen, so Löffel. Er hofft, dass
das Parlament im April
seinen Vorstössen doch noch zustimmt. (des)
Langenthaler Tagblatt / Berner Rundschau, 8.3.03, Stadt und Kt. Bern Plakatwerbung verbieten?
Zwei Grossräte verlangen Werbeeinschränkung für
Tabak und Alkohol.
Mit Blick auf die Wirtschaft lehnt der Regierungsrat die Motionen ab - eine
eidgenössische
Regelung und nicht kantonale Sonderzüglein seien gefragt. Bruno Utz
Den Stein ins Rollen brachte im Jahr 2000 der Kanton Genf: Dieser hatte
ein Werbeverbot
auf öffentlichen Plätzen für Tabakwaren und harte Alkoholika
(mehr als 15-Volumen-Prozent)
eingeführt. Das Verbot sei rechtens, bestätigte vor einem Jahr das
Bundesgericht und löste
damit in kantonalen Parlamenten eine Lawine aus. Ein Seitenast der Vorstoss-Lawine
krachte
auch ins Rathaus zu Bern. Johanna Wälti-Schlegel (GFL/Burgdorf) machte
sich in ihrer
Motion die Genfer-Lösung zu eigen. Weiter geht Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee),
der im
letzten September je einen separaten Vorstoss gegen Plakatwerbung für
Tabakwaren und
Alkoholika in allen Varianten eingereicht hat. «Die Lobbys für
Alkohol und Tabak sind
verschieden. Zudem ist man beim Tabak wesentlich weiter. Einschränkungen
bei der Werbung
sind hier quasi weltweit eine beschlossene Sache», begründet Löffel
die Doppelmotion und
verweist auf Bemühungen in der EU und seitens der Weltgesundheitsorganisation
WHO.
Zweifel am Präventionsnutzen
Jetzt empfiehlt der Regierungsrat dem Grossen Rat, er solle alle drei Motionen
ablehnen.«
Aus Sicht der Wirtschaft sind unterschiedliche Regelungen der Kantone unerwünscht.» Die
grossen Firmen planten Werbekampagnen für die ganze Schweiz. Der Regierungsrat
stellt
zudem den Präventionsnutzen in Frage, wenn ein Kanton ein Werbeverbot
für etwas kenne, was
im Nachbarkanton beworben werde.
Die Wirtschaft spreche sich klar gegen Werbeverbote aus. Sie bezweifle
zudem deren
Wirksamkeit zur Kundengewinnung. Alleine die Tabakindustrie investiere
jährlich
80 Mio.
Franken in Werbung und Sponsoring. «Ein Verbot würde nicht nur
die Wirtschaft stark
treffen, sondern vor allem auch die geförderten Veranstaltungen.»
(...)
Jugendschutz large interpretiert
« Die Begründungen des Regierungsrates wühlen mich auf»,
kommentiert Ruedi Löffel den Bescheid. Der Absatz von Alcopops sei
innerhalb von zwei Jahren nicht um das Zehnfache angestiegen, widerspricht
Löffel dem Regierungsrat. «Er hat sich von 1,7 auf 39 Millionen
Flaschen im letzten Jahr verdreiundzwanzigfacht», erinnert Löffel
an die vergangene Woche von der Alkoholverwaltung veröffentlichten
Zahlen. «10 Millionen Flaschen wurden von unter 18-Jährigen
gekauft und konsumiert», verweist Löffel, der beruflich Leiter
der Suchtprävention Blaues Kreuz Bern ist, auf die «sehr large»
Handhabung der Jugendschutzbestimmungen. Ja, das Gesundheitsbewusstsein
bei den Erwachsenen sei gestiegen und habe den rückläufigen
Konsum von Tabak und Alkohol verursacht, gibt der Grossrat zu. «Aber
im krassen Gegensatz dazu nimmt das Rauchen und Saufen bei den Jungen
extrem zu.» Gar nicht einverstanden sei er mit der Feststellung,
dass die Werbung den vermehrten Konsum kaum beeinflusse und vor allem
nicht an die Jungen gerichtet sei. «Für was macht man denn
mit viel Geld Werbung,
wenn nicht um neue Konsumierende zu gewinnen?», fragt er und gibt
die Antwort gleich selber: «Bei den Jungen holt man neue Kunden.»
Auf die Frage, ob er sich die Wandlung der Motion in ein Postulat vorstellen
könne, meint Löffel: «Ich wüsste nicht, was man noch
prüfen sollte.» Der wirtschaftliche Verlust wegen der Werbemillionen
müsse den Milliardenschäden gegenüber gestellt werden,
welche Rauchen und Trinken jährlich verursachten. «Auch im
Kanton Bern.» Für Löffel ist klar: Nach der letzte Woche
vom Bundesrat beschlossenen Sondersteuer auf Alcopops und der Senkung
der Promillegrenze auf 0,5 durch den Nationalrat vorgestern, wären
seine beiden Motionen ein weiteres Mosaiksteinchen im Kampf gegen den
Missbrauch der legalen Drogen. Es sei wichtig, dass der Grosse Rat dazu
ja sage. Ein Nein würde bei der Beratung der zwei anstehenden Werbeverbotsvorstösse
für Tabak im Nationalrat von den Gegnern als Argument benutzt: «Seht,
auch der Kanton Bern will nichts davon wissen.»
Berner Bär 10.10.02 / Berner Namen
Ruedi fordert
Der Berner EVP-Grossrat Ruedi Löffel fordert eine Einschränkung
der Alkoholwerbung. Rund 40 Millionen Flaschen Alcopops wurden heuer konsumiert.
Der Trend zum Alkoholmissbrauch, vor allem bei Jugendlichen, ist steigend.
Löffel fordert den Berner Regierungsrat auf, Massnahmen zum Verbot
von Alkoholwerbung zu treffen.
20 minuten 10.10.02
Alkoholwerbung: Massive Einschränkung gefordert
BERN – Die Alkoholwerbung im Kanton Bern soll massiv eingeschränkt
werden. Das fordert der Berner EVP-Grossrat Ruedi Löffel
in einer Motion.
Rund 40 Millionen Flaschen Alcopops wurden heuer laut einer Hochrechnung
konsumiert. Der Bund prüft jetzt Gegenmassnahmen (20 Minuten berichtete).
Auch die Berner bleiben nicht untätig: «Alcopops verstärken
den Trend zum Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen», schreibt Ruedi
Löffel in seinem Vorstoss. Weil die Jungen für Werbung besonders
empfänglich seien, würden Alkohol-Werbeeinschränkungen
dieses Problem entschärfen. Nicht zuletzt wegen des Jugendlichen
beauftragt Löffel den Berner Regierungsrat, Massnahmen zum Verbot
von Alkoholwerbung auf öffentlichem und einsehbarem privatem Grund
zu treffen. Im Kanton Genf besteht bereits ein solches Verbot. Ein Grundsatzentscheid
des Bundesgerichtes bestätigte das kantonale Werbeverbot. Löffel
will aber noch weiter gehen als die Genfer. Auch Alcopops, die weniger
als 15 Volumenprozent Alkoholgehalt haben, sollen ins Werbeverbot einbezogen
werden. Ruedi Löffel gewann weitere 30 Grossräte für sein
Anliegen. Er hofft, dass die Motion in der Februarsession im Grossen Rat
behandelt wird und dann schnell umgesetzt werden kann. Denise Schneitter.
20 minuten Online-Umfrage:
Um den Alkohol-Konsum zu reduzieren, fordert der Berner
Grossrat Ruedi Löffel ein Werbeverbot für Alkohol auf öffentlichen
Plätzen und in einsehbaren Privaträumen. Ist dieses Verbot sinnvoll?
Ja: 75% / Nein: 25% (Stand 11.10.02, 10.40 Uhr)
Berner Rundschau 26.9.02 / Stadt und Kanton Bern
Jugend vor dem Konsum schützen
Auf öffentlichem Grund sei im Kanton Bern Werbung für
Alkohol und Tabakwaren zu verbieten. Diese Forderungen erhebt Grossrat
Ruedi Löffel (EVP) in zwei Motionen. Ins gleiche Horn stösst
Johanna Wälti-Schlegel (GFL), welche ein solches Werbeverbot auch
an öffentlichen Anlässen verlangt. Bruno Utz.
Die Werbung für die Suchtmittel hochprozentiger Alkohol und Tabak
kommt unter Druck. Vor allem seitdem das Bundesgericht ein im Kanton Genf
im Jahre 2000 erlassenes Verbot als korrekt beurteilt hat. Das Verbot
verstosse weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen andere
Bestimmungen der Verfassung, wies das Bundesgericht im vergangenen März
eine staatsrechtliche Beschwerde aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft
zurück. Jetzt machen auch Grossräte im Kanton Bern mobil in
dieser Sache - Ruedi Löffel, (EVP/Münchenbuchsee) - beruflich
leitet er die Fachstelle für Suchtprävention beim Blauen Kreuz
in Bern - hat in der letzten Session gleich zwei Vorstösse zu diesem
Thema eingereicht; aufgetrennt auf Alkohol und Tabak. Die Vorstösse
mitunterschrieben haben neben den Kolleginnen und Kollegen aus der eigenen
Fraktion auch Grossräte der SVP, GFL, EDU und CVP. «Der Regierungsrat
wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit Tabakwerbung im Kanton Bern
auf öffentlichem und von dort aus einsehbarem privatem Grund sowie
in und an öffentlichen Gebäuden nicht mehr gestattet ist»,
lautet die eine Motion.
In der anderen Motion ist der Begriff «Tabakwerbung» durch
Alkoholwerbung ersetzt. Das selbe Anliegen vertritt auch die Sozialversicherungsexpertin
Johanna Wälti-Schlegel (GFL/Burgdorf) mit ihrer Motion «Gesundheit
steht über Wirtschaftsfreiheit.» Sie verlangt zusätzlich
noch ein Werbeverbot an öffentlichen Anlässen.
Weiter gehen als der Kanton Genf
Löffel möchte gar ein noch umfassenderes Verbot als der Kanton
Genf, welcher «nur» keine Werbung mehr erlaubt für Getränke
mit einem Alkoholgehalt von über 15 Volumenprozent. Der EVP-Grossrat
begründet den von ihm vorgesehenen Einschluss sämtlicher Alkoholika
mit den so genannten Alcopops (das sind verdünnte, geschmacklich
den Süssgetränken angenäherte Schnäpse usw. mit einem
mit Bier vergleichbaren Alkoholgehalt). «Die Alcopops sprechen vor
allem ein ganz junges Publikum an. Sie haben den Trend zum Alkoholmissbrauch
unter den Jugendlichen verstärkt», begründet Löffel.
Seine Aussagen untermauert er mit Zahlen: Gemäss Löffel wurden
im Jahr 2000 «erst» 1,7 Millionen Flaschen Alcopops verkauft,
letztes Jahr waren es bereits 28 Millionen Flaschen.» Grossrätin
Wälti-Schlegel verweist auf eine Schülerbefragung aus dem Jahr
1998. «Sie ergab, dass 8 Prozent der 15-jährigen Mädchen
und 27 Prozent der gleichaltrigen Knaben jede Woche mindestens einmal
Alkohol konsumieren», schreibt die Burgdorferin. Sie verweist auch
auf die jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten von 3 Mrd. Franken
Kosten infolge Alkoholkonsums. Es sei eine Kernaufgabe aller Erwachsenen,
den Suchtmittelkonsum von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, ist
Wälti-Schlegel überzeugt.
Junge lassen sich leicht ansprechen
Auch bezüglich des Tabakrauchens verweisen die zwei Grossräte
auf die Statistik: Knapp die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer
habe gar nie geraucht. Ein Drittel hingegen rauche regelmässig. «Auch
in der Schweiz werden Raucher aber immer jünger und zahlreicher»,
schreibt Wälti-Schlegel. Und Kollege Löffel betont, der Anteil
der regelmässig rauchenden 15-Jährigen sei von 15 Prozent (1986)
auf über 25 Prozent (1998) angestiegen. «Die Zigarettenwerbung
verspricht Erfolg, Freiheit und Abenteuer. Besonders bei jungen Menschen
zeigt diese Botschaft Wirkung.»
Antwort steht noch aus
Die Antwort des Berner Regierungsrates zu den Motionen steht noch aus.
Vergleichbare Vorstösse sind in den Kantonen Graubünden, Schwyz,
Thurgau und Zürich überwiesen worden. Und am Dienstag dieser
Woche beriet der Solothurner Kantonsrat über eine SP-Motion zum Verbot
der Suchtmittelwerbung. Im Vorfeld hatte die Solothurner Regierung dem
Kantonsrat beantragt, er solle die Motion erheblich erklären. Neben
der SP-Fraktion hatte auch die der SVP Zustimmung signalisiert. Dagegen
hatten sich die Freisinnigen und zum Teil die CVP-Fraktion ausgesprochen.
Die Gegner waren schliesslich in der Mehrheit, das Anliegen wurde mit
76 zu 43 Stimmen bachab geschickt. Ausschlaggebend für die Ablehnung
war eine Vereinbarung des Kantons mit der Allgemeinen Plakatgesellschaft
(vgl. Artikel links). Darin verpflichtet sich diese, in der unmittelbaren
Umgebung von Kindergärten, Schulhäusern und anderen Anlagen,
in denen sich vorwiegend Jugendliche und Kinder aufhalten, auf Tabak-
und Alkoholwerbung zu verzichten.
Berner Rundschau 3.9.02
Weshalb trinken Schüler?
Grosser Rat bestätigt den Jugendschutz. Der Staat müsse
die Jugend besser vor dem Alkoholmissbrauch schützen, verlangte eine
EVP-Motion. Die regierungsrätliche Präventionsstrategie greife
zu kurz. Das Parlament überwies die Motion zwar, schrieb sie aber
sogleich als erledigt ab.
Die durch die Medien publik gewordenen Alkoholexzesse Jugendlicher an
der "Tropical Night" in Langenthal vom vergangenen November
waren für Niklaus Gfeller der Auslöser einer Motion. (...) Jugendliche
könnten die Getränke - trotz Verkaufsverboten - leicht erwerben,
kritisierte Gfeller. Die Präventionsstrategie des Regierungsrates
genüge nicht. Es reiche nicht, wenn zur Durchführung von Veranstaltungen
ein Jugendschutzkonzept verlangt werde. "Dieses muss dann auch durchgesetzt
werden", ortete Gfeller seiner Meinung nach Mängel.
Unterstützung erhielt er seitens der GFL-Fraktion. "82 Prozent
der über 15-Jährigen trinken regelmässig Alkohol",
zitierte Johanna Wälti-Schlegel (Burgdorf) aus einer Studie. Vermehrt
würden sich auch Mädchen betrinken. Jugendliche flüchteten
sich leider oft in einen Rausch. Auch die EVP-Fraktion stellte sich hinter
ihren Ratskollegen.
Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) von der Fachstelle für
Suchtprävention des Blauen Kreuzes meinte, die Alcopops seien die
Renner auf Partys.
"Wenn nicht wir die Jugend vor dem Alkohol schützen, wer tut
es dann?", fragte Erich von Siebenthal (SVP/ Gstaad) den Rat. Mit
der Motion könne Druck gemacht werden, damit das regierungsrätliche
Jugenschutzkonzept auch tatsächlich umgesetzt wird.
Repression und Prävention
Wie bereits in der schriftlichen Antwort teilte gestern Regierungsrätin
Elisabeth Zölch die Notwendigkeit des Jugendschutzes. Die regierungsrätlichen
Massnahmen, Repression einerseits, Prävention andererseits, seien
aber ausreichend. Zölch empfahl dem Grossen Rat, die Motion anzunehmen,
den Vorstoss, weil inhaltlich erfüllt, aber gleichzeitig abzuschreiben.
Die gleiche Meinung vertraten Käthi Wälchli-Lehmann (SVP/Obersteckholz)
und Henri Huber (SP/Spiegel). (...) Für die FDP-Fraktion meinte Arnold
Bertschy (CVP/Bern): "Statt die bösen Produzenten anzuprangern,
müssen wir uns die Frage stellen, weshalb die Jugendlichen vermehrt
zum Alkohol greifen." Das Problem sei viel zu komplex für einfache
Lösungen.
Schliesslich überwies der Rat die Motion mit 132 zu 3 Stimmen.
Die gleichzeitige Abschreibung hiess der Rat mit 77 zu 65 Stimmen gut.
(zu)
sda 2.9.02
Der bernische Grosse Rat hat am Montag eine Motion zum wirksamen Jugendschutz
vor Alkoholmissbrauch zwar angenommen, aber zugleich als erledigt abgeschrieben.
Der Vorstoss bemängelte, die regierungsrätliche Präventionsstrategie
greife zu kurz.
Die Annahme der Motion erfolgte fast einstimmig. Die Abschreibung war
mit 77:65 dann eher knapp.
Das Anliegen kam durch eine Motion von Niklaus Gfeller (EVP/Rüfenacht)
aufs Tapet. Der festzustellende Alkohol-konsum Jugendlicher zeige in bestürzender
Weise, dass die Präventionsmassnahmen des Kantons zu schwach seien.
Das Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke an Jugendliche werde
noch und noch umgangen.
Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) von der Fachstelle für
Suchtprävention des Blauen Kreuzes hob in der Debatte die Rolle hervor,
welche die sogenannten Alkopops (süsse alkoholhaltige Getränke)
spielten. Sie seien der Renner auf Partys. Die Motion dürfe nicht
als erledigt abgeschrieben werden, solange Präventionsmassnahmen
eklatant umgangen würden.
Verbote seien fast immer der falsche Weg, argumentierten die Sprecher
der grossen Parteien. Anzusetzen wäre bei einem besseren Umgang mit
der Freizeit, denn übermässiger Alkoholkonsum sei bereits ein
Indiz, dass etwas nicht stimme. Nicht abgestritten wurde, dass es an Partys
mit Jugendlichen zu Exzessen gekommen sei. Es handle sich aber glücklicherweise
um Einzelfälle.
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