M O T I O N
Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren
Der Regierungsrat wird beauftragt
1. die Abgabe und den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige zu
verbieten.
2. den Verkauf von Tabakwaren an Automaten nur noch solchen Betreibern
zu erlauben, die den Verkauf an Minderjährige durch geeignete Massnahmen
verunmöglichen.
Begründung:
Rauchen verursacht eine Vielzahl von Erkrankungen oder verschlimmert deren
Verlauf (u.a. Herz-Kreislauf, Atemwege, Hirnschläge, Krebs) und hat
einen erheblichen Einfluss auf die explodierenden Kosten im Gesundheits-
und Sozialwesen. Verschiedenste Studien gehen von jährlichen Schäden
in Milliardenhöhe aus. In der Schweiz sterben jedes Jahr über
8000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Das sind mehr als durch Alkohol,
Verkehrsunfälle, Aids, harte Drogen, Morde und Suizide zusammen.
Im Kanton Bern sind jährlich rund 1000 Todesfälle auf Tabakkonsum
zurückzuführen. Gemäss der Schweizerischen Gesundheitsbefragung
gibt es im Kanton Bern mehr als 150'000 stark Rauchende mit einem hohen
gesundheitlichen Risiko. Diese Zahl ist in den letzten zehn Jahren vor
allem durch das verstärkte Rauchen von Jugendlichen erheblich angestiegen.
(Dr. Markus Spinatsch, Bern 2001: Schwerpunkte für die kantonale
Suchtprävention 2002 bis 2005).
Immer mehr Minderjährige beginnen zu rauchen. Bald raucht rund ein
Fünftel aller 15-Jährigen täglich. In einem Alter, wo der
Körper noch im Wachstum steht, richtet der blaue Dunst besonders
grosse gesundheitliche Schäden an. Es ist bewiesen, dass diese umso
grösser sind und der Rauchstopp umso schwieriger wird, je früher
Jugendliche mit Rauchen beginnen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
wird der Grossteil der Jugendlichen, die bis zum 18. Lebensjahr nicht
mit Rauchen begonnen haben, auch später nicht damit beginnen. Der
leichte Zugang und die fast unbegrenzte Verfügbarkeit von Tabakprodukten
begünstigen den frühen Konsumeinstieg. Jugendschutz und Prävention
sind dringend nötig, um den steigenden Missbrauch einzudämmen!
In seiner Vernehmlassungsantwort zur Totalrevision der eidgenössischen
Tabakverordnung schrieb der Regierungsrat deshalb „Sämtliche
Anstrengungen, die auf die Verminderung des Tabakkonsums insbesondere
im Jugendalter hinzielen, sind zu unterstützen.“
Wirksame Prävention erfordert nebst vielen anderen auch strukturelle
Massnahmen, die den Zugang zu Suchtmitteln bedeutend erschweren. Ein Abgabeverbot
von Tabakwaren an Minderjährige kostet den Kanton Bern nichts und
ist eine sehr wirkungsvolle Massnahme des Jugendschutzes. Sowohl Vertreter
der Tabakindustrie wie auch des Detailhandels betonen seit langem, dass
sie kein Interesse an jugendlichen Tabak-Konsumierenden haben und weisen
auf diesbezügliche Selbstbeschränkungen hin. Ein Verkaufsverbot
an Minderjährige würde diese Bemühungen unterstützen
und das Verkaufspersonal wie beim Alkohol zur Alterskontrolle verpflichten.
Als ergänzende Jugendschutzmassnahme muss der Verkauf von Tabakwaren
via Automaten grundsätzlich verboten werden, es sein denn, die Betreiber
solcher Automaten garantieren, dass der Verkauf an Minderjährige
durch geeignete Massnahmen wie beispielsweise Chipkarten verunmöglicht
wird. Dies ist nötig, um die Umgehung des Abgabe- und Verkaufsverbotes
zu verhindern.
Münchenbuchsee, 14.06.04
Ruedi Löffel, EVP
Es wird Dringlichkeit verlangt, da eine schnelle Behandlung und Umsetzung
der Motion Gesundheitsschäden vermindern und vermutlich sogar Leben
retten kann.
Dringlichkeit wurde vom Ratsbüro abgelehnt.
46 Mitunterzeichnende:
- alle EVP-, GFL- und SD-Grossratsmitglieder
- je 3 Grossratsmitglieder von GBJA und EDU
- je ein Grossrat von der CVP (S. Lagger) und der FDP (M. Schiltknecht)
- 15 SVP-Leute (C. Aebersold, W. Aebischer, P. Aeschlimann, J. Eberle, F.
Haldimann, B. Küng, H. Küng, W. Lüthi, D. Pauli, E. Siegenthaler,
U. Spring, C. Steiner, M. Sterchi, U. Tiefenbach, E. von Siebenthal)
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