Affichage und Tabaklobby provozieren
Der Rauch von Zigaretten ist hochgiftig und der sachgerechte Konsum verursacht
schwere gesundheitliche Schäden bis hin zum frühzeitigen Tod.
Deshalb hat der Grosse Rat am 8.4.03 meinem Vorstoss
zum Verbot der Tabakwerbung klar zugestimmt: Seit 1.1.07 gelten nun
die entsprechenden Bestimmungen des revidierten Handels- und Gewerbegesetzes.
Tabak- und Alkoholwerbung ist auf öffentlichem Grund und auf von
diesem einsehbaren privaten Grund untersagt. Gemäss eigenen Angaben
hat die SBB ihre Werbepartner angewiesen, die kantonalen Regelungen zu
übernehmen.
Trotzdem hat die Affichage im Mai 2008 bei verschiedenen Bahnhöfen,
an Bahndämmen und in Strassenunterführungen (Bern, Biel, Thun,
Burgdorf, Zollikofen, Münchenbuchsee u.a.) Dutzende von Marlboro,
Philip Morris, Winston und JPS Plakaten ausgehängt.
Deshalb meine Fragen an den Regierungsrat:
1. Wie wurde vom Kanton auf diese Unverfrorenheit reagiert?
2. Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als sinnvoll, um solch
freche Provokationen in Zukunft zu verhindern?
3. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, die Gemeinden beim Vollzug
des Gesetzes noch besser zu unterstützen?
Ruedi Löffel, Grossrat EVP
Hier die mündliche Antwort von Regierungsrat Rickenbacher:
Das Werbeverbot trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Im Mai 2008 wurden erstmals
die Vorschriften in grösserem Umfang nicht eingehalten. Daher kann
die Umsetzung des Verbots bisher als grundsätzlich erfolgreich bezeichnet
werden.
Zu Frage 1: Das zuständige
Amt Beco machte sofort alle Beteiligten auf die Rechtslage aufmerksam
und setzte eine Frist an, innert der der gesetzliche Zustand wieder herzustellen
ist.
Zu Frage 2: Wichtig für
den Regierungsrat sind eine klare Kommunikation und eine gute Vernetzung,
die es erlauben, auf Fehler rasch zu reagieren.
Zu Frage 3: Die bestehenden
Instrumente bewährten sich. Zentral für eine gute Unterstützung
ist die Vernetzung des für den Vollzug zuständigen Amtes mit
den bernischen Gemeinden.
Präsidentin. Herr Löffel stellt eine Zusatzfrage.
Mich interessiert, welche Frist angesetzt wurde, innert der der gesetzliche
Zustand wieder herzustellen ist.
Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor.
Aus dem Stegreif kann ich darauf keine Antwort geben, werde sie aber gerne
nachliefern.
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