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Hier finden Sie den Text
des Vorstosses, der im Bernischen Grossen Rat im Sept. 11 eingereicht
wurde.
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Bild.de 09.11.12
Polizeigewerkschafts-Chef: Nachtverkauf von Alkohol verbieten
Bad Windsheim (dpa/lby) - Der wiedergewählte bayerische
Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hat nachdrücklich
ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und Kiosken
gefordert. «Alkohol ist der Aggressionsverstärker
Nummer eins», sagte Hermann Benker am Freitag am Rande des
Landeskongresses der Gewerkschaft in Bad Windsheim. Immer häufiger
griffen Betrunkene auch Polizisten an, wodurch die Zahl von Gewaltattacken
steige. «Das sind nicht die Großereignisse wie Fußballeinsätze
und so weiter, sondern der tägliche Dienst, und zum Wochenende spitzt
es sich zu - zu Zeiten, wo auch Alkohol eine große Rolle spielt»,
sagte Benker der Nachrichtenagentur dpa.
Journal ud Jura 06.06.12 / VENTE D'ALCOOL
Répression? Pas vraiment...
Le Grand Conseil a accepté hier sous la forme très peu
contraignante du postulat une motion
de Barbara Mühlheim (Verts libéraux) et Ruedi Löffel
(Parti évangélique) sur le score de 78 voix contre 47. Les
intéressés souhaitaient en fait que les détaillants
ne puissent plus vendre de l'alcool de 22h à 6h et que les débits
de boissons ne puissent plus procéder à des offres d'appel.
Si le gouvernement acceptait un postulat, c'est parce que la Confédération
n'a pas encore achevé la révision de la loi sur l'alcool.
Quant aux magasins, ils ferment déjà à 22h et au
plus tard à 22h30 dans les zones touristiques. Enfin, le canton
a déjà mis en pratique bien des mesures de restriction qui
n'en sont encore qu'à l'état de discussion au niveau fédéral.
Pas un pochtron, l'Ours! PABR
Journal ud Jura 28.02.12
En matière de prévention, aucun retard sur la Confédération
Le Conseil fédéral, on le sait, a pris connaissance du
rapport sur les résultats de la procédure de consultation
relative à la révision totale de la loi sur l'alcool. Il
a dès lors pris des décisions de principe concernant la
suite des travaux. Surtout, les sept Sages ont fait des propositions précises
pour renforcer la protection de la jeunesse et limiter l'accès
à l'alcool durant la nuit.
Une vue perçante
Tout ce qui précède n'a évidemment pas échappé
à certains députés bernois émanant des Verts
et du PEV. Dans une motion
déposée en septembre dernier, ils entendaient charger le
Conseil exécutif d'intégrer à la législation
cantonale le nouveau standard prévu par le Conseil fédéral
pour limiter l'accès à l'alcool durant la nuit. Soit, très
précisément:
«De 22 heures à 6 heures, il sera ainsi interdit aux détaillants
de vendre de l'alcool et aux débits de boissons de procéder
à des offres d'appel.»
Eh bien, le Conseil exécutif demandera au Grand Conseil de n'accepter
cette motion que sous la forme peu contraignante du postulat (...). Mais
alors, pourquoi dire oui à un postulat? Eh bien, le gouvernement
juge qu'une évaluation définitive ne sera toutefois possible
que quand la Confédération aura achevé la révision
de la loi sur l'alcool. (...) Garçon, un Rivella bleu! PABR
Berner Zeitung 30.01.12 / Umfrage
Kein Alkoholverkauf mehr ab 22 Uhr - finden Sie das eine gute Idee?
Ergebnis: Eine Mehrheit von 57% der Online-User findet
die Idee des Bundesrates gut.
Bund 09.09.11
Kanton soll nächtliches Alkoholverkaufsverbot festlegen
GFL und EVP fordern ein Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr auf kantonaler
Ebene. Der Stadtberner Gemeinderat Reto Nause (CVP) unterstützt ein
solches Verbot.
Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kann man im Bahnhof Bern bereits heute keinen
Alkohol mehr kaufen. Der Vorschlag des Bundesrates für ein nächtliches
Alkoholverkaufsverbot hat in diesem Fall kaum Auswirkungen. «Die
Regelung im Bahnhof Bern basiert aber bloss auf freiwilligen Abmachungen»,
sagt Grossrätin Barbara Mühlheim (GFL). Zudem sei der nächtliche
Verkauf von Alkohol in Tankstellenshops kantonsweit ein grosses Problem.
Mühlheim und Grossratskollege Ruedi Löffel (EVP) haben nun eine
Motion eingereicht, mit welcher der Regierungsrat zur Übernahme des
vom Bundesrat avisierten nächtlichen Verkaufsverbotes für Alkohol
verpflichtet werden soll.
Für Gemeinderat Reto Nause (CVP) wäre dies ein Schritt in die
richtige Richtung. Im Bereich allfälliger Einschränkungen des
Handels mit Alkohol verfüge die Stadt nämlich über keine
Kompetenzen. (...)
Berner Zeitung 09.06.11 / «Rauschtrinker»
Alkohol bis 22 Uhr
Läden und Tankstellenshops dürfen Alkohol verkaufen
wie bisher. Der Grosse Rat ist gegen weitere Einschränkungen.
Wie so oft war man sich im Prinzip einig: Niemand bestritt gestern im
Grossen Rat, dass es ein Problem mit jungen «Rauschtrinkern»
gebe. Was dagegen zu unternehmen ist, ist umso heisser umstritten. SP-Grossrat
Andreas Blaser (Steffisburg) hatte bereits bekannte Forderungen neu aufs
Tapet gebracht: Von 21 bis 7 Uhr soll in allen Läden ein Alkoholverkaufsverbot
gelten; Tankstellenshops sollen überhaupt keinen Alkohol mehr verkaufen
dürfen.
Der Grosse Rat lehnte beide Punkte ab, auch in der unverbindlichen Form
eines Prüfauftrags. Blaser fand primär bei SP und EVP Unterstützung.
Der zuständige Regierungsrat Andreas Rickenbacher (SP) betonte, im
Kanton Bern sei Alkohol heute nicht rund um die Uhr erhältlich, sondern
gemäss den üblichen Ladenschlusszeiten nur bis 20 respektive
22 Uhr in Tankstellenshops und an Abendverkäufen. Blasers Vorstoss
hätte also in diesem Punkt keine gewaltigen Veränderungen bewirkt.
Das Verkaufsverbot für Tankstellenshops lehnte die Regierung als
unverhältnismässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ab.
EVP-Sprecher Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) bezeichnete die Vorschläge
als «kleine Eingriffe»; FDP-Sprecher Ruedi Sutter (Grosshöchstetten)
sprach von einem hilflosen Versuch, ein gesellschaftliches Problem mit
einem Gesetz zu lösen. fab
20 Minuten 17.05.11
Alkohol: Regierung prüft Verkaufsverbot ab 21 Uhr
BERN. Ab 21 Uhr sollen Shops im Kanton Bern keinen Alkohol mehr
verkaufen dürfen. Der Regierungsrat befürwortet diese Forderung.
Am Abend an der Tankstelle noch ein Bier holen, soll bald nicht mehr erlaubt
sein – zumindest wenn es nach SP-Grossrat Andreas Blaser geht. Um
gegen junge Rauschtrinker vorzugehen, fordert er ein Alkoholverkaufsverbot
zwischen 21 und 7 Uhr – und stösst damit beim Regierungsrat
auf offene Ohren. Der will jetzt eine solche Einschränkung prüfen.
EVP-Grossrat und Präventionsexperte Ruedi Löffel freuts: «Alles,
was die Erhältlichkeit einschränkt, bekämpft den Missbrauch.»
Ein Befürworter der Idee ist auch Walter Liechti vom Blauen Kreuz:
«Das ist eine Massnahme, die nützt und günstiger ist als
Prävention.» Gar nichts von solchen Verboten hält dagegen
Jugendpsychologe Allan Guggenbühl: «Dadurch wird Alkohol nur
noch attraktiver.» Andreas Hofer, CEO der Aperto-Shops, fürchtet
gar unschöne Szenen, denn er weiss: «Verbote führen eher
zu Aggressionen.» Auch bei Migrolino findet man nur Kritik für
«eine derartige Bevormundung». Unternehmensleiter Markus Lenzlinger:
«Da werden Erwachsene wie 15-Jährige behandelt.»
Motionär Andreas Blaser geht aber noch weiter und will, dass in Zukunft
Tankstellenshops gar keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen: «Diese
spornen Junge nur zu Spontaneinkäufen und masslosen Besäufnissen
an.»
aerzteblatt.de 12.10.10
Nächtliches Alkoholverkaufsverbot bleibt bestehen
Karlsruhe/Konstanz – Der Verkauf von Alkohol bleibt in Baden-Württemberg
in der Nacht verboten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag die
Beschwerde einer Tankstellenpächterin aus Konstanz zurück, die
sich dadurch in ihrer Berufsfreiheit verletzt sah und zudem einen Verstoß
gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz geltend machte. (...) Der Beschluss
könnte zur Folge haben, dass andere Bundesländer ähnliche
Gesetzesprojekte umsetzen.
Seit dem 1. März 2010 dürfen in Ladengeschäften aller Art
zwischen 22.00 und 5.00 Uhr keine alkoholischen
Getränke mehr verkauft werden. Die Landesregierung will damit
versuchen, nächtlichem Alkoholmissbrauch und dadurch bedingten Straftaten
und Gesundheitsgefahren zu begegnen. (...) Das Gesetz sieht Ausnahmen
vom nächtlichen Alkoholverkaufsverbot vor, beispielsweise auf Verkehrsflughäfen
und Volksfesten.
Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech (CDU) begrüßte
die Entscheidung. „Die Intention des Verkaufsverbotes war und ist,
Jugendliche zu schützen und dafür zu sorgen, dass Alkohol nicht
rund um die Uhr zur Verfügung steht.“ Bereits im Juni 2010
hatte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde eines Konsumenten verworfen,
der seine Handlungsfreiheit durch das nächtliche Verkaufsverbot verletzt
sah.
Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche (BTG) fürchtet,
dass nach der Bestätigung des baden-württembergischen Gesetzes
andere Bundesländer nachziehen. Auch Bayern prüfe ein Verbot.
„Viele Länder haben darauf geachtet, was dort passiert“,
sagte Karl-Friedrich Lihra vom BTG. Die Tankstellen, die ihr Überleben
nur durch den Shop sicherten, müssten dann enorme Einbußen
verzeichnen und auch Leute entlassen, prognostizierte Lihra. Der Verband
hatte die Pächterin bei ihrer Klage unterstützt, nach Rücksprache
mit den Anwälten will man ein weiteres juristisches Vorgehen prüfen.
(Az.: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1789/10) © dapd/aerzteblatt.de
Solthurner Zeitung MLZ / Bund / Bieler Tagblatt
23. und 24.06.08 Leserbriefe
Mutlos / Alkohol auch nach neun
Mit acht Monaten Verspätung hat der Bundesrat endlich das Nationale
Programm Alkohol 2008-2012 verabschiedet. Der Verzicht auf eine zeitliche
Einschränkung des Alkoholverkaufs und auch auf andere wirksame Massnahmen
zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs (z.B. Steuererhöhungen
und Werbeeinschränkungen) ist mutlos.
Einmal mehr werden Einzelinteressen stärker gewichtet als der Jugendschutz.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
Bund 19.06.08 / Schweiz
Kein Verkaufsverbot am Abend
Der Bundesrat setzt in seiner Präventionspolitik auf viel
Eigenverantwortung und auf die Kantone. Er will weder das Abgabealter
beim Verkauf von Alkohol erhöhen noch den Alkoholverkauf ab 21 Uhr
verbieten. (....)
Problematischer Alkoholkonsum, Rauchen, zu wenig Bewegung und
unausgewogene Ernährung verursachten jährlich Kosten von rund
20 Milliarden Franken. Bundespräsident Pascal Couchepin warnte gestern
vor den Medien aber vor Paranoia. In einer freiheitlichen Schweiz müsse
jeder und jede selber Mass halten. Laut Couchepin werden in der Schweiz
täglich durchschnittlich fünf Jugendliche wegen Rauschtrinkens
hospitalisiert. Mit der Umsetzung des nationalen Alkoholprogramms soll
bis 2012 die Zahl der rauschtrinkenden Jugendlichen um zehn Prozent sowie
jene der chronisch Trinkenden bei den über 50-Jährigen um fünf
Prozent gesenkt werden. Abgelehnt werden vom Bundesrat eine Erhöhung
des Abgabealters beim Verkauf von Alkohol und Verkaufsverbote
ab 21 Uhr. Dies sei nicht Sache des Bundes, sondern der Kantone.
Wichtig sei, dass die bestehenden Gesetze konsequent umgesetzt und überprüft
würden. (...) (ap)
Bund 11.06.08
Disput um Alkoholverkauf
Der Grosse Rat will den Verkauf alkoholischer Getränke
nicht weiter einschränken
Die Gemeinden sollen den Verkauf von Alkohol zeitlich zusätzlich
einschränken können – dies forderten Grüne, EVP und
EDU gestern im Kantonsparlament. Der Vorschlag wurde mit 70 gegen 40 Stimmen
abgelehnt.
«Verringerung des nächtlichen Gewaltpotenzials»
–so hiess der Titel der Motion von Corinne Schärer (grüne,
Bern) und Christine Schnegg (evp, Lyss). Was der Titel nicht verriet:
Es ging im Vorstoss um neue Beschränkungen für den Verkauf von
Alkohol in Ladengeschäften. Damit sich die Leute «im öffentlichen
Raum wieder wohl fühlen», seien Massnahmen gefragt, die präventiv
wirkten gegen Jugendgewalt, Jugendalkoholismus und Littering, argumentierte
Corinne Schärer. Und Mitmotionärin Schnegg schilderte, wie sich
Jugendliche, bevor sie in den Ausgang zögen, in Ladengeschäften
Sixpack-weise mit billigem Alkohol eindeckten. Verschiedene Studien, aber
auch Umfragen bei Spitälern, hätten jüngst ergeben, dass
Alkohol eine der wesentlichen Ursachen von Gewalt sei, ergänzte Schärer.
Spielraum für die Gemeinden
Schärer und Schnegg forderten in ihrer Motion gesetzliche Regeln,
die den Gemeinden erlauben würden, den Alkoholverkauf
zeitlich zusätzlich einzuschränken. Jede Gemeinde solle
selber befinden, ob sie solche Beschränkungen einführen wolle.
Betroffen sollen nur Verkaufsstellen sein, nicht das Gastgewerbe. Als
Beispiel nannten Schärer und Schnegg ein Alkoholverkaufsverbot ab
21 Uhr. Ihr offen formulierter Motionstext würde aber auch stärkere
Einschränkungen ermöglichen.
Die heutigen –kantonalen – Ladenschlussvorschriften erlauben
den Alkoholverkauf bis 20 Uhr, im Abendverkauf und in Tankstellenshops
bis 22 Uhr, in Tourismusorten bis 22.30 Uhr. Die SBB lassen in den Bahnhöfen
Alkoholverkauf bis 22 Uhr zu.
Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss als verpflichtende Motion ab, zeigte
sich aber bereit, ihn als unverbindliches Postulat entgegenzunehmen. Schnegg
und Schärer aber beharrten auf der Motion – und sie erhielten
Unterstützung von den Grünen, der EVP und der EDU. Es gehe darum,
die Erreichbarkeit von Alkohol, insbesondere für Jugendliche, «moderat
zu beschränken», argumentierten diese.
Gegen die Motion votierten SVP und FDP, aber auch eine Mehrheit der SP-Fraktion.
Die verlangte Beschränkung habe im Kampf gegen Jugendalkoholismus
und -gewalt wenig Wirkung, erklärten sie. Die Jugendlichen posteten
den billigen Alkohol nur etwas früher. Unbefriedigend sei zudem,
dass jede Gemeinde andere Verkaufszeiten einführen könnte; ein
«Alkoholtourismus » könnte die Folge sein.
«Nicht die richtige Lösung»
Der Kanton habe im Kampf gegen Jugendalkoholismus bereits wichtige Massnahmen
ergriffen, sagte Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher. Er erinnerte
an Einschränkungen der Werbung, an das Verbot von Flatrate- und «All-you-can-drink»-Partys.
Neue, kommunale Verkaufsbeschränkungen seien «nicht die richtige
Lösung», erklärte Rickenbacher.
Dieser Meinung war am Ende auch der Rat. Er lehnte die Motion mit 70 gegen
40 Stimmen ab. Stefan Wyler
Bund 30.05.08
"Der Alkohol ist viel zu billig"
Nach zwölf Jahren tritt Lucien Erard, Direktor der Eidgenössischen
Alkoholverwaltung, zurück. Er verteidigt die umstrittene Alkoholpolitik
des Bundes (...)
Gemäss einer Studie trinkt die Mehrheit der Erwachsenen
massvoll. Ist es gerechtfertigt, Massnahmen zu ergreifen, die alle treffen,
wie es die Alkoholverwaltung und das Bundesamt für Gesundheit mit
Kaufverboten ab 21 Uhr vorsehen?
Das Kaufverbot am Abend ist nötig. Die meisten Erwachsenen wollen
um 22 Uhr kein Fondue mehr machen. Es sind fast nur Junge, die sich mit
Alkohol eindecken. (...) Interview: Marcello Odermatt
Berner Rundschau MLZ 15.05.08
Alkoholmissbrauch stärker bekämpfen
Wenn die Gemeinden den Alkoholverkauf zeitlich
einschränken können, nehmen Gewalt und Littering ab.
Diese Feststellung von Grossräten teilt der Regierungsrat.
Konkret verlangen die beiden Grossrätinnen Corinne Schärer
(GB/Bern) und Christine Schnegg-Affolter (EVP/Lyss) «gesetzliche
Bestimmungen, damit die Gemeinden den Alkoholverkauf zeitlich einschränken
können. Davon ausgenommen ist das Gastgewerbe». Die Motionärinnen
argumentieren, die Gemeinden verfügten heute im Kampf gegen Gewalt
und Littering nicht über die gesetzlichen Grundlagen, um zeitliche
Alkoholverkaufsbeschränkungen zwischen 21 und 7 Uhr zu verbieten.
Würden jedoch solche eingeführt, trage der Kanton Bern den Empfehlungen
des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Rechnung, welche das BAG im
Rahmen des «Nationalen Programms Alkohol 2007-2011» zur Bekämpfung
des Alkoholmissbrauchs abgegeben habe.
In seiner Antwort teilt der Regierungsrat die Haltung der Vorstösserinnen,
neben der Alkohol-Prävention seien auch repressive Massnahmen notwendig.
Er verweist allerdings auf zahlreiche Massnahmen, die in den vergangenen
Monaten eingeführt oder beschlossen wurden. So habe der Kanton Bern
die Werbung
für Alkohol im öffentlichen Raum stark eingeschränkt
und die Weitergabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter Strafe
gestellt. Auf den 1. Juli trete das Verbot
von Flatrate- und All-you-can-drink-Partys in Kraft. Bis vor kurzem
habe an den Bahnhöfen über 22 Uhr hinaus Alkohol gekauft werden
können. Die SBB als Besitzerin der nicht kantonalem Recht unterstellten
Bahnhöfe habe Ende Januar 2008 beschlossen, in der ganzen Schweiz
nach 22 Uhr keinen Alkoholverkauf mehr zuzulassen. «Damit wurde
eine Lücke geschlossen, die im Vollzug vielfach zu Problemen geführt
hat», schreibt der Regierungsrat. (...)
Trotzdem sei er bereit, den Vorstoss als Prüfungsauftrag anzunehmen.
Er wolle zusammen mit den Gemeinden Verbesserungen abklären. «Dabei
sind nicht in erster Linie neue Vorschriften, sondern konkrete Massnahmen
zur besseren Durchsetzung des geltenden Rechts zu prüfen.»
(uz)
20 Minuten 25.04.08
Berner sind für Alkoholverbot im Bahnhof
Das Alkohol-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Berner Hauptbahnhof zeigt laut
dem Verkaufspersonal wenig Wirkung. Dem widerspricht nun Präventionsexperte
Ruedi Löffel: «Als Massnahme gegen das Rauschtrinken ist das
Verbot sehr sinnvoll.» Er möchte den Alk-Verkauf sogar schon
ab 19 Uhr untersagen. Die 20-Minuten-Umfrage zeigt: Die meisten
Berner stören sich an den Saufgelagen im Bahnhof und finden das Verbot
richtig.
Stört Sie das Alkohol-Verkaufsverbot ab 22 Uhr im Bahnhof?
- (23), Zollikofen: Ich begrüsse das Verbot. (...) Am besten
fände ich, wenn es am Bahnhof gar keinen Alkohol mehr zu kaufen gäbe.
- (20), Oberhofen: (...) ein Versuch ist es wert.
- (19), Balsthal: Ich denke, das Verbot ist nicht schlecht. (...)
- (23), Bern: (...) Einen Versuch ist das Verkaufsverbot ab 22 Uhr jedenfalls
wert. (...)
- (19), Thörishaus: Ich finde diese Massnahme ok. (...)
20 Minuten 24.04.08
Alkoholverbot am Bahnhof Bern zeigt wenig Wirkung
Seit drei Wochen gibts im Bahnhof ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr zu kaufen.
Die Massnahme nützt offenbar nicht viel: Die Teenies holen sich ihr
Bier früher und die Shop-Verkäuferinnen werden übel beschimpft.
(...)
SF DRS 29.01.08
Kein Alkohol ab 21 Uhr: Schutz oder Schikane?
Kein Alkoholverkauf ab 21 Uhr, höhere Steuern auf Wein und Bier:
Der Staat geht immer stärker gegen den Alkoholmissbrauch vor –
und schränkt damit die Freiheit aller Konsumentinnen und Konsumenten
ein. Eine sinnvolle Prävention oder Schikane für alle? (...)
Link
Radio 32, Ökumera 15. + 19. August 2007 /
livenet
BAG will Alkohol-Verkauf einschränken
Das Bundesamt für Gesundheit will den Alkohol-Verkauf einschränken
- wegen jugendlichen Rauschtrinkern. Wir sprachen mit dem Suchtpräventions-Fachmann
Ruedi Löffel über den Nutzen. Link
Bieler Tagblatt, 7. August 2007 / «Ladenschluss
für Rauschtrinker» - BT, 26. Juli
Wirkungsvoll
Das Einschränken der Erhältlichkeit
ist ein wirkungsvolles Mittel zur Bekämpfung
des Alkoholmissbrauchs durch Jugendliche. Deshalb ist ein nächtliches
Alkoholverkaufsverbot sehr begrüssenswert. Hoffentlich hat der Bundesrat
im Herbst beim Beraten des «Nationalen Programms Alkohol»
den Mut, diese Massnahme zu beschliessen.
Ruedi Löffel, Münchenbuchsee, Projektleiter Blaues Kreuz, Grossrat
EVP
Berner Zeitung, 31. Juli 2007 / ALKOHOL
Massnahme mit Wirkung
Preiserhöhungen und das Einschränken der Erhältlichkeit
sind wirkungsvolle Mittel zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs durch
Jugendliche. Deshalb ist ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot
sehr begrüssenswert. Hoffentlich hat der Bundesrat im Herbst
beim Beraten des "Nationalen Programms Alkohol" den Mut, diese
Massnahme zu beschliessen.
Ruedi Löffel, Grossrat EVP, Münchenbuchsee
TeleBärn News 27. Juli 2007 ab 18.05 Uhr jeweils
im Stundetakt
Ab 21.00 kein Alkoholverkauf mehr in Geschäften:

Die meisten halten dies für eine "Schnapsidee".
Berner Zeitung + Bieler Tagblatt, Inland 26. Juli
2007
Ladenschluss für Rauschtrinker
Das Bundesamt für Gesundheit will den Verkauf von Alkohol
einschränken. Die Massnahme zielt auf jugendliche Rauschtrinker.
Vorbild ist Genf, wo zwischen 21 und 7 Uhr kein Alkohol verkauft werden
darf. Markus Brotschi
Für das Saufgelage zu Hause an der Tankstelle noch rasch ein paar
Packungen Bier einkaufen oder sich für die lauschige Sommernacht
im Bahnhof mit Wodka, Wein und Schampus eindecken: Damit soll bald Schluss
sein. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat ein nationales Alkoholpräventionsprogramm
ausgearbeitet, das insbesondere jugendlichen Rauschtrinkern einen Riegel
schieben will.
Eine der 34 vorgeschlagenen Massnahmen ist ein nächtliches Verkaufsverbot
für Alkohol. Dieses gilt nach den Plänen des BAG für Läden,
Tankstellenshops, Take-aways und für das Verkaufen von Alkohol «über
die Gasse» in Restaurants, wie das BAG gestern einen Bericht von
Radio DRS bestätigte.
Alkohol gäbe es nur noch in Restaurants und Bars. Das BAG orientiert
sich am Kanton Genf, der eine solche Verkaufsbeschränkung seit 2005
kennt. (...)
Rückenwind für Präventionspolitiker
br. Im Kanton Bern ist der Verkauf von Alkohol in Tankstellenshops im
Gastgewerbegesetz geregelt. Da dieses zum Zweck des Schutzes vor Passivrauchen
in Revision ist, wird auch die Beschränkung des Alkoholverkaufs durch
Tankstellen aufs Tapet kommen. EVP-Grossrat Ruedi Löffel fühlt
sich durch das Bundesamt für Gesundheit gestärkt und will die
entsprechende Forderung einbringen. Löffel kämpfte im Kanton
bereits erfolgreich für ein Verbot
der Alkohol- und Tabakwerbung
auf öffentlichem Grund und für ein Rauchverbot
in Gaststätten. Löffel, der Projektleiter beim Blauen Kreuz
ist, hätte sich vom BAG allerdings ein Alkoholverkaufsverbot ab 19
oder ab 20 Uhr gewünscht. Die beim Kanton für allfällige
Verkaufseinschränkungen zuständige Volkswirtschaftsdirektion
wollte sich zu den Vorschlägen des BAG noch nicht äussern. Sie
verwies allerdings darauf, dass kantonale Lösungen bei den Alkoholverkaufszeiten
zu einem Flickenteppich führen könnten. Zudem müsste geprüft
werden, ob der Kanton bei den Bahnhofsläden überhaupt entsprechende
Einschränkungen machen könnte.
Radio DRS "Echo der Zeit" und "Info3"
25. Juli 2007
Alkohol-Verkauf soll eingeschränkt werden
Mit dem spontanten Rauschtrinken von Jugendlichen soll Schluss sein.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG möchte den Verkauf von alkoholischen
Getränken in Bahnhofläden, Tankstellenshops und über die
Gasse zwischen 21 und 07 Uhr verbieten. Der Vorschlag gibt viel zu reden.
Was aber bringt ein solches Verbot? Philipp Burkhardt
Link
(Echo der Zeit)
20 Minuten online 25. Juli 2007
Kein Alkohol nach 21 Uhr
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) plant ein absolutes Verkaufsverbot
für alkoholische Getränke nach 21 Uhr. Diese Regelung soll auch
Erwachsene betreffen.
Dies geht aus dem Entwurf für ein neues nationales Alkohol-Präventionsprogramm
hervor. (...) Quelle: SDA/ATS
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