Berner Zeitung 24.07.2010
Castello blieb zu
Im Castello-Club in Lyss sollte gestern Abend eine Flatrate-Party stattfinden
- das hat "20 Minuten" am Freitag aufgedeckt. Doch die Party
wurde abgeblasen. Der Grund ist das Angebot: 45 Franken Eintritt, dafür
sind alle Getränke gratis. Gegen solche Partys hat der Kanton Bern
vor 2 Jahren ein Verbot erlassen. Deshalb hat der Artikel die Behörden
auf den Plan gerufen. (...).
20 Minuten 23.07.2010
Illegale Flatrate-Party
LYSS. Seit zwei Jahren sind Flatrate- und All-you-can-drink-Partys
im Kanton Bern verboten. Doch noch immer gibt es schwarze Schafe, die
sich nicht daran halten. Heute findet im Castello-Club Lyss erstmals eine
Saufparty unter dem Label «Après-Ski-Lehrer» statt.
45 Franken Eintritt müssen die Gäste hinblättern –
dafür können sie so viel Alkohol trinken, wie sie wollen.
Der Organisator ist sich keiner Schuld bewusst: «Mir wurde gesagt,
so lange ich keine Werbung für die Party mache, sei der Event legal»,
so Sandro Bundeli. «Das ist natürlich falsch», kontert
Stefan Reichen vom Kanton. Solche Partys seien unzulässig. Ruedi
Löffel vom Blauen Kreuz ist empört: «Teenies saufen sich
an solchen Partys fast zu Tode!» FW
20 Minuten ZH 06.05.2008
Saufpartys: Auch in Zürich soll bald damit Schluss sein
Gratis-Sauf-Partys sollen auch in Zürich verboten werden,
fordert Kantonsrat Peter Ritschard von der EVP.
Freitagabend, kurz vor Mitternacht: Die meisten jungen Gäste
im Club sind bereits sturzbetrunken. Ganz nach dem Motto: Eintritt zahlen
und gratis Alkohol bechern – bis zum Umfallen. Im Kanton Bern ist
ab 1. Juli Schluss mit solchen Flatrate- und All-you-can-drink-Partys:
Die Abgabe von Alkohol umsonst oder zu einem festen Preis ohne Berücksichtigung
der Menge soll auch in Zürich verboten werden.
Kantonsrat Peter Ritschard (EVP) will einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
«Solche Partys sind ein Freipass für alkoholische Exzesse»,
begründet er sein Vorhaben. Verheerend sei auch, dass solche Anlässe
vorwiegend auf dem Land oder in der Agglomeration stattfinden, wo man
nur mit dem Auto hingelange. (...) Henrik Viertel von der Suchtprävention
Blaues Kreuz begrüsst den Vorstoss für eine Änderung des
Gastgewerbegesetzes: «Für minimalen Geldeinsatz maximal Trinken
ist für viele Junge attraktiv. Diese gefährliche Entwicklung
muss gestoppt werden», sagt er. David Torcasso
Medienmitteilung des Kantons Bern 29.04.2008
Verbot für "Flat rate - und "All you can drink -Partys
Ab dem 1. Juli 2008 sind im Kanton Bern "Flat rate"-
und "All you can drink"-Partys verboten. Alkoholische Getränke
dürfen an Veranstaltungen weder gratis noch zu einem festen Preis
unabhängig von der Menge abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt
nun die entsprechende Änderung im Gastgewerbegesetz in Kraft.
Der Gesamtkonsum alkoholischer Getränke ist in den letzten
Jahren zwar zurückgegangen. Zugenommen hat aber das Rauschtrinken,
insbesondere durch Jugendliche. Regelmässiger und exzessiver Alkoholkonsum
im Jugendalter kann die Entwicklung massiv stören. "Flat rate"-
oder "All you can drink"-Partys leisten dem Rauschtrinken Vorschub,
weil die einzelnen Getränke nicht mehr bezahlt werden müssen
und so ein wichtiges Hemmnis wegfällt, zuviel zu trinken.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken gratis oder zu einem festen
Preis ohne Berücksichtigung der abgegebenen Menge wird deshalb verboten.
Andere unentgeltliche Angebote oder Pauschalen sind vom Verbot nicht erfasst,
beispielsweise Degustationen oder Gourmetmenüs, zu denen der jeweils
passende Wein serviert wird. Der Grosse Rat hat das Gastgewerbegesetz
im letzten Jahr geändert. Diese Änderung tritt nun am 1. Juli
2008 in Kraft.
Weitere Änderungen betreffen die generellen Überzeiten im Gastgewerbe
und die Meldepflicht für Vereinslokale. Neu können für
Gastgewerbebetriebe generelle Überzeitbewilligungen bis 05.00 Uhr
erteilt werden. Somit werden Öffnungszeiten "rund um die Uhr"
möglich. Für die Ausdehnung der Öffnungszeiten ist ein
neues Gesuch nötig. Die Bewilligungen sind nur möglich, wenn
der Schutz der Nachbarschaft vor übermässigem Lärm gesichert
ist. Vereinslokale benötigen nach wie vor keine Gastgewerbebewilligung,
müssen aber gemeldet sein. Für diese Meldung besteht eine Übergangsfrist
bis Ende 2008.
Das Verbot von "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys
ist Teil der Massnahmen gegen Alkohol und Tabakmissbrauch. Bereits am
1. Januar 2007 ist die Werbung
für Alkohol und
Tabak eingeschränkt und die Abgabe
von Tabak an Personen unter 18 Jahren verboten worden. (...) Kindern
und Jugendlichen unter 16 Jahren darf seit längerem kein Alkohol
ausgeschenkt oder verkauft werden. Für Spirituosen und Tabak beträgt
die Altersgrenze 18 Jahre. Alle Personen - ausgenommen Eltern - machen
sich zudem seit dem 1. Januar 2007 strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen
Alkohol und Tabak weitergeben.
Die Einhaltung der Bestimmungen überwachen die Gemeinden. Sie haben
die betroffenen Betriebe bei verschiedenen Gelegenheiten über das
Werbeverbot und das Verkaufs- und Abgabeverbot für Alkohol und Tabak
informiert. Zudem sind Testkäufe durchgeführt worden, die teilweise
zu Strafanzeigen und zu verwaltungsrechtlichen Verwarnungen gegen die
jeweiligen Betriebe geführt haben. Die Informationen und Testkäufe
werden auch im laufenden Jahr weitergeführt. Stellen die Gemeinden
Verstösse fest, machen sie Strafanzeigen und beantragen verwaltungsrechtliche
Massnahmen.
20 Minuten 20.8.07
Verbot von Flatrate-Partys geplant
Eintritt bezahlen und dann Alkohol trinken bis zum Umfallen:
Der Kanton Bern will Flatrate-Partys explizit verbieten. Das Gesetz steht
bereits und muss nur noch vom Parlament genehmigt werden.
Die berüchtigten All-you-can-drink-Partys werden in der
Schweiz immer beliebter. «Gerade am Thuner Innenstadtfest sah ich
wieder ein derartiges Angebot», sagt Grossrat Patric Bhend von den
Juso. «Für 50 Franken Eintritt konnte man so viel trinken wie
man wollte. Das animiert doch die Jungen dazu, möglichst viel Alkohol
zu konsumieren.» Er und auch die EVP fordern ein Verbot dieser Sauf-Partys.
Mit Erfolg: (...) Flatrate-Partys sollen explizit verboten werden. Der
entsprechende Artikel im Gastgewerbegesetz ist bereits formuliert und
soll noch in diesem Herbst vom Parlament abgesegnet werden. Dass dieses
Verbot ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ist, wie die Gegner befürchten,
ist der Regierung klar. Sie hält aber fest, das Verbot sei zum Schutz
der Jugendlichen nötig und auch verhältnismässig. (...)
Philipp Probst
20 Minuten 4.6.07
Problem Alkohol: EVP fordert Verbot von Flatrate-Partys
Low-Price- und All-you-can-drink-Feten, die Jugendliche zu Alkoholexzessen
animieren, haben auch in der Schweiz Einzug gehalten und beunruhigen Politiker
und Fachleute. In Bern fordert die EVP bereits ein Verbot.
In Deutschland forderten sie bereits Todesopfer – nun kommen
die berüchtigten All-you-can-drink-Partys, an denen die Gäste
mit dem Eintrittspreis gleichzeitig eine Lizenz zum unbegrenzten Bechern
erwerben, auch in die Schweiz. So konnten sich Partygängerinnen an
einem Fest im Berner Art’Café für 30 Franken volllaufen
lassen.
Für ihre männlichen Begleiter kostete der Saufpass einen Zehner
mehr. In Winterthur stieg kürzlich ebenfalls eine All-you-can-drink-Party.
Auch Billigpreis-Events wie die Fünfliber-Feten sind ein Renner.
«Der Kanton Bern darf nicht zuwarten, bis es zu Todesfällen
kommt», reagiert jetzt Grossrat und Alkoholexperte Ruedi Löffel
auf den Trend. Er und die EVP rufen den Kanton dazu auf, solche Sausen
zu verbieten.
Die Partei geht im Jugendschutz noch weiter: Um auch spontanen Privatgelagen
einen Riegel zu schieben, fordert die EVP wieder ein Alkoholverkaufsverbot
an Tankstellenshops. «Gerade diese begünstigen durch die verlängerten
Öffnungszeiten und die mangelhafte Einhaltung der Jugendschutzvorschriften
Alkoholexzesse von Jugendlichen», so Löffel.
Sabrina Müller
Online-Umfrage von 20min.ch
/ Resultat am 4.6.07:
Sollten Flat-Rate-Partys im Kanton Bern verboten werden? (923 votes)
71 % Ja : 29 % Nein.
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