Berner Zeitung 24.07.2010

Castello blieb zu

Im Castello-Club in Lyss sollte gestern Abend eine Flatrate-Party stattfinden - das hat "20 Minuten" am Freitag aufgedeckt. Doch die Party wurde abgeblasen. Der Grund ist das Angebot: 45 Franken Eintritt, dafür sind alle Getränke gratis. Gegen solche Partys hat der Kanton Bern vor 2 Jahren ein Verbot erlassen. Deshalb hat der Artikel die Behörden auf den Plan gerufen. (...).

 

20 Minuten 23.07.2010

Illegale Flatrate-Party

LYSS. Seit zwei Jahren sind Flatrate- und All-you-can-drink-Partys im Kanton Bern verboten. Doch noch immer gibt es schwarze Schafe, die sich nicht daran halten. Heute findet im Castello-Club Lyss erstmals eine Saufparty unter dem Label «Après-Ski-Lehrer» statt. 45 Franken Eintritt müssen die Gäste hinblättern – dafür können sie so viel Alkohol trinken, wie sie wollen.
Der Organisator ist sich keiner Schuld bewusst: «Mir wurde gesagt, so lange ich keine Werbung für die Party mache, sei der Event legal», so Sandro Bundeli. «Das ist natürlich falsch», kontert Stefan Reichen vom Kanton. Solche Partys seien unzulässig. Ruedi Löffel vom Blauen Kreuz ist empört: «Teenies saufen sich an solchen Partys fast zu Tode!» FW

 

20 Minuten ZH 06.05.2008

Saufpartys: Auch in Zürich soll bald damit Schluss sein

Gratis-Sauf-Partys sollen auch in Zürich verboten werden, fordert Kantonsrat Peter Ritschard von der EVP.
Freitagabend, kurz vor Mitternacht: Die meisten jungen Gäste im Club sind bereits sturzbetrunken. Ganz nach dem Motto: Eintritt zahlen und gratis Alkohol bechern – bis zum Umfallen. Im Kanton Bern ist ab 1. Juli Schluss mit solchen Flatrate- und All-you-can-drink-Partys: Die Abgabe von Alkohol umsonst oder zu einem festen Preis ohne Berücksichtigung der Menge soll auch in Zürich verboten werden.
Kantonsrat Peter Ritschard (EVP) will einen entsprechenden Vorstoss einreichen. «Solche Partys sind ein Freipass für alkoholische Exzesse», begründet er sein Vorhaben. Verheerend sei auch, dass solche Anlässe vorwiegend auf dem Land oder in der Agglomeration stattfinden, wo man nur mit dem Auto hingelange. (...) Henrik Viertel von der Suchtprävention Blaues Kreuz begrüsst den Vorstoss für eine Änderung des Gastgewerbegesetzes: «Für minimalen Geldeinsatz maximal Trinken ist für viele Junge attraktiv. Diese gefährliche Entwicklung muss gestoppt werden», sagt er. David Torcasso

 

Medienmitteilung des Kantons Bern 29.04.2008

Verbot für "Flat rate - und "All you can drink -Partys

Ab dem 1. Juli 2008 sind im Kanton Bern "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys verboten. Alkoholische Getränke dürfen an Veranstaltungen weder gratis noch zu einem festen Preis unabhängig von der Menge abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt nun die entsprechende Änderung im Gastgewerbegesetz in Kraft.
Der Gesamtkonsum alkoholischer Getränke ist in den letzten Jahren zwar zurückgegangen. Zugenommen hat aber das Rauschtrinken, insbesondere durch Jugendliche. Regelmässiger und exzessiver Alkoholkonsum im Jugendalter kann die Entwicklung massiv stören. "Flat rate"- oder "All you can drink"-Partys leisten dem Rauschtrinken Vorschub, weil die einzelnen Getränke nicht mehr bezahlt werden müssen und so ein wichtiges Hemmnis wegfällt, zuviel zu trinken.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken gratis oder zu einem festen Preis ohne Berücksichtigung der abgegebenen Menge wird deshalb verboten. Andere unentgeltliche Angebote oder Pauschalen sind vom Verbot nicht erfasst, beispielsweise Degustationen oder Gourmetmenüs, zu denen der jeweils passende Wein serviert wird. Der Grosse Rat hat das Gastgewerbegesetz im letzten Jahr geändert. Diese Änderung tritt nun am 1. Juli 2008 in Kraft.
Weitere Änderungen betreffen die generellen Überzeiten im Gastgewerbe und die Meldepflicht für Vereinslokale. Neu können für Gastgewerbebetriebe generelle Überzeitbewilligungen bis 05.00 Uhr erteilt werden. Somit werden Öffnungszeiten "rund um die Uhr" möglich. Für die Ausdehnung der Öffnungszeiten ist ein neues Gesuch nötig. Die Bewilligungen sind nur möglich, wenn der Schutz der Nachbarschaft vor übermässigem Lärm gesichert ist. Vereinslokale benötigen nach wie vor keine Gastgewerbebewilligung, müssen aber gemeldet sein. Für diese Meldung besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2008.

Das Verbot von "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys ist Teil der Massnahmen gegen Alkohol und Tabakmissbrauch. Bereits am 1. Januar 2007 ist die Werbung für Alkohol und Tabak eingeschränkt und die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren verboten worden. (...) Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf seit längerem kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden. Für Spirituosen und Tabak beträgt die Altersgrenze 18 Jahre. Alle Personen - ausgenommen Eltern - machen sich zudem seit dem 1. Januar 2007 strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.
Die Einhaltung der Bestimmungen überwachen die Gemeinden. Sie haben die betroffenen Betriebe bei verschiedenen Gelegenheiten über das Werbeverbot und das Verkaufs- und Abgabeverbot für Alkohol und Tabak informiert. Zudem sind Testkäufe durchgeführt worden, die teilweise zu Strafanzeigen und zu verwaltungsrechtlichen Verwarnungen gegen die jeweiligen Betriebe geführt haben. Die Informationen und Testkäufe werden auch im laufenden Jahr weitergeführt. Stellen die Gemeinden Verstösse fest, machen sie Strafanzeigen und beantragen verwaltungsrechtliche Massnahmen.

 

20 Minuten 20.8.07

Verbot von Flatrate-Partys geplant

Eintritt bezahlen und dann Alkohol trinken bis zum Umfallen: Der Kanton Bern will Flatrate-Partys explizit verbieten. Das Gesetz steht bereits und muss nur noch vom Parlament genehmigt werden.
Die berüchtigten All-you-can-drink-Partys werden in der Schweiz immer beliebter. «Gerade am Thuner Innenstadtfest sah ich wieder ein derartiges Angebot», sagt Grossrat Patric Bhend von den Juso. «Für 50 Franken Eintritt konnte man so viel trinken wie man wollte. Das animiert doch die Jungen dazu, möglichst viel Alkohol zu konsumieren.» Er und auch die EVP fordern ein Verbot dieser Sauf-Partys.
Mit Erfolg: (...) Flatrate-Partys sollen explizit verboten werden. Der entsprechende Artikel im Gastgewerbegesetz ist bereits formuliert und soll noch in diesem Herbst vom Parlament abgesegnet werden. Dass dieses Verbot ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ist, wie die Gegner befürchten, ist der Regierung klar. Sie hält aber fest, das Verbot sei zum Schutz der Jugendlichen nötig und auch verhältnismässig. (...) Philipp Probst

 

20 Minuten 4.6.07

Problem Alkohol: EVP fordert Verbot von Flatrate-Partys

Low-Price- und All-you-can-drink-Feten, die Jugendliche zu Alkoholexzessen animieren, haben auch in der Schweiz Einzug gehalten und beunruhigen Politiker und Fachleute. In Bern fordert die EVP bereits ein Verbot.
In Deutschland forderten sie bereits Todesopfer – nun kommen die berüchtigten All-you-can-drink-Partys, an denen die Gäste mit dem Eintrittspreis gleichzeitig eine Lizenz zum unbegrenzten Bechern erwerben, auch in die Schweiz. So konnten sich Partygängerinnen an einem Fest im Berner Art’Café für 30 Franken volllaufen lassen.
Für ihre männlichen Begleiter kostete der Saufpass einen Zehner mehr. In Winterthur stieg kürzlich ebenfalls eine All-you-can-drink-Party. Auch Billigpreis-Events wie die Fünfliber-Feten sind ein Renner. «Der Kanton Bern darf nicht zuwarten, bis es zu Todesfällen kommt», reagiert jetzt Grossrat und Alkoholexperte Ruedi Löffel auf den Trend. Er und die EVP rufen den Kanton dazu auf, solche Sausen zu verbieten.
Die Partei geht im Jugendschutz noch weiter: Um auch spontanen Privatgelagen einen Riegel zu schieben, fordert die EVP wieder ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellenshops. «Gerade diese begünstigen durch die verlängerten Öffnungszeiten und die mangelhafte Einhaltung der Jugendschutzvorschriften Alkoholexzesse von Jugendlichen», so Löffel.
Sabrina Müller

Online-Umfrage von 20min.ch / Resultat am 4.6.07:
Sollten Flat-Rate-Partys im Kanton Bern verboten werden? (923 votes)
71 % Ja : 29 % Nein.

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