Hier
finden Sie die Motion,
die ich im Berner Grossen Rat im Jahr 2007 miteingereicht habe.
Hier
finden Sie die Motion,
die ich im Berner Grossen Rat im Juni 2014 miteingereicht habe.
Bund 20.01.15
Unsanfte Landung für «doppelten Pukelsheim»
Der bernische Grosse Rat hat sich klar gegen die Einführung
einer neuen Berechnungsmethode bei Wahlen ausgesprochen.
Der Grosse Rat des Kantons Bern will für die kantonalen Wahlen kein
neues Verfahren für die Zuteilung der Sitze einführen. Das Parlament
lehnte gestern die Einführung des Systems mit dem klingenden Namen
«Doppelter Pukelsheim» klar ab. Die Forderung kam vonseiten
der EVP, die sich seit langem für die nach einem Mathematiker benannte
Methode engagiert. Beim heutigen System nach Hagenbach-Bischoff werden
tendenziell die grösseren Parteien bevorteilt.
Mit dem «Doppelten Pukelsheim» würden
die Stimmen aller Wählenden gleich viel Gewicht erhalten, warb EVP-Grossrat
Ruedi Löffel im Parlament für den Vorstoss. Auch Bern
sollte das gerechteste bekannte System einführen.
Unerwünschte Nebenwirkungen
Der Regierungsrat sprach sich für das bestehende System aus. Der
Vorteil liege darin, dass sich die Sitzverteilung mathematisch einfach
nachvollziehen lasse. Der «Doppelte Pukelsheim» hingegen sei
mathematisch komplex und nicht frei von unerwünschten Nebenwirkungen.
In einzelnen Wahlkreisen könne es zu Verzerrungen kommen. Darüber
hinaus sei «Hagenbach-Bischoff» fest verankert und breit akzeptiert.
Das Verfahren wird nach Angaben des Regierungsrats von einer Mehrheit
der Kantone und auf Bundesebene angewendet.
Die grossen Parteien SVP, SP und FDP stellten sich
geschlossen gegen die Forderung. Was sich bewährt habe, solle
man nicht ändern, gab Hubert Klopfenstein namens der Freisinnigen
zu bedenken. Die Forderung tauche nun bereits zum dritten Mal im Parlament
auf, man könnte dem auch Zwängerei sagen. Das heutige System
bilde die Regionalität des Kantons Bern besser ab, führte Markus
Aebi namens der SVP an. Es sei doch auch mal ein gutes Zeichen, wenn die
grossen Parteien am gleichen Strick zögen, sagte der Thuner SP-Grossrat
Peter Siegenthaler.
Die Grünen, die BDP und die kleineren Parteien sprachen sich dezidiert
für den «Doppelten Pukelsheim» aus. Weil das heutige
System tendenziell die grossen Parteien bevorzuge, habe man die Möglichkeit
von Listenverbindungen geschaffen. Diese Listenverbindungen würden
aber mitunter seltsame Blüten treiben und das Wahlsystem pervertieren,
betonte Grünen-Sprecher Blaise Kropf. Der Rat sprach sich mit 98
zu 52 Stimmen gegen den Vorstoss aus den Reihen der EVP und damit für
die Beibehaltung des aktuellen Systems aus. (sda)
Bund 03.12.14
EVP scheitert mit Versuch, Berns Wahlsystem zu ändern
Im Kanton Bern soll das Wahlverfahren, das die Sitze im Kantonsparlament
verteilt, nicht geändert werden.
Der Berner Regierungsrat will kein neues Sitzzuteilungs-Verfahren bei
den Grossratswahlen. Das zeigt die am Montag publizierte Antwort auf eine
Motion
der EVP -Politiker Daniel Steiner-Brütsch und Ruedi Löffel.
Die EVP kämpft seit langem für die Einführung des sogenannten
Doppelten Pukelsheim auch im Kanton Bern. Die nach einem Mathematiker
benannte Berechnungsmethode bilde den Wählerwillen genauer ab, machen
sie geltend. Eine erste Motion
scheiterte Anfang 2008 im Grossen Rat.
Nun unternimmt die Partei einen neuen Anlauf. Der Regierungsrat zeigt
sich aber unbeirrt. Er hält am System Hagenbach-Bischoff fest, das
«fest verankert und breit akzeptiert» sei. Das Verfahren werde
von einer Mehrheit der Kantone und auf Bundesebene bei den Nationalratswahlen
angewendet, ruft die Regierung in Erinnerung.
Zwar bevorzuge das heutige System tendenziell grössere Parteien.
Der Vorteil liege aber darin, dass sich die Sitzverteilung mathematisch
einfach nachvollziehen lasse. Der Doppelte Pukelsheim hingegen sei mathematisch
komplex und nicht frei von unerwünschten Nebenwirkungen. Die Sitzzahl
von kleineren Parteien kann je nach Berechnungsmethode stark variieren.
Erreicht zum Beispiel eine Partei kantonsweit einen Stimmenanteil von
2 Prozent, erhält sie gemäss Doppeltem Pukelsheim 3 Mandate.
Nach Hagenbach-Bischoff sind es 0 Sitze.
Kleine Wahlkreise, hohe Hürde
Denn der Doppelte Pukelsheim leitet den Sitzanspruch vom kantonsweiten
Ergebnis ab. Bei der heutigen Berechnungsmethode werden die Mandate hingegen
in den einzelnen Wahlkreisen verteilt. In kleinen Wahlkreisen ist die
Hürde für ein Mandat entsprechend hoch; Kleinstparteien haben
kaum eine Chance. Die Hagenbach-Bischoff-Methode ist laut Bundesgericht
nicht zulässig für Wahlkreise mit weniger als 9 Sitzen. Deshalb
muss etwa der Kanton Freiburg sein Sitzzuteilungs-System für die
Grossratswahlen 2016 ändern. Im Kanton Bern weisen aber alle Grossratswahlkreise
zwischen 12 und 26 Sitze auf, wie die Regierung in Erinnerung ruft. (sda)
Berner Zeitung / Berner Oberländer 02.12.14
Regierung will an Verteilsystem festhalten
Grosser Rat. Der Berner Regierungsrat möchte kein neues
System für die Verteilung der Grossratssitze.
Ein Systemwechsel würde in der Tendenz kleineren Parteien helfen.
Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die EVP zum zweiten Mal nach 2008
per Vorstoss
einen Wechsel des Vorgehens bei der Verteilung der Grossratssitze verlangt.
Heute kennt der Kanton Bern das System «Hagenbach-Bischoff»:
Die Mandate werden in den einzelnen Wahlkreisen verteilt, Kleinstparteien
haben kaum eine Chance. Beim System «Doppelter Pukelsheim»
hingegen, das die EVP vorschlägt, würde der Sitzanspruch vom
kantonsweiten Ergebnis abgeleitet. So sei eine «möglichst gerechte»
Sitzverteilung garantiert und der Wählerwillen werde genauer abgebildet,
so die EVP . Der Regierungsrat anerkennt Vorteile des «Pukelsheim»
– aber insgesamt mehr Nachteile. So würde der wahlkreisinterne
Jura-Proporz noch stärker verzerrt. Zudem sei der «Pukelsheim»
schwieriger nachzuvollziehen. Deshalb wolle man am System festhalten,
das «fest verankert und breit akzeptiert» sei. wrs
Neue Luzerner Zeitung Online 23.06.14
Wechsel zum Doppelten Pukelsheim
SCHWYZ · Der Kanton Schwyz muss bis zu den Wahlen 2016
ein neues, bundesrechtskonformes Wahlsystem einführen. Der Regierungsrat
schlägt nun vor, den Kantonsproporz mit Sitzgarantie (Doppelter Pukelsheim)
einzuführen.
In zwei Vernehmlassungsverfahren habe sich kein eindeutiges Ergebnis für
ein Majorz- oder Proporzverfahren ergeben, teilte die Staatskanzlei am
Montag mit. Deshalb empfehle die Regierung dem Kantonsrat, das Wahlverfahren
so festzulegen, dass die kantonale Wählerstärke
im Kantonsrat möglichst getreu abgebildet wird und die Gemeinden
die Anzahl Sitze bekommen, die ihrem Bevölkerungsanteil entsprechen,
jedoch mindesten einen Sitz (Sitzgarantie). (...) schlägt der Regierungsrat
dem Kantonsrat ein neues Kantonsratswahlgesetz vor. Dabei erfolgt die
Wahl des Kantonsrats gemäss dem Verfahren des
Doppelten Pukelsheim.
Mit diesem werden zuerst die hundert Mandate des
Kantonsrats auf die Parteien gemäss ihrer kantonalen Wählerstärke
verteilt (Oberzuteilung). Die anschliessende Unterzuteilung erfolgt so,
dass jede Partei die Anzahl Mandate erhält, die ihrer kantonalen
Wählerstärke entspricht, aber auch jede Gemeinde die
Anzahl Mandate bekommt, die ihrer Sitzzahl gemäss Bevölkerungsanteil
entspricht, jedoch mindestens einen Sitz (Sitzgarantie). (...)
Die Bundesversammlung hatte 2013 den in der neuen Schwyzer Kantonsverfassung
vorgesehene Wahlmodus für nicht zulässig erklärt. Bei der
Suche nach einem neuen Wahlverfahren legte der Regierungsrat in einer
ersten Konsultation acht alternative Wahlmodelle vor. Daraus wählte
er nun zwei Modelle aus und schickte diese in die Vernehmlassung. Beiden
Modellen gemein ist, dass weiterhin jede der 30 Schwyzer Gemeinden einen
eigenen Wahlkreis bildet. Damit hat auch jede Gemeinde mindestens einen
Sitz im 100 Mandate umfassenden Parlament garantiert. (sda)
Grosser Rat Bern 04.06.14
Proporzgerechtigkeit bei Grossratswahlen
Zusammen mit EVP-Grossrat Daniel Steiner unternehme ich einen
neuen Versuch für mehr Proporzgerechtigkeit bei kantonalbernischen
Wahlen.
Den Text des Vorstosses finden Sie hier.
Blogbeitrag von Lukas Leuzinger 02.05.14
Alte Argumente gegen neue Wahlsysteme
In mehreren Kantonen wird derzeit über Änderungen
beim Wahlrecht diskutiert. Die Argumente sind dabei nicht neu –
es sind weitgehend die gleichen wie vor hundert Jahren.
Das neue System sei «künstlich», «kompliziert»
und «dem Volke unverständlich». Es würde zu einer
«zersplitterten Vertretung» im Parlament führen, das
damit zu einer «Versammlung von Minderheiten» degenerieren
würde. Diese Worte äusserte der Bundesrat im Jahr 1910 in seiner
Botschaft zur Volksinitiative «für die Proporzwahl des Nationalrates».
Es war die zweite von insgesamt drei Volksbegehren zur Einführung
der Verhältniswahl. Das dritte wurde schliesslich 1918 vom Volk angenommen.
Die Argumente des Bundesrats und der freisinningen Mehrheit im Parlament
waren bei allen drei Initiativen in etwa die gleichen.
Gut hundert Jahre später verwendet der Bundesrat ganz ähnliche
Argumente. Das vorgeschlagene System sei «reichlich komplex und
aufwändig» in der Ermittlung der Resultate, schreibt er 2003
in einer Stellungnahme. Diesmal geht es um das doppeltproportionalen Zuteilungsverfahren,
über dessen Einführung derzeit in vielen Kantonen diskutiert
wird.
Vergangenen Herbst haben die Stimmbürger in Nidwalden
und Zug dem Wechsel zum doppeltproportionalen
Verfahren (nach seinem Erfinder auch doppelter Pukelsheim genannt) zugestimmt,
das eine proportionalere Verteilung der Sitze auf die Parteien ermöglicht.
Das Verfahren, das zuvor auch Zürich, Aargau
und Schaffhausen eingeführt hatten, steht in mehreren weiteren
Kantonen zur Debatte, so etwa in Schwyz, Obwalden,
Freiburg und Uri. Dabei stösst bzw. stiess es vielfach auf
erbitterten Widerstand unter den etablierten Grossparteien.
Auffallend ist, dass die Argumente, die heute gegen Wahlrechtsreformen
wie die Einführung des doppelten Pukelsheims ins Feld geführt
werden, erstaunliche Ähnlichkeiten zur Proporzdiskussion anfangs
des 20. Jahrhunderts aufweisen. Die Furcht vor einem Parlament als «Versammlung
von Minderheiten» bekräftigte die herrschende FDP, die 1909
in einer Resolution vor der «Zersplitterung» des Parlaments
warnte und für «eine Politik der Konzentration aller guten
Kräfte» eintrat. (...)
weiterlesen
SRF Online 15.04.14
Wahlsystem «Pukelsheim» für die Urner Proporzgemeinden
Nach Einschätzung der Urner Regierung dürfte der Kanton
nicht um die Einführung des Wahlsystems «Doppelter Pukelsheim»
herumkommen. Betroffen wären dabei aber nur die acht grösseren
Gemeinden, welche ihre Landräte im Proporz bestimmen. Für die
zwölf Majorz-Gemeinden würde alles beim Alten bleiben.
Der Urner Regierungsrat hat seinen Bericht zur Reform des Wahlsystems
veröffentlicht. Er geht davon aus, dass der Kanton kaum am geltenden
System festhalten könne, nachdem das Bundesgericht Beschwerden in
mehreren Kantonen gutgeheissen hatte.
«Es ist unerlässlich, sich mit Alternativen auseinanderzusetzen»,
schreibt der Regierungsrat. Er schlägt dem Parlament vor, ein Mischsystem
vertieft zu prüfen. Im Kanton Uri wählen
die zwölf kleineren Gemeinden im Majorzsystem. In den acht grossen
Gemeinden hingegen im Proporz. (...)
Neue Luzerner Zeitung Online 25.03.14
Linksparteien legen im Nidwaldner Parlament zu
WAHLEN · Bei den Wahlen in den Nidwaldner Landrat hat
die Linke dank des neu eingeführten Wahlverfahrens Doppelter Pukelsheim
klar zulegen können. Alle bürgerlichen Parteien mussten Sitze
abgeben.
Die Linke ging bei den Landratswahlen als grosse Siegerin hervor. Dies
kommt nicht ganz überraschend, denn Nidwalden
hatte für die diesjährigen Parlamentswahlen den Doppelten Pukelsheim
eingeführt. Dieses Wahlverfahren bildet die Wählerstärken
genau im Parlament ab und benachteiligt die kleinen Parteien nicht mehr.
Es waren die Grünen gewesen, die für ein neues Wahlsystem
gekämpft hatten. Sie kommen im 60 Sitze umfassenden Parlament neu
auf 8 Sitze. Sie gewannen somit 3 Mandate. Die SP legte um 2 Mandate auf
3 zu. Insgesamt wuchs die linke Abordnung somit von 6 auf 11 Sitze.
Dominierend bleiben die grossen drei bürgerlichen Parteien trotz
Sitzverlusten. Die SVP, 2010 noch vom Proporzglück begünstigt,
ist neu zwar wählerstärkste Partei, verlor aber 2 Mandate und
kommt neu noch auf 17 Sitze. Gleich viele Sitze hat die CVP, die 1 Mandat
verlor. Die FDP-Fraktion zählt neu noch 15 Mitglieder, 2 weniger
als in der auslaufenden Legislatur.
Bund 28.09.12 Front / Bern
Politiker wollen Verzerrung des Wählerwillens beseitigen
Das Wahlverfahren für den Berner Stadtrat und den Grossen Rat verzerrt
den Wählerwillen. Grosse Parteien werden auf Kosten der kleinen bevorzugt.
Dagegen regt sich Widerstand. EVP-Grossrat Ruedi Löffel will das
Verfahren auf Kantonsebene gerechter gestalten. Erfordert die Einführung
der nicht-diskriminierenden Methode Doppelter Pukelsheim. "Das Parlament
muss dem Wählerwillen möglichst exakt entsprechen", sagt
Löffel. (...)
Politiker fassen gerechteres Wahlsystem ins Auge - in Stadt und Kanton
Bern
Die Verzerrung des Wählerwillens könnte bald ein Ende
haben – auch die derzeitigen Profiteure sind gesprächsbereit.
Christoph Lenz.
Jetzt kommt Bewegung in die Systemfrage: Das in Stadt und Kanton Bern
seit Jahrzehnten angewendete Wahlverfahren verzerrt den Wählerwillen.
Grosse Parteien werden derzeit bevorzugt, kleine benachteiligt. Grund
dafür ist das Sitzzuteilungsverfahren Hagenbach-Bischoff. Restmandate
gehen demgemäss eher an Parteien, die stark im Parlament vertreten
sind. Verschärft wird die Verzerrung auf Kantonsebene durch die Wahlkreise:
Sie setzen für kleine Parteien zum Teil hohe Hürden.
Debatte greift über auf Kanton
Mit der Berechnung, dass RGM mit einer gerechteren Methode 2004 die Mehrheit
im Berner Gemeinderat verloren hätte, hat der «Bund»
am Donnerstag eine breite Debatte über Wahlgerechtigkeit angestossen.
Einerseits in der Stadt Bern: Hinter den Kulissen laufen bereits informelle
Gespräche für einen fraktionsübergreifenden Vorstoss. Andererseits
im Kanton: Geht es nach EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee)
wird das bernische Parlament schon bald nach dem gemeinhin als fairer
empfundenen Doppelten Pukelsheim (siehe unten) bestellt.
«Es geht um Gerechtigkeit», sagt Löffel.
Das Parlament müsse dem Wählerwillen möglichst exakt entsprechen.
Die Benachteiligung kleiner Parteien durch die Wahlkreise verhindere
dies. «Das ist ungerecht», so Löffel, der schon vor fünf
Jahren im Grossen Rat für den Systemwechsel geweibelt hat. Mit seinem
Vorstoss
hat der EVP-Politiker damals aber Schiffbruch erlitten. «Nun hoffe
ich, dass die Zeit bald reif ist», sagt Löffel. (...)
Löffel darf durchaus zuversichtlich sein. Erstens haben in den letzten
Jahren diverse Kantone zur nicht-diskriminierenden Methode gewechselt.
Zweitens hat das Kantonsgericht Freiburg erst vorgestern eine GLP-Beschwerde
gegen das Freiburger Wahlverfahren gutgeheissen. Für die Wahlen 2016
könnte dort ebenfalls der Doppelte Pukelsheim eingeführt werden.
Drittens wird die Wahlgerechtigkeit demnächst auch im Bundesparlament
diskutiert. Ständerat Thomas Minder (SH, parteilos) will das Wahlverfahren
für den Nationalrat reformieren. Seit 2003 ist es der vierte Vorstoss,
der die Einführung des Doppelten Pukelsheim auf Bundesebene verlangt.
Obwohl hier der Verzerrungseffekt durch Mini-Wahlkreise (Halbkantone)
teilweise massiv ist, scheiterten bisher alle Vorstösse. (...)
SP und Grüne offen für Gespräche
In der Stadt Bern signalisieren die Profiteure der Methode Hagenbach-Bischoff
aber Gesprächsbereitschaft: «Das gültige Verfahren ist
nicht in Stein gemeisselt», sagt Annette Lehmann, SP-Fraktionschefin
im Berner Stadtrat. Angesichts der zunehmenden Zahl von kleinen Parteien
entspräche eine Systemanpassung sicher dem Trend. «Welche Methode
richtig ist, kann ich aber noch nicht beurteilen – jede hat ihre
Vor- und Nachteile.»
«Grundsätzlich würde ich ein gerechteres Verfahren begrüssen»,
sagt Stadtrat Hasim Sancar von der GB/JA-Fraktion. Festlegen will er sich
allerdings noch nicht. «Zunächst gilt es, die jeweiligen Vor-
und Nachteile der Systeme eingehend zu untersuchen.» Andere Vertreter
der Grünen sind da schon einen Schritt weiter. «Berechtigt»
sei die Kritik an Hagenbach-Bischoff, findet etwa Grossrätin Natalie
Imboden (Bern). «Es wäre wohl sinnvoll, den Doppelten Pukelsheim
umzusetzen – nicht nur in der Stadt Bern, sondern auch im Kanton
und auf Bundesebene.»
Sitzzuteilung
Die Unterschiede zwischen den Sitzzuteilungsverfahren Hagenbach-Bischoff
und Doppelter Pukelsheim werden vorzugsweise an praktischen Beispielen
erklärt: Man stelle sich also vor, Partei A verfüge in allen
bernischen Wahlkreisen über einen Stimmenanteil von exakt 2%. Nach
arithmetischer Berechnung würden ihr im 160 Sitze zählenden
Grossen Rat also 3,2 Mandate zustehen. Gemäss Doppeltem Pukelsheim
würde Partei A 3 Mandate erhalten.
Unter Hagenbach-Bischoff macht Partei A null Sitze. Der Grund: Im Unterschied
zum Doppelten Pukelsheim wird der Sitzanspruch derzeit nicht vom kantonsweiten
Ergebnis abgeleitet. Die Mandate werden in nach ihrer Bevölkerungsstärke
gewichteten Wahlkreisen verteilt. Je kleiner der Wahlkreise, desto höher
liegt die Hürde für ein Mandat. Wähler von Kleinstparteien,
die in kleinen Wahlkreisen leben, haben unter Umständen keinen Einfluss
auf die Zusammensetzung des Parlamentes. Wo Wahlkreise weniger als zehn
Mandate zählen, hat das Bundesgericht diesen Mechanismus als verfassungswidrig
erklärt. Der kleinste Wahlkreis im Kanton Bern umfasst zwölf
Mandate. Das gültige System verletzt die verfassungsmässigen
Rechte also nicht. Trotzdem sind kleinere Parteien benachteiligt. Wo nur
ein Wahlkreis besteht, etwa beim Berner Stadtrat, sind Kleinparteien nur
bei der Verteilung der Restmandate im Nachteil.
Bund 27.09.12
Berner Wahlsystem begünstigt RGM
Das Berner Wahlsystem verzerrt den Wählerwillen und sicherte
RGM 2004 die Macht. Viele Schweizer Städte haben gerechtere Verfahren
eingeführt. Nun stellen auch Berner Politiker die Systemfrage.
Von Christoph Lenz.
Zwei Sitze im Gemeinderat: Darauf hoffen die Vertreter der Mitteliste.
Ein Blick ins städtische Reglement über die politischen Rechte
könnte sie ernüchtern. Das dort geregelte Wahlverfahren sichert
dem Rot-Grün-Mitte-Bündnis (RGM), das Bern seit 20 Jahren regiert,
einen entscheidenden Vorteil gegenüber den Herausforderern. Berechnungen
des «Bund» zeigen, dass SP, GB und GFL ihre Macht 2004 nur
dank dieser mathematischen Verzerrung des Wählerwillens verteidigen
konnten.
Genau dieser Mechanismus kommt nun, zwei Monate vor den Wahlen, aufs Tapet.
Politiker von links bis rechts wünschen sich
ein gerechteres Wahlsystem. (...)
Hundertjähriges Verfahren
Der Schutzpatron von RGM ist seit 102 Jahren tot. Eduard
Hagenbach-Bischoff, geboren 1833 in Basel, Professor für Physik,
kämpfte für die Einführung des Proporzwahlsystems in der
Schweiz. Dabei entwickelte er einen Algorithmus zur Verteilung von Parlamentssitzen
und Restmandaten. Wohl nicht zuletzt aufgrund der damals verbreiteten
Skepsis gegenüber dem Proporz gestaltete er sein Verteilverfahren
so, dass grosse Parteien bei der Zuteilung von Restmandaten im Vorteil
sind.
Ein Beispiel: Bei einer Wahl für ein Parlament mit 25 Sitzen erzielt
Partei A 21,2 Mandate. Partei B kommt auf 3,8 Sitze. Nach Verteilung der
vollen Sitze (A: 21; B: 3) bleibt ein Restmandat übrig. Nach Hagenbach-Bischoff
wird dieser Sitz der Partei A zugesprochen. Obwohl Partei B den grösseren
Anspruch darauf hat.
Die Methode Hagenbach-Bischoff ist quasi die Umkehrung von Pro Specie
Rara. Sie begünstigt die Grossen und benachteiligt die Kleinen. Nach
diesem Verfahren werden in Bern nicht nur die 80 Parlamentssitze verteilt,
auch die fünfköpfige Stadtregierung wird so bestellt. Der Verzerrungseffekt
zugunsten der Kolosse wirkt dabei beim Gemeinderat ungleich stärker
als im Parlament. Schliesslich macht ein Restmandat hier 20 Prozent der
Stimmkraft aus.
Begert wurde der Sitz gestohlen
So viel zur Theorie. In der demokratischen Praxis sind die Folgen fundamental.
Sie lassen sich belegen anhand der Berner Gemeinderatswahlen 2004. Neben
dem RGM-Bündnis und der Bürgerlichen Liste (FDP, SVP, CVP) trat
damals auch die bei der SVP in Ungnade gefallene Ursula Begert mit einer
eigenen Liste für die Stadtregierung an. Begert erzielte ein überragendes
Resultat. Doch verfehlte sie den Sitzgewinn. Wegen Hagenbach-Bischoff.
Mit einem nicht diskriminierenden Sitzverteilungsverfahren wäre das
Restmandat an Begert gegangen statt an Regula Rytz (GB). Die Trutzburg
RGM wäre gefallen.
Die «Bund»-Berechnungen beruhen auf der Methode Saint-Laguë.
Sie verteilt Restmandate nach Standardrundung. Im obigen Beispiel hätte
also Partei B das Restmandat erhalten. Derweil diese Methode in Norwegen,
Schweden und Deutschland schon lange angewandt wird, befindet sie sich
nun auch in der Schweiz auf dem Vormarsch. Vorreiter ist Basel-Stadt.
Im Juni 2011 beschloss der Grosse Rat, von Hagenbach-Bischoff auf Sainte-Laguë
umzusteigen. Diese Methode verhindere eine systematische Verzerrung zugunsten
der grossen Parteien, heisst es im Bericht der Basler Kommission. Auf
Saint-Laguë fusst auch die Methode «Doppelter
Pukelsheim», die sich in den letzten Jahren in diversen Kantonen
wie Zürich und Schaffhausen durchgesetzt hat. Sie eignet sich
vorab bei mehreren Wahlkreisen.
Gericht kritisiert Verzerrung
«Es gibt einen Trend hin zu Systemen, die den Wählerwillen
möglichst exakt abbilden», bestätigt Politologe Georg
Lutz. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein Urteil des Bundesgerichts,
das bei der Sitzverteilung eine möglichst genaue Übereinstimmung
mit den Wahlergebnissen verlangt. Systematische Verzerrungen auf Kosten
der Kleinen dürften bald schon der Vergangenheit angehören –
auch in Bern.
Bei bürgerlichen und linken Oppositionspolitikern ist man sehr interessiert
an einer Änderung des Wahlverfahrens. Für Bernhard Eicher, FDP-Fraktionspräsident,
steht fest: «Die Restmandate sollten nicht einfach an die Grössten
gehen, sondern an jene Parteien, die den grössten Anspruch darauf
haben.» Stadtrat Luzius Theiler (GPB-DA) erklärt: «Ich
würde ein faireres System absolut bevorzugen.» BDP-Vertreter
Kurt Hirsbrunner meint: «Die derzeitige Begünstigung grosser
Parteien ist stossend. Das muss man ausmerzen.» (...).
Neue Luzerner Zeitung Online 28.03.2012
Parlament stimmt dem «doppelten Pukelsheim» zu
In Nidwalden sollen 2014 die Parlamentswahlen verfassungskonform
durchgeführt werden. Der Landrat hat am Mittwoch in erster Lesung
mit 33 zu 20 Stimmen das bisherige Wahlmodell durch den «doppelten
Pukelsheim» ersetzt.
Heute sind die Wahlchancen in den einzelnen Nidwaldner Wahlkreisen (Gemeinden)
unterschiedlich gross. Je nach Grösse der Gemeinde braucht es zwischen
8 und 33 Prozent der Stimmen, um ein Parlamentsmandat zu erobern. Somit
hat eine Wählerstimme nicht in jeder Gemeinde dasselbe Gewicht.
Das Bundesgericht hat das heutige Wahlsystem nach einer Beschwerde der
Grünen aus diesem Grund als nicht verfassungskonform taxiert. Proporzwahlen
müssten den Wählerwillen zum Ausdruck bringen, fasste Justizdirektor
Alois Bissig die Kritik aus Lausanne zusammen.
Beim System des Augsburger Professors Friedrich Pukelsheim wird zuerst
der Sitzanspruch jeder Partei für den ganzen Kanton errechnet. Dann
werden die Sitze auf die Wahlkreise und innerhalb der Listen auf die Kandidaten
verteilt. Der Vorteil für Nidwalden: Jede Gemeinde kann wie bisher
einen eigenen Wahlkreis bilden.
Nach der Vernehmlassung liess der Regierungsrat eine zunächst vorgesehene
Wahlhürde von 5% fallen. Damit zähle wirklich jede Stimme, sagte
Bissig. Die Gefahr, dass es zu einer starken Parteienzersplitterung komme,
sei klein.
Systemwechsel auch andernorts
Nidwalden ist nicht der einzige Kanton, dessen Wahlsystem vom Bundesgericht
kritisiert worden ist. Auch Zug und Schwyz müssen Anpassungen vornehmen.
In Uri wird der «doppelte Pukelsheim» diskutiert. Zürich,
Aargau und Schaffhausen führten dieses Wahlsystem als erste ein.
Im Thurgau dagegen wurde der Systemwechsel 2011 in einer Volksabstimmung
abgelehnt.
Um eine übermässige Parteienzersplitterung im Parlament zu verhindern,
sieht das Pukelsheim-Verfahren eine Wahlhürde (z.B. von 5 Prozent)
vor. Ausserdem sollen Listenverbindungen, weil letztlich
überflüssig, abgeschafft werden. Beides ist indes umstritten.
Forderungen der Grünen, das Pukelsheim-Modell auch für Nationalratswahlen
einzuführen, wurden vom Bundesrat wie auch vom Nationalrat zurückgewiesen.
Der Bundesrat hielt 2003 das Pukelsheim- System für «reichlich
komplex und aufwändig». sda
Neue Luzerner Zeitung Online 28.03.2012
Der Pukelsheim-Fanclub wächst
Im Kanton Nidwalden diskutiert der Landrat heute Mittwoch die
Einführung des Pukelsheim-Systems bei Kantonswahlen. Er ist mit dieser
Idee nicht alleine: Immer mehr Kantone wechseln
zu diesem Verfahren.
Im herkömmlichen Proporz-System, das bei den Nationalratswahlen wie
auch bei den meisten kantonalen Wahlen angewendet wird, sind die einzelnen
Wahlkreise für die Sitzverteilung entscheidend: Ihnen steht eine
gewisse Zahl von Parlamentssitzen (Mandaten) zu, und diese werden den
Parteien gemäss ihrer Wählerstärke zuteilt.
In kleinen Wahlkreisen, die nur wenige Sitze zu vergeben haben, holen
sich die grossen Parteien die Mandate; die kleinen Gruppierungen gehen
oft leer aus. Beim Modell des Augsburger Professors Friedrich Pukelsheim
wird dagegen der Sitzanspruch jeder Partei zunächst für das
gesamte Wahlgebiet errechnet. Erst danach werden in einem weiteren mathematischen
Verfahren die Sitze auf die Wahlkreise verteilt. Das Pukelsheim-Wahlsystem
wurde 2005 im Kanton Zürich eingeführt. Die Kantone Aargau und
Schaffhausen folgten 2008. Meist brachten die folgenden Wahlen den kleineren
Parteien Gewinne, während die Grossen Haare lassen mussten.
Druck vom Bundesgericht
In Nidwalden, Zug und Schwyz klagten kleinere Parteien beim Bundesgericht
gegen die Wahlkreiseinteilungen, die sie benachteiligten - mit Erfolg:
Die obersten Richter forderten eine Änderung des Wahlsystems.
In Zug und Nidwalden schlugen daraufhin die Regierungen die Einführung
des Systems Pukelsheim vor. Auch in Uri wird es diskutiert. (...) sda
az Kanton Solothurn 16.02.2012
Konsequente, ehrliche Alternative zum Proporz
Doppelter Pukelsheim · Was nach einem tollen Sprung aus
dem Eiskunstlaufsport tönt, ist ein Verfahren für die Zuteilung
der Parlamentssitze. Dieses steht bereits in drei Kantonen anstelle des
Nationalratsproporzes mit Erfolg im Einsatz: seit 2006 in Zürich,
dann auch in Schaffhausen und im Aargau.
Seinen Namen verdankt das Verfahren seinem Erfinder, dem Mathematiker
Friedrich Pukelsheim. Dieser hat die «Doppeltproporzionale Divisormethode
mit Standardrundung» im Auftrag des Kantons Zürich entwickelt,
weshalb sie auch «Neues Zürcher Zuteilungsverfahren»
genannt wird. Die Einführung dieses Verfahrens regt die CVP/ EVP/GLP-Kantonsratsfraktion
nun auch für den Kanton Solothurn an. Der heute hier praktizierte
Nationalratsproporz bedeute, dass die Wählerschaft in kleineren Wahlkreisen
– etwa Dorneck-Thierstein und Thal-Gäu – de facto weniger
Stimmkraft hätten, wird argumentiert. Zudem nütze die im Vorstoss
Derendinger/Schneider/Wüthrich (Artikel oben) geforderte Abschaffung
überparteilicher Listenverbindungen einseitig den Grossparteien,
während die Chance der Kleinparteien auf einen Mandatsgewinn minimiert
werde. Tendenziell sind es denn auch die Kleinparteien, die sich vom doppelten
Pukelsheim (mehr) Sitze versprechen könnten. (...)
Solothurner Zeitung / MLZ 28.01.12 / Wahlgesetz
CVP will den «doppelten Pukelsheim»
Die Kantonsratsfraktion von CVP/EVP/GLP reagiert auf einen überparteilichen
Vorstoss, der die Listenverbindungen unter verschiedenen Parteien verbieten
will (wir berichteten). Sie hat einen «Gegen-Auftrag» eingereicht,
der ebenfalls das kantonale Wahlsystem ändern will. Geprüft
werden soll die Einführung der Mandatszuteilung nach der Methode
des «doppelten Pukelsheim», die bereits in den Kantonen Zürich,
Aargau oder Schaffhausen angewendet wird. Ein System, das ebenfalls ohne
Listenverbindungen auskommt und bei dem die Sitze der Parteien sehr genau
und mathematisch korrekt deren Wähleranteile widerspiegeln. Damit
können die Mandate effektiv gerechter auf die Parteien verteilt werden,
schreibt Roland Heim, Präsident der CVP/EVP/glp-Fraktion in einer
Medienmitteilung. (mgt)
Oltner Tagblatt / MLZ 07.01.12
Alternative: «Doppelter Puckelsheim»
Ein Vorstoss im Kantonsrat nimmt die Listenverbindungen – indirekt
– ins Visier: In einer Interpellation regen der Grünliberale
Markus Knellwolf (Obergerlafingen) und Mitunterzeichner bei der Regierung
einen Wechsel des kantonalen Wahlsystems an – weg vom heutigen Nationalratsproporz,
hin zum «neuen Zürcher Zuteilungsverfahren», auch «Doppelter
Puckelsheim» genannt. Dieses System soll nicht nur den Nachteil
aus der Welt schaffen, dass die Wählerschaft in kleineren Wahlkreisen
(Thal/Gäu und Dorneck/Thierstein) heute de facto weniger Stimmgewicht
hat, sondern schliesst indirekt auch Listenverbindungen aus. Der «Doppelte
Puckelsheim» ist eine vom Mathematiker Friedrich Puckelsheim entwickelte
«doppelt-proportionale Divisormethode mit Standardrundung».
Was kompliziert tönt, ist es auch, bewährt
sich aber in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen längst.
Interpellant Knellwolf bringt die Vorteile des neuen Systems auf den Punkt:
«Es ist einerseits transparenter und bildet
anderseits den Wählerwillen deutlich besser ab.» Dass
der Vorstoss ausgerechnet aus der Grünliberalen Küche stammt,
ist bemerkenswert: Immerhin gehört die GLP zu den Meistern in Sachen
Listenverbindungen. Sie verbandelte sich sowohl bei den Kantonsratswahlen
2009 als auch bei den Nationalratswahlen 2011 mit der CVP und trug letzten
Oktober zusammen mit der EVP dazu bei, dass die CVP ihren zweiten Nationalratssitz
verteidigen konnte. Es sei nicht so, dass man der Rolle des CVP-Steigbügelhalters
überdrüssig sei, betont Knellwolf. Das im überparteilichen
Auftrag Derendinger geforderte teilweise Verbot von Listenverbindungen
kommt für Knellwolf nicht infrage: «Es macht das heutige System
nur noch ungerechter. Das System des ‹Doppelten Puckelsheim›
ist aus demokratischer Sicht viel sinnvoller.» (ums)
Langenthaler Tagblatt 21.03.11
Es ginge noch gerechter
«Ein Wähler, eine Stimme»: Das doppelt proportionale
Wahlverfahren – der so genannte «doppelte Pukelsheim»
– trifft dieses Kriterium eher als das aktuelle bernische Wahlverfahren
nach Hagenbach-Bischoff, so Politologe Daniel Bochsler. Der Unterschied
zur heutigen Verteilung besteht darin, dass die zu verteilenden Sitze
in einem ersten Schritt auf die Parteien und deren über den ganzen
Kanton betrachteten Wähleranteil verteilt werden. Erst in einem zweiten
Schritt erfolgt die Zuteilung der Sitze im jeweiligen Wahlkreis. Laut
Bochsler wird so sichergestellt, dass jede Stimme möglichst gleich
stark gewichtet wird; damit kommts auch nicht mehr zu Rest-Mandaten, die
via Listen- oder Unterlistenverbindungen vergeben werden müssen.
(SAT)
20 Minuten online 02.03.10 / «Faires Wahlsystem»
Andere Sitzverteilung durch Volksinitiative
Eine überparteiliche Initiative will das Wahlsystem für
die Thurgauer Grossratswahlen ändern. Am Montag hat das Initiativ-Komitee
4421 beglaubigte Unterschriften übergeben. Notwendig sind im Thurgau
4000.
Lanciert hat die Initiative «Faires Wahlsystem für die Grossratswahlen»
die Thurgauer BDP. Zunächst lief die Unterschriftensammlung nur schleppend.
So lagen Ende Dezember gerade einmal 500 Unterschriften vor, wie Pascal
Bertschinger, Präsident der BDP Thurgau, sagte.
Fair und bewährt
Doch dann kam Unterstützung für Initiative und Sammelaktion
von den Grünen (GP), der EVP und der EDU. Sie wollen das Wahlsystem
im Thurgau ändern und neu den so genannten doppelten Pukelsheim einführen.
Dieser habe sich beispielsweise in Zürich bereits bewährt, sagte
Regula Streckeisen (EVP). Dieses System sei fair und gerecht, denn die
Sitze werden dabei nach dem effektiven Wähleranteil verteilt. (...)
Ausser in Zürich wird auch in Schaffhausen und im Aargau nach dem
doppelten Pukelsheim gewählt. (sda)
Bund 12.11.08 Leserbrief von R. Hausherr (Bern) zur Wahlkreisreform
Der doppelte Pukelsheim
(...) Das gängige Verfahren (Hagenbach-Bischoff) begünstigt
die grösseren gegenüber den kleineren Parteien, dieser Effekt
wird durch die Aufteilung des Kantons in Wahlkreise noch erheblich verstärkt.
Durch den sogenannten doppelten
Pukelsheim wäre diese Ungerechtigkeit durchaus vermeidbar, ohne
dass deshalb der ganze Kanton ein Wahlkreis sein müste. Vielmehr
liessen sich damit die Vorteile einer Einteilung des Kantons in Wahlkreise
mit einer optimalen proporzionalen Verteilung der Mandate im ganzen Kanton
verbinden. Namentlich im Kanton Zürich hat sich dieses Verfahren
bewährt.
Berner Rundschau MLZ, 7.11.2008 / Kanton Bern
«Kreis Oberaargau ist zu klein»
Ein Komitee aus EVP, CVP, EDU und GP-DA lehnt die Wahlkreisreform
2010 ab. Diese sei ungerecht und unfair. Viele Wählerinnen und Wähler
kleiner Parteien könnten die Sitzverteilung für den Grossen
Rat gar nicht beeinflussen. Bruno Utz (...)
Pukelsheim in Aargau, Schaffhausen und
Zürich
Das Komitee Nein zur Wahlkreisreform 2010 fordert entweder grössere
Wahlkreise oder die Einführung des Doppelten Pukelsheim. Eine Möglichkeit
wäre, die fünf künftigen Verwaltungsregionen gleichzeitig
als Wahlkreise zu bestimmen. (...)
Die andere vom Komitee vorgeschlagene Variante hat der deutsche Mathematiker
Friedrich Pukelsheim entwickelt; die Sitzverteilung gemäss dem so
genannten Doppelten
Pukelsheim. Dabei erfolgt die Zuteilung der
Sitze in einem zweiteiligen Verfahren. In einem ersten Schritt
(Oberzuteilung) werden die abgegebenen Stimmen unter Berücksichtigung
der pro Wahlkreis zur Verfügung stehenden Sitze auf Kantonsebene
ausgewertet und auf die Parteien verteilt. In einem zweiten Schritt (Unterzuteilung)
werden die von den Parteien eroberten Sitze auf die Wahlkreise verteilt.
Im April 2007 wurde der Zürcher Kantonsrat erstmals auf der Basis
des Doppelten Pukelsheim gewählt. Im Kanton Schaffhausen war das
im letzten September der Fall. Im Kanton Aargau wird das neue Verfahren
erstmals im März 2009 angewendet. Der bernische Grosse Rat lehnte
im letzten Januar eine «Pukelsheim»-Motion von CVP und EVP
mit 27 zu 112 Stimmen ab. Nehmen die Bernerinnen und Berner die Wahlkreisreform
2010 an, überlegen sich die Gegner eine Volksinitiative. (uz)
sda 24.02.08
Aargauer sagen Ja zu neuem Wahlmodell
Im Kanton Aargau wird das Kantonsparlament im März 2009
nach einem neuen Wahlmodell gewählt. Die Stimmberechtigten hiessen
das umstrittene Wahlgesetz in der Volksabstimmung mit 76,17 Prozent Ja-Stimmen
gut. SVP und FDP waren gegen das Gesetz.
(...) Die Mehrheit der Stimmenden folgte damit den Argumenten von SP,
CVP, Grünen und EVP. Das Wahlmodell «Doppelter Pukelsheim»
sei «fair und demokratisch». Gegen das Gesetz hatten SVP und
FDP gekämpft. Es sei «nicht transparent». (...)
AP 24.02.08
Schaffhausen stimmt neuem Wahlsystem zu
Im Kanton Schaffhausen wird der Kantonsrat künftig nach
dem Wahlsystem des «doppelten Pukelsheim» gewählt.
(...) Die für das neue Wahlsystem notwendige Verfassungsänderung
wurde mit 15'171 Ja gegen 8'992 Nein genehmigt, die Änderung des
Wahlgesetzes mit 14'624 Ja gegen 9'129 Nein. (...) Dieses Modell gewährleistet
eine bisher unerreichte Genauigkeit in der Abbildung der politischen «Wählerlandschaft»
in Bezug auf die Zusammensetzung des Kantonsrats. So haben namentlich
auch die kleinen Parteien mehr Chancen.
Berner Rundschau 22.01.08
Rat will keinen Wechsel des Wahlsystems
«Fair, demokratisch und transparent» sei der doppelte Puckelsheim.
So pries gestern Grossrat Daniel Kast (CVP/Bern) einen Wechsel des Wahlsystems
für die Grossratswahlen 2010 an. Zürich habe den doppelten Puckelsheim
eingeführt, der Kanton Aargau entscheide am 24. Februar darüber.
Beim doppelten
Pukelsheim werde die politische Wählerlandschaft mit einer bisher
nie erreichten Genauigkeit abgebildet (vergleiche Ausgabe vom 3.
Januar). Das funktioniere so, dass zur Verteilung der Sitze auf die Parteien
der Kanton als ein Wahlkreis angesehen werde. Jede abgegebene Stimme trage
mit dem gleichen Gewicht zum Wahlergebnis bei, erklärte Kast. Das
heutige System mit Listenverbindungen schaffe Ungerechtigkeiten und bevorzuge
in der Regel die grossen Parteien. Allerdings konnten Kast und Mitmotionär
Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) nur wenig Räte begeistern,
den in ein Postulat gewandelten Vorstoss zu überweisen. Sukkurs signalisierte
einzig die EVP-Fraktion. Seitens der SVP wies Dieter Widmer (Wanzwil)
das Ansinnen rundweg zurück: «Das heutige Wahlsystem mit regionalen
Wahlkreisen ist gerecht.» Wie bereits der Regierungsrat signalisierten
auch die Sprecher von FDP, SP, Grünen und EDU Ablehnung. Es mache
keinen Sinn, mit der laufenden Wahlkreisreform gleich auch noch das System
zu ändern, monierte Peter Bernasconi (SP/Worb). Mit 27 zu 112 Stimmen
schickte der Rat das Postulat bachab. (uz)
Bund 22.01.08
Die Pukelsheimdebatte
Nein, ein doppelter Pukelsheim ist kein besonders eleganter Sprung auf
der Tanz- oder auf der Eisfläche. Beim doppelten Pukelsheim sind
wir auf dem politischen Parkett. So wird ein Wahlverfahren bezeichnet,
indem zwar in regionalen Wahlkreisen gewählt, die proportionale
Verteilung der Sitze auf die Parteien aber aufgrund des Gesamtergebnisses
im ganzen Kanton berechnet wird – was den kleinen Parteien
mehr Chancen gibt. Der Zürcher Kantonsrat wird seit 2007 nach dem
doppelten Pukelsheim gewählt, Aargau und Schaffhausen stimmen im
Februar über die Einführung des Systems ab. CVP und EVP forderten
gestern mit einem Postulat, die Einführung des Systems auch im Kanton
Bern zu prüfen. Das Pukelsheim-Verfahren sei «fair, demokratisch
und transparent», warben sie. Der Rat lehnte den Vorstoss aber mit
112 gegen 27 Stimmen ab. Hauptargument: Berns Wahlsystem mit relativ grossen
regionalen Wahlkreisen sei auch ein gerechtes Verfahren. Und im «Pukelsheim»
müssten Sitze zwischen den Wahlkreisen umverteilt werden –
ein kompliziertes, schwerfälliges, nicht bürgerfreundliches
System. (sw)
Berner Rundschau / MLZ 03.01.08 Seite 1 Front / Kanton BE
Gerechteres Wahlsystem verlangt
Bern: 2010 sollen Sitze anders verteilt werden
Sicher ist, dass für die Grossratswahlen 2010 neue Wahlkreise gelten.
Auf den gleichen Zeitpunkt hin möchten nun Grossräte von EVP
und CVP im Kanton Bern ein «gerechteres» Wahlsystem eingeführt
haben. Per Motion verlangen sie die künftige Sitzverteilung nach
der Methode des deutschen Politologen Friedrich Pukelsheim. Den so genannten
doppelten Pukelsheim haben die Zürcher letztes Jahr im kantonalen
Wahlrecht verankert. In den Kantonen Aargau und Schaffhausen entscheiden
die Stimmbürger im Februar über die Einführung des doppelten
Pukelsheim. Dieses System sieht vor, dass die Grossratsmandate in einem
ersten Schritt zentral für den ganzen Kanton auf die einzelnen Listen
zugeteilt werden. Damit sei sichergestellt, dass jede Stimme gleich viel
zählt, betonen die Motionäre. Der Regierungsrat lehnt den Vorstoss
jedoch ab. (uz) Seite 12
Damit jede Stimme gleich viel zählt
Grossratswahlen:
Mit dem neuen Verfahren doppelter Pukelsheim wollen EVP und CVP mehr Gerechtigkeit
schaffen
Mit der Wahlkreisreform soll auch ein gerechteres Wahlsystem eingeführt
werden. EVP und CVP fordern dafür den doppelten Pukelsheim. Er soll
sicherstellen, dass alle im Kanton abgegebenen Stimmen gleich viel zählen.
Berechnungen zeigen: SVP, SP und EVP verlieren - CVP, EDU und Grüne
gewinnen. Samuel Thomi
Werden bei den Grossratswahlen 2010 die Wahlkreise den neuen Verwaltungskreisen
angepasst, soll die Chance genutzt werden um gleichzeitig ein gerechteres
Wahlsystem einzuführen. Das fordern Daniel Kast (CVP/Bern) und Ruedi
Löffel (EVP/Münchenbuchsee) in einer gemeinsamen Motion.
Die Motion will, dass das Kantonsparlament neu nach einer doppelproportionalen
Dividiermethode gewählt wird - besser bekannt als doppelter Pukelsheim.
Der Vorschlag ist für Bern nicht neu. Bereits vor einem Jahr verlangten
Kast und Löffel mit einem Postulat
dieselbe Änderung des Wahlsystems. Sie zogen das Ansinnen aber noch
in der Debatte wieder zurück. Weil das Thema damals zu wenig verstanden
wurde, wie beide erklären. Aktuell werden die Grossratssitze nach
dem Proporz-Verfahren Hagenbach-Bischoff ermittelt.
Was würde der Systemwechsel bedeuten?
Politologe Daniel Bochsler von der Universität Zürich rechnete
für diese Zeitung die Grossratswahlen 2006
nach. Wären damals die Sitze nach dem Verfahren
doppelter Pukelsheim verteilt worden, hiessen die Verlierer im Kanton
Bern SP (-4 Sitze), SVP (-3) und EVP (-1). Sie sind heute also überproportional
stark im Rat vertreten. Im Gegensatz dazu stünden CVP (+2), EDU (+2),
Schweizer Demokraten (+2) und Grünen (+1) proportional gesehen mehr
Mandate zu, als sie derzeit inne haben.
System bevorzugt die Grossen
«Der doppelte Puckelsheim führt zu einer bisher unerreichten
Abbildungsgenauigkeit der politischen Wählerlandschaft», argumentieren
Kast und Löffel in ihrer Motion. Dies bedeute, «dass jede abgegebene
Stimme mit dem gleichen Gewicht zum Wahlergebnis beiträgt».
Der doppelte Pukelsheim schaffe damit eine «unverfälschte proportionale
Verteilung über das ganze Kantonsgebiet», und die Zahl der
«gewichtslosen Stimmen wird auf ein Minimum begrenzt».
«Komplex und aufwändig»
«Die mathematische Genauigkeit ist die Stärke des neuen Systems»,
pflichtet der Regierungsrat in seiner eben publizierten Antwort bei. Kleine
Parteien hätten bei einer ersten, zentralen Verteilung der Stimmen
über den ganzen Kanton bessere Chancen, ein Mandat zu erlangen. Auf
diese Weise könnten künftig auch so genannte Proporz-Pech- oder
-Glück-Sitze vermieden werden. Situationen also, in denen eine Partei
aufgrund von Listenverbindungen weniger oder mehr Sitze hat, als ihr aufgrund
des Wähleranteils zustehen würden. Dies alles täusche aber
nicht darüber hinweg, dass das Wahlverfahren mit dem neuen System
«komplex und aufwändig» wäre.
Kast dementiert heftig - wenn man sich mit dem doppelten Pukelsheim erst
ein bisschen vertraut gemacht habe, könne man die Sitzverhältnisse
mit Excel am Computer schnell selber rechnen. Das Wissen habe er sich
als Mathematiklehrer im Selbststudium beigebracht.
Am Rand erwähnt der Regierungsrat in seiner Antwort einen heiklen
Punkt: «Die Einführung des doppelten Pukelsheim zieht automatisch
eine Diskussion über Sperrklauseln nach sich». Eine Diskussion,
welche Kast und Löffel als Mitglieder von Kleinparteien «explizit
nicht wollen», sagt Kast. Für die Regierung jedenfalls ist
klar: «Der Kanton verfügt über ein modernes Wahlrecht.»
Im Hinblick auf die kantonalen Wahlen 2010 stehen für den Regierungsrat
vor allem Anpassungen des bestehenden Wahlsystems und damit eine Reform
der Wahlkreise im Zentrum (wir berichteten). Und so beantragt er dem Grossen
Rat die Ablehnung der Motion.
Wie viel Gerechtigkeit?
«Den demokratiepolitischen Ansatz unserer Motion, dass wir ein gerechteres
Wahlsystem vorschlagen, darauf geht die Regierung gar nicht ein»,
kommentiert Kast ernüchtert. Zudem sei der doppelte Pukelsheim ein
«viel transparenteres Verfahren als das bisherige aus dem letzten
Jahrhundert.» Für Ruedi Löffel ist
es gar die Grundsatzfrage: «Will man das gerechteste Proporzsystem,
das möglich ist?»
Wie schätzt Kast die Chancen ein? Die Kleinparteien wisse er auf
seiner Seite. Bei der SVP mache er sich «keine grossen Hoffnungen».
Dafür hofft er auf die SP und den Freisinn: «Wer im Parteiprogramm
für Gerechtigkeit einsteht oder an einem modernen Wahlsystem interessiert
ist, der sollte Ja stimmen», wirbt er. Wie es ausgeht, entscheidet
sich in der Januar-Session. Falls es zu einem Ja kommt, müsste die
Verfassung laut Vize-Staatsschreiber Renato Krähenbühl nicht
umgeschrieben werden. Die erforderlichen Anpassungen im Gesetz über
die politischen Rechte unterstünden dem fakultativen Gesetzesreferendum.
Oder der Entscheid über die Einführung des doppelten Pukelsheim
könnte - falls 70 Grossratsmitglieder dies verlangen - dem Volk freiwillig
zum Entscheid vorgelegt werden.
Ein «Echter» Proporz
«Ein Wähler, eine Stimme»: Diesem Kriterium entspreche
das biproportionale Wahlverfahren doppelter Pukelsheim eher als das bisherige
Verfahren im Kanton Bern nach Hagenbach-Bischoff, kommentiert der Politologe
Daniel Bochsler von der Uni Zürich. Der grundlegende Unterschied
des doppelten Pukelsheim gegenüber der bisherigen Verteilung der
Wählersitze besteht darin, dass die zu verteilenden Sitze in einem
ersten Schritt auf die Parteien und deren Wähleranteil über
den ganzen Kanton gesehen verteilt werden. Erst in einem zweiten Schritt
erfolgt die Zuteilung im jeweiligen Wahlkreis konkret. Das ergibt eine
doppelt-proportionale - eben eine biproportionale - Annäherung an
die grösstmögliche Proportionalität. So wird laut Bochsler
auch sichergestellt, dass jede Stimme möglichst gleich stark gewichtet
wird. Dabei kommt es nicht mehr zu Rest-Mandaten, die via Listen- oder
gar Unterlistenverbindungen vergeben werden. Daher wird im Zusammenhang
mit dem doppelten Pukelsheim auch oft von einem «echten» Proporzwahlverfahren
gesprochen. Der doppelte Pukelsheim ist nach dem Politologen Friedrich
Pukelsheim benannt. (sat)
Der Pionierkanton Zürich
Als schweizweit erster Kanton führte Zürich letzten Frühling
den doppelten Pukelsheim für Kantonsratswahlen ein. Es war dies die
Folge eines Bundesgerichtsurteils - weil dieses das Wahlsystem unter anderem
wegen zu kleiner Wahlkreise als ungerecht definierte.
Weitere Kandidaten, die im Zug dieses Urteils ihre kantonalen Wahlreglemente
überprüften, sind die Kantone Aargau und Schaffhausen. Die Stimmberechtigten
beider Kantone beschliessen im Februar 2008 an der Urne über die
Einführung neuer Wahlreglemente die ein biproportionales Wahlsystem
beinhalten.
Ob Schaffhausen, Aargau oder Zürich: Mit der Änderung des Wahlsystems
stellt sich auch die Frage nach zusätzlich regulierenden Bestimmungen.
Um eine starke Fragmentierung der Parteienlandschaft zu verhindern, führte
Zürich zusätzlich eine Fünfprozent-Klausel ein; eine Partei
muss in mindestens einem Wahlkreis mehr als fünf Prozent erreichen.
Ein zweiter, politisch gefällter Entscheid: Die Listenverbindungen
wurden abgeschafft. (sat)
zurück
|