M O T I O N
Proporzgerechtigkeit bei Grossratswahlen
Der Kanton Bern schafft die rechtlichen Grundlagen zur Einführung
der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung («doppelter
Pukelsheim») bei Grossratswahlen.
Begründung:
Die Wahlkreise bei den Grossratswahlen sind hinsichtlich der zu vergebenden
Mandate unterschiedlich gross: In den kleinsten Wahlkreisen Berner Jura
und Oberaargau werden je 12 Grossratssitze vergeben, in den bevölkerungsreichsten
Wahlkreisen Mittelland-Nord und Biel-Seeland deren 22 bzw. 26.
Das aktuell angewandte Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff
kann aus Sicht der Proporzgerechtigkeit gerade in kleineren Wahlkreisen
zu verfälschten Ergebnissen führen. Wir schlagen deshalb vor,
als Sitzzuteilungsverfahren bei Grossratswahlen die doppeltproportionale
Divisormethode mit Standardrundung («doppelter Pukelsheim»)
einzuführen. Dieses Sitzzuteilungsverfahren garantiert eine
möglichst gerechte Sitzverteilung und wird bereits in mehreren Kantonen
erfolgreich angewandt.
Beim «doppelten Pukelsheim» werden in einem ersten Schritt
die Sitze gemäss kantonalem Stimmenanteil auf die Parteien verteilt,
danach erfolgt die Zuteilung auf die einzelnen Wahlkreise. Dadurch erhalten
bei der Sitzzuteilung alle abgegebenen Stimmen das genau gleiche Gewicht.
Es muss niemand befürchten, dass seine Stimme wertlos verfällt,
weil seine Partei bei der Sitzverteilung leer ausgeht.
Dies ist heute namentlich in den kleineren Wahlkreisen der Fall, wo effektiv
nur Listen von mittleren und grösseren Parteien reelle Aussichten
auf einen Wahlerfolg haben. So beträgt die Hürde in den Wahlkreisen
Berner Jura und Oberaargau mit ihren 12 Mandaten beispielsweise 7.7%.
Nur jene Parteien, welche wenigstens diesen Wähleranteil erreichen,
erhalten ein Mandat auf sicher.
Um die genannten Nachteile und Verzerrungen des aktuellen Sitzzuteilungsverfahrens
teilweise aufzufangen, existiert die Möglichkeit von Listenverbindungen.
Leider können Listenverbindungen wiederum zu neuen Verzerrungen führen,
welche ihrerseits den Willen der Wählenden unpräzise abbilden
und teilweise für Unverständnis sorgen. In diesem Zusammenhang
sei die (zurückgezogene) Motion 020-2011 (Widmer, Verbot überparteilicher
Listenverbindungen) erwähnt, welche die Möglichkeit von überparteilichen
Listenverbindungen abschaffen wollte.
Verzerrungen, welche aus der unterschiedlichen Grösse der
Wahlkreise und aus Listenverbindungen resultieren können, sollen
mit einer Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens eliminiert werden:
Der «doppelte Pukelsheim» reduziert die Benachteiligung der
kleinen Parteien und die Anzahl der gewichtslosen Stimmen auf ein Minimum
und macht Listenverbindungen überflüssig. Die Tatsache,
dass dieses gerechte Proporzwahlsystem bereits in den Kantonen Zürich,
Aargau, Schaffhausen und Nidwalden wie auch in den Städten Zürich
und Winterthur erfolgreich zum Einsatz kommt, unterstreicht seine Praxistauglichkeit
und Akzeptanz .
Langenthal/Münchenbuchsee, 04.06.14
Daniel Steienr, EVP; Ruedi Löffel, EVP
mitunterzeichnet von weiteren Grossratsmitgliedern der EVP
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