P O S T U L A T
Anwendung des „doppelten Pukelsheim“
bei Grossratswahlen
Der Regierungsrat wird beauftragt für zukünftige Grossratswahlen
die Anwendung des Zuteilungsverfahren zu prüfen, welches unter dem
Namen „doppelter Pukelsheim“ bekannt ist.
Begründung:
Der „doppelte Pukelsheim“ führt zu einer bisher unerreichten
Abbildungsgenauigkeit aller durch die Wählenden abgegebenen Stimmen
auf die Zusammensetzung des Parlaments. Diese Abbildungsgenauigkeit wird
erreicht, indem die Sitze in einem ersten Schritt proportional zum Ergebnis
im ganzen Wahlgebiet (Kanton) und anschliessend auf die Parteien in den
einzelnen Wahlkreisen verteilt werden. Die Abbildungsgenauigkeit ist zudem
im Gegensatz zu dem im Kanton Bern bisher verwendeten Verteilverfahren
nach Hagenbach-Bischoff deshalb grösser, weil ein Divisorverfahren
mit Standardrundung (Auf- oder Abrunden zur nächst gelegenen ganzen
Zahl) verwendet wird.
Das neue Zuteilungsverfahren wird kurz unter www.wahlrecht.de/ausland/zuerich.html
und vertieft unter www.math.uni-augsburg.de/stochastik/pukelsheim/2004b.pdf
beschrieben.
Bern/Münchenbuchsee, 22.01.07
Daniel Kast, CVP; Ruedi Löffel, EVP
mitunterzeichnet von 15 weiteren Grossratsmitgliedern aus EVP, PSA
und CVP
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