M O T I O N
Vaterschaftsurlaub auch beim Kanton Bern
Der Regierungsrat wird beauftragt, für die Angestellten des Kantons
Bern einen Vaterschaftsurlaub einzuführen und das Personalgesetz
entsprechend anzupassen.
Die Mehrkosten sind im Personalaufwand zu kompensieren.
Begründung:
Der Kanton Bern gewährt seinen Mitarbeitenden heute bei der Geburt
eines Kindes einen bezahlten Urlaub von bis zu zwei Arbeitstagen (Personalverordnung
Art. 156 Abs. 1). Es handelt sich dabei um eine Kann-Bestimmung im Kompetenzbereich
des Amtsvorstehers.
Gemäss Artikel 4 Buchstabe e des vom Grossen Rat erlassenen Personalgesetzes
soll die Personalpolitik des Kantons Bern die Vereinbarkeit zwischen Erwerbstätigkeit
und Familie für Frauen und Männer fördern. Die Gewährung
eines Vaterschaftsurlaubs ist eine Möglichkeit zur Umsetzung dieser
durch das Parlament beschlossenen strategischen Ausrichtung der Personalpolitik.
Ebenso sehen die Richtlinien der Regierungspolitik zukunftsorientierte
Anstellungsbedingungen vor. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund der
fehlenden Konkurrenzfähigkeit des Kantons Bern auf dem Arbeitsmarkt.
Die Stadt Bern weist beispielsweise einen Vaterschaftsurlaub von 15 Tagen
auf, und andere grosse Arbeitgeber haben ähnliche oder noch weiter
gehende Massnahmen umgesetzt. Der Bund gewährt bereits heute 5 Tage
Vaterschaftsurlaub.
In seiner Antwort auf frühere Vorstösse zu diesem Anliegen hat
der Regierungsrat die Kosten für einen Vaterschaftsurlaub von fünf
Tagen für das gesamte Kantonspersonal und alle Lehrkräfte auf
rund 400‘000 Franken geschätzt. Dies ist im Vergleich zu den
Kosten für die Personalrekrutierung ein geringer Betrag.
Wüthrich (Huttwil, SP), Grivel (Biel/Bienne, FDP), Hirschi (Moutier,
PSA),
Schärer (Bern, Grüne), Löffel-Wenger (Münchenbuchsee,
EVP)
mitunterzeichnet von 4 weiteren Grossratsmitgliedern
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