Hier finden Sie den Text
des Vorstosses, der im Bernischen Grossen Rat im Juni 2011 eingereicht
wurde.
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Medienmitteilung Regierungsrat 19.10.12
Kein Vaterschaftsurlaub
Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Personalverordnung (PV-Revision
2013) beschlossen, welche vor allem im Bereich der Arbeitszeitregelungen
zentrale neue Bestimmungen enthält. Die Revision sieht insbesondere
eine Obergrenze beim Langzeitkonto, einen jährlichen Mindestbezug
von Ferien und eine tiefere Obergrenze bei Abgangsentschädigungen
vor. Mit der Vorlage wird zudem die letzte Tranche der bereits im Jahr
2007 beschlossenen fünften Ferienwoche für alle Mitarbeitenden
eingeführt.
(...) Demgegenüber verzichtet der Regierungsrat aufgrund der kritischen
finanzpolitischen Lage auf die ursprünglich vorgesehene Einführung
eines echten Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs. Dies gilt auch für
die ursprünglich vorgesehene Ausdehnung der zulagenberechtigten Nacht-
und Wochenendarbeit sowie eine Erweiterung der Pikettentschädigung.
(...)
Bund 14.06.12
Vaterschaftsinitiative ist zurückgezogen worden
Im Grossen Rat ist gestern ein Vorstoss für die Einführung
eines Vaterschaftsurlaubs für Kantonsangestellte zurückgezogen
worden. Die Motionäre gehen davon aus, dass die Kantonsregierung
aktiv wird. Der Regierungsrat hatte in seiner im vergangenen Dezember
veröffentlichten Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss geschrieben,
er sei bereit, die Einführung eines längeren Urlaubs zu prüfen.
Derzeit erhalten Angestellte des Kantons bei der Geburt eines Kinds zwei
Freitage. (...) Der Regierungsrat will deshalb bei der nächsten Revision
der Personalverordnung einen echten Vaterschaftsurlaub prüfen. Falls
dieser fünf Tage lang dauern soll, rechnet die Regierung mit Mehrkosten
von 300'000 bis 540'000 Franken pro Jahr. (sda)
SR DRS 24.05.12
Gewerkschaften: Travail Suisse fordert vier Wochen Vaterschaftsurlaub
Der Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse fordert vier Wochen Vaterschaftsurlaub
für alle.
Er verweist dabei auf seine jüngste Umfrage in der öffentlichen
Verwaltung. Dort können Angestellte bereits heute bis zu 21 Tage
Urlaub nehmen, wenn sie Vater werden.
Für Travail Suisse ist das aber nicht genug. Der Verband fordert
vier Wochen Vaterschaftsurlaub für alle Arbeitnehmer in der Schweiz
- auch in der Privatwirtschaft. Dieser solle gesetzlich verankert werden,
so wie die Mutterschaftsversicherung. (matt)
Bieler Tagblatt 30.12.11
Vaterschaftsurlaub im dritten Anlauf
Bald entscheidet der Grosse Rat zum dritten Mal in zehn Jahren
über die Einführung des Vaterschaftsurlaubes. Der Bieler Pierre-Yves
Grivel unterstützt das Anliegen.
jw. Seit 2003 versuchen vor allem grüne Politiker im Kanton Bern
via Motionen einen Vaterschaftsurlaub für das Kantonspersonal inklusive
Lehrer einzuführen. Zuletzt gescheitert ist das Anliegen 2007 im
Grossen Rat. Damals brachten die Bürgerlichen das Anliegen zu Fall.
Voraussichtlich in der Januarsession kommt nun eine Motion
ins Parlament, die nicht nur von links-grünen Politikern, sondern
auch vom EVP-Mann Ruedi Löffel aus Münchenbuchse und FDP-Grossrat
Pierre-Yves Grivel aus Biel unterschrieben worden ist.
Bisher nur zwei Tage
Derzeit gilt im Kanton Bern, dass zwei Tage Vaterschaftsurlaub gewährt
werden können. Die Motion fordert nun, dass diese Kann-Bestimmung
in einen rechtlichen Anspruch gewandelt wird. Wieviele Tage Neu-Väter
bezahlt in den Urlaub gehen dürfen, schreibt die Motion nicht vor.
(...) seit 2010 geniessen die Angestellten der bernischen Spitäler
gleich wie Bundesangestellte fünf Tage Vaterschaftsurlaub, die Berner
Kantonalbank und die BKVV gewähren ebenfalls fünf Tage Freizeit.
Die Stadt Bern entlässt die Väter sogar 15 Tage, also drei Wochen,
heim zu Frau und Kind. Nur die Post liegt mit zwei Tagen gleich tief wie
der Kanton Bern. Im Kantonsvergleich zeigt sich, dass 17 Kantone ein besseres
Angebot bieten. Sechs liegen gleichauf und nur ein Kanton liegt mit einem
Tag Vaterschaftsurlaub hinter dem Kanton Bern in dieser Rangliste.
Freiheiten in der Umsetzung
Trotz alldem möchte der Regierungsrat die Motion nur als Postulat
entgegennehmen. Dies, weil das Anliegen in die Kompetenz des Regierungsrats
fällt. Rechtlich würde es sich bei der Einführung des Vaterschaftsurlaubes
um eine Änderung der Personalverordnung handeln. Deswegen ist die
Motion streng genommen auch nur eine Richtlinienmotion, bei deren Umsetzung
der Regierungsrat grosse Freiheiten geniesst. Bei einer Annahme als Motion
könnte der Regierungsrat also trotzdem relativ frei entscheiden,
wann und wie er das Anliegen umsetzen will.
Langenthaler Tagblatt / MLZ 13.12.11 / Grenchner Tagblatt 14.12.11
Gibts bald Urlaub für neue Väter?
Grossräte von SP, FDP, Grünen, PSA und EVP fordern per Motion
die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes für Kantonsangestellte.
Im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie anerkennt
der Regierungsrat die Notwendigkeit eines Vaterschaftsurlaubes.
Im Vergleich mit dem Bund, bundesnahen Unternehmen sowie anderen Kantonen
sei die bestehende Berner Reglung mit zwei Tagen Urlaub bescheiden. Seit
2003 schickte der Grosse Rat den Vaterschaftsurlaub bereits zweimal bachab.
Auch auf Bundesebene kommt das Anliegen nicht voran: Im
Nationalrat ist derzeit eine entsprechende EVP-Motion hängig.
(uz).
Urlaub, wenn das Kind da ist
Vaterschaftsurlaub
Grossräte fordern neue Regelung für Kantonspersonal
Kantonsangestellte erhalten gemäss geltender Regelung bei der Geburt
eines eigenen Kindes zwei Tage frei. Mit Blick auf die im Personalgesetz
verankerte Förderung von Erwerbstätigkeit und Familie sei dies
zu wenig, schreiben mehrere Grossräte von SP, FDP, PSA, EVP und Grünen
in einer überparteilichen Motion. Deshalb fordern sie die Einführung
eines Vaterschaftsurlaubes. Zukunftsgerichtete Anstellungsbedingungen
seien vor allem auch vor dem Hintergrund der fehlenden Konkurrenzfähigkeit
des Kantons Bern auf dem Arbeitsmarkt notwendig. Die von Erstunterzeichner
Adrian Wüthrich (SP/Huttwil) angeführten Grossräte Pierre-Yves
Grivel (FDP/Biel), Irma Hirschi (PSA/Moutier), Corinne Schärer (Grüne/Bern)
und Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) verzichten auf konkrete
Angaben zur Dauer des Vaterschaftsurlaubes. Die Mehrkosten seien jedoch
im Personalaufwand zu kompensieren.
Gemäss der gestern veröffentlichten Antwort steht der Regierungsrat
dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings empfiehlt
er dem Grossen Rat lediglich die Überweisung als Postulat. Er wolle
den Vaterschaftsurlaub bei der nächsten Revision der Personalverordnung
prüfen, konkretisiert der Regierungsrat. Im Jahr 2007 war er sogar
bereit, eine Vaterschaftsmotion anzunehmen, scheiterte jedoch im Parlament
(vergleiche separaten Artikel unten).
Bescheidener Kanton Bern
Gemäss einem Quervergleich mit anderen Kantonen sei die Regelung
des Kantons Bern bescheiden, zeigt der Regierungsrat auf: «Der Kanton
Genf gewährt zehn Tage, zwölf Kantone fünf Tage, ein Kanton
vier Tage und vier Kantone bieten drei Tage Vaterschaftsurlaub. Sechs
Kantone sehen wie der Kanton Bern zwei Tage vor, ein Kanton nur einen
Tag.»
Der Bund wiederum biete seinen Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub von
fünf Tagen. Grosszügiger als der Kanton Bern seien auch die
bundesnahen Betriebe SBB (fünf Tage) sowie SRG und Swisscom (10).
Von den grösseren Städten kennten Bern (15), Lausanne (21) und
Zürich (10) einen «relativ ausgedehnten» Vaterschaftsurlaub.
Mit je fünf Tagen verfügten auch die Berner Kantonalbank und
die BKW Energie AG über familienfreundlichere Regelungen als der
Kanton Bern. Seit der Einführung eines Gesamtarbeitsvertrages 2010
hätten die Mitarbeitenden der bernischen Spitäler Anspruch auf
fünf Tage Vaterschaftsurlaub.
Werde für sämtliche Absenzen infolge Vaterschaftsurlaub mit
Mehrkosten gerechnet, komme eine Ausdehnung von zwei auf fünf Tage
voraussichtlich auf 540000 Franken jährlich zu stehen, rechnet der
Regierungsrat vor. Bei zehn Tagen sei mit Mehrkosten von 1,440 Millionen
Franken zu rechnen.
«Um den Druck zu verstärken, werde ich alles versuchen, unsere
Forderung als Motion durchzubringen», sagt Adrian Wüthrich.
Dazu komme, dass die Regierung in ihrer Antwort kein einziges Argument
gegen den Vaterschaftsurlaub anführe und sie bei der Umsetzung der
Richtlinienmotion über viel Spielraum verfüge.
Marianne Streiff:EVP-Nationalrätin
fordert zwei Wochen
Nach 2003 scheiterte im bernischen Grossen Rat auch 2007 ein Vorstoss
zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubes für Kantonsangestellte
inklusive Lehrer. Das Kantonsparlament schickte damals die von Corinne
Schärer (Grüne/Bern) eingereichte Motion mit 64 zu 78 Stimmen
bachab. Das Pro-Lager bildeten die Fraktionen von SP, Grünen und
EVP. Gegen den Vaterschaftsurlaub votierten SVP, FDP und EDU. Die FDP
sehe keinen Handlungsbedarf, erklärte deren Fraktionssprecherin Eva
Desarzens (Boll): «Väter können bereits bis zu sechs Monate
unbezahlten Urlaub beziehen.» Namens der SVP wehrte sich Andreas
Blank (Aarberg) gegen den Vaterschaftsurlaub: «Für die KMU
wäre es schlecht, wenn der Kanton vorpreschen würde.»
Grossunternehmen könnten einige Tage Absenzen eines Mitarbeiters
verkraften, kleinere Betriebe seien jedoch stets auf jeden Mitarbeiter
angewiesen. Auch auf nationaler Ebene ist der Vaterschaftsurlaub regelmässig
ein Thema. Entsprechende Vorstösse scheiterten jedoch stets. Seit
Herbst 2010 ist eine von Nationalrätin Marianne Streiff (EVP) eingereichte
Motion hängig. Darin fordert die Bernerin zwei Wochen Vaterschaftsurlaub,
welcher analog zum Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung
zu finanzieren sei.(uz)
Bund 1.07.11 / Kantonales Personal
Kanton soll als Arbeitgeber Vaterschaftsurlaub einführen
«Der Regierungsrat wird beauftragt, für die Angestellten
des Kantons Bern einen Vaterschaftsurlaub einzuführen und das Personalgesetz
entsprechend anzupassen »: So lautet der Text einer kürzlich
eingereichten Motion.
Sie stammt aus der Feder von Adrian Wüthrich, (SP, Huttwil), Pierre-Yves
Grivel, (PLR, Biel), Irma Hirschi (PSA, Moutier), Ruedi Löffel (EVP,
Münchenbuchsee) und Corinne Schärer (Grüne, Bern). Gemäss
dem vom Grossen Rat erlassenen Personalgesetz solle die Personalpolitik
des Kantons Bern die Vereinbarkeit zwischen Erwerbstätigkeit und
Familie für Frauen und Männer fördern, schreiben die Motionäre.
Die Gewährung eines Vaterschaftsurlaubs sei eine Möglichkeit
zur Umsetzung dieser Personalpolitik. (pd)
Langenthaler Tagblatt / MLZ 21.06.11
Bald Sonderurlaub für Väter?
Motion
Kantonsangestellte und Lehrer sollen von Vaterschaftsurlaub profitieren
können
«Der Kanton verliert laufend an Attraktivität als Arbeitgeber.»
Dieses Klagelied singen die Personalverbände und die Gewerkschaften
schon seit einigen Jahren. Seit vergangenem Herbst summt sogar die bernische
Regierung dieselbe Melodie.
Mindestens bezüglich der Einrichtung eines Vaterschaftsurlaubes für
Kantonsangestellte und Lehrer tat sie dies bereits früher: Doch entgegen
dem Antrag der Regierung schickte der Grosse Rat im Juni 2007 eine Motion
der Grünen Corinne Schärer (Bern) mit 64 zu 78 Stimmen bachab.
Die bürgerliche Parlamentsmehrheit fand, mit der Gewährung eines
Vaterschaftsurlaubes sende der Kanton ein falsches Signal aus. «Der
Kanton könnte gegenüber dem Gewerbe ein zu attraktiver Arbeitgeber
werden», monierte etwa der EDU-Sprecher Martin Friedli (Sumiswald).
Angeführt vom Erstunterzeichner Adrian Wüthrich (SP/Huttwil)
nimmt Schärer nun einen neuen Anlauf. Den vergangene Woche eingereichten
Vorstoss tragen zudem als Mitmotionäre auch der welschfreisinnige
Pierre-Yves Grivel (Biel), Irma Hirschi (PSA/Moutier) und Ruedi Löffel(EVP/Münchenbuchsee)
mit. Die Dauer des einzuführenden Vaterschaftsurlaubes überlassen
sie wie bereits 2007 der Regierung. Im Gegensatz zu damals verlangen die
Motionäre jedoch, die Mehrkosten seien im Personalaufwand zu kompensieren.
Nur bescheidene Mehrkosten
«Der zusätzliche finanzielle Aufwand dürfte für den
Kanton nur bescheiden sein», sagt Adrian Wüthrich im Wissen
um die sehr prekäre Finanzlage des Kantons in den kommenden Jahren.
Für einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen habe die Regierung
den jährlichen finanziellen Mehraufwand auf rund 400'000 Franken
geschätzt. Wüthrich: «Vor allem für Stellvertretungen
von Lehrern.» Der Huttwiler verweist auf den Bund, der seit dem
letzten Vorstoss im bernischen Grossen Rat einen Vaterschaftsurlaub von
fünf Tagen eingeführt hat. «Und die Stadt Bern gewährt
sogar 15 Tage.» Ein bis zwei Wochen Vaterschaftsurlaub kennten auch
zahlreiche private Unternehmen, so etwa Raiffeisen, Migros, Coop, SBB
und Swisscom. (...)
Lediglich Kann-Formulierung
Die geltende Regelung beim Kanton sei mehr als unbefriedigend und längst
nicht mehr zeitgemäss, verweist der Motionär auf die Personalverordnung.
Laut dieser «können die Amtsvorsteherinnen beziehungsweise
die Amtsvorsteher wegen Heirat, Geburt eigener Kinder, Adoption oder Wohnungswechsel
einen Kurzurlaub bis zu zwei Tagen gewähren.» Die meisten anderen
Kantone seien wesentlich grosszügiger. (...) «Die Motion ist
politisch breit abgestützt.» (...) Schliesslich habe sich der
Grosse Rat bereits mehrfach für eine Förderung der Vereinbarkeit
zwischen Erwerbstätigkeit und Familie ausgesprochen.
Travail Suisse:
Elf Kantone mit 5 Tagen Laut einer Umfrage des Arbeitnehmer-Dachverbandes
Travail Suisse vom Februar 2011 gewähren elf
Kantone einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen, darunter Zürich,
Luzern, Baselland und Freiburg. Genf gewährt sogar zehn Tage.
Und gut betuchte Genfer Staatsangestellte können den Vaterschaftsurlaub
um weitere zehn unbezahlte Tage verlängern. Der Sonderfall Kanton
Neuenburg gewährt den Müttern zum viermonatigen Mutterschaftsurlaub
zusätzliche 24 Tage Urlaub, den diese auf den Vater übertragen
kann, wenn beide Elternteile beim Kanton angestellt sind. Neun Kantone,
vor allem in der Deutschschweiz gewähren ihren Mitarbeitern bei der
Geburt eines Kindes lediglich einen oder zwei freie Tage. Neben Bern gehören
Solothurn, Obwalden und St. Gallen dazu. Die Kantone Jura, Aargau, Graubünden
und Schwyz gewähren drei bezahlte Urlaubstage. Etwas grosszügiger
ist mit vier Tagen Uri. (uz)
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