Hier
finden Sie den Text des Vorstosses, der im Bernischen Grossen Rat im Juni 2011 eingereicht wurde.
_________________________________________________________________________________________

 

Medienmitteilung Regierungsrat 19.10.12

Kein Vaterschaftsurlaub

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Personalverordnung (PV-Revision 2013) beschlossen, welche vor allem im Bereich der Arbeitszeitregelungen zentrale neue Bestimmungen enthält. Die Revision sieht insbesondere eine Obergrenze beim Langzeitkonto, einen jährlichen Mindestbezug von Ferien und eine tiefere Obergrenze bei Abgangsentschädigungen vor. Mit der Vorlage wird zudem die letzte Tranche der bereits im Jahr 2007 beschlossenen fünften Ferienwoche für alle Mitarbeitenden eingeführt.
(...) Demgegenüber verzichtet der Regierungsrat aufgrund der kritischen finanzpolitischen Lage auf die ursprünglich vorgesehene Einführung eines echten Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs. Dies gilt auch für die ursprünglich vorgesehene Ausdehnung der zulagenberechtigten Nacht- und Wochenendarbeit sowie eine Erweiterung der Pikettentschädigung. (...)

 

Bund 14.06.12

Vaterschaftsinitiative ist zurückgezogen worden

Im Grossen Rat ist gestern ein Vorstoss für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs für Kantonsangestellte zurückgezogen worden. Die Motionäre gehen davon aus, dass die Kantonsregierung aktiv wird. Der Regierungsrat hatte in seiner im vergangenen Dezember veröffentlichten Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss geschrieben, er sei bereit, die Einführung eines längeren Urlaubs zu prüfen. Derzeit erhalten Angestellte des Kantons bei der Geburt eines Kinds zwei Freitage. (...) Der Regierungsrat will deshalb bei der nächsten Revision der Personalverordnung einen echten Vaterschaftsurlaub prüfen. Falls dieser fünf Tage lang dauern soll, rechnet die Regierung mit Mehrkosten von 300'000 bis 540'000 Franken pro Jahr. (sda)

 

SR DRS 24.05.12

Gewerkschaften: Travail Suisse fordert vier Wochen Vaterschaftsurlaub

Der Gewerkschaftsdachverband Travail Suisse fordert vier Wochen Vaterschaftsurlaub für alle.
Er verweist dabei auf seine jüngste Umfrage in der öffentlichen Verwaltung. Dort können Angestellte bereits heute bis zu 21 Tage Urlaub nehmen, wenn sie Vater werden.
Für Travail Suisse ist das aber nicht genug. Der Verband fordert vier Wochen Vaterschaftsurlaub für alle Arbeitnehmer in der Schweiz - auch in der Privatwirtschaft. Dieser solle gesetzlich verankert werden, so wie die Mutterschaftsversicherung. (matt)

 

Bieler Tagblatt 30.12.11

Vaterschaftsurlaub im dritten Anlauf

Bald entscheidet der Grosse Rat zum dritten Mal in zehn Jahren über die Einführung des Vaterschaftsurlaubes. Der Bieler Pierre-Yves Grivel unterstützt das Anliegen.
jw. Seit 2003 versuchen vor allem grüne Politiker im Kanton Bern via Motionen einen Vaterschaftsurlaub für das Kantonspersonal inklusive Lehrer einzuführen. Zuletzt gescheitert ist das Anliegen 2007 im Grossen Rat. Damals brachten die Bürgerlichen das Anliegen zu Fall.
Voraussichtlich in der Januarsession kommt nun eine Motion ins Parlament, die nicht nur von links-grünen Politikern, sondern auch vom EVP-Mann Ruedi Löffel aus Münchenbuchse und FDP-Grossrat Pierre-Yves Grivel aus Biel unterschrieben worden ist.

Bisher nur zwei Tage

Derzeit gilt im Kanton Bern, dass zwei Tage Vaterschaftsurlaub gewährt werden können. Die Motion fordert nun, dass diese Kann-Bestimmung in einen rechtlichen Anspruch gewandelt wird. Wieviele Tage Neu-Väter bezahlt in den Urlaub gehen dürfen, schreibt die Motion nicht vor.
(...) seit 2010 geniessen die Angestellten der bernischen Spitäler gleich wie Bundesangestellte fünf Tage Vaterschaftsurlaub, die Berner Kantonalbank und die BKVV gewähren ebenfalls fünf Tage Freizeit. Die Stadt Bern entlässt die Väter sogar 15 Tage, also drei Wochen, heim zu Frau und Kind. Nur die Post liegt mit zwei Tagen gleich tief wie der Kanton Bern. Im Kantonsvergleich zeigt sich, dass 17 Kantone ein besseres Angebot bieten. Sechs liegen gleichauf und nur ein Kanton liegt mit einem Tag Vaterschaftsurlaub hinter dem Kanton Bern in dieser Rangliste.

Freiheiten in der Umsetzung
Trotz alldem möchte der Regierungsrat die Motion nur als Postulat entgegennehmen. Dies, weil das Anliegen in die Kompetenz des Regierungsrats fällt. Rechtlich würde es sich bei der Einführung des Vaterschaftsurlaubes um eine Änderung der Personalverordnung handeln. Deswegen ist die Motion streng genommen auch nur eine Richtlinienmotion, bei deren Umsetzung der Regierungsrat grosse Freiheiten geniesst. Bei einer Annahme als Motion könnte der Regierungsrat also trotzdem relativ frei entscheiden, wann und wie er das Anliegen umsetzen will.

 

Langenthaler Tagblatt / MLZ 13.12.11 / Grenchner Tagblatt 14.12.11

Gibts bald Urlaub für neue Väter?

Grossräte von SP, FDP, Grünen, PSA und EVP fordern per Motion die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes für Kantonsangestellte. Im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie anerkennt der Regierungsrat die Notwendigkeit eines Vaterschaftsurlaubes.
Im Vergleich mit dem Bund, bundesnahen Unternehmen sowie anderen Kantonen sei die bestehende Berner Reglung mit zwei Tagen Urlaub bescheiden. Seit 2003 schickte der Grosse Rat den Vaterschaftsurlaub bereits zweimal bachab.
Auch auf Bundesebene kommt das Anliegen nicht voran: Im Nationalrat ist derzeit eine entsprechende EVP-Motion hängig. (uz).

Urlaub, wenn das Kind da ist

Vaterschaftsurlaub Grossräte fordern neue Regelung für Kantonspersonal
Kantonsangestellte erhalten gemäss geltender Regelung bei der Geburt eines eigenen Kindes zwei Tage frei. Mit Blick auf die im Personalgesetz verankerte Förderung von Erwerbstätigkeit und Familie sei dies zu wenig, schreiben mehrere Grossräte von SP, FDP, PSA, EVP und Grünen in einer überparteilichen Motion. Deshalb fordern sie die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes. Zukunftsgerichtete Anstellungsbedingungen seien vor allem auch vor dem Hintergrund der fehlenden Konkurrenzfähigkeit des Kantons Bern auf dem Arbeitsmarkt notwendig. Die von Erstunterzeichner Adrian Wüthrich (SP/Huttwil) angeführten Grossräte Pierre-Yves Grivel (FDP/Biel), Irma Hirschi (PSA/Moutier), Corinne Schärer (Grüne/Bern) und Ruedi Löffel (EVP/Münchenbuchsee) verzichten auf konkrete Angaben zur Dauer des Vaterschaftsurlaubes. Die Mehrkosten seien jedoch im Personalaufwand zu kompensieren.
Gemäss der gestern veröffentlichten Antwort steht der Regierungsrat dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings empfiehlt er dem Grossen Rat lediglich die Überweisung als Postulat. Er wolle den Vaterschaftsurlaub bei der nächsten Revision der Personalverordnung prüfen, konkretisiert der Regierungsrat. Im Jahr 2007 war er sogar bereit, eine Vaterschaftsmotion anzunehmen, scheiterte jedoch im Parlament (vergleiche separaten Artikel unten).

Bescheidener Kanton Bern
Gemäss einem Quervergleich mit anderen Kantonen sei die Regelung des Kantons Bern bescheiden, zeigt der Regierungsrat auf: «Der Kanton Genf gewährt zehn Tage, zwölf Kantone fünf Tage, ein Kanton vier Tage und vier Kantone bieten drei Tage Vaterschaftsurlaub. Sechs Kantone sehen wie der Kanton Bern zwei Tage vor, ein Kanton nur einen Tag.»
Der Bund wiederum biete seinen Mitarbeitern einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen. Grosszügiger als der Kanton Bern seien auch die bundesnahen Betriebe SBB (fünf Tage) sowie SRG und Swisscom (10). Von den grösseren Städten kennten Bern (15), Lausanne (21) und Zürich (10) einen «relativ ausgedehnten» Vaterschaftsurlaub. Mit je fünf Tagen verfügten auch die Berner Kantonalbank und die BKW Energie AG über familienfreundlichere Regelungen als der Kanton Bern. Seit der Einführung eines Gesamtarbeitsvertrages 2010 hätten die Mitarbeitenden der bernischen Spitäler Anspruch auf fünf Tage Vaterschaftsurlaub.
Werde für sämtliche Absenzen infolge Vaterschaftsurlaub mit Mehrkosten gerechnet, komme eine Ausdehnung von zwei auf fünf Tage voraussichtlich auf 540000 Franken jährlich zu stehen, rechnet der Regierungsrat vor. Bei zehn Tagen sei mit Mehrkosten von 1,440 Millionen Franken zu rechnen.
«Um den Druck zu verstärken, werde ich alles versuchen, unsere Forderung als Motion durchzubringen», sagt Adrian Wüthrich. Dazu komme, dass die Regierung in ihrer Antwort kein einziges Argument gegen den Vaterschaftsurlaub anführe und sie bei der Umsetzung der Richtlinienmotion über viel Spielraum verfüge.

Marianne Streiff:EVP-Nationalrätin fordert zwei Wochen
Nach 2003 scheiterte im bernischen Grossen Rat auch 2007 ein Vorstoss zur Einführung eines Vaterschaftsurlaubes für Kantonsangestellte inklusive Lehrer. Das Kantonsparlament schickte damals die von Corinne Schärer (Grüne/Bern) eingereichte Motion mit 64 zu 78 Stimmen bachab. Das Pro-Lager bildeten die Fraktionen von SP, Grünen und EVP. Gegen den Vaterschaftsurlaub votierten SVP, FDP und EDU. Die FDP sehe keinen Handlungsbedarf, erklärte deren Fraktionssprecherin Eva Desarzens (Boll): «Väter können bereits bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub beziehen.» Namens der SVP wehrte sich Andreas Blank (Aarberg) gegen den Vaterschaftsurlaub: «Für die KMU wäre es schlecht, wenn der Kanton vorpreschen würde.» Grossunternehmen könnten einige Tage Absenzen eines Mitarbeiters verkraften, kleinere Betriebe seien jedoch stets auf jeden Mitarbeiter angewiesen. Auch auf nationaler Ebene ist der Vaterschaftsurlaub regelmässig ein Thema. Entsprechende Vorstösse scheiterten jedoch stets. Seit Herbst 2010 ist eine von Nationalrätin Marianne Streiff (EVP) eingereichte Motion hängig. Darin fordert die Bernerin zwei Wochen Vaterschaftsurlaub, welcher analog zum Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung zu finanzieren sei.(uz)

 

Bund 1.07.11 / Kantonales Personal

Kanton soll als Arbeitgeber Vaterschaftsurlaub einführen

«Der Regierungsrat wird beauftragt, für die Angestellten des Kantons Bern einen Vaterschaftsurlaub einzuführen und das Personalgesetz entsprechend anzupassen »: So lautet der Text einer kürzlich eingereichten Motion. Sie stammt aus der Feder von Adrian Wüthrich, (SP, Huttwil), Pierre-Yves Grivel, (PLR, Biel), Irma Hirschi (PSA, Moutier), Ruedi Löffel (EVP, Münchenbuchsee) und Corinne Schärer (Grüne, Bern). Gemäss dem vom Grossen Rat erlassenen Personalgesetz solle die Personalpolitik des Kantons Bern die Vereinbarkeit zwischen Erwerbstätigkeit und Familie für Frauen und Männer fördern, schreiben die Motionäre. Die Gewährung eines Vaterschaftsurlaubs sei eine Möglichkeit zur Umsetzung dieser Personalpolitik. (pd)

 

Langenthaler Tagblatt / MLZ 21.06.11

Bald Sonderurlaub für Väter?

Motion Kantonsangestellte und Lehrer sollen von Vaterschaftsurlaub profitieren können
«Der Kanton verliert laufend an Attraktivität als Arbeitgeber.» Dieses Klagelied singen die Personalverbände und die Gewerkschaften schon seit einigen Jahren. Seit vergangenem Herbst summt sogar die bernische Regierung dieselbe Melodie.
Mindestens bezüglich der Einrichtung eines Vaterschaftsurlaubes für Kantonsangestellte und Lehrer tat sie dies bereits früher: Doch entgegen dem Antrag der Regierung schickte der Grosse Rat im Juni 2007 eine Motion der Grünen Corinne Schärer (Bern) mit 64 zu 78 Stimmen bachab. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit fand, mit der Gewährung eines Vaterschaftsurlaubes sende der Kanton ein falsches Signal aus. «Der Kanton könnte gegenüber dem Gewerbe ein zu attraktiver Arbeitgeber werden», monierte etwa der EDU-Sprecher Martin Friedli (Sumiswald).
Angeführt vom Erstunterzeichner Adrian Wüthrich (SP/Huttwil) nimmt Schärer nun einen neuen Anlauf. Den vergangene Woche eingereichten Vorstoss tragen zudem als Mitmotionäre auch der welschfreisinnige Pierre-Yves Grivel (Biel), Irma Hirschi (PSA/Moutier) und Ruedi Löffel(EVP/Münchenbuchsee) mit. Die Dauer des einzuführenden Vaterschaftsurlaubes überlassen sie wie bereits 2007 der Regierung. Im Gegensatz zu damals verlangen die Motionäre jedoch, die Mehrkosten seien im Personalaufwand zu kompensieren.

Nur bescheidene Mehrkosten
«Der zusätzliche finanzielle Aufwand dürfte für den Kanton nur bescheiden sein», sagt Adrian Wüthrich im Wissen um die sehr prekäre Finanzlage des Kantons in den kommenden Jahren. Für einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen habe die Regierung den jährlichen finanziellen Mehraufwand auf rund 400'000 Franken geschätzt. Wüthrich: «Vor allem für Stellvertretungen von Lehrern.» Der Huttwiler verweist auf den Bund, der seit dem letzten Vorstoss im bernischen Grossen Rat einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen eingeführt hat. «Und die Stadt Bern gewährt sogar 15 Tage.» Ein bis zwei Wochen Vaterschaftsurlaub kennten auch zahlreiche private Unternehmen, so etwa Raiffeisen, Migros, Coop, SBB und Swisscom. (...)

Lediglich Kann-Formulierung
Die geltende Regelung beim Kanton sei mehr als unbefriedigend und längst nicht mehr zeitgemäss, verweist der Motionär auf die Personalverordnung. Laut dieser «können die Amtsvorsteherinnen beziehungsweise die Amtsvorsteher wegen Heirat, Geburt eigener Kinder, Adoption oder Wohnungswechsel einen Kurzurlaub bis zu zwei Tagen gewähren.» Die meisten anderen Kantone seien wesentlich grosszügiger. (...) «Die Motion ist politisch breit abgestützt.» (...) Schliesslich habe sich der Grosse Rat bereits mehrfach für eine Förderung der Vereinbarkeit zwischen Erwerbstätigkeit und Familie ausgesprochen.

Travail Suisse:
Elf Kantone mit 5 Tagen Laut einer Umfrage des Arbeitnehmer-Dachverbandes Travail Suisse vom Februar 2011 gewähren elf Kantone einen Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen, darunter Zürich, Luzern, Baselland und Freiburg. Genf gewährt sogar zehn Tage. Und gut betuchte Genfer Staatsangestellte können den Vaterschaftsurlaub um weitere zehn unbezahlte Tage verlängern. Der Sonderfall Kanton Neuenburg gewährt den Müttern zum viermonatigen Mutterschaftsurlaub zusätzliche 24 Tage Urlaub, den diese auf den Vater übertragen kann, wenn beide Elternteile beim Kanton angestellt sind. Neun Kantone, vor allem in der Deutschschweiz gewähren ihren Mitarbeitern bei der Geburt eines Kindes lediglich einen oder zwei freie Tage. Neben Bern gehören Solothurn, Obwalden und St. Gallen dazu. Die Kantone Jura, Aargau, Graubünden und Schwyz gewähren drei bezahlte Urlaubstage. Etwas grosszügiger ist mit vier Tagen Uri. (uz)

zurück