I N T E R P E L L A T I O N
Erdgas- bzw. Schiefergasförderung – auch im Kanton Bern?
In letzter Zeit sind Projekte für die Erdgassuche in der Schweiz
und im angrenzenden Ausland zum viel beachteten Thema geworden. Während
die Erschliessung des unter dem Val de Travers im Kanton Neuenburg vermuteten
Erdgasfeldes einer konventionellen Förderung entsprechen würde,
stehen andernorts Verfahren im Vordergrund, die sich auf das sogenannte
„Fracking“ zur
Förderung von Schiefergas abstützen. Diese Methode ist technisch
anspruchsvoller, wird sehr kontrovers beurteilt und scheint insbesondere
aus Umweltgründen höchst problematisch (grosser Flächen-
und Wasserverbrauch, Gefähr-dung des Grund- und damit des Trinkwassers,
Einsatz von giftigen, teilweise krebserregenden Chemikalien, Emission
des Treibhausgases Methan in die Umwelt). Die Bereit-stellung der notwendigen
Förderinfrastruktur ist mit grossen Investitionen verbunden.
Obwohl die bestehenden Rechtsgrundlagen im EU-Raum die Suche und Förderung
von Schiefergas eigentlich abdecken würden, hat das Europäische
Parlament an seiner Sitzung vom 21. November 2012, in Anbetracht der besonderen
und neuen Bedingungen, die beim Schiefergas gegeben sind, eine gründliche
Analyse des Rechtsrahmens gefordert. Insbesondere müsse beachtet
werden, dass beim Fracking besondere Wasserversorgungspläne erforderlich
sind.
In diesem Zusammenhang ist von Interesse, wie sich der Kanton Bern zu
einem vermehr-ten Einsatz von selbstgefördertem Erd- oder Schiefergas
stellen würde und ob dabei die bewilligungs- und verfahrensrechtlichen
Voraussetzungen angepasst werden müssten.
Der Regierungsrat wird deshalb ersucht, die folgenden Fragen zu
beantworten:
1. Erachtet der Regierungsrat die Förderung von Erdgas und damit
den vermehrten Ein-satz eines fossilen Energieträgers mit entsprechend
problematischem CO2-Ausstoss als eine richtige Massnahme auf dem Weg zur
geplanten Energiewende mit ihrer grundsätzlichen Zielsetzung der
Förderung von erneuerbaren und damit nicht fossilen Energien?
2. Erachtet der Regierungsrat die Förderung von Schiefergas als nichtkonventionellen
fossilen Energieträger mit seinen besonderen Auswirkungen als eine
richtige Mass-nahme im Kontext der geplanten Energiewende, die die Zielsetzungen
eines nachhal-tigeren Schutzes der Umwelt in den Vordergrund stellt?
3. Falls die Fragen 1 und 2 negativ beantwortet werden: Ist der Regierungsrat
bereit, entsprechende Bewilligungs- und Konzessionsgesuche zu verweigern?
4. Erachtet der Regierungsrat die mit dem Bergregalgesetz (BRG, BSG 931.1)
vom 18. Juni 2003 vorhandenen Rechtsgrundlagen für eine allfällige
Schiefergasförderung als ausreichend, wenn berücksichtigt wird,
dass die Förderung des Schiefergases bezüg-lich Flächen-
und Umweltauswirkungen Dimensionen erreichen kann, die beim Erlass dieses
Gesetzes noch nicht bekannt waren?
5. Wäre der Regierungsrat bereit, im Falle der Schiefergasförderung
auf der Erarbeitung von besonderen Wasserversorgungs- und Wasserwiederaufbereitungsplänen
zu be-harren?
6. Wäre der Regierungsrat bereit, im Falle der Schiefergasförderung
auch dahingehend zu insistieren, dass die Kosten für Sicherheitsleistungen
gemäss Art. 8 BRG von den Bewilligungs- und Konzessionsnehmern tatsächlich
vollumfänglich entgolten werden?
7. Müssten angesichts der bestehenden Risiken und nicht absehbaren
Folgeschäden die wiederkehrenden Konzessionsabgaben gemäss Art.
29 BRG bei gasförmigen minera-lischen Rohstoffen nicht erheblich
höher angesetzt werden?
8. Wäre der Regierungsrat bereit, im Falle von Konzessionserteilungen
die Bedingungen so auszugestalten, dass den Steuerzahlenden am Schluss
keine Folgekosten aufge-bürdet werden?
9. Verschiedene Kantone haben das Fracking, zumindest vorderhand, verboten.
Ist der Regierungsrat bereit, für den Kanton Bern ebenfalls ein Fracking-Verbot
in Betracht zu ziehen und ein entsprechendes Vorgehen mit anderen Kantonen
zu koordinieren?
10. Erdgas, in welcher Form auch immer, ist letztlich eine Energie von
gestern; die Förde-rung des unkonventionellen Erdgases mittels Fracking
könnte nur vorübergehend und völlig ungenügend zusätzliche
Energiemengen zur Verfügung stellen: Erachtet der Regierungsrat es
nicht als zwingend, dass der administrative Aufwand und die dabei entstehenden
Kosten auf die Förderung von neuen Energien und damit auf eine tat-sächliche
Energiewende zu lenken sind?
Münchenbuchsee, 30.01.13
Ruedi Löffel, EVP
mitunterzeichnet von 17 weiteren Grossratsmitgliedern
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