Hier finden Sie die Fragen,
die ich für die Fragestrunde vom 12.06.12 eingereicht habe.
________________________________________________________________________________________
Bieler Tagblatt 03.07.12
Bierwerbung gibt zu reden
An einem reinen Junioren-Grümpelturnier darf keine Bierwerbung
gemacht werden. Sobald Erwachsene zur selben Zeit spielen, jedoch schon.
Ein schenbar kurioses Gesetz. Markus Nobs.
Dass der Sportclub Radelfingen am gleichen Tag sein Junioren-Grümpelturnier
durchführen wollte, an welchem auch der traditionelle «Pub-Cup»
stattfindet, rief die Politik auf den Plan (das BT berichtete). Genauer
gesagt war es EVP-Grossrat Ruedi Löffel, welcher anlässlich
der vergangenen Session vom Seeländer Regierungsrat Andreas Rickenbacher
wissen wollte, welche Grenzen der Alkoholwerbung an einem Anlass mit integriertem
Juniorenturnier gesetzt seien.
Dieses Vorgehen des Präventionspolitikers mit Seeländer-Wurzeln
löste nicht nur beim betroffenen Verein «heftiges Kopfschütteln
aus», so Daniel Sinzig, Präsident des Sportclubs Radelfingen.
In der Tat: Kurz nach Erscheinen des Erstartikels im «Bieler Tagblatt»
meldete sich der Aarberger Spitalarzt Michael Banz in einem Leserbrief
zu Wort: Über die Tatsache, dass an einem Jugendfussballturnier allein
keine Bierwerbung betrieben werde, müsse man nicht diskutieren. «Aber
die Werbung für den gesamten Anlass wegen der Präsenz des Sponsors
vor den Regierungsrat zu schleppen, erscheint mir völlig daneben»,
so Banz dezidiert.
Kuriosität und Kompromiss
Die Antworten des Jenser Regierungsrats Rickenbacher auf Löffels
Anfrage zeigen auf, dass der Artikel 15 des betroffenen Gesetzes über
Handel und Gewerbe (HGG) des Kantons Bern in Bezug auf die Beschränkung
der Alkoholwerbung Kurioses enthält: Dort steht nämlich, dass
an öffentlichen Anlässen die Werbung für alkoholische Getränke
mit weniger als 15 Volumenprozenten (also beispielsweise Bier und Wein)
verboten sei, «wenn hauptsächlich Kinder oder Jugendliche unter
18 Jahren am Anlass teilnehmen». Sinngemäss antwortete Regierungsrat
Rickenbacher, dass in diesem Gesetz ein Kompromiss zwischen Jugendschutz
und Sponsoring respektive Werbung gemacht worden sei. Alkoholwerbung an
einen Juniorenturnier sei jedoch verboten. Will heissen: Während
an einem reinen Juniorenturnier somit das Aufstellen von Sonnenschirmen
mit Bierwerbung klar untersagt wäre, dürfen an einem gemischten
Grümpelturnier mit sowohl erwachsenen als auch jugendlichen Teilnehmenden
oder gar Kindern problemlos Sonnenschirme, Banderolen oder Ausschankwagen
mit Bierwerbung sichtbar sein.
Auch in Schüpfen
Dazu Markus Beuter, Chef Anlässe beim Sportclub Schüpfen, welcher
ebenfalls am Wochenende sein Grümpelturnier durchführte: «Ja,
bei uns handelt es sich um ein gemischtes Turnier mit Erwachsenen und
Kindern». An ihrem Turnier würden jedoch keinerlei Banderolen
oder Plakate mit Alkoholwerbung aufgehängt. «Einzig Sonnenschirme
mit Bierwerbung» seien jeweils vorhanden. Sozusagen erlaubte Werbung
also, weil am Anlass auch Erwachsene teilnehmen. Der Blick ins Schüpfener
Turnierprogramm zeigt, dass beispielsweise am Samstagvormittag 20 Junioren-Mannschaften
und lediglich fünf Erwachsenen-Mannschaften spielten. Trotzdem wäre
in dieser Zusammensetzung Bierwerbung wohl erlaubt. Je nach Ansicht, wie
der Gesetzestext auszulegen ist. Um 12 Uhr liefen in Schüpfen bei
der Nichtfussballer-Kategorie der Erwachsenen übrigens die Teams
mit den bezeichnenden Namen «Bierliquäler» oder «Eis
näme mer no».
Bieler Tagblatt Front 09.06.12
Ärger wegen Grümpelturnier
Während des Pub-Cups in Radelfingen findet auch ein Juniorenturnier
statt. Weil dort für Alkohol geworben wird, wird jetzt EVP-Grossrat
Ruedi Löffel aktiv.
Fussballturnier ruft Politik auf den Plan
Dicke Luft um das Grümpelturnier von Ende Juni in Radelfingen.
Dieses Jahr soll gleichentags wie der Pub-Cup auch das Juniorenturnier
stattfinden. Deswegen wird ein Grossrat aktiv.
mna. Welche Grenzen sind der Alkoholwerbung an einem Anlass mit integriertem
Juniorenturnier gesetzt- Diese und zwei weitere Fragen
wird Präventionspolitiker und EVP-Grossrat Ruedi Löffel aus
Münchenbuchsee am kommenden Dienstag dem Regierungsrat in der Fragestunde
unterbreiten. Zuerst der Reihe nach: Der Sportclub Radelfingen führt
seit neun Jahren den so genannten Pub-Cup durch. Dies nebst dem traditionellen
Grümpelturnier, an welchem Dorfmannschaften, Aktive und Junioren
in eigenen Kategorien gegeneinander antreten. Laut Sportclub-Präsident
Daniel Sinzig gehe es nicht zuletzt auch darum, an diesem Wochenende rund
einen Viertel des Jahres-Budgetertrags seines Vereins zu generieren. So
werden nun Jahr für Jahr Pubs und Restaurants aus der Region aufgefordert,
Mannschaften zu melden, welche sich jeweils am Samstag an einem Plauschtur-nier
messen wollen.
Kein höherer Bierkonsum
Dass an diesem Beizenturnier auch Alkohol getrunken wird und nicht immer
alle Spielerinnen und Spieler «im Vollbesitz ihrer Kräfte»
sind, ist dabei kein Geheimnis. Doch Daniel Sinzig relativiert: «Der
Alkohol oder Bierkonsum am Pub-Cup ist nicht höher als an anderen
Spieltagen». Und: Es sei zwar richtig, dass in den ersten Jahren
Bier als Preis abgegeben wurde. «Wir haben aber selber gemerkt,
dass das wohl nicht richtig sein kann», so Sinzig einsichtig. Heute
würden die Gewinner, welche übrigens per Los ermittelt werden,
übliche Preise wie Fleisch oder Gutscheine erhalten.
Ungemach droht nun jedoch aufgrund der Tatsache, dass am selben Samstag
wie der Pub-Cup auch das Turnier der Junioren stattfinden wird. Auf den
Plakaten, welche in der Region für das Grümpelturnier werben,
sind beide Anlässe direkt beieinander aufgeführt. «Nein,
da sehen wir keine Probleme», so SCR-Präsident Sinzig auf die
entsprechende Frage des «Bieler Tagblatts». «Zum einen
sind die Turniere zeitlich getrennt», zum anderen handle es sich
dabei um ein Grümpelturnier und «nicht um einen Sauf-Cup»,
so Sinzig dezidiert. Da aufgrund des Pub-Cups jedoch der Bierproduzent
Aare-Bier aus Bargen mit von der Partie ist und dies am Turnier anhand
von Sonnenschirmen oder dem knallig gelben Ausschankwagen mit dem Firmenlogo
unschwer zu erkennen sein wird, könnte der Verein dadurch allenfalls
mit dem Gesetz in Konflikt kommen.
Dies veranlasst Grossrat Ruedi Löffel, welcher auch Leiter der Fachstelle
Suchtprävention des Blauen Kreuzes Bern ist, nun dazu, den Regierungsrat
zu befragen. Wissen will er unter anderem auch, wie die Kantonsregierung
die Tatsache beurteile, dass der Biersponsor auf den Werbemitteln des
Anlasses in Erscheinung tritt.
Noch vor dem Regierungsrat hat bereits die zuständige Stelle des
Kantons gegenüber dem «Bieler Tagblatt» geantwortet:
Die zeitliche Trennung sei es nämlich, welche laut Stefan Kolb, Rechtsanwalt
des Beco (Berner Wirtschaft), den Unterschied ausmache, ob und wann am
Radelfinger Grümpelturnier für Bier geworben werden dürfe.
Denn: «Wenn vormittags ein Fussballturnier
mit Schülern stattfindet, dann gilt dies als Anlass, an welchem hauptsächlich
Kinder teilnehmen», so Kolb.
«Erst am Nachmittag»
Aus diesem Grund darf laut dem Gesetz über
den Handel und das Gewerbe (HGG) in dieser Zeit keine Bier- oder andere
Alkoholwerbung in Form von Banderolen, Sonnenschirmen, beschrifteten Ausschankwagen
und dergleichen gemacht werden. Demnach dürften diese Werbemittel
laut Kolb schliesslich «erst am Nachmittag für das zweite Turnier»
aufgestellt werden.
Alkoholindustrie als Sponsor
- Laut einer Studie von «Sucht Info Schweiz» aus dem Jahr
2011 sind es vor allem Bierproduzenten, die national und regional stark
ins Sportsponsoring investieren.
- Dies geschehe oft über Werbung auf Trikots, an Banden oder durch
Übernahme eines Patronats.
- Alkoholwerbung führe bei Jugendlichen klar zu einem früheren
Einstieg respektive einer Erhöhung des Alkoholkonsums. (mna)
Münchenbuchsee 09.06.12
Clear Channel macht illegale Alkwerbung
Auch hier
ein Fall von illegaler Alkoholwerbung.
zurück
|