"High Tech – No Rights?"
Im Rahmen dieser ökumenischen Kampagne von Brot für alle und
Fastenopfer wird die Computerindustrie als Arbeitgeberin genauer unter
die Lupe genommen. Studien zur Arbeitssituation haben ergeben, dass die
meisten Arbeiterinnen und Arbeiter – viele davon sind junge Frauen
zwischen 16 und 30 Jahren – unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten
müssen.
Die christlichen Hilfswerke fordern von den Computerfirmen, dass sie in
ihren Zuliefererfabriken für faire Arbeitsbedingungen einstehen und
diese durch Verhaltenskodices und Verträge schützen.
Meine Fragen an den Regierungsrat:
1. Ist die Kampagne "High Tech - No Rights?” in der kantonalen
Verwaltung bekannt?
2. Wie werden heute bei der Beschaffung von Computern die fundamentalen
Arbeitsrechte der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour
Organization ILO) beachtet?
3. Wo sieht der Regierungsrat diesbezüglich bei künftigen Computerbeschaffungen
Verbesserungsmöglichkeiten?
Ruedi Löffel, Grossrat EVP
Hier die mündliche Antwort von Regierungsrat Gasche:
Zu Frage 1: Ja, die Kampagne
ist der kantonalen Verwaltung bekannt.
Zu Frage 2: Die Beschaffung
von Computern erfolgt dezentral durch die Direktionen; die Praxis ist
daher zum Teil unterschiedlich. Allgemein gilt: Die Anbieter müssen
sich von Gesetzes wegen – gemäss Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe
f der Verordnung zum öffentlichen Beschaffungsgesetz ÖBG –
mindestens durch Selbstdeklaration darüber ausweisen, dass sie dem
Personal Arbeitsbedingungen bieten, die namentlich betreffend Entlöhnung,
Lohngleichheit sowie Sozialleistungen der Gesetzgebung oder dem Gesamtarbeitsvertrag
der Branche entsprechen. Bei falschen Angaben droht ihnen der Entzug des
Auftrags und der Ausschluss von künftigen Aufträgen. So steht
es in Artikel 8 des öffentlichen Beschaffungsgesetzes. Darüber
hinaus werden die Arbeitsbedingungen am Herstellungsort heute nicht systematisch
überprüft, unter anderem, weil ein entsprechendes Label oder
ein anderes anerkanntes Hilfsmittel zur Durchsetzung fehlt.
Zu Frage 3: Wie erwähnt,
sind gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen schon heute Voraussetzung für
die Erteilung öffentlicher Aufträge. Die Durchsetzung ist aber
herausfordernd. Der Kanton ist auf Selbstdeklarationen angewiesen, da
er die Arbeitsbedingungen beispielweise in Fernost nicht vor Ort überprüfen
kann. Als Folge der Sensibilisierung unter anderem durch die erwähnte
Kampagne geht die Praxis zusehends dazu über, konkrete Aussagen zu
den Arbeitbedingungen auf Stufe der Subunternehmer und zu entsprechenden
konzerninternen Programmen zu verlangen. Die Computerlieferanten des Kantons
sind international tätige Grossunternehmen und können sich über
entsprechende Bemühungen ausweisen. Zur besseren Durchsetzung wäre
aber ein international anerkanntes Instrumentarium analog den Zertifikaten
und Labels im Umwelt- und Energiebereich notwendig. Die Entwicklung solcher
Instrumente kann der Kanton nur sehr begrenzt fördern.
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