Die Motion wurde am 02.09.13 vom Grossen Rat behandelt.
Punkt 1 wurde mit 94 Ja, zu 40 Nein angenommen
(2 Enthaltungen)
aber leider mit 99 Ja zu 36 Nein (1 Enthaltung) als
"erfüllt" abgeschrieben.
Punkt 2 wurde mit 95 Ja, zu 40 Nein angenommen
(1 Enthaltung)
aber leider mit 95 Ja zu 39 Nein (2 Enthaltungen) ebenfals
als "erfüllt" abgeschrieben.
Die Medienbeiträge zu dieser Thematik finden Sie hier.
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M O T I O N
Einsatz von Zivildienstleistenden im Schulbereich.
Der Regierungsrat ergreift geeignete Massnahmen
- zur Unterstützung des Einsatzes von Zivildienstleistenden im
Schulbereich,
- zur Ausdehnung des Einsatzbereiches von Zivildienstleistenden im
Schulbereich.
Begründung:
In Zusammenarbeit mit der Vollzugsstelle für den Zivildienst des
Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) hat die Erziehungsdirektion
des Kantons Bern eine prospektive Evaluation «Zivildienst in der
Schule» durchgeführt, um zu klären, ob und wie Zivildienstleistende
in Schulen eingesetzt werden können. Die Studie kommt zum Schluss,
dass eine Ausdehnung des Einsatzbereiches von Zivildienstleistenden auf
Volksschulen durchaus wünschenswert ist. Die befragten Lehrer/-innen,
Schulleiter/-innen und Bildungsexpert/-innen stehen dem Vorschlag mehrheitlich
positiv gegenüber.
Die Anzahl Zivildienstleistender hat in den letzten Jahren stark zugenommen.
Damit hat sich der Bedarf nach Einsatzplätzen entsprechend erhöht.
Trotz Anstrengungen im Bereich Akquisition neuer Einsatzbetriebe in den
gesetzlich anerkannten Tätigkeitsbereichen konnte die zunehmende
Nachfrage nur bedingt gestillt werden. Daher sind neue Einsatzmöglichkeiten
gefragt.
Aufgrund der öffentlich geführten Diskussion um die zunehmenden
Anforderungen an die Schulen und die steigende Belastung der Lehrpersonen
ist davon auszugehen, dass Zivildienstleistende im Schulbereich eine wertvolle
Unterstützung bieten könnten. So ist u.a. ein Einsatz bei der
Pausenaufsicht, am Mittagstisch, beim Hausdienst, bei Hilfestellungen
für Kinder, bei der Begleitung von Schulprojekten oder als Assistenz
für Lehrpersonen denkbar. Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen,
dass die Präsenz von Zivildienstleistenden nicht nur von den beteiligten
Fachpersonen geschätzt wird, sondern auch für die Schüler/-innen
eine Bereicherung darstellt und bei diesen auf hohe Akzeptanz stösst.
Nach wie vor fehlen aber die rechtlichen Grundlagen, um Zivildienstleistende
in grösserem Ausmass in Schulen zu beschäftigen: Artikel 4 des
Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über den zivilen Ersatzdienst
(Zivildienstgesetz, ZDG) müsste um den Tätigkeitsbereich „Schule“
ergänzt werden. Damit würden die heute geltenden Einschränkungen
für die Einsätze in Schulen aufgehoben, und das Angebot an Einsatzplätzen
könnte stark ausgebaut werden. Ausgenommen von den Einschränkungen
sind aktuell Heilpädagogische Sonderschulen. Auch in regulären
Schulen, in denen Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung
oder Kinder mit einer allgemeinen Lernschwäche in die Regelklassen
integriert werden, sind Zivildiensteinsätze bereits möglich.
Schulen, die keine Integration solcher Schüler/-innen vornehmen –
mit einem separativen Modell –, dürfen aber im Moment keine
Zivildienstleistenden beschäftigen.
Um den Schulen die Arbeit zu erleichtern bzw. mehr Einsatzmöglichkeiten
für Zivildienstleistende zu eröffnen, sollte der Regierungsrat
den Einsatz von Zivildienstleistenden im Schulbereich verstärkt unterstützen
(z.B. mit Richtlinien für die Anstellung von Zivildienstleistenden,
Dokumentenvorlagen und Checklisten für Schulleitende) bzw. sich für
eine Ausdehnung des Einsatzbereiches von Zivildienstleistenden im Schulbereich
einsetzen (z.B. mit einer positiven Stellungnahme bei der zu erwartenden
Vernehmlassung zur Revision des Zivildienstgesetzes).
Langenthal / Münchenbuchsee, Januar 2013
Daniel Steienr, Ruedi Löffel, EVP
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