M O T I O N
Lehrplan 21: Der Grosse Rat muss entscheiden können.
Der Regierungsrat wird beauftragt,
- die Einführung des Lehrplans 21 (inkl. die kantonalen Ergänzungen),
- den Zeitpunkt der Einführung des Lehrplans 21,
- die Kosten zur Einführung des Lehrplans 21
dem Grossen Rat zum Entscheid vorzulegen und dazu nötigenfalls
die gesetzlichen Grundlagen anzupassen.
Begründung:
Voraussichtlich im Herbst 2014 wird der überarbeitete Lehrplan 21
von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) zur Einführung
in den Kantonen freigegeben. Anschliessend entscheidet jeder Kanton gemäss
den eigenen Rechtsgrundlagen über die Ein-führung des Lehrplans
21.
Im Kanton Bern obliegt es dem Regierungsrat, über die Einführung
und Umsetzung des neuen Lehrplans zu entscheiden. Für das Kantonsparlament
ist keine direkte Einflussnahme auf Lehrplanfragen vorgesehen. Diese Kompetenzaufteilung
mag für die bisherigen kantonalen Lehrpläne gerechtfertigt gewesen
sein. Beim Lehrplan 21 handelt es sich aber um ein überkantonales
bildungspolitisches Projekt von ganz anderer Dimension mit bedeutenden
Auswirkungen auf die inhaltliche und organisatorische Schulentwicklung
des Kantons Bern. Damit einhergehend ist auch mit erheblichen Kostenfolgen
für die Einführung des neuen Lehrplans zu rechnen.
Angesichts der Tragweite und der Bedeutung des Lehrplans 21 für die
kantonale Schulorganisation sowie für die künftige Ausbildung
der Schüler/-innen und zwecks einer politischen Legitimation soll
der Grosse Rat über die Einführung, den Einführungszeitpunkt
und die Kosten zur Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Bern befinden.
Langenthal / Münchenbuchsee, Februar 2014
Daniel Steiner, Ruedi Löffel, EVP
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