Einreisebewilligung für muslimische Extremisten
Vor der Jahreskonferenz des Islamischen Zentralrates (IZRS) vom 19. Februar
2011 in Biel hat das Bundesamt für Migration gemäss Medienberichten
gemeinsam mit der Bundespolizei und den lokalen Behörden abgeklärt,
ob alle der angekündigten Redner/innen die Schweiz betreten dürften.
Bei den fraglichen Personen handelte es sich namentlich um Shefqet Krasniqi,
Yvonne Ridley und Yusuf Estes. Sie alle sind in der Vergangenheit durch
extremistische Standpunkte aufgefallen.
Zwei der genannten Referent/innen (Shefqet Krasniqi und Yvonne Ridley)
traten an der IZRS-Jahreskonferenz tatsächlich auf, Yusuf Estes liess
sich aus familiären Gründen kurzfristig entschuldigen.
Meine Fragen an den Regierungsrat:
1. Welche Überlegungen führten nach Einschätzung des Regierungsrates
dazu, dass den genannten Referent/innen trotz berechtigter Bedenken eine
Einreisebewilligung erteilt wurde?
2. Welche Einflussmöglichkeiten hat der Kanton Bern auf solche Entscheide?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass religiöse Fanatiker
in die Schweiz einreisen und als Redner/innen auftreten dürfen?
Ruedi Löffel, Grossrat EVP
Hier die mündliche Antwort
von Polizeidirektor Käser:
Hans-Jürg Käser, Polizei- und Militärdirektor.
Zu Frage 1:
Die Sicherheitsdirektion der Stadt Biel stellte bereits lange vor dieser
Veranstaltung klar, dass der Referententätigkeit der erwähnten
Personen nichts entgegenstehe. Bei Auftritten an öffentlichen Anlässen
gilt vorweg die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsäusserungsfreiheit.
Diese kann höchstens im Interesse der Staatssicherheit beschnitten
werden.
Die zuständigen Bundesbehörden meldeten in den genannten Fällen
keine Bedenken an.
Zu Frage 2:
Die Ausstellung eines Einreisevisums durch den Bund bedingt das Einverständnis
der betroffenen kantonalen oder kommunalen Migrationsbehörden. Bei
nicht visumspflichtigen Einreisen entfällt diese Einflussmöglichkeit.
Gemäss der Sicherheitsdirektion der Stadt Biel kam es in keinem der
besagten Fälle zu einem Visumsverfahren. Mit entsprechender Begründung
kann der Kanton bei den zuständigen Bundesbehörden um Prüfung
einer Einreisesperre ersuchen. An den Anlässen selbst kann die Polizei
bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen. Sicherheit eine
Wegweisung oder sogar Fernhaltung nach kantonalem Polizeigesetz verfügen.
Zu Frage 3:
Der Regierungsrat hält die verfassungsmässig garantierte Meinungsäusserungsfreiheit
hoch. Diese hat auch für Vertreterinnen und Vertreter anderer Religionsgemeinschaften
zu gelten. Die strafrechtlichen Mittel und diejenigen der Staatssicherheit
genügen, um der Meinungsäusserungsfreiheit einen Rahmen zu geben.
zurück |