I N T E R P E L L A T I O N
Strategie des Kantons betreffend die BLS AG
Mit der zunehmenden Liberalisierung des Eisenbahnmarktes bedarf die Mehrheitsbeteiligung
des Kantons Bern an der Eisenbahngesellschaft BLS AG unter den Aspekten
Verschlankung des Staates, Werterhaltung der getätigten Investitionen
und damit verbundene Risiken immer wieder einer kritischen Überprüfung.
Zudem ist im Zusammenhang mit der Fusion von RM und BLS die desolate Finanzlage
der BLS Pensionskasse erneut zu Tage getreten.
Deshalb bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat das Interesse des Kantons Bern, die
Beteiligung an der BLS AG kurz-, mittel- und längerfristig beizubehalten?
2. Wie begründet der Regierungsrat eine allfällige Weiterführung
der Beteiligung angesichts der Bestellerfunktion des Kantons Bern im öffentlichen
Regionalverkehr?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat angesichts des liberalisierten Eisenbahnmarktes
die Chancen der BLS AG im Hinblick auf die nächste Konzessionserneuerung?
4. Welche Risiken ergeben sich für den Kanton Bern aus der Haftung
für die Unternehmensrisiken? Wie verändert sich dieses Risiko
durch die bevorstehende Inbetriebnahme des Basistunnels? Sind diese Risiken
für den Kanton Bern tragbar und verhältnismässig?
5. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass die ungenügende Deckung
der Pensionskasse der BLS bei der ascoop teilweise auf ungenügende
Beiträge der öffentlichen Hand (Bund und Kantone) zurückzuführen
ist? Wie konnte es dazu kommen, dass die BLS aufgrund der Vorgaben des
BAV nicht die nötigen Rückstellungen bilden konnte? Wie gedenkt
der Regierungsrat dieses Problem in den nächsten Jahren zu lösen?
Münchenbuchsee, 26.03.07
Ruedi Löffel, EVP
mitunterzeichnet von weiteren EVP-Grossratsmitgliedern
Antwort des Regierungsrates
Allgemein
Der Kanton Bern ist Mehrheitsaktionär der BLS AG. Diese Gesellschaft
ist aus der Fusion zwischen der BLS Lötschbergbahn AG und dem Regionalverkehr
Mittelland hervorgegangen.
Zu Frage 1 und 2
In der Motion M281/2006 äusserte sich der Regierungsrat wie folgt:
Seit der Einführung des Bestellerprinzips benötigt der Kanton
Bern aus der Perspektive des Bestellers die Beteiligungen an den konzessionierten
Transportunternehmen (KTU) nicht mehr. Trotzdem ist heute der Zeitpunkt
für eine generelle Veräusserung dieser Beteiligungen nicht gegeben.
Dies gilt auch für die BLS AG.
Zurzeit steht noch nicht fest, wie die zukünftige Bahnlandschaft
aussehen wird. In der Bahnreform 2, die vom Parlament an den Bundesrat
zurückgewiesen wurde, ist das Modell „SBB + X“ vorgesehen.
Nach diesem Modell sollen neben den SBB ein bis zwei weitere starke Bahnunternehmen
auf dem Bahnmarkt im Wettbewerb stehen. Eines dieser starken Bahnunternehmen
ist die BLS AG.
Der Regierungsrat beabsichtigt die Beteiligung an der BLS AG mindestens
so lange zu behalten, bis klar ist, wie die zukünftige Bahnlandschaft
aussieht. Danach ist die Lage neu zu beurteilen. Die BLS AG ist volkswirtschaftlich
und politisch für den Kanton von grosser Bedeutung. Sollte sich der
Kanton aus der Unternehmung zurückziehen, müsste deren Weiterführung
und Weiterentwicklung sichergestellt sein und von einem neuen Haupteigner
mitgetragen werden. Auch nach einer allfälligen Veräusserung
seiner Beteiligung müsste der Kanton hohe Abgeltungssummen (für
Verkehr und Infrastruktur) an die BLS AG leisten, da sie grosse Teile
des Kantons mit Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs versorgt.
Der Kanton hätte jedoch verkehrspolitisch, standortpolitisch und
unternehmensstrategisch keinen direkten Einfluss mehr.
Heute hat der Kanton im Verwaltungsrat der BLS AG Einsitz, er hat direkten
Zugang zu den Informationen, kann seine Interessen direkt vertreten und
Einfluss auf die Strategie der Unternehmung nehmen. Ferner erlaubt die
Staatsvertretung allfällige Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen
und im Bedarfsfall rasch und richtig zu reagieren. So konnte z.B. dank
der Staatsvertretungen im Verwaltungsrat der BLS Lötschbergbahn AG
und der Regionalverkehr Mittelland AG die im öffentlichen Interesse
liegende Fusion zwischen diesen beiden Unternehmen zur BLS AG überhaupt
erst umgesetzt werden.
Zu Frage 3
Die Infrastrukturkonzessionen der BLS AG laufen Ende 2010 aus. Die Unternehmung
hat beim Bund im Januar 2007 bereits ein Erneuerungsgesuch eingereicht.
Darin beantragt die BLS AG, es sei ihr durch den Bund zuzusichern, dass
sie ihre Infrastruktur (inkl. Lötschbergachse) langfristig weiter
betreiben kann. Die Antwort des Bundes steht noch aus. Der
Regierungsrat unterstützt die BLS AG in ihren Bemühungen um
eine Konzessionserneuerung.
Der Regierungsrat vertritt die Ansicht, dass die Chancen der BLS AG für
die Konzessionserneuerung sehr gut stehen. Die Unternehmung hat bisher
die ihr übertragenen Aufgaben bestens (inkl. Bau des Lötschberg-Basistunnels)
erfüllt.
Zu Frage 4
Die BLS AG ist eine Aktiengesellschaft. Der Kanton Bern ist mit 55.75
% oder mit 44.29 Mio. Franken am Aktienkapital der Unternehmung beteiligt
und somit Mehrheitsaktionär.
Der Bund ist zweitgrösster Aktionär.
Gemäss Aktienrecht haftet der Aktionär nicht für allfällige
Unternehmensrisiken. Die BLS AG ist für die Unternehmensrisiken angemessen
versichert. Ein Konkursszenario ist unwahrscheinlich, da das Bestellverfahren
der BLS eine zuverlässige Planung der Finanzmittel erlaubt. Der Kanton
ist mit einer Staatsvertretung gemäss Art. 762 des Obligationenrechts
im Verwaltungsrat der BLS AG vertreten, woraus sich eine Organhaftung
ergeben könnte; dies jedoch nur bei einem nachgewiesenen Verschulden
der Organe.
Durch die Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels hat sich die
Haftungssituation des Kantons nicht verändert. Der Betrieb des Lötschbergbasistunnels
ist ein operatives Geschäft, genau so wie der Betrieb der übrigen
BLS-Infrastruktur. Die ungedeckten Kosten des Betriebs des Lötschbergbasistunnels
werden ausschliesslich vom Bund abgegolten und belasten den Kanton somit
weder als Abgeltungsträger noch als Aktionär.
Gestützt auf die obigen Ausführungen bestehen für den Kanton
das Risiko einer Organhaftung und das Risiko, das Aktienkapital zu verlieren.
Diese Risiken erscheinen jedoch aus heutiger Sicht tragbar.
Zu Frage 5
Die BLS AG ist wie die meisten anderen Transportunternehmen bei der Pensionskasse
Ascoop versichert, welche per 1.1.2006 den Wechsel von der Gemeinschaftsstiftung
zur Sammelstiftung sowie vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat vollzogen
hat. Die im Jahre 2005 eingeleitete Sanierung des Vorsorgewerks wird fortgesetzt.
Die BLS hat neben 2005 auch im Jahr 2006 Bareinlagen in das Vorsorgewerk
vorgenommen, um den Sanierungszeitraum von 15 Jahren auf 10 Jahren zu
verkürzen. Dank der guten Leistungen, welche die BLS AG in beiden
Jahren erbrachte, konnte die Unternehmung die dafür erforderlichen
Mittel selbst erwirtschaften. Aufgrund des heutigen Kenntnisstandes kann
davon ausgegangen werden, dass die bereits eingeleiteten Massnahmen ausreichen,
um das Vorsorgewerk der BLS innerhalb der Pensionskasse Ascoop zu sanieren.
Dies gilt vor allem für die Gruppe der aktiven Versicherten. Hingegen
ist die Finanzierung der laufenden Renten noch nicht geregelt. Da das
gleiche Problem bei den SBB besteht, sind politische Lösungen des
Bundes gefordert, welche auch für die Sanierung des Ascoop Geltung
haben müssen.
Solange das Vorsorgewerk der BLS nicht saniert ist, ist eine „Fusion“
mit der gesunden Vorsorgeeinrichtung der ehemaligen Mitarbeiter der Regionalverkehr
Mittelland nicht möglich. Das Vorsorgewerk jedes Unternehmens innerhalb
der Ascoop wird durch Beiträge der Arbeitnehmer und des Arbeitgebers
gespiesen. Die öffentliche Hand (Bund und Kanton) zahlt keine direkten
Beiträge an das Vorsorgewerk der BLS AG. Sie beteiligt sich jedoch
indirekt, indem die Personalkosten in der Abgeltung mitberücksichtigt
werden. Die BLS hat die Vorgaben der Aufsichtsbehörde stets eingehalten.
Diese sahen keine Bildung zusätzlicher Reserven oder Rückstellungen
vor.
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