Umsetzung Passivrauchschutz in
bernischen Gefängnissen
Im Februar berichteten verschiedene Medien, dass in bernischen Gefängnissen
fast überall geraucht werden dürfe. Dies würde Häftlinge
ruhiger machen, war die Begründung.
Weiter war zu erfahren, dass an Gefängniskiosken alle Artikel ausser
Zigaretten nur beschränkt zu erwerben seien und dass mittellosen
Gefangenen Gratiszigaretten abgeben würden.
Dazu meine Fragen an den Regierungsrat:
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass das geltende Recht zum
Schutz vor Passivrauch auch in bernischen Gefängnissen umgesetzt
wird? Dabei denke ich vor allem an Innenräume, wo sich auch Angestellte
und Mithäftlinge aufhalten (müssen).
- Warum sind an Kiosken Zigaretten frei erhältlich und andere
Konsumgüter nur eingeschränkt?
- Wie wird sichergestellt, dass durch die offensichtlich sehr rauchfreundliche
Praxis (z.B. auch Gratisabgabe von Zigaretten) keine Nichtraucher in
die Nikotinabhängigkeit verführt werden?
Ruedi Löffel, Grossrat EVP
Hier die schriftliche Antwort der Polizei- und Militärdirektion:
- In allen bernischen Gefängnissen darf nur in den Zellen und
im Spazierhof geraucht werden. Nichtraucher werden in der Regel in einer
Einzelzelle einquartiert. Somit sind die Vorgaben eingehalten. Es kommt
vor, dass aufgrund zu schwacher Lüftungen oder zu starker Rauchentwicklung
in der Zelle Rauch in die Gänge entweicht.
- Grundsätzlich ist der Bezug von Kioskartikeln in den Gefängnissen
nicht beschränkt. Im RG Biel beschränkt sich die Anzahl auf
3 Stück pro Artikel pro Woche (3 Tafeln Schokolade, 3 Flaschen
Cola, etc.) Raucher können pro Woche eine Stange Zigaretten (10
Pakete) kaufen, da 3 Pakete auf die Woche bei starken Rauchern nicht
genügen. Eine Einschränkung könnte zu Entzugssymptomen,
Nervosität oder Aggression führen, womit schliesslich die
Mitarbeitenden konfrontiert wären.
- Der Interpretation, dass Nichtrauchern in die Nikotinabhängigkeit
verführt werden, wird vehement entgegengetreten. Die Abgabe von
Gratiszigaretten ist auf gewisse Personengruppen eingeschränkt.
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