Hier finden Sie meine Vorstösse für
eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS):
- Fragestunde
März-Session 2010
- Motion
"Mit einer ZAS Spitäler und Prämienzahlende entlasten"
Juni 2010
________________________________________________________________________________________
Berner Zeitung 24.08.17
Regierung will nach wie vor kein "Hotel Suff"
Der Berner Regierungsrat weigert sich nach wie vor, eine Ausnüchterungsstelle einzurichten. Für EVP-Grossrat Ruedi Löffel ist das ein Skandal. Denn bereits zweimal hat das Kantonsparlament der Regierung einen entsprechenden Auftrag gegeben.
Ruedi Löffel ist empört. So etwas gehe einfach nicht, er rege sich ziemlich auf, sagt der EVP-Grossrat und Leiter Suchtprävention beim Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Seine Frau habe ihm zwar geraten, er solle sich beruhigen. Gelungen ist ihm dies nicht. Am Telefon spricht Löffel denn auch von Arbeitsverweigerung der Berner Kantonsregierung, von fadenscheinigen Argumenten und davon, dass in sieben Jahren wenig Denkarbeit geleistet worden sei.
Was den Grossrat derart auf die Palme bringt, ist ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht über den Aufbau einer zentralen Ausnüchterungsstelle im Kanton Bern. Darin schreibt die Regierung, dass sie definitiv darauf verzichten wolle. Ungeachtet dessen, dass sich der Grosse Rat mehrmals deutlich für eine solche Stelle ausgesprochen hat. Der verbindliche Auftrag dafür geht – wie könnte es anders sein – auf eine Motion von Ruedi Löffel aus dem Jahr 2010 zurück.
Positive Erfahrungen in Zürich
Löffel liess sich bei seinem Vorstoss von einem Pilotversuch im Kanton Zürich inspirieren. Dort gibt es seit 2010 ein «Hotel Suff». Personen unter starkem Drogen- und Alkoholeinfluss werden in dieser Ausnüchterungsstelle medizinisch betreut und überwacht. Den Aufenthalt müssen sie zu einem Teil selber berappen. Kostenpunkt: zwischen 450 und 600 Franken. So können einerseits die Regionalwachen der Polizei, andererseits die Notfallaufnahmen der Spitäler entlastet werden. Das Angebot hat sich anscheinend bewährt. 2014 folgte die Zürcher Stimmbevölkerung der Empfehlung der Regierung und sagte deutlich Ja zum Weiterbetrieb.
Im Kanton Bern jedoch beurteilte die Regierung die Ausnüchterungsstellen von Beginn an anders. Bereits 2011 war sie dagegen. Als der Vorstoss aber überwiesen wurde, prüfte sie die Forderung, kam 2014 aber zum Schluss: zu teuer. Deshalb wollte sie die Motion abschreiben. Der Grosse Rat jedoch war nicht einverstanden und bekräftigte seinen Wunsch nach einer Ausnüchterungsstelle.
Zu teuer, zu aufwendig
Davon liess sich der Regierungsrat offensichtlich bis heute nicht beeindrucken. In seinem Bericht kommt er erneut zum Schluss, dass die Schaffung einer Ausnüchterungsstelle «mit beträchtlichen Kosten sowie mit gesundheitlichen und rechtlichen Risiken» verbunden wäre. Deshalb sei darauf zu verzichten. Der Betrieb würde gemäss Regierung über 1,3 Millionen Franken pro Jahr kosten. Dem gegenüber stünden Einnahmen von 420 000 Franken. Diese berechnen sich anhand der möglichen Kostenbeteiligung der aktuell rund 800 Fälle pro Jahr, die wegen einer Alkoholvergiftung in den Berner Spitälern landen.
Skeptisch ist die Regierung auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung der Suff-Patienten. Während diese in Zürich von Medizinstudenten gewährleistet wird, seien die Berner Spitäler der Meinung, dass das nicht ausreiche. Es benötige einen Arzt, was wiederum höhere Kosten mit sich bringe. Hinzu komme, dass sechs der sieben Kliniken mit Notfallaufnahme ausreichende Kapazitäten für die betroffenen Patienten hätten. Nicht einmal die Spitäler befürworten somit die Schaffung einer speziellen Ausnüchterungszelle, wie Christoph Schöni vom Netzwerk der Berner Spitäler bestätigt.
Nur ein Lichtblick für Löffel
Ruedi Löffel lässt die Argumente der Regierung trotzdem nicht gelten. Diese seien praktisch dieselben wie vor sechs Jahren. Zu den Kosten sagt er, dass die Schätzung viel zu hoch sei. «Die Regierung geht von einem 7-Tage-Betrieb von 22 bis 12 Uhr aus. Das wurde nie gefordert», sagt er. Es würde genügen, das «Hotel Suff» wie in Zürich nur am Wochenende zu betreiben. Löffel ist auch nicht klar, weshalb in Bern die Betreuung nicht durch Studenten gewährleistet werden kann, wenn dies in Zürich funktioniert. «Die meisten Besoffenen müssen nur überwacht werden, damit sie nicht ersticken, wenn sie kotzen», sagt er. Dafür sei kein Arzt notwendig. Die Erfahrung aus Zürich zeige, dass kaum zehn Prozent aller Fälle in ein Spital eingewiesen werden müssten.
Infrage stellt der Grossrat auch die Position der Kliniken. «Vom betroffenen Personal gab es viele andere Signale», sagt er. Ein Spital würde aber natürlich nie offiziell sagen, dass es eine Entlastung wünsche, weil es an den Fällen verdient. Die Allgemeinheit komme das über die Krankenversicherung teuer zu stehen. Anders als die Regierung ist Löffel nach wie vor überzeugt, dass eine Ausnüchterungsstelle gesamthaft billiger wäre als der Status quo. «Jeder verhinderte Spitaleintritt entlastet den Kanton und die Prämienzahlenden.»
Immerhin einen Lichtblick gibt es für Löffel: Die Regierung hat in Aussicht gestellt, mit der Revision des Polizeigesetzes die Möglichkeit zu schaffen, wegen übermässigen Konsums von Alkohol oder anderen Drogen in Gewahrsam genommene Personen für die Kosten zur Kasse zu bitten. Nichtsdestotrotz ist der Grossrat fest entschlossen, die Abschreibung seiner Motion auch ein zweites Mal zu bekämpfen.
Link
léman bleu 24.08.16
Genf will Aufenthalt in Ausnüchterungszelle in Rechnung stellen
Der Staatsrat will die Kosten für einen Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle
auf die betroffenen Personen abwälzen. Die Höhe des Betrages
ist noch nicht bekannt. Eine neue Kostenregelung für polizeiliche
Dienste wurde am 24. August angenommen und wird voraussichtlich 2017 in
Kraft treten. Link
NZZ online 17.12.15 / Alkoholkonsum
Komatrinker müssen Spitalkosten nicht selber tragen
Wer sich ins Koma trinkt, soll die Kosten für die Notfallbehandlung
im Spital nun doch nicht selber tragen müssen. Der Nationalrat hat
am Donnerstag eine Gesetzesänderung beerdigt, die er zunächst
unterstützt hatte.
Der Erlassentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat
Toni Bortoluzzi (svp., Zürich) von 2010 zurück. Mit 97 zu 85
Stimmen und bei 11 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer nach einer
intensiven Debatte, die Initiative abzuschreiben. Die Gegenstimmen kamen
vor allem von der SVP und der FDP.
Die Mehrheit der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK) hatte
die Meinung geändert und beantragt, auf den Erlass zu verzichten.
Sie beurteilte ihn als kaum umsetzbar. In einer Vernehmlassung war die
Vorlage mehrheitlich auf Ablehnung gestossen, und auch der Bundesrat hatte
Bedenken angemeldet.
Die SGK-Mehrheit sah Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der Abgrenzung.
Sie hielt es für schwierig, zu beurteilen,
wer allein wegen Folgen von exzessivem Alkoholkonsum im Notfall hat behandelt
werden müssen.
Warnung vor Entsolidarisierung
Halte man am Vorschlag fest, sei das der Beginn einer Entsolidarisierung
in der Krankenversicherung, gab SGK-Sprecherin Barbara Schmid-Federer
(cvp., Zürich) ausserdem zu bedenken. Eine Minderheit hätte
an der Vorlage festhalten wollen. Sprecher Thomas de Courten (svp., Basel-Landschaft),
betonte, es gehe um die medizinische Notversorgung und nicht um die Behandlung.
«Wer sich vorsätzlich besäuft, soll auch dafür geradestehen.
Das ist zumutbar.» Der Bettel dürfe jetzt nicht hingeworfen
werden. Bruno Pezzatti (fdp., Zug) sah Diskussionsbedarf über die
Frage, wie weit die Solidarität gehen müsse. Er wünschte
sich eine befristete Umsetzung des Erlassentwurfs und ein wissenschaftliches
Monitoring, um die offenen Fragen zu klären. Die Minderheit löste
mit ihrer Position eine intensive Debatte aus. (...)
Auf zweiten Blick zeigen sich Risiken
Am Anfang habe die Vorlage bei der CVP und der EVP Sympathien geweckt,
sagte auch Maja Ingold (evp., Zürich). Doch auf dem zweiten Blick
zeigten sich schnell Kehrseiten, Nachteile und Risiken. Und wenn jemand
nicht zahlen könne, müsse die Sozialhilfe einspringen. Das könne
es ja wohl auch nicht sein.
Der Bundesrat hatte vor der Vorlage gewarnt. Insbesondere Jugendliche
und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen könnten
sich spät oder gar nicht in Behandlung begeben, wenn sie diese selbst
bezahlen müssten. Zudem wäre es ein Systemwechsel, wenn das
Verschulden ein Kriterium für die Kostenübernahme durch die
Krankenkasse wäre.
2012 wurden rund 12'000 Personen wegen übermässigen
Alkoholkonsums notfallmässig im Spital behandelt, 90% von
ihnen waren keine Jugendlichen. Das Universitätskinderspital beider
Basel rechnet für Überdosisbehandlungen mit durchschnittlich
rund 1600 Franken.
Unterschiede von Kanton zu Kanton
Gemäss einem Bericht des Bundesrates gehen die Kantone unterschiedlich
mit der Behandlung von Komatrinkern um. Die meisten kennen auch eine gesetzliche
Grundlage, um Gebühren von Personen zu verlangen, die wegen übermässigen
Alkoholkonsums in Gewahrsam genommen werden.
Die Höhe der erhobenen Gebühren ist aber sehr unterschiedlich:
Genf beispielsweise erhebt keine Gebühren, Basel-Stadt 585 Franken
pro Tag. Manche Kantone berichten zudem von Schwierigkeiten, das Geld
einzutreiben. Andere weisen darauf hin, dass die Gebühren die Kosten
ohnehin nicht deckten.
Berner Zeitung 02.07.15
Kontroverse um Komatrinker
SPITALKOSTEN Geht es nach dem Bundesrat, so übernimmt weiterhin
die Krankenkasse die Kosten, wenn jemand wegen einer Alkoholvergiftung
notfallmässig im Spital behandelt werden muss.
Der Bundesrat lehnt eine Vorlage aus dem Parlament ab, die sich der Komatrinker
annimmt. Diese sollen gemäss der Vorlage die Behandlungskosten selber
tragen, wenn sie nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch
versorgt werden müssen. (...)
Ausnüchterungsstellen
Der Bundesrat räumt in seiner Stellungnahme zum Parlamentsvorschlag
zwar ein, «dass im Umgang mit Alkoholmissbrauch Probleme bestehen».
Das Nationale Programm Alkohol (NPA) sorge aber für ein koordiniertes
Vorgehen in der Alkoholpolitik. In diesem Rahmen würden gegenwärtig
Empfehlungen erarbeitet, wie Spitäler, Polizei und Suchtberatungsstellen
bei Alkoholvergiftungen vorgehen und zusammenarbeiten sollten. Auch die
Kantone sind aktiv geworden.
Im Kanton
Bern sollen Ausnüchterungsstellen eingerichtet werden, wie es
sie in Zürich bereits gibt. Weil aber der parlamentarische Vorschlag
Einfluss hätte auf das Projekt, verzögert sich dieses.
Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz rund 12 000 Personen wegen übermässigen
Alkoholkonsums notfallmässig im Spital behandelt. Über 90 Prozent
der Patienten waren über 23 Jahre alt. Für eine Überdosisbehandlung
rechnet das Universitätskinderspital beider Basel mit durchschnittlich
rund 1600 Franken. sda/bw
Kommentar von Brigitte Walser:
Behandlung bei Alkoholvergiftung selber bezahlen? Ein zu grosser Wechsel
Wenn Komatrinker an den Wochenenden die Notfallstationen von
Spitälern füllen und das Gesundheitspersonal womöglich
noch mit Pöbeleien belästigen, dann mag man versucht sein zu
sagen: Sie sollen das selber bezahlen.
Trotzdem widerspricht der Bundesrat einem entsprechenden Entwurf des Parlaments
– und dies zu Recht. Denn man stelle sich zum Beispiel den administrativen
Aufwand vor: Es gälte zu unterscheiden, ob eine Person ein Verschulden
am Rausch trifft oder nicht und ob eine Behandlung auch unabhängig
vom Alkoholkonsum nötig gewesen wäre. Ausserdem leuchtet nicht
ein, weshalb das Parlament seinen Entwurf auf die Folgen übermässigen
Alkoholkonsums beschränkt, die Folgen übermässigen Drogenkonsums
jedoch unbeachtet lässt.
Am schwersten aber wiegt, dass dieser an sich kleine Schritt einen bedeutenden
Systemwechsel einleiten würde. Die Grundversicherung baut bisher
auf dem Solidaritätsprinzip auf. Ob eigenes Verschulden der Grund
dafür ist oder nicht, dass man Leistungen daraus bezieht, spielt
keine Rolle. Wer einmal von diesem Prinzip abweicht, muss sich mit weiter
reichenden Fragen und vor allem Abgrenzungsproblemen auseinandersetzen,
auf die der Bundesrat hinweist: Was ist mit den Folgen von Rauchen, ungesundem
Essverhalten oder risikoreichen Sportarten?
Es gibt andere Wege, dem ungewünschten Phänomen
des Komatrinkens entgegenzuwirken. Zürich etwa hat Ausnüchterungsstellen
eingerichtet, bei denen die Rauschtrinker für den Aufenthalt durchaus
zur Kasse gebeten werden. Mit dieser einleuchtenden Lösung muss nicht
gleich am Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung gerüttelt
werden.
Berner Zeitung 17.04.15
«Hotel Suff» bleibt definitiv offen
Die zuständige Kommission des Nationalrats will Komatrinker
zur Kasse bitten – trotz Widerstand von Ärzten, Suchtexperten
und Kantonen.
Wer zu viel trinkt und deshalb ins Spital oder in die Ausnüchterungszelle
muss, soll für die Kosten künftig selber aufkommen. Trotz des
grossen Widerstandes in der Vernehmlassung hält die Gesundheitskommission
des Nationalrates (SGK) daran fest. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung
hat die Kommission einen Gesetzesentwurf verabschiedet und ihrem Rat überwiesen,
wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Das Ziel sei die Stärkung der Eigenverantwortung, hält die SGK
fest. Medizinische Behandlungen als Folge von übermässigem Alkoholkonsum
seien grundsätzlich selbst verschuldet. Deshalb sollten die Betroffenen
die Kosten auch selber bezahlen.
Ausnahmen für Alkoholiker
Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher
SVP-Nationalrates Toni Bortoluzzi zurück. Die Vorlage sieht Ausnahmen
vor. So soll die Kostenbeteiligung nicht erhoben werden, wenn eine Person
nachweisen kann, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum
trifft oder die Leistungen unabhängig vom übermässigen
Alkoholkonsum erbracht werden mussten.
Auch für Alkoholabhängige soll es Ausnahmen geben. Ab welchem
Pegel ein Trinker allfällige Kosten tragen muss, soll der Bundesrat
festlegen. Die neue Regel soll nach dem Willen der Kommission vorerst
nur für fünf Jahre eingeführt werden. Bis dann soll der
Bundesrat die Wirkung wissenschaftlich überprüfen lassen.
Aus Sicht der Gegner würde mit einer solchen Regelung das Versicherungsprinzip
der Krankenversicherung ausgehöhlt. Mit der gleichen Argumentation
könnten auch Raucher, Übergewichtige oder Überarbeitete
zur Kasse gebeten werden, argumentieren sie. Die Rede ist von einem Richtungswechsel:
Weg vom Solidaritätsprinzip, hin zum Verursacherprinzip.
Wie die Chancen für die Kostenbeteiligung im Parlament stehen, ist
offen. Bei der Beratung des Alkoholgesetzes hatte der Nationalrat einen
ähnlichen Antrag aus den Reihen der SVP abgelehnt. In der Vernehmlassung
hatten sich Ärzte, Suchtexperten und Kantonsvertreter gegen den Vorschlag
ausgesprochen. Auch bei den politischen Parteien überwiegt –
ausser bei der SVP und der FDP – die Skepsis.
Kosten von rund 1600 Franken
Nach Ansicht der Suchtverbände würde ein solches Gesetz dazu
führen, dass einzelne Personen aus Kostengründen im Notfall
nicht mehr ins Spital eingeliefert würden. Denn eine Überdosisbehandlung
ist für einen Jugendlichen teuer. Das Universitätskinderspital
beider Basel rechnet mit durchschnittlich rund 1600 Franken.
Die Spitäler warnten vor höheren Behandlungskosten. In der Praxis
sei es für die Ärzte nämlich oft schwierig, eine Vergiftung
eindeutig auf Komatrinken zurückzuführen. Um Rechtsstreitigkeiten
zu vermeiden, wären teure Zusatzabklärungen nötig. Viele
machten in der Vernehmlassung auch darauf aufmerksam, dass das Rauschtrinken
rückläufig ist. Die Behandlungen wegen Alkoholvergiftung haben
in den letzten Jahren abgenommen. (thu/sda)
Berner Zeitung 01.12.14
«Hotel Suff» bleibt definitiv offen
Ausnüchterung • Die Stadtzürcher Stimmbevölkerung
wandelt die Ausnüchterungsstelle in Zürich nach einer mehrjährigen
Testphase in einen definitiven Betrieb um. In Bern ist eine solche Stelle
in Planung..
In Zürich bringt die Polizei Betrunkene und Bekiffte, die sich selbst
oder andere gefährden, in die Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle.
Dort werden sie unter medizinischer Betreuung ausgenüchtert. 66,9%
der Stadtzürcher Stimmberechtigten haben am Wochenende der gesetzlichen
Grundlage für diesen Betrieb zugestimmt. Damit kann die Ausnüchterungsstelle
nach mehrjähriger Testphase am 1. April 2015 in einen definitiven
Betrieb umgewandelt werden.
Zürich setzt um
2010 war die im Volksmund «Hotel Suff» genannte Stelle als
schweizweit einmaliger Pilotbetrieb eröffnet worden. Davor landeten
Betrunkene auf den Polizeiwachen oder in Spitälern. Der Testbetrieb
zeigte, dass der Hauptnutzen darin liegt, dass beim Ausnüchtern gesundheitliche
Risiken vermindert und die Sicherheit für alle Betroffenen erhöht
werden kann. Gemäss Angaben der Stadt Zürich
entlastet die Stelle Spitäler, Rettungsdienst und Polizei. Die Stadt
Zürich rechnet mit jährlich insgesamt etwa 1000 Klienten.
Neu werden in der Einrichtung auch Personen abgeklärt, die voraussichtlich
fürsorgerische Hilfe brauchen. Zudem können auch die Kantonspolizei
und die Gemeindepolizeien gegen eine kostendeckende Abgeltung Leute einweisen.
Wer von der Polizei eingeliefert wird, muss sich mit bis zu 600 Franken
an den Sicherheitskosten beteiligen. Medizinische Leistungen werden über
die Krankenkasse abgerechnet. Die restlichen Kosten übernimmt der
Steuerzahler. Insbesondere an den Kosten schieden sich im Vorfeld die
Geister. Bürgerliche Parteien kritisierten die Kostenbeteiligung
der Eingelieferten als zu tief, denn pro Klient koste eine Nacht brutto
1750 Franken. Die Alternative Liste hingegen forderte den Nulltarif.
Bern plant
Im Kanton Bern ist eine Ausnüchterungsstelle in Planung. Der Grosse
Rat hat im Sommer seine entsprechende Absicht bekräftigt, nachdem
er sich bereits 2011 im Rahmen einer Motion
dafür ausgesprochen hatte. Laut Motionär Ruedi Löffel (EVP
, Münchenbuchsee) entlastet eine solche Stelle die Notfallaufnahmen
der Spitäler. Ausserdem entfalle so die ärztliche Schweigepflicht.
Man könne also früh mit allen Beteiligten das Gespräch
suchen, was dazu beitragen könne, weitere Exzesse zu verhindern.
Der Regierungsrat hatte die Idee unter anderem aus Spargründen nicht
weiterverfolgen wollen.
Kommission schlägt vor
Auch auf eidgenössischer Ebene beschäftigt sich die Politik
mit Komatrinkern. Eine parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi
(SVP, ZH) verlangt, dass Rauschtrinker Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen
vollständig selber bezahlen. Die nationalrätliche Gesundheitskommission
hat daraufhin einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, wonach
Rauschtrinker, die ins Spital eingeliefert werden, die Behandlung selber
zahlen sollen. Die Vernehmlassungsfrist endete Ende Oktober, die Reaktionen
fielen unterschiedlich aus. Der Spitalverband H+, die Ärzteverbindung
FMH und die kantonalen Gesundheitsdirektoren lehnen die Idee ab. Auch
SP und CVP halten nichts davon. SVP, BDP und FDP hingegen stellen sich
hinter den Vorschlag. sda/bw
Berner Zeitung 24.10.14
Ärzte wollen nicht, dass Komatrinker selber zahlen müssen
Medizinische Kosten Gesundheitspolitiker fordern, dass Rauschtrinker
die Kosten selbst übernehmen, falls sie ins Spital eingeliefert werden
müssen. Ärzte, Spitäler und Kantone lehnen das ab. Sie
führen grundsätzliche, aber auch praktische Gründe an.
Von Brigitte Walser.
(...)
Sicherheitskosten werden verrechnet
In Zürich wird seit vier Jahren eine zentrale Ausnüchterungsstelle
als Pilotbetrieb geführt.
Am 30. November stimmt die Stadtzürcher Bevölkerung
über die Überführung in einen definitiven Betrieb ab.
Zur Ausnüchterungsstelle werden stark betrunkene oder unter Drogen
stehende Personen gebracht, die sich selbst oder andere gefährden.
Sie werden bei der Ausnüchterung medizinisch überwacht und falls
nötig ins Spital überwiesen. Laut der Stadt Zürich hat
sich dieses System bewährt. Spitäler und Polizei seien entlastet
worden. Einen Teil der Sicherheitskosten müssen die Ausgenüchterten
selber bezahlen, für einen «Langzeitaufenthalt» über
sechs Stunden zum Beispiel zahlen sie 600 Franken. Die medizinischen Kosten
hingegen werden über die Krankenkassen abgerechnet. Die restlichen
Betriebskosten, man rechnet gemäss Abstimmungsvorlage mit 1,2 Mio.
Franken pro Jahr, übernehmen die Steuerzahler.
Auch im Kanton Bern sollen Ausnüchterungsstellen eingerichtet
werden, der Grosse Rat hat diese Forderung auf Antrag
von EVP -Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) im Sommer nochmals
bekräftigt. Laut Löffel ist die Zürcher Lösung zielführender
als der Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission. Davon,
dass im Falle von Rauschtrinken das Krankenversicherungsgesetz geändert
werden soll, hält er nichts. bw
WOZ 03.07.2014 / Ausnüchterungsstelle
Ein Glas zuviel lindert das Defizit
Die Stadt Zürich will ihr provisorisches Ausnüchterungszentrum
im Gesetz verankern. Soll es rentieren, braucht es aber mehr Betrunkene.
Das vom linken Stadtrat entworfene Finanzierungsmodell nach Verursacherprinzip
freut SVP-Hardliner. Daniel Ryser
So schnell wird man im rot-grünen Zürich ein «grob fahrlässiger
Komasäufer»: mit 1,52 Promille. So viel hatte ein 19-Jähriger
am Züri-Fäscht vor zwei Jahren im Blut, als er aus Jux gegen
ein Polizeiauto klopfte. Weil der harmlose Streich für eine Busse
natürlich nicht genügte, entschieden sich die Beamten für
eine erzieherische Massnahme: eine Nacht in der 2010 eröffneten,
provisorischen Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) in der Urania-Wache.
Kostenpunkt nach Verursacherprinzip: 950 Franken. Der junge Mann rekurrierte
erfolgreich: Er habe weder eine Gefahr für sich noch für andere
dargestellt, und er hätte mit seinen Freunden problemlos nach Hause
fahren können.
Eine Erfindung der GenossInnen
Erfunden haben die Ausnüchterungsstelle die damaligen roten Stadträte
Esther Maurer (Polizei) und Robert Neukomm (Gesundheit). Als Hauptklientel
hatte man die Jugend im Auge, die sich im Sommer 2008 medienwirksam zu
sogenannten Botellóns traf: Massenbesäufnissen. (...)
Den ganzen Artikel lesen können Sie hier.
Der Bund 14.06.14
Ein «Hotel Suff» um jeden Preis
Der Grosse Rat will trotz Sparmassnahmen in eine zentrale Ausnüchterungsstelle
investieren. Die Erfahrungen aus Zürich sind zwiespältig: Ihr
«Hotel Suff» ist gut ausgelastet, kostet aber die öffentliche
Hand viel. Anita Bachmann
Der Grosse Rat will für den Kanton Bern eine zentrale Ausnüchterungsstelle
analog den Ausnüchterungszellen, welche die Stadt Zürich seit
vier Jahren betreibt. Betrunkene Personen, die von der Polizei aufgegriffen
werden, sollen zur Ausnüchterung in die zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) gebracht werden und dafür anschliessend eine saftige Rechnung
bis zu 950 Franken bezahlen. Die Stadtzürcher ZAS trägt deswegen
den Übernamen «Hotel Suff». Bereits Anfang 2011 überwies
der Grosse Rat eine Motion, die genau eine solche ZAS verlangt. Der Regierungsrat
sprach sich dagegen aus, weil er der Ansicht war, dass Personen nach exzessivem
Alkoholkonsum aus medizinischer Sicht ins Spital gehörten. Diese
Woche drückte der Grosse Rat aber erneut deutlich aus, dass er die
ZAS will. Der Regierungsrat hatte die Motion bisher nicht umgesetzt und
sie stattdessen im Geschäftsbericht des Grossen Rats unter den abgeschriebenen
erfüllten Motionen aufgelistet. «Im Hinblick auf die angespannte
finanzpolitische Situation und auf die Resultate der Angebots- und Strukturüberprüfung
will der Regierungsrat auf die Schaffung von Ausnüchterungsstellen
verzichten», heisst es im Geschäftsbericht. Zudem weist der
Regierungsrat darauf hin, dass auf nationaler Ebene ein ähnliches
Bestreben läuft. SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi fordert, Komatrinker
sollten Spitalaufenthalte selber bezahlen.
«Einfach verschwinden lassen»
Der Berner EVP -Grossrat Ruedi Löffel, der die Motion
für eine ZAS in Bern eingereicht hatte, wehrte sich gegen die Abschreibung
seines Vorstosses. Er stellte bei der Beratung des Geschäftsberichts
den Antrag, die Motion doch noch umzusetzen. Der
Grosse Rat hiess diesen Antrag mit 108 gegen 40 Stimmen diese Woche gut.
Löffel sagt, er sei nicht einverstanden damit, dass der Regierungsrat
eine überwiesene Motion einfach so verschwinden lassen wolle. «Ich
hoffe, dass der Vorstoss nun umgesetzt wird.»
Im Gegensatz zur ersten Abstimmung im Grossen Rat 2011 blickt die Stadt
Zürich nun auf eine längere Erfahrung mit ihrem «Hotel
Suff» zurück. In einem Papier des Zürcher Stadtrats ist
die Rede von bisherigen positiven Erfahrungen. Am Anfang wurde die ZAS
nur an Wochenenden betrieben, bald wurden die Öffnungszeiten auf
alle Nächte ausgedehnt. Im vergangenen Jahr wurden 1010 Betrunkene
in die Zürcher ZAS eingeliefert. Trotzdem ging die Rechnung nicht
auf. Nachdem der Statthalter entschieden hatte, dass die Kostenbeteiligung
der Betrunkenen zu hoch ist, durfte die Stadt Zürich nur noch maximal
600 Franken in Rechnung stellen. Die Vollkosten würden aber 1400
Franken betragen, schrieb die «Neue Zürcher Zeitung».
Zudem sei die Zahlungsmoral schlecht, und jede vierte Rechnung werde nicht
beglichen. Seit dem 1. April ist das «Hotel Suff» nur noch
in den Nächten von Donnerstag bis Samstag geöffnet, weil die
Stadt Zürich sparen muss und das Budget zusammengestrichen hat. Trotz
allem ist der Zürcher Stadtrat der Meinung, der Betrieb solle institutionalisiert
und ausgebaut werden.
Das ursprüngliche Hauptargument des Regierungsrats gegen eine ZAS
sieht Löffel mit den Erfahrungen aus Zürich entkräftet.
Dort wurden knapp sieben Prozent aller ZAS-Fälle in ein Spital eingewiesen.
Dabei sei es allerdings auch zu kritischen Situationen gekommen, die ohne
medizinische Überwachung zu lebensbedrohlichen Situationen hätten
führen können, bilanziert Zürich. Die Zahl der Notfälle
mit Alkoholvergiftung im Berner Inselspital ist konstant geblieben, im
letzten Jahr waren es 383.
Diskussion Eigenverantwortung
Die finanziellen Argumente des Regierungsrats für die Abschreibung
der Motion griffen nicht, sagt Löffel. «Der Kanton beteiligt
sich mit 55 Prozent an den Kosten der Spitäler. Jeder Nichtspitaleintritt
entlastet den Kanton.» Wobei er aber nicht verschweigt, dass für
eine ZAS auch Investitionen notwendig wären. Der Vorstoss von Nationalrat
Bortoluzzi, der zumindest einen Teil von Löffels Forderungen erfüllen
würde, gehe zudem in die falsche Richtung. Die Diskussion, für
welche Gesundheitsprobleme man selber verantwortlich sein solle, sei kein
guter Weg, sagt Löffel
Radio Bern1 11.06.14
Komasäufer sollen Ausnüchterung selbst bezahlen
Wer sich im Umgang mit Alkohol überschätzt soll in
Zukunft selbst für die Ausnüchterung zahlen.
Mit Ausnüchterungsstationen sollen die Krankenkassen und die Notfallstationen
entlastet werden. Die Idee ist nicht neu aber heute aktueller denn je.
Beitrag
Berner Zeitung 11.06.14
Besoffene gehören in Ausnüchterungsstellen
Klares Verdikt: Mit 108 zu 40 Stimmen bekräftigte der Grosse
Rat seinen Willen, Ausnüchterungsstellen im Kanton Bern einrichten
zu lassen. Von Claude Chatelain.
Ruedi Löffel war am Dienstag ziemlich hässig: «Vor dreieinhalb
Jahren haben wir die Motion
überwiesen, und die Regierung hat seither keinen Finger krumm gemacht»,
sagte der EVP-Grossrat aus Münchenbuchsee im Grossen Rat. Er meinte
seine Motion, wonach der Kanton Bern Ausnüchterungsstellen einzurichten
habe wie im Kanton Zürich. Der Grosse Rat überwies die Motion
im Januar 2011 mit 92 zu 46 Stimmen. Doch der Regierungsrat wollte sie
abschreiben, was Löffel mit einem Antrag bekämpfte.
Ganz untätig schien die Regierung dennoch nicht gewesen zu sein.
Sie schrieb, dass man nach einer «Variantenanalyse» zum Schluss
gelangt sei, «dass die Schaffung eines neuen staatlichen Angebots
von Ausnüchterungsstellen mit beträchtlichen Kosten sowie mit
gesundheitlichen und rechtlichen Risiken verbunden ist». Löffel
zeigte dafür kein Verständnis. «Wer besoffen ist, ist
kein Pflegefall.» Die meisten, die sich ins Delirium saufen, bräuchten
bloss eine Überwachung, keine Betreuung.
Anders sieht das FDP-Grossrat Hans-Peter Kohler (Köniz). «Ich
möchte nicht den Entscheid fällen müssen, ob eine bewusstlose
Person in eine Ausnüchterungsstelle oder in ein Spital gebracht werden
sollte.» Kohlers Wort hat Gewicht: Er ist Chefarzt innere Medizin
der Stadtspitäler Tiefenau und Ziegler. Kohler machte darauf aufmerksam,
dass häufig nicht allein Alkohol im Spiel sei, sondern auch Drogen
oder irgendwelche Substanzen, was zu einem gefährlichen Cocktail
führen könne.
Das beeindruckte Löffel nicht: «In Zürich ist in vier
Jahren nichts passiert, sonst hätten wir davon gehört.»
Der Grosse Rat unterstützte Löffels Antrag mit 108 zu 40 Stimmen.
Somit erhielt der Regierungsrat erneut den Auftrag, Ausnüchterungsstellen
in Betrieb zu nehmen.
Der Bund online 10.06.14
Forderung nach zentraler Ausnüchterungsstelle bleibt
Zu reden gab bei der Beratung des Geschäftsberichtes (...) eine
von der Regierung abgeschriebene Motion
von Ruedi Löffel (EVP). Auf Antrag des Motionärs hielt das Kantonsparlament
mit 108 gegen 40 Stimmen an der Forderung nach einer Schaffung einer zentralen
Ausnüchterungsstelle nach Zürcher Vorbild fest.
Mit einer solchen Stelle sollen die Notfallaufnahmen in Spitälern
von «Komasäufern» entlastet werden. Die Kosten sollen
den Betroffenen aufgebürdet werden. (zec/sda)
Berner Zeitung 10.06.14
Regierung will keine Ausnüchterungsstellen
Vor über drei Jahren hat sich der Grosse Rat dafür
ausgesprochen, im Kanton Bern zentrale Ausnüchterungsstellen einzurichten.
Nun will der Regierungsrat die Motion
abschreiben. Von Claude Chatelain.
Schwer Alkoholisierte sollen in Zukunft nicht mehr automatisch in die
Notfallaufnahme des nächstliegenden Spitals, sondern in zentrale
Ausnüchterungsstellen eingeliefert werden. Und diese sogenannten
Komasäufer sollen für die Kosten selber aufkommen. Dies forderte
der Grosse Rat im Januar 2011 in einer Motion – und zwar überaus
deutlich mit 92 zu 46 Stimmen. Der Regierungsrat stemmte sich damals dagegen
und will auch heute nichts davon wissen. Er will die Motion abschreiben.
Heute Dienstagnachmittag wird der Grosse Rat darüber befinden.
Säufer sollen selber zahlen
Der Regierungsrat verweist in der Begründung auf ähnliche Bestrebungen
auf eidgenössischer Ebene: «Komatrinker sollen Spitalaufenthalte
und Ausnüchterungszellen selber bezahlen», verlangt der Zürcher
SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi in einer parlamentarischen Initiative.
Die Gesundheitskommissionen des Ständerats und des Nationalrats haben
die Initiative gutgeheissen.
Damit wäre nach Ansicht des Regierungsrats zumindest ein Teil der
kantonalen Motion erfüllt. «Wer nach übermässigem
Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss, soll die entsprechenden
Kosten künftig selber tragen», schrieb die nationalrätliche
Gesundheitskommission in einer Medienmitteilung. Die Mehrheit der Kommission
wolle damit «die Eigenverantwortung stärken und letztlich auch
eine gesellschaftspolitische Diskussion über diese Problemstellung
anstossen».
Gemäss einem ersten Entwurf soll der Bundesrat die Voraussetzung
zur Feststellung eines übermässigen Alkoholkonsums festlegen.
Die Kostenbeteiligung soll nicht erhoben werden, wenn die versicherte
Person nachweisen könne, dass sie kein Verschulden am übermässigen
Alkoholkonsum treffe. Ursprünglich wollte die nationalrätliche
Gesundheitskommission bis Ende Mai die Vernehmlassung eröffnen. Mittlerweile
hat die Kommission den Antrag gestellt, die Behandlungsfrist der Initiative
um zwei Jahre bis Frühjahr 2016 zu verlängern.
Der Regierungsrat verweist auch auf die Kosten. «Nach einer Variantenanalyse
ist der Regierungsrat zum Schluss gelangt, dass die Schaffung eines neuen
staatlichen Angebots von Ausnüchterungsstellen mit beträchtlichen
Kosten verbunden ist.»
Der Kanton könnte sparen
Davon will EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) nichts
wissen. Der Kanton zahle 55 Prozent an die Spitalkosten. Mit der Einrichtung
von Ausnüchterungsstellen, wie sie etwa im Kanton Zürich existieren,
würde der Kanton Kosten sparen, wenn die Komasäufer für
die Kosten selber aufkommen müssen. Und: «Komasäufer belasten
nicht nur die Prämienzahler, sie belegen auch die Notfallbetten.»
Ruedi Löffel hält auch nichts vom Argument, dass auf eidgenössischer
Ebene Voraussetzungen dafür geschaffen würden, die Alkoholisierten
zur Kasse zu bitten. Er glaubt nicht daran, dass es so weit kommen wird.
So oder so wird es noch lange dauern, bis eine entsprechende Gesetzesänderung
in Kraft treten würde.
«Es ist kein guter Weg, im KVG Ausnahmen zu machen», sagt
Ruedi Löffel, der die Fachstelle für Suchtprävention Blaues
Kreuz in Bern leitet. Sonst müssten künftig auch die Raucher
für die Behandlung von Lungenkrebs haftbar gemacht werden. Der EVP-Politiker
stellt den Antrag, die von ihm eingereichte Motion nicht abzuschreiben.
NZZ 15.10.13
Jeder Betrunkene kostet Zürich mindestens 800 Franken
Seit Januar landen auch Betrunkene aus Schlieren oder Wetzikon
in der Zentralen Ausnüchterungsstelle in Zürich. Bereits kommt
jeder Sechste vom Land. Dennoch steigt das Betriebsdefizit. Pro Fall zahlt
die Stadt mindestens 800 Franken drauf. Christina Neuhaus
Für die Spitäler und die Polizeiwachen ist die Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) in Zürich eine grosse Entlastung. Stark Betrunkene, die entweder
für sich selber oder Dritte eine Gefahr darstellen, werden seit 2010
in einem provisorischen Zellentrakt im Amtshaus Urania ausgenüchtert
und medizinisch betreut. Anfänglich war die ZAS nur an Wochenenden
in Betrieb. Seit dem 1. April sind die zwölf rosafarbenen Zellen
täglich rund um die Uhr geöffnet.
Seit Jahresbeginn ist zudem das Einzugsgebiet vergrössert worden.
Nun bringt auch die Kantonspolizei Zürich stark betrunkene Personen
in die Regionalwache Urania – sofern dort genügend Platz ist.
Gleichzeitig soll das Angebot der Zentralen Ausnüchterungsstelle
neu auch kommunalen Polizeikorps offenstehen. Bereits hat der Stadtrat
von Schlieren einen entsprechenden Beschluss gefasst. Eine Vereinbarung
mit der Stadt Zürich wurde bisher aber noch nicht unterzeichnet.
80 Personen pro Monat
Dass die ZAS auch Betrunkene aus Wetzikon oder Schlieren aufnimmt, hängt
offensichtlich mit den erweiterten Kapazitäten der Einrichtung zusammen.
Auf die Frage, weshalb die Stadt Zürich nun auf einmal stark Alkoholisierte
vom Land importiert, verweist das städtische Polizeidepartement allerdings
nur lapidar auf das Polizeiorganisationsgesetz, das die gegenseitige Unterstützung
regelt.
Doch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bereits wird jeder sechste
ZAS-Patient von der Kantonspolizei eingewiesen. Wie Robert Soòs
vom städtischen Polizeidepartement ausführte, wurden der Ausnüchterungsstelle
vom 1. Januar bis Ende Juli 548 Personen zugeführt – 92 von
ihnen wurden dabei von der Kantonspolizei nach Zürich gebracht.
Im Vergleich zu den ersten drei Betriebsjahren, als an den 52 Wochenenden
des Jahres zwischen 409 und 499 Personen in die ZAS übergeführt
wurden, konnte die Institution ihre Frequenzen also steigern. In Anbetracht
des neu eingeführten 24-Stunden-Rundum-Betriebs dürfte eine
durchschnittliche Belegung von 80 Personen pro Monat allerdings noch bei
weitem keine Vollauslastung bedeuten.
Tarife nicht kostendeckend
Dass der ZAS-Betrieb nicht kostenneutral geführt werden kann, war
bereits bei der Abstimmung über den von April 2012 bis März
2015 dauernden Pilotbetrieb klar gewesen. Bei Ausgaben von 6,43 Millionen
Franken und geschätzten 600 Klienten pro Jahr hatte der Stadtrat
ein Defizit von 3,56 Millionen veranschlagt. Dazu kommt die schlechte
Zahlungsmoral der ZAS-Kundschaft, die jede vierte Rechnung nicht beglich.
Da der Stadtrat auf Geheiss des Statthalters die Aufenthaltsgebühren
senken musste, wird sich das Defizit, wie auch das Polizeidepartement
bestätigte, zudem weiter vergrössern: Mussten die Aufgegabelten
bis anhin zwischen 600 und 950 Franken bezahlen, sind es neu zwischen
450 und 600 Franken. Diese Kosten decken laut der neuen Gebührenverfügung
die «Vorhalte- und Grundleistungen» der ZAS. Wie dem Papier
weiter zu entnehmen ist, sind sie allerdings nicht annähernd kostendeckend,
da pro Fall Kosten von durchschnittlich 1400 Franken anfallen. Damit steht
fest, dass auch die Zahlungen des Kantons nicht kostendeckend sind. Dieser
hatte bisher neben den Gebühren eine Pauschale von 325 Franken zu
entrichten. Wie das Polizeidepartement mitteilte, will man nun Gespräche
über die weitere Abgeltung führen. Sollte die Leistung für
die Kantonspolizei und die kommunalen Korps jedoch annähernd kostendeckend
sein – wie dies die Fairness gegenüber den Stadtzürcher
Steuerzahlern gebietet –, führt kein Weg an einer massiven
Erhöhung der Pauschale vorbei.
Politische Diskussion steht an
An der Rechnungsstellung für die Betrunkenen, welche von der Zürcher
Stadtpolizei eingeliefert werden, ändert sich aber vorerst nichts.
Pro Betrunkenen zahlt die Stadt bei Vollkosten von 1400 Franken und einer
maximalen Gebühr von 600 Franken also mindestens 800 Franken drauf.
Ob die städtischen Steuerzahler angesichts der sich verschlechternden
Budgetaussichten weiterhin gewillt sind, das Defizit für die Zentrale
Ausnüchterungsstelle zu bezahlen, ist deshalb fraglich. Dazu kommt,
dass die ZAS-Räumlichkeiten in der Urania-Wache bei einer angestrebten
Vollauslastung nicht mehr ausreichen. Mittelfristig muss deshalb ein anderer
Standort gefunden werden, was zu weiteren Kosten führen wird.
Im Gemeinderat der Stadt Zürich, der nächstes Jahr über
die Weiterführung des Betriebs entscheiden wird, dürfte die
Kostensituation also noch zu reden geben. Bereits hellhörig geworden
ist etwa die FDP, die ursprünglich kostendeckende Tarife gefordert
hatte. Nach Ansicht des Fraktionschefs Roger Tognella stimmen die Rahmenbedingungen
in der ZAS nicht: Die Ausnüchterungsstelle sei schlicht zu teuer
und müsse günstiger werden.
Langenthaler Tagblatt / MLZ 02.03.12
Berner «Hotel Suff» auf Warteliste
Bern/Zürich Nach der Stadt Zürich
soll auch der Kanton Bern ein «Hotel Suff» bekommen. Doch
die vom Grossen Rat geforderte Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS)
für Betrunkene braucht noch Zeit.
Die Stadt Zürich führt die im März 2010 als Pilotprojekt
eröffnete ZAS weiter. Der 125-köpfige Gemeinderat bewilligte
am Mittwochabend die Fortsetzung der im Volksmund als «Hotel Suff»
bekannten Einrichtung mit 98 gegen 5 Stimmen bei 19 Enthaltungen. Für
die nächsten drei Jahre bewilligte der Rat so einen Kredit von knapp
6,5 Millionen Franken.
Im Januar 2011 überwies der bernische Grosse Rat mit 92 zu 46 Stimmen
eine Motion
von Ruedi Löffel ( EVP/Münchenbuchsee). Damit beauftragte
das Parlament den Regierungsrat, eine ZAS nach dem Zürcher Modell
in Betrieb zu nehmen. «Wir befinden uns noch in der Abklärungsphase»,
sagte gestern Andrea Blaser auf Anfrage. Laut der stellvertretenden Generalsekretärin
der Polizei- und Militärdirektion von Hans-Jürg Käser (POM)
hat eine Delegation die Zürcher ZAS besichtigt. Auch die möglichen
Fallzahlen seien mit der Kantonspolizei abgeklärt worden. «Die
erarbeiteten Vorschläge müssen wir nun noch mit der Gesundheits-und
Fürsorgedirektion (GEF) besprechen», erklärt Blaser. Zu
den möglichen Kosten und zum Realisierungszeitpunkt könne sie
derzeit noch keine Angaben machen. «Beides hängt stark davon
ab, welchen Lösungsansatz wir weiter verfolgen.» Die Ausgangslage
im Kanton Bern unterscheide sich wesentlich von der in Zürich, «der
Partystadt der Schweiz». Hier gehe es ruhiger zu und her. Zudem
stelle sich die Frage, wo eine ZAS überhaupt eingerichtet werden
solle. Bereits vor dem Grossen Rat hatte der gegenüber einer ZAS
skeptische Hans-Jürg Käser denn auch rhetorisch gefragt: «Wo
soll denn diese Zentrale Ausnüchterungsstelle sein? In Adelboden,
während der Weltcuprennen? In Bern, wegen der Fussball- und Hockeymatches?
Und was ist mit Langnau?» Während die POM und die GEF die die
Antwort noch schulden, wurden in der Zürcher ZAS von Mitte März
2010 bis Ende Oktober 2011 bereits rund 900 betrunkene Personen betreut.
88% davon waren Männer. Minderjährig waren nur rund fünf
Prozent der Eingelieferten. In der ZAS zur Ausnüchterung unter medizinischer
Betreuung eingeliefert werden von der Polizei Betrunkene. Allerdings nur
solche, die sich selber, andere Personen, Tiere oder Gegenstände
ernsthaft und unmittelbar gefährden und somit den Polizeieinsatz
vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Wer im «Hotel
Suff» zwischen einer und drei Stunden verbringt, hat 600 Franken
an die Sicherheitskosten zu bezahlen. Für längere Aufenthalte
sind 950 Franken fällig.(uz/sda).
sda / Tagesanzeiger online 29.02.12
Das «Hotel Suff» bleibt geöffnet
Die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) für Betrunkene
bleibt bis 2015 erhalten. Dies hat der Zürcher Gemeinderat entschieden.
Änderungen soll es bei den Öffnungszeiten geben.
Der Betrieb des «Hotel Suff» in Zürich ist bis März
2015 gesichert. Die Öffnungszeiten der Zentralen Ausnüchterungsstelle
(ZAS) für Betrunkene werden zudem verlängert. Der Zürcher
Stadtparlament hat für die Verlängerung des Projekts einen Kredit
von knapp 6,5 Millionen Franken bewilligt. Ihren Versuchs-Betrieb aufgenommen
hat die ZAS Mitte März 2010. Nun ist die Finanzierung des Pilotprojekts
für weitere drei Jahre gesichert. (...)
Von Mitte März 2010 bis Ende Oktober 2011 wurden mehr als 900 Personen
zwischen 14 Jahren und 72 Jahren in der ZAS betreut, 88% davon waren Männer.
Minderjährig waren nur rund fünf Prozent der Betreuten. (...)
42% der Berauschten stammten aus der Stadt Zürich, 31% hatten ihren
Wohnsitz in einer anderen Gemeinde im Kanton Zürich, und 27% kamen
aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland. Rund 50 Personen mussten in
ein Spital überwiesen werden. (...)
ZAS eventuell auch in Bern
Bisher ist Zürich die einzige Stadt in der Schweiz, die eine ZAS
betreibt. Eine weitere wird vielleicht in Bern eingerichtet. Der bernische
Grosse Rat hat im Januar 2011 eine ähnlich gelagerte Motion
überwiesen. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser zeigte sich
jedoch skeptisch. Für die Stadt Zürich möge eine ZAS eine
gute Sache ein. Doch im Kanton Bern sei eine zentrale Lösung nicht
sinnvoll. (kpn/sda)
Berner Zeitung 25.01.12 / Schweiz
Komatrinker sollen zahlen
Die Gesundheitskommissionen des Parlaments verlangen, dass Komatrinker
Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen.
Komatrinker sollen für die medizinische Notversorgung selber aufkommen.
Dies findet die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK). Auch
die Kosten für den Aufenthalt in Ausnüchterungszellen sollen
selber berappt werden. Die Kommission schliesst sich damit ihrer nationalrätlichen
Schwesterkommission an und stimmt einer entsprechenden parlamentarischen
Initiative von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) zu. Wie die SGK gestern mitteilte,
sei die Mehrheit der Mitglieder der Ansicht, dass es inderEigenverantwortung
der Bürger liege, ob sie übermässig Alkohol oder Drogen
konsumieren oder nicht. Deshalb sollten die Verursacher die Kosten für
Aufenthalte in Spital oder Ausnüchterungszellen selber bezahlen.
Nun kann ein Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Initiative ausgearbeitet
werden.
Vor einem Jahr hat bereits der Grosse Rat des Kantons Bern den Regierungsrat
beauftragt, zentrale Ausnüchterungsstellen
(ZAS) zu schaffen. Die Kosten von Behandlung und Ausnüchterung
in den Zas soll den Verursachern in Rechnung gestellt werden können.
bw/sda
20 Minuten online 24.11.11
Ausnüchtern hat Hochkonjunktur
Wer mit zu viel Drogen oder Alkohol im Blut in den Strassen
von Zürich angetroffen wird, kommt weiterhin in die Zentrale Ausnüchterungsstelle.
Bald auch unter der Woche?
900 Personen haben die Zentrale Ausnüchterungsstelle ZAS seit ihrer
Eröffnung vor 18 Monaten schon von innen gesehen (...). Jetzt beantragt
der Stadtrat dem Gemeinderat, die ZAS als Pilotprojekt bis
ins Jahr 2015 weiterzuführen. Und zwar mit ausgeweiteten Öffnungszeiten:
Ab Juli 2012 soll die ZAS auch am Donnerstag, ab Anfang 2013 gar während
der gesamten Woche geöffnet sein. Das entspreche einem Bedürfnis
der Polizei, sagt Beat Oppliger, Chef Region Ost bei der Stadtpolizei.
«Die 24-Stunden-Gesellschaft führt dazu, dass wir vermehrt
auch in den Nächten ausserhalb des Wochenendes auf Berauschte treffen.»
Werktags werden diese derzeit noch in den Regionalwachen ausgenüchtert.
Künftig soll das in der ZAS geschehen: «Dass sie sich nicht
mehr auf den Regionalwachen um solche Klienten kümmern müssen,
ist für unsere Leute eine grosse Entlastung», so Oppliger.
Zudem sei dort die medizinische Betreuung gewährleistet. Diese soll
in der ZAS ausgebaut werden. Dort kümmern sich derzeit Medizinstudenten
höherer Semester um die Insassen, beraten von einem Facharzt. Oppliger:
«Die ZAS ist ein Erfolgsmodell.»
Mehrheit ist 19- bis 24-jährig
Die seit der Eröffnung erhobenen Daten zeigen: Der
durchschnittliche «Gast» der ZAS ist männlich, zwischen
19 bis 24 Jahre alt, wohnt ausserhalb der Stadt Zürich und
wurde von der Polizei im Kreis 1, 4 oder 5 eingesammelt. In der Ausnüchterungszelle
hält die Mehrheit sich drei bis sechs Stunden auf – womit 950
Franken fällig werden. Wer nach weniger als drei Stunden entlassen
werden kann, zahlt 600 Franken. Diese Kosten wurden verschiedentlich als
zu hoch kritisiert. Der Stadtrat will an den Tarifen derzeit nichts ändern.
Ein Gerichtsurteil, ob die Beträge gerechtfertigt sind, steht noch
aus.
NZZ online 09.11.11
Zürcher Ausnüchterungsstelle soll definitiv werden
Die Zentrale Ausnüchterungsstelle in der Stadt Zürich
soll definitiv eingeführt werden. Der Stadtrat wird noch in diesem
Jahr dem Parlament eine entsprechende Weisung vorlegen.
(sda ) Das Stadtzürcher Parlament soll dann Anfang 2012 über
die Weiterführung der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) entscheiden.
Mit der ZAS würden Schutz & Rettung, Regionalwachen und die Notfallstationen
der Spitäler entlastet, sagte Reto Casanova, Sprecher des Polizeidepartements,
zu einem Artikel des «Tages-Anzeigers».
Pro Wochenende werden durchschnittlich zwölf
Personen eingeliefert und in ehemaligen Gefängniszellen untergebracht.
Das Ausnüchtern müssen die Benutzer selber zahlen. Die Kosten
dafür liegen zwischen 650 und 950 Franken.
Gemäss Casanova hat der Stadtrat bisher drei Rekurse gegen die ZAS
abgelehnt, einige wenige sind noch hängig. Sie existiert in der Stadt
Zürich seit März 2010. Das Pilotprojekt war im März 2011
um ein weiteres Jahr verlängert worden.
Berner Zeitung / Thuner Tagblatt 14.05.11
Komatrinker sollen ihre Pflege in Zukunft selber berappen
ALKOHOL Wer wegen starker Trunkenheit ins Spital muss oder in
eine Ausnüchterungszelle, soll die Kosten selber zahlen. Das fordert
die nationalrätliche Gesundheitskommission.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) will Komatrinker stärker
in die Verantwortung nehmen. Künftig sollen Trunkenbolde, die sich
in Spitalpflege begeben müssen oder auf dem Polizeiposten in einer
Ausnüchterungszelle landen, für die damit verbundenen Kosten
aufkommen. Die Kommission hat eine entsprechende parlamentarische Initiative
von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung
angenommen. Dies teilten die Parlamentsdienste gestern mit.
Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass übermässiger Alkohol
- und Drogenkonsum in der Eigenverantwortung jedes Bürgers liege.
Diese müssten deshalb für die Kosten im Prinzip geradestehen.
Die genaue Ausgestaltung einer solchen Bestimmung will die Kommission
erst in einer zweiten Phase festlegen. Bevor die Nationalratskommission
die Arbeiten dazu aufnehmen kann, muss aber zuerst die Schwesterkommission
des Ständerats zustimmen.
Im Kanton Bern hat der Grosse Rat bereits Ende Januar ähnliche Massnahmen
gefordert. Er überwies eine Motion
von Ruedi Löffel (EVP), wonach schwer Alkoholisierte nicht mehr
automatisch ins Spital eingeliefert werden und für die fremdbetreute
Ausnüchterung selber zahlen müssen. Dazu soll eine zentrale
Ausnüchterungsstelle (ZAS) ausserhalb der Spitalstrukturen geschaffen
werden.
Tages-Anzeiger 6.5.11
Stadtpolizei übertrieb Einweisungen in die Ausnüchterungszelle
Viel Arbeit hat der Ombudsfrau die Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) gemacht. Mit dem Pilotprojekt geht die Stadtpolizei seit vergangenem
Frühling gegen Betrunkene vor. Beat Metzler
«Zu Beginn hat die Stadtpolizei die Menschen zu schnell eingewiesen»,
sagt Claudia Kaufmann. So wurde etwa ein Jugendlicher, der vor einer Prügelei
durch das Niederdorf floh, von der Polizei gestoppt und mit 1,04 Promille
in die ZAS gebracht. Oder ein 19-Jähriger mit 1,52 Promille Alkohol
im Blut, der auf dem Heimweg vom Züri-Fäscht «aus Blödelei»
mit der Hand auf ein Polizeiauto klatschte und dabei eine Grimasse schnitt,
wofür ihm die Polizisten Handschellen anlegten, ihn durchsuchten
und auf Alkohol testeten. Auch er landete bis am nächsten Mittag
in der Ausnüchterungszelle.
Unangemessene Einweisung
Beide Männer kritisierten ihre Einweisung als nicht angemessen, bekamen
recht und mussten deshalb die Gebühren (950 Franken) nicht bezahlen.
Aufgrund dieser und mehrerer ähnlicher Beschwerden hat die Stadtpolizei
ihre interne Weisung zur ZAS verschäft und die Mitarbeiter in dieser
Richtung geschult. Polizisten dürfen nur Betrunkene
in die Ausnüchterungszelle einweisen, die eine «ernsthafte
und unmittelbare Gefährdung» darstellen. Aus Sicht der
Ombudsfrau haben sich diese Bemühungen gelohnt. Seit dem Herbst hat
sie keine Beschwerden zur ZAS mehr erhalten.
Fehlt die Rechtsgrundlage?
Claudia Kaufmann zweifelt aber, ob die ZAS rechtlich abgesichert ist.
Die Polizei beruft sich auf eine Verfügung der früheren Polizeivorsteherin
Esther Maurer (SP). «Falls der zweijährige Probebetrieb verlängert
wird, braucht es aber eine gesetzliche Grundlage», sagt die Ombudsfrau.
Es sei auch nicht klar, ob die Polizei den Betroffenen die hohen Aufenthaltskosten
verrechnen dürfe.
Berner Zeitung 27.01.11
Säufer werden zur Kasse gebeten
Schwer Alkoholisierte sollen in Zukunft nicht mehr automatisch
ins Spital eingeliefert werden. Und sie sollen für die Kosten selber
aufkommen. Das forderte gestern der Grosse Rat in einer Motion.
Claude Chatelain
Seit 17 Jahren beschäftigt sich Ruedi Löffel beim Blauen Kreuz
mit Suchtprävention. Als Folge seiner langjährigen Erfahrung
hat er sich in einer Motion für die Errichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle
(ZAS) starkgemacht. Gleichzeitig fordert er, dass die Kosten den Säufern
in Rechnung gestellt werden.
Ohne ZAS geht es nicht
Der EVP-Politiker aus Münchenbuchsee dürfte somit aufgrund seines
beruflichen Hintergrunds wissen, wovon er spricht. Ein Eindruck, den gestern
im Grossen Rat nicht alle Votanten zu vermitteln vermochten. Etwa jene
von der FDP oder der BDP, die eine Kostenbeteiligung durch die Säufer
guthiessen, gleichzeitig aber den Aufbau von neuen Strukturen wie eben
von Ausnüchterungsstellen ablehnten. Doch das Errichten einer ZAS
ist eine Voraussetzung dafür, dass die Säufer zur Kasse gebeten
werden können. «Sind sie einmal im Spital, so muss die Grundversicherung
zahlen. Da haben wir als Kantonsvertreter keine Handhabe», sagte
Löffel.
Der Geschäftsführer der EVP nannte vier Probleme, die er mit
seiner Motion lösen will:
- Komasäufer belasten nicht nur die Prämienzahler, sie belegen
auch die Notfallbetten, die gerade zu Spitzenzeiten anderweitig belegt
werden müssten.
- Alkoholisierte Patienten sind erfahrungsgemäss nicht immer pflegeleicht:
Sie brüllen, kotzen, schlagen um sich, bedrohen das Personal und
zerstören im Extremfall das Mobiliar.
- Die Eltern von jugendliche Komasäufern können wegen des Arztgeheimnisses
nicht benachrichtigt werden.
- Komasäufer verursachen Kosten, die zulasten der Allgemeinheit gehen.
Es sind dies alles Punkte, die nur mit einer Ausnüchterungszelle
ausserhalb der Spitalstrukturen gelöst werden könnten. Löffel
verwies auf das Beispiel der Stadt Zürich, wo eine solche ZAS seit
bald einem Jahr in Betrieb ist. Nach der sechsmonatigen Projektphase erklärte
der zuständige Projektleiter gemäss NZZ, dass die Erfahrungen
leider klar gezeigt hätten, dass die ZAS notwendig sei.
Aber gerade das Beispiel von Zürich wollte unter anderen Polizeidirektor
Hans-Jürg Käser (FDP) nicht gelten lassen. «Der Zürcher
Ansatz ist im Kanton Bern nicht denkbar», sagte er. Denn wo soll
die Ausnüchterungsstelle stehen? In Bern, Adelboden oder Langnau?
Worauf Löffel antwortete, dass er nie gesagt habe, es müsse
nur eine Ausnüchterungsstelle errichtet werden.
Wie der EVP-Politiker gegenüber dieser Zeitung erklärte, müsste
in Bern der Anfang gemacht werden. Je nach Erfahrung könnte man dann
das Angebot auf andere Orte ausweiten. Es gebe auch die Möglichkeit
mobiler ZAS, wie sie bereits heute bei Grossanlässen vor Ort eingesetzt
würden.
Medizinisches Problem
Regierungsrat Käser bekämpfte die Motion nicht nur aus geografischen,
sondern auch aus medizinischen Gründen. Die medizinische Beurteilung
erfordere ärztliche Fachkompetenz. «Ich will nicht bei der
Polizei noch medizinisches Person anstellen», sagte er. Auch darauf
hatte Löffel eine Antwort: Erstens sei nirgends gesagt, dass Ausnüchterungszellen
von der Polizei betrieben werden müssten. Und zweitens mussten in
Zürich nur 22 von 366 eingelieferten Patienten in ein Spital übergeführt
werden. Seine Motion wurde mit 92 zu 46 Stimmen überwiesen.
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 26.01.2011, 17.30 Uhr
Berner Grosser Rat will zentrale Ausnüchterungsstelle
Wer sich im Kanton Bern sinnlos betrinkt oder sich mit illegalen Drogen
zudröhnt, und deswegen auf der Notfallstation eines Spitals landet,
soll in Zukunft für den Aufwand gerade stehen. Das will der Grosse
Rat des Kantons Bern.
Das Kantonsparlament will nicht mehr, dass die Kosten für die Sanitätspolizei,
für die ärztliche Betreuung und für die Ausnüchterung
von der Krankenkasse übernommen wird. Zudem soll es neu eine zentrale
Ausnüchterungsstelle geben. Dieser Punkt war im Grossen Rat heftig
umstritten. Die Motion wurde mit 92 zu 46 Stimmen überwiesen. (basn,
andj, sda)
Link
/ hören
Berner Zeitung 25.01.11
Komasäufer sollen selber zahlen
Leute mit exzessivem Alkoholkonsum sollen die medizinisch überwachte
Ausnüchterung selber bezahlen, wie das in der Stadt Zürich zum
Teil geschieht. Das fordern eidgenössische und kantonalbernische
Politiker.
Es wäre gescheiter, schreibt Heinz Balmer in einem Leserbrief, die
Finanzierung von Brillen beizubehalten und die Kosten für die Reanimation
von Alkoholjunkies aus der obligatorischen Krankengrundversicherung zu
streichen (Ausgabe vom 6. Januar 2010). Mit dieser Aussage spricht der
Leserbriefschreiber aus Gümligen manchen aus dem Herzen.
Vorstoss in der Schweiz
Politisch sind auf eidgenössischer wie auch auf kantonaler Ebene
Bestrebungen im Gang, diesem Ansinnen Genüge zu tun. Im März
vergangenen Jahres hat der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi
eine parlamentarische Initiative eingereicht, wonach das Gesetz dahingehend
anzupassen sei, «dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund
von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die
Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten
werden muss». Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung
soll nicht mehr möglich sein. «Der Entscheid, in übermässigem
Masse Alkohol zu konsumieren, ist vermeidbar und liegt in der Eigenverantwortung
eines jeden Bürgers», schreibt der Schreinermeister und Sozialpolitiker
der SVP. «Es ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann
diese massiven Kosten zu tragen hat.»
Vorstösse im Kanton Bern
Zwei Motionen im Grossen Rat des Kantons Bern zielen in die gleiche Richtung.
Sabina Geissbühler (SVP, Herrenschwanden) möchte die in den
Polizeistützpunkten betriebenen Wartezimmer so einrichten, «dass
berauschte, gewalttätige Jugendliche dort so lange untergebracht
und medizinisch betreut werden können, wie es aus Sicherheitsgründen
angezeigt ist».
Und Ruedi Löffel-Wenger (EVP, Münchenbuchsee) macht sich für
eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) stark, wie sie derzeit in
der Stadt Zürich als Pilotversuch in Betrieb ist. Im ZAS werden Betrunkene
von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal überwacht und
betreut. Bis 950 Franken müssen die Alkoholleichen in Zürich
selber berappen, wobei die Zahlungsmoral äusserst schlecht zu sein
scheint.
Der Regierungsrat des Kantons Bern will überprüfen, «ob
und welche Kosten den Verursachern von alkoholbedingten Sanitäts-
und Polizeieinsätzen sowie Spitalaufenthalten zusätzlich weiterverrechnet
werden können», wie er in seiner Antwort schreibt. Von ausgebauten
Wartezimmern bei Polizeistützpunkten oder einer ZAS nach Zürcher
Art hält er dagegen nichts. Eher will er die bestehende Notfallaufnahmen
ausbauen. Die medizinische Beurteilung, Überwachung und allfällige
Behandlung von Personen mit exzessivem Alkohol erfordere ärztliche
Fachkompetenz und adäquate Strukturen. «Für eine sorgfältige
und professionelle medizinische Begutachtung sind die Notfallstationen
bereits heute eingerichtet, weswegen die Schaffung von zusätzlichen
Strukturen bei der Polizei abwegig erscheint», schreibt der Regierungsrat
in seiner Antwort. Der Grosse Rat wird diese Woche über diese beiden
Motionen debattieren.
Bund Leserbriefe 02.11.10 / ZAS "Junge Betrunkene gehören
zum Arzt" Bund vom 26. Oktober
Zentrale Ausnüchterungsstellen sind eine Entlastung
Die Regierung lehnt den Vorstoss von EVP-Grossrat Löffel für
eine zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) ab, weil die medizinische
Betreuung von Betrunkenen im Spital geschehen müsse. Diese Begründung
zeugt von einem Informationsdefizit: In Zürich, wo seit einem halben
Jahr eine ZAS betrieben wird, mussten von den 366 Eingelieferten lediglich
22 in ein Spital gebracht werden.
Eine ZAS bringt also für die Spitäler eine echte Entlastung
und ermöglicht es zudem, die Ausnüchterung in Rechnung zu stellen,
was bei einer Spitaleinlieferung vom Gesetz her nicht möglich ist.
Jürg Wüthrich, Zäziwil
Langenthaler Tagblatt / MLZ Front 28.10.10
Besoffene härter anpacken
Seit vergangenem März betreibt die Stadt Zürich eine Zentrale
Ausnüchterungsstelle (ZAS). Diesen Monat zog das zuständige
Polizeidepartement eine positive Zwischenbilanz. «Die ZAS ist leider
notwendig», hiess es mit Verweis auf die 366 Männer und Frauen,
die von der Polizei in die ZAS eingeliefert wurden. Angestachelt vom Vorbild
der Zürcher und zur Entlastung des Spitalpersonals von Notfallstationen
verlangten zwei EVP-Grossräte per Motion eine ZAS im Kanton Bern.
Gemäss seiner jetzt veröffentlichten Antwort zum Vorstoss erachtet
der Regierungsrat eine ZAS jedoch als wenig sinnvoll. Auch die weiter
verlangten neuen kantonalen gesetzlichen Regelungen, dass Betrunkene für
die von ihnen ausgelösten Ausnüchterungskosten selber aufkommen
müssen, will der Regierungsrat lediglich prüfen. «Ich
fühle mich missverstanden», klagt Mitmotionär Ruedi Löffel
EVP/Münchenbuchsee. (uz) Seite 18
Die Ausnüchterung selber bezahlen?
MOTION
Die Kantonsregierung erachtet eine zentrale Ausnüchterungsstelle
als wenig sinnvoll
Alkoholleichen von öffentlichen Plätzen und Strassen einsammeln
oder Sturzbetrunkene, die randalieren und pöbeln, anhalten, das gehört
sicher nicht zu den angenehmsten Aufgaben der Polizei. Und auch auf den
Notfallstationen der Spitäler sind Betrunkene nicht die willkommenste
Kundschaft. «Sie sind häufig aggressiv, verbal ausfällig
und oft gewalttätig», schreiben Thomas Fuchs und Sabine Geissbühler
(beide SVP) in ihrer Motion «Schluss mit Komasaufen und Drogenrausch
auf Kosten der Allgemeinheit». Sie fordern unter anderem vom Regierungsrat,
er solle Gesetzeslücken schliessen, sodass diese Leute für die
von ihnen verursachten Kosten zur Kasse gebeten werden und nicht die Steuer-
und Krankenkassenprämienzahlenden.
Ins gleiche Horn stossen Ruedi Löffel und Marc Jost (beide EVP).
Sie und 22 weitere Unterzeichner der Motion «Mit
einer ZAS Spitäler und Prämienzahlende entlasten»
verlangen, dass der Regierungsrat eine Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) in Betrieb nimmt. In ihrem Vorstoss verweisen die EVP-Räte
auf die Stadt Zürich, die seit März in einem Pilotbetrieb eine
ZAS führt. Eine solche Ausnüchterungsstelle bringe gegenüber
der heutigen Situation einen dreifachen Nutzen:
• Die Notfallaufnahmen der Spitäler, welche die Betrunkenen
bisher grösstenteils betreuen müssten, könnten entlastet
werden.
• Die störende Tatsache, dass die Allgemeinheit via Krankenversicherung
für die Folgekosten von Alkoholexzessen aufkommen müsse, könne
teilweise korrigiert werden.
• Bei der Ausnüchterung in einer ZAS entfalle die ärztliche
Schweigepflicht. Diese verhindere heute oft, dass die Erziehungsverantwortlichen
vom Absturz ihrer minderjährigen Kinder erführen. Ein frühes
Gespräch mit allen Beteiligten könne weitere Exzesse verhindern.
Kostenverrechnung prüfen
In der gemeinsamen Antwort zu den beiden Vorstössen zeigt sich der
Regierungsrat bereit, «zu prüfen, ob und welche Kosten den
Verursachern von alkoholbedingten Sanitäts- und Polizeieinsätzen
sowie Spitalaufenthalten zusätzlich weiterverrechnet werden können».
(...) Kein Gehör hat er jedoch bezüglich der Einrichtung einer
ZAS. Der Betrieb einer Ausnüchterungseinrichtung mit medizinischer
Betreuung sei wenig sinnvoll.
Ich fühle mich missverstanden und habe ein ungutes Gefühl»,
kommentiert Ruedi Löffel die Regierungsantwort. «Der Bescheid
ist dürftig», töne zwar hart, treffe jedoch zu. «Auf
mein Kernanliegen, eine ZAS, geht die Regierung gar nicht richtig ein.
Man hat sich offenbar auch schlecht informiert», sagt Löffel
und verweist auf die Zwischenbilanz des Stadtzürcher Polizeidepartements
von Anfang Oktober zu ihrer ZAS (vergleiche Kontext). Mit der Schaffung
einer Ausnüchterungsstelle könnten die Betrunkenen von der Zuständigkeit
der Krankenversicherungsgesetzgebung des Bundes weggenommen werden. Löffel:
«Erst wenn sie vom ‹Spital weg sind›, können die
Kosten weiterverrechnet werden.» Seine Motion hätten Grossräte
aus sechs Parteien mitunterzeichnet. «Deshalb werde ich in der Novembersession
sicher daran festhalten.» (...)
ZÜRICH: «DIE ZAS IST LEIDER NOTWENDIG»
Die Stadt Zürich nahm am 12. März im alten Zellentrakt des Amtshauses
eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb. Die ZAS wird
gemeinsam von der Stadtpolizei und den städtischen Gesundheitsdiensten
Zürich geführt. Ziel ist es, Betrunkene, die sich und/oder andere
gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen und unter medizinischer
Betreuung auszunüchtern. Die Halbjahresbilanz zum einjährigen
Pilotversuch fiel positiv aus: «Die Erfahrungen zeigen, dass die
ZAS leider notwendig ist», berichtete das Polizeidepartement Anfang
dieses Monats. Durchschnittlich würden jedes
Wochenende 13 Personen in die ZAS eingeliefert. Insgesamt seien
es 316 Männer und 50 Frauen im Alter zwischen 15 und 69 Jahren gewesen.
Nur knapp die Hälfte seien Stadtzürcher gewesen. Meistens würden
die ZAS-Klienten von der Polizei aufgrund einer Anzeige aufgegriffen und
eingeliefert. Jeder Klient werde gemäss dem
medizinischen Konzept beurteilt und während des ganzen Aufenthaltes
überwacht. Der Blutalkoholgehalt bei der Einlieferung sei
zwischen 0,07 und 4,19 Promille gelegen. Von den
366 Klienten und Klientinnen hätten 22 ins Spital eingewiesen werden
müssen. Die Kosten in der ZAS müssten die Klienten berappen.
Wer weniger lang als drei Stunden betreut werde, bezahle 600 Franken,
längere Aufenthalte kosteten 950 Franken. (UZ)
Insel»-Notfall
Gemäss einer Studie des Inselspitals Bern ist die Anzahl von Alkoholvergiftungen
bei den Notfallpatienten von 1,4% im Jahr 2000 auf 3,3% im Jahr 2007 angewachsen.
Bei den 16- bis 25-Jährigen stieg der Anteil sogar von 2,6 auf 6,5%
an. Insgesamt wurden in den acht Jahren 1763 Patienten mit Alkoholvergiftung
behandelt. 1422 davon waren Erstdiagnosen, 342 «Wiederholungstäter»,
wovon die meisten über 35 Jahre alt. Unter den Patienten waren anderthalbmal
so viele Männer wie Frauen. Sie hatten durchschnittlich 2,25 Promille
Alkohol im Blut, die Jungen 1,65 Promille. Knapp ein Viertel der Jungen
hatte neben Alkohol auch andere Drogen konsumiert, vor allem Cannabis
und Kokain. (uz)
20 Minuten 26.10.10
Regierung gegen «Süffel»-Zellen
BERN. Allein in der Notaufnahme des Berner Inselspitals
landen jährlich rund 500 ohnmächtige jugendliche Komatrinker
und Drögeler. Die Be handlungskosten trägt die Allgemeinheit.
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser setzte sich deshalb für
die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungszelle nach Zürcher
Vorbild ein.
Doch nun folgt die Kehrtwende: «Für eine sorgfältige medizinische
Begutachtung sind die Spitäler bereits heute eingerichtet, weswegen
die Schaffung zusätzlicher Strukturen abwegig erscheint», antwortet
die Kantonsregierung auf entsprechende Vorstösse
der SVP und EVP. Auch von mobilen Ausnüchterungszellen an Grossanlässen
hält der Regierungsrat nichts. Er will aber prüfen, ob man den
Süffeln nicht wenigstens die Kosten für die betreute Ausnüchterung
auferlegen könnte. In Zürich werden dafür 600 bis 950 Franken
verrechnet. MAR
Bund 26.10.10
Junge Betrunkene gehören zum Arzt, nicht in die Zelle
Der bernische Regierungsrat steht einer zentralen Ausnüchterungsstelle
skeptisch gegenüber.
Mit Forderungen
nach zentralen Ausnüchterungszellen kann der bernische Regierungsrat
nicht allzu viel anfangen: Die betroffenen, zumeist jugendlichen Alkohol-
und Drogenkonsumenten gehörten in medizinische Obhut. Wichtig sei
in solchen Fällen eine ärztliche Erstdiagnose. Häufig sei
eine ärztliche Behandlung und Überwachung solcher Patienten
nötig, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf zwei entsprechende
Vorstösse.
Im Vordergrund steht für die Kantonsregierung deshalb die Prüfung,
ob allenfalls bestehende Einrichtungen wie die Bewachungsstation am Berner
Inselspital ausgebaut werden sollten. Prüfen will der Regierungsrat
indessen, welche Kosten den Verursachern weiterverrechnet werden können.
Bei der Kantonspolizei seien entsprechende Abklärungen im Gang.
Entlastung der Notfallaufnahme
Die Vorstösser beriefen sich auf ein Pilotprojekt in der Stadt Zürich
mit einer derartigen zentralen Ausnüchterungsstelle. Dort werden
die Kosten von 600 bis 950 Franken den Verursachern in Rechnung gestellt.
Mit einer Ausnüchterungsstelle könnten die Notfallaufnahmen
der Spitäler entlastet werden, argumentieren die Motionäre.
Insbesondere an Wochenenden sind die Notfallaufnahmen der Spitäler
mit zahlreichen schwer Betrunkenen belastet. Oft seien diese Menschen
aggressiv und randalierten. Das letzte Wort wird der Grosse Rat sprechen.
(sda)
Blick am Abend 25.10.10
Rausch ausschlafen – aber wo?
NEIN Die Berner Kantonsregierung steht dem Zürcher
Vorbild einer zentralen Ausnüchterungsstelle bei der Polizei skeptisch
gegenüber. Die betroffenen, zumeist jugendlichen Alkohol- und Drogenkonsumenten
gehörten stattdessen in medizinische Obhut. Wichtig sei in solchen
Fällen eine ärztliche Erstdiagnose. Häufig sei eine ärztliche
Behandlung und Überwachung solcher Patienten nötig, schreibt
der Regierungsrat heute in einer Antwort auf zwei entsprechende Vorstösse.
Jetzt wird geprüft, ob allenfalls bestehende Einrichtungen ausgebaut
werden sollen. sda/pp
Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 25.10.10
Rauschtrinker vermehrt zur Kasse bitten
Der Regierungsrat des Kantons Bern prüft, jugendliche Rauschtrinker
vermehrt zur Kasse zu bitten. Er lehnt hingegen den Ausbau der speziellen
Ausnüchterungsräumen bei der Polizei ab. Dies geht aus einer
Antwort zu einer Motion hervor. (...)
Link
(Beitrag ab 0:52 bis 1:25)
20 Minuten online 05.10.10
Die Zelle für Besoffene ist ein Erfolg
Die erste Ausnüchterungsstelle der Schweiz wird gut genutzt.
Im Schnitt schlafen jedes Wochenende 13 Personen in den Zürcher Zellen
ihren Rausch aus.
Die erste Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) der Schweiz
wird rege genutzt: Seit der Eröffnung im März haben 366
Personen in den ausgedienten Zürcher Gefängniszellen
ihren Rausch ausgeschlafen(...). Spitzenreiter war das «Züri-Fäscht»-Wochenende,
an dem die Polizei 25 Personen einsammelte, die entweder sich selber oder
andere gefährdeten. Im Durchschnitt wurden pro Wochenende 13 Personen
im alten Zellentrakt eingeschlossen und beim Ausnüchtern medizinisch
überwacht.
Diese Zahlen zeigten, dass die ZAS leider notwendig sei, sagte Projektleiter
Beat Käch am Dienstag vor den Medien. Der Bedarf
für diese Einrichtung sei klar vorhanden - nicht zuletzt, um die
Notaufnahmen der Spitäler zu entlasten.
Die Hauptklientel der ZAS ist männlich und zwischen
18 und 24 Jahre alt. Die Stadtpolizei brachte aber auch schon einen
69- Jährigen in die ZAS sowie 18 Minderjährige
- der Jüngste war grade mal 15 Jahre alt.
Innere Blutungen und Knochenbrüche
Frauen sind in der ZAS seltener anzutreffen: Von den 366 eingelieferten
Berauschten waren nur 50 weiblich. Der höchste gemessene Blutalkoholgehalt
betrug 4,19 Promille. 22 aller betreuten Personen mussten ins Spital gebracht
werden, in erster Linie wegen innerer Blutungen oder Knochenbrüchen.
Die Kosten für die Ausnüchterung werden zu einem grossen Teil
auf die Benutzer abgewälzt: Wer länger als drei Stunden betreut
werden muss, erhält eine Rechnung über 950 Franken. Aber auch
für jene, die in unter drei Stunden wieder munter sind, wird es teuer:
Sie sind der ZAS immerhin 600 Franken schuldig. (...)
Umfrage: Finden Sie die Ausnüchterungsstelle
in Zürich eine sinnvolle Einrichtung?
Ja: 80 % / Nein: 20 %
Langenthaler Tagblatt / MLZ 12.06.10
Lösung für Alkoholleichen
Ausnüchterungszellen Berner möchten, was Zürich
seit drei Monaten besitzt. Statt dass Sturzbesoffene die Notfallaufnahmen
der Spitäler belasten, werden sie in einer Zentralen Ausnüchterungsstelle
betreut. Und die Kosten sollen die Eingelieferten selber bezahlen. So
will es Ruedi Löffel.
Seit drei Monaten riskieren in Zürich Besoffene, die randalieren,
pöbeln oder im Komarausch im öffentlichen Raum herumliegen,
in der am 12. März eröffneten Zentralen Ausnüchterungsstelle
(ZAS) zu erwachen. Die mit zwölf Betten ausgestattete ZAS hat die
Stadt Zürich im Zellentrakt der Regionalwache City eingerichtet.
Dort werden die betrunkenen Leute ähnlich wie auf der Notfallstelle
eines Spitals medizinisch betreut. Im Rahmen des ein Jahr laufenden Pilotprojekts
hat Zürich das ärztlich geführte Unternehmen JDMT Medical
Services damit beauftragt. Für den Betrieb ist zur Entlastung der
Polizei eine private Sicherheitsfirma zuständig.
600 bis 950 Franken
Die Kosten für die medizinische Betreuung und Ausnüchterung
müssen die Patienten aus dem eigenen Sack bezahlen. Und die sind
happig: Ihnen werden entweder 600 Franken (Kurzaufenthalt von weniger
als drei Stunden) oder 950 Franken pauschal in Rechnung gestellt. «Das
ist richtig so. Es stört mich, dass via Krankenkasse
die Allgemeinheit für Leute aufkommen muss, die sich aus irgendeinem
Grund volllaufen lassen», sagt Ruedi Löffel (Münchenbuchsee).
Der EVP -Grossrat ist seit 17Jahren beim «Blauen Kreuz» in
der Prävention tätig. Auch aus beruflicher Erfahrung weiss er,
dass immer mehr Jugendliche als Alkoholleichen auf den Notfallstationen
landen. «Dort verhindert die ärztliche Schweigepflicht häufig,
dass die Eltern oder andere Erziehungsverantwortliche vom alkoholischen
Absturz ihrer minderjährigen Kinder erfahren. Ein frühes Gespräch
mit allen Beteiligten kann aber dazu beitragen, weitere Exzesse zu verhindern»,
so Löffel. Jetzt will der Leiter der Fachstelle Suchtprävention
mit einer diese Woche eingereichten Motion, «dass Nägel mit
Köpfen» gemacht werden». Analog der ZAS in Zürich,
soll auch Bern eine Zentrale Ausnüchterungsstelle erhalten.
Inselspital entlasten
Zu den Forderungen des politisch breit abgestützten Vorstosses –
es haben Grossräte der Parteien EVP , BDP, EDU, SVP, SP und Grüne
unterschrieben – gehört, dass der Regierungsrat die rechtlichen
Grundlagen für eine ZAS nach Zürcher Modell schafft. Zusätzlich
will Löffel geprüft haben, ob bei Grossanlässen eine mobile
ZAS eingesetzt werden könnte. Löffel: «Und bei
Minderjährigen sollten die Erziehungsverantwortlichen zum Abholen
und zu einem Gespräch in die ZAS bestellt werden können.»
Gemäss einer Mitte März vom Inselspital publizierten Studie
verursachten Alkoholvergiftungen über mehrere Jahre 3,3Prozent aller
Notfälle. Jeder Fünfte der insgesamt 1763 von 2000 bis 2007
im Universitären Notfallzentrum behandelte Trinker war sogar ein
Wiederholungstäter. Für solche Patienten schlägt Löffel
vor, dass die ZAS auch Kontakte zu einem Sozialdienst oder einer Beratungsstelle
vermittelt.
«Wird rege benutzt»
«Die ZAS ist jedes Wochenende offen, und sie wird rege benutzt»,
sagt auf Anfrage Judith Hödl. Für Details und konkrete Zahlen
sei es jedoch zu früh, so die Mediensprecherin der Zürcher Polizei.
Von negativen Erfahrungen sei ihr aber nichts bekannt.
Käsers «Ja, aber…»
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) findet die Zürcher
Lösung mit einer Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) prüfenswert.
«Aber einfach dreinschiessen, ist nicht meine Art.» Käser
macht auch ein Fragezeichen hinter die Absicht, «jedes gesellschaftliche
Problem mit einem Verbot oder einem Gesetz zu lösen». Die Antwort
des Regierungsrates auf die Motion
wolle er aber nicht vorneweg nehmen. Dazu erwarte er auch einen der Gesundheits-
und Fürsorgedirektion. Reto Nause (CVP), Sicherheitsdirektor der
Stadt Bern, findet den Grundsatz richtig, bei jenen Leuten anzusetzen,
die Probleme verursachen. «Und nicht den Alkoholausschank für
alle zu verbieten.» Zustimmen würde er auch der Forderung,
dass die in Ausnüchterungszellen Gesteckten die Kosten bezahlen müssen.
«Auf städtischer Ebene haben wir aber keine Kompetenz, eine
ZAS einzurichten. Wenn das der Kanton macht, wäre das gut.»
(uz)
Blick am Abend 11.06.10
Wie Zürich, nur besser
ALK - Betrunkene Berner sollen bald in eine zentrale Ausnüchterungszelle
gesteckt werden.
Seit März sammelt die Stadtpolizei Zürich versuchsweise Leute
ein, die betrunken negativ auffallen und bringt sie in eine zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS). Die Kosten von gegen 950 Franken pro Nacht müssen die Betrunkenen
selber berappen. Das soll nun auch in Bern so sein.
EVP-Grossrat Ruedi Löffel fordert mit einer Motion
die Einführung einer ZAS nach Zürcher Vorbild – mit Ergänzungen.
• Anders als in Zürich soll es in Bern an Events auch mobile
ZAS geben.
• Die Regierung soll prüfen, ob auch mit Drogen zugedröhnte
Patienten behandelt werden können.
• Der Sozialdienst oder eine Beratungsstelle soll «Wiederholungstäter»
betreuen.
«Die Motion
wird von links bis rechts unterstützt», sagt Ruedi Löffel.
Auch der Regierungsrat stehe dem Vorstoss positiv gegenüber. ehi
Bund 25.05.10 / Anita Bachmann
Bern will Zürcher Ausnüchterungszellen
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser unterstützt die
Idee einer Zentralen Ausnüchterungsstelle. Der politische Vorstoss
dazu ist unterwegs. Damit will man Jugendliche erziehen und die Notfallstationen
entlasten.
Mitte März hat die Zürcher Stadtpolizei 12 Ausnüchterungszellen
in Betrieb genommen. Für eine Beurteilung sei es noch zu früh,
aber die sogenannte Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in der Polizeiwache
Urania habe sich an den ersten Betriebswochenenden bewährt, sagt
Reto Casanova, Mediensprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich.
Besonders ist an der ZAS, die von einer privaten Medizinalfirma und einer
privaten Sicherheitsfirma betrieben wird, dass die von der Polizei aufgegriffenen
Betrunkenen für ihren Ausnüchterungsaufenthalt bezahlen müssen.
Eine Zelle kostet je nach Aufenthaltsdauer 600 bis 950 Franken.
Von diesem Pilotprojekt liess sich der Berner EVP-Grossrat Ruedi Löffel
inspirieren. In der Fragestunde der letzten Grossratssession wollte er
deshalb wissen, ob eine ZAS auch für Bern infrage käme. Polizeidirektor
Hans-Jürg Käser (FDP) steht der Idee positiv gegenüber.
«Ich bin jetzt daran, einen politischen Vorstoss auszuarbeiten»,
sagt Löffel.
Eltern sollen Kinder abholen
Ob Bern so viele Ausnüchterungszellen wie Zürich benötige,
wisse er nicht, sagt Löffel. Untergebracht werden könnte eine
ZAS aber beispielsweise im City-Notfall. Ein wichtiger Punkt seiner Motion
werde die Kostenfrage sein. Im Kanton Bern fehlen die gesetzlichen Grundlagen
für eine Weiterverrechnung. Käser erklärte aber vor dem
Parlament, dass er die Möglichkeit dazu bereits prüfen lasse.
«Minderjährige sollen von den Eltern in der ZAS abgeholt werden»,
sagt Löffel. Das erlaube eine Erstintervention, welche auf eine Beratung
oder eine Therapie hinauslaufen könnte, sagt Löffel. Heute würden
die Eltern wegen der Schweigepflicht nicht informiert. Schliesslich will
er mit den Ausnüchterungszellen die Notfallstationen der Spitäler
entlasten. Gemäss einer Statistik des Inselspitals wurden 2007 373
Notfallpatienten mit einer Alkoholvergiftung eingeliefert. Dies entspreche
3,3 Prozent aller Notfälle.
Nicht alle können in die ZAS
Obwohl Käser in der Fragestunde sagte, das Inselspital stehe der
Idee einer ZAS grundsätzlich positiv gegenüber, scheint es Bedenken
zu geben. Das Notfallzentrum sei für die Betrunkenen die sicherere
Lösung. Viele der Patienten hätten eine starke Alkohol- oder
Mischvergiftung mit Medikamenten oder Drogen und müssten deshalb
medizinisch sehr intensiv überwacht werden, heisst es beim Inselspital.
Dafür würden die Fachärzte der Intensivstation zur Verfügung
stehen.
Ähnlich tönt es aus dem Ziegler- und dem Tiefenauspital der
Spitalnetz Bern AG, bei denen die Betrunkenen ebenfalls etwa 3 Prozent
der Notfallpatienten ausmachen würden. Leute mit einer Alkohol- oder
Mischvergiftung brauchten eine Überwachung der Herzfunktionen oder
der Atmung. Eine ärztliche Triage sei zudem immer nur eine Momentaufnahme,
der Zustand der Leute könne sich schnell ändern, sagt Felix
Noll, ärztlicher Leiter der Notfallstationen des Ziegler- und des
Tiefenauspitals. Auch wenn private Medizinalfirmen die Betreuung in einer
ZAS übernehmen würden, könnten trotzdem nicht alle Betrunkenen
dorthin gebracht werden, weil es ihnen zu schlecht gehen würde oder
sie zusätzlich verletzt seien.
Da liegt der Schwachpunkt am Pilotprojekt in Zürich: Wer in die ZAS
kommt, erhält anschliessend eine Rechnung. Für die Kosten der
Betrunkenen, die in einem noch schlechteren Zustand sind und deshalb in
die Notfallstation eingeliefert werden, kommt die Krankenkasse auf. «Darüber
müssen die Krankenkassen nachdenken», sagt Casanova.
Sollen Betrunkene selbst bezahlen
Nichts dagegen hätte Noll, wenn die Betrunkenen für ihren Aufenthalt
auf der Notfallstation selber aufkommen müssten. Aber grundsätzlich
gehörten sie dorthin, und obwohl sich die Alkoholnotfälle auf
die Wochenenden konzentrierten, legten sie den Notfall nicht lahm. Der
Unterstützung der Spitäler würde aber ein Sicherheitsdienst
dienen, sagt Noll. Betrunkene seien oft aggressiv. Die Entlastung insbesondere
des universitären Notfallzentrums würde einem Neuaufbau und
dem Betrieb einer Ausnüchterungsstation gegenüberstehen, gab
auch Käser zu Bedenken.
Keine Entlastung für die Polizei
Keine grosse Entlastung würde eine Zentrale Ausnüchterungsstelle
für die Polizei bringen, wie Manuel Willi, Chef Region Bern der Kantonspolizei,
sagt. Wenn die Polizei Betrunkene in die Ausnüchterungszellen am
Waisenhausplatz bringt, stehe dies im Zusammenhang mit einer begangenen
Straftat oder einer Selbst- oder Fremdgefährdung. Wenn es ganz schlimm
sei, müssten die Personen in die Überwachungsstation der Insel
eingeliefert werden. Auch bei der Polizei würden Betrunkene nicht
unbeaufsichtigt gelassen, aber eine permanente medizinische Beobachtung
existiere nicht.
Thuner Tagblatt 22.04.10
Teure Rettungsfahrt nach Saufgelage
Ein junger Thuner muss ein Saufgelage teuer bezahlen: Er hat
die Kosten der Rettungsfahrt ins Spital zu berappen, obwohl seine Alkoholvergiftung
nicht so schlimm wie befürchtet war. Dies entschied das Verwaltungsgericht.
Nora Scheidegger
Im Sommer 2008 trafen Passanten in Thun auf einen offensichtlich sturzbetrunkenen
jungen Mann. Der damals 19-jährige Thuner war nicht ansprechbar und
hatte einen schnellen und schwachen Puls. Als der Rettungsdienst eintraf,
war er aber schon wieder bei Bewusstsein. (...) Die Sanitäter vermuteten
eine Alkoholvergiftung und wollten ihn ins Spital bringen. Der junge Mann
lehnte dies zuerst ab, liess sich dann aber doch dazu überreden.
Im Spital wurde der Verdacht auf eine Alkoholvergiftung bestätigt.
Der junge Mann blieb über Nacht dort, konnte jedoch am nächsten
Morgen wieder entlassen werden.
Mit Gewalt ins Spital?
Kurze Zeit später flatterte die Rechnung für
die Rettungsaktion dem trinkfreudigen Mann ins Haus: 744
Franken sollte er dem Spital bezahlen. Er weigerte sich und machte
vor der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) geltend, er sei
«mit Gewalt ins Fahrzeug gezerrt und gegen seinen Willen im Spital
festgehalten worden». Nachdem die GEF ihm Recht gab, gelangte das
Spital ans Verwaltungsgericht. Das Gericht schenkte diesen Aussagen des
jungen Mannes keinen Glauben: «Seine Darstellungen sind nicht glaubwürdig»,
heisst es im kürzlich veröffentlichten Urteil. (...) Man müsse
den Rettungskräften einen gewissen Beurteilungsspielraum zubilligen,
wenn es darum geht, eine konkrete Lage einzuschätzen. In diesem Fall
wusste das Team, dass der junge Mann wegen seines Alkoholkonsums bewusstlos
geworden war. «Der Schluss auf eine Alkoholvergiftung ist da naheliegend.»
Dass sie ihn deshalb zu einer Spitaleinweisung überredeten, sei «nicht
zu beanstanden».
Man dürfe nicht vergessen, dass die Rettungskräfte – wären
sie unverrichteter Dinge abgezogen – den Vorwurf riskiert hätten,
einen bewusstlosen und offensichtlich betrunkenen jungen Mann einfach
seinem Schicksal überlassen zu haben. Dass die Alkoholvergiftung
im konkreten Fall glimpflich verlaufen sei, spreche nicht gegen das Vorgehen
der Rettungskräfte. (...)
BZ / Thuner Tb / Berner Oberländer / BT 24.03.10 / KOMA-TRINKEN
Kanton soll Schraube anziehen
Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich
hat, fordert der EVP-Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Dafür
müsse der Kanton allerdings erst die rechtlichen Grundlagen schaffen,
sagt Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. Andrea Sommer

EVP-Grossrat Ruedi Löffel verlangt von Polizeidirektor Hans-Jürg
Käser die Einrichtung
einer zentralen Ausnüchterungsstelle in Bern. Bild: Urs Baumann
Wer in Zürich im Vollrausch randaliert, pöbelt oder am Boden
liegt, riskiert, in der Zentralen Ausnüchterungsstelle zu erwachen.
Bewachung und medizinische Betreuung gewährleisten private Firmen.
Und: Die Kosten dafür muss der Patient selber berappen.
Das Zürcher Pilotprojekt hat es dem EVP-Grossrat Ruedi Löffel
angetan. In einer Interpellation wollte er von Polizeidirektor Hans-Jürg
Käser (FDP) wissen, ob die Einrichtung solcher Ausnüchterungsstellen
auch im Kanton Bern möglich ist. Zudem fragte Löffel, was Käser
davon halte, dass Eltern zum Abholen ihrer ausgenüchterten Sprösslinge
und zum Gespräch bestellt werden können.
Schwere Fälle in die Insel
Gestern, in der Fragestunde des Grossen Rates, nahm Käser Stellung
zu den Fragen. Das Gesetz erlaube bereits heute einen Gewahrsam oder Aufenthalt
in einer Ausnüchterungsstelle. Bei Jugendlichen sei die Orientierung
respektive Genehmigung durch das Jugendgericht nötig. «Hingegen
fehlen die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kostenverrechnung
und Bewachung durch private Sicherheitsdienste», so Käser.
Weiter stehe das Inselspital, in dessen Notaufnahme heute viele Koma-Trinker
landen, der Idee einer Ausnüchterungsstation positiv gegenüber.
Dabei habe jedoch die ärztliche Triage einen hohen Stellenwert. Käser:
«Schwere Fälle gehören weiterhin ins hochspezialisierte
Notfallzentrum.»
Eltern in die Pflicht nehmen
Die Idee, dass Eltern ihre ausgenüchterten Sprösslinge abholen
müssen und dabei gleich zum Gespräch gebeten werden, erachtet
Käser als prüfenswert. Seit Anfang Jahr, so der Polizeidirektor
weiter, würden entsprechende Massnahmen ausgearbeitet. Werden heute
minderjährige Koma-Trinker ins Spital eingeliefert, dann erfahren
die Eltern oft nichts von den Eskapaden ihrer Sprösslinge. Denn ist
der Patient noch ansprechbar, müssen sich die Ärzte an ihre
Schweigepflicht halten.
Löffel, der sich von Käsers Antworten in seiner Forderung nach
Ausnüchterungsstellen bestärkt sieht, schiebt nun eine Motion
nach. Darin verlangt er vom Kanton die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle.
«Der Kanton soll dies rasch umsetzen und dadurch die Notaufnahmen
der Spitäler entlasten», sagt Löffel. Dabei sei auch die
Möglichkeit einer mobilen Einrichtung zu prüfen, die bei Grossanlässen
gleich vor Ort zum Einsatz kommen könne. Zudem solle der Kanton gesetzliche
Grundlagen schaffen, damit Koma-Trinker künftig selber für ihre
Behandlungskosten aufkommen. «Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit
via Krankenkasse für diese Exzesse bezahlen muss.» (Link)
Bund 24.03.10
Kanton möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
schaffen. Dies hat der Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament am Dienstag
im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in
Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (evp/ Münchenbuchsee)
erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen
möchte, um die Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern
aufzubürden. Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle
ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch
geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten
den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.
20 Minuten 24.03.10
Kanton will eine Ausnüchterungsstelle
Erfolg für Grossrat und Präventionsfachmann Ruedi
Löffel (EVP): Seine Frage nach einer zentralen Ausnüchterungsstelle
(ZAS) für Betrunkene hat der Regierungsrat am Dienstag positiv beantwortet.
Eine solche Stelle mit medizinisch geschultem Personal soll die
Notaufnahmen der Spitäler entlasten. In Zürich ist die ZAS seit
Mitte März in Betrieb. Wie dort soll auch im Kanton Bern die gesetzliche
Grundlage geschaffen werden, um die Kosten für den Aufenthalt den
Süffeln selbst in Rechnung stellen zu können.
Nach dem positiven Bescheid der Regierung doppelt Löffel jetzt mit
einer verbindlichen Motion nach, «damit der Kanton die Idee rasch
umsetzt.» Wichtig sei zudem, dass bei Minderjährigen zwingend
die Eltern informiert würden und diese ihren Nachwuchs selbst abholen
müssten, so Löffel. Zu prüfen sei auch eine mobile Ausnüchterungsstelle,
die bei Grossanlässen zum Einsatz kommen könnte. (nj)
Blick am Abend 23.03.10
Regierung sagt Ja
BERN. In Bern soll es eine zentrale Ausnüchterungsstelle geben.
Die Regierung hat heute einen entsprechenden Antrag von EVP-Grossrat Ruedi
Löffel bejaht. Die alkoholisierten Patienten müssen die Einweisung
selber berappen.
sda / Berner Zeitung online / derbund.ch 23.03.10
Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle
schaffen. Dies hat der zuständige Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament
am Dienstag im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in Spitälern
sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (EVP/ Münchenbuchsee)
erfuhr auf seine Frage
auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die
Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern aufzubürden.
Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle
ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch
geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten
den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.
20 Minuten 16.03.10
Suff ausschlafen soll teuer werden
Seit dem letzten Wochenende ist in Zürich die schweizweit erste
Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb. Dorthin werden stark
Berauschte gebracht, um ihren Rausch auszuschlafen. Ein Aufenthalt kostet
600 bis 950 Franken. Damit werden die Notfallstationen der Spitäler
und die Polizei entlastet.
«Diese Idee scheint mir nachahmenswert», sagt EVP-Grossrat
Ruedi Löffel. Er wird sie deshalb in der Fragestunde des Grossen
Rats thematisieren. «Spannend finde ich das Ganze auch deshalb,
weil die Kosten den Betrunkenen selbst in Rechnung gestellt werden.»
Zudem müssten die Eltern ihre Sprösslinge abholen, falls diese
minderjährig sind. Vom Regierungsrat will Löffel nun wissen,
was er von einer Berner Ausnüchterungsstelle hält. sah
Berner Zeitung 16.03.10
Betrunkene sollen für Ausnüchterung selber bezahlen
Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich
seit letzter Woche hat, wünscht sich Grossrat Ruedi Löffel auch
für Bern. Ein Anliegen, das auch der städtische Polizeidirektor
unterstützt. Einzig das Inselspital ist skeptisch.
Die Notaufnahme des Inselspitals behandelt immer mehr Koma-Trinker. Eine
Patientengruppe, die nur schon deshalb personalintensiv ist, weil die
Betrunkenen oft randalieren oder gar Ärzte und Pflegende tätlich
angreifen. In Zürich kommen solche Patienten seit letztem Freitag
nicht mehr in die Spitäler, sondern in die Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS). Dort werden sie von Sicherheits- und medizinischem Personal betreut.
Und: Sie müssen die Kosten für ihre Behandlung selber bezahlen.
Verursacher sollen bezahlen
Eine Einrichtung, die auch für Bern wünschenswert wäre,
findet der EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Dies vor allem, weil so die
Koma-Trinker die von ihnen verursachten Kosten selber tragen müssten.
Auch hofft Löffel, dass eine ZAS die Notaufnahmen der Spitäler
entlasten würde. Dass die Zürcher die Eltern minderjähriger
Koma-Trinker verständigen und in die Pflicht nehmen, begrüsst
der Grossrat ebenfalls. Der Arzt in der Notaufnahme dagegen muss sich
an die Schweigepflicht halten, sofern der Patient ansprechbar ist.
Löffel will deshalb in der Fragestunde der laufenden Grossratssession
vom kantonalen Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen,
ob im Kanton Bern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, um eine solche
Ausnüchterungsstelle einzurichten. Zudem fragt Löffel, inwiefern
eine ZAS die Notaufnahme des Inselspitals entlasten könnte.
In der Stadt Zürich ermöglichen das kantonale Polizeigesetz
und eine Verordnung des Stadtrats eine Weiterverrechnung von Sicherheitskosten.
«Wer vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Polizeieinsatz
auslöst, kann finanziell belangt werden», sagt Robert Soos,
Sprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Die Rechnung könne
gleich bar oder per Einzahlungsschein beglichen werden.
Nause für Zürcher Lösung
Auch im Kanton Bern ist es möglich, von der Polizei erbrachte Leistungen
dem Verursacher zu belasten – falls dies die Gesetzgebung vorsieht.
Regierungsrat Hans-Jürg Käser will der Fragestunde im Grossen
Rat nicht vorgreifen und äusserte sich gestern nicht zu Löffels
Forderung. Unterstützung erhält Grossrat Ruedi Löffel vom
städtischen Polizeidirektor Reto Nause (CVP). Auch er würde
eine ZAS in Bern begrüssen. (weiterlesen)
suedkurier.de 16.03.10
Reger Betrieb in Zürcher Zelle
Zürich/Stuttgart (dpa) Teuer wie ein Luxushotel und schon
gut besucht: In Zürich hat die neue Zentrale Ausnüchterungsstelle
(ZAS) am vergangenen Wochenende ihren Betrieb aufgenommen. „Es ist
alles gut angelaufen und es gab schon mehrere Personen, die eingeliefert
wurden“, sagte eine Polizeisprecherin.
Für Erstaunen in der Öffentlichkeit hatte der hohe
Preis für eine „Übernachtung“ gesorgt. 950 Franken
(652 Euro) kostet die Nacht in der Ausnüchterungszelle. Dafür
bekäme man auch ein Zimmer im edlen Hotel Dolder Grand auf dem Zürichberg.
(...)
In Zürich (380 000 Einwohner) werden pro Jahr rund 600 „Gäste“
in den zwölf neuen Zellen erwartet, die von einer privaten Firma
medizinisch betreut und mit Videokameras überwacht werden. In der
Landeshauptstadt Stuttgart (592 000 Einwohner) landeten 2009 etwa 2700
Sturzbetrunkene in der Zelle der Zentralen Ausnüchterungseinheit
(ZAE). Ob die in Zürich Eingelieferten alle den hohen Obolus entrichtet
haben, sagte die Sprecherin nicht. Man wolle in ein paar Wochen ein Fazit
ziehen, ob sich die Einrichtung bewährt hat. Sicher sei aber: Trotz
der enormen Preis werde die ZAS defizitär sein. (Link)
Blick am Abend 15.03.10
Betrunkene zur Kasse bitten
IDEE > Ruedi Löffel will wie Zürich eine Zentrale
Ausnüchterungsstelle – zur Entlastung der Spitäler.
Seit dem Wochenende sammelt die Stadtpolizei in Zürich Leute
ein, die betrunken oder drogenberauscht negativ auffallen und bringt sie
in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Dort betreuen geschultes
medizinisches Personal und Sicherheitleute die Berauschten. Die Betrunkenen
aber müssen das Ausnüchtern selbst berappen. Wer innert dreier
Stunden wieder auf den Beinen ist, bezahlt 600 Franken. Dauert es länger
als drei Stunden, stellt die Stadt 950 Franken in Rechnung.
«Die
Zentrale Ausnüchterungsstelle ist für Bern nachahmenswert»,
sagt EVP-Grossrat Ruedi Löffel. «Sind die Betrunkenen minderjährig,
werden die Eltern zum Abholen ihrer Sprösslinge in die ZAS bestellt,
wo auch ein Gespräch mit Mitarbeitern des Sozialdepartementes auf
sie wartet», sagt Löffel. «Ich sehe den Vorteil vor allem
darin, dass die Eltern die Kosten übernehmen müssen und so in
die Pfl icht genommen werden.» Das habe einen erzieherischen Effekt.
Ausserdem könnten so die Notfallaufnahmen der Spitäler entlastet
werden, welche die Betrunkenen bisher grösstenteils betreuen mussten.
Löffel will in der Fragestunde des Parlaments deshalb vom Regierungsrat
wissen, was er von der Idee einer ZAS hält und welche rechtlichen
Grundlagen bereits vorhanden sind, um eine Ausnüchterungsstelle auch
in Bern einzurichten.
Tagesanzeiger 13.03.10
Alkoholexzesse nehmen massiv zu
Eine noch unveröffentlichte Studie des Berner Inselspitals
zeigt: Koma-Trinken greift nicht nur bei jungen Menschen um sich. Die
Zahl der Alkoholvergiftungen steigt auch bei Erwachsenen stark an.
Maurice Thiriet
Im Schnitt werden in der Schweiz täglich sechs
Jugendliche zwischen 10 und 23 Jahren im Spital stationär
wegen einer Alkoholvergiftung oder einer -abhängigkeit behandelt.
Tendenz steigend. Ein ähnlicher Trend ist nun auch bei den Erwachsenen
zu beobachten. Eine Studie des Inselspitals Bern
zeigt erstmals, dass ambulante Einrichtungen mit einer zunehmenden Zahl
von Komatrinkern konfrontiert sind. Und zwar altersunabhängig:
Von 2000 bis 2007 ist der Anteil an alkoholvergifteten Patienten auf der
medizinischen Notfallstation des Inselspitals von 1,4 auf 3,3 Prozent
gestiegen. Absolut hat sich die Fallzahl im fraglichen Zeitraum von 134
(2000) auf 373 (2007) nahezu verdreifacht. (...)
Hans-Peter Kohler, bis 2006 Leiter der medizinischen Notfallstation des
Inselspitals und heute Klinikdirektor der Berner Spitäler Tiefenau
und Ziegler, wundert nicht, dass es vermehrt erwachsene Komatrinker gibt.
«Wenn ein solches Trinkverhalten mit 16 Jahren eingeübt und
von niemandem unterbunden wird, dann setzt sich das auch im Erwachsenenalter
fort», sagt Kohler. (...)
Zeit online 16.12.09 / Alkoholmissbrauch
Alkohol muss teurer werden
Zitternd lag er auf dem Fußweg und erbrach sich, als Passanten
ihn fanden. Mehr als zwei Promille Alkohol fanden die Ärzte im Blut
des Jungen, der vor Kurzem mit einer lebensgefährlichen Alkoholvergiftung
in eine Berliner Klinik eingeliefert wurde. Er war erst sieben Jahre alt.
Ein Extremfall, sagt die Polizei. Aber kein Einzelfall.
Das sogenannte Binge Drinking unter Kindern und Jugendlichen ist ein gefährlicher
Trend. Noch nie mussten so viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
deshalb behandelt werden: 25'700 Zehn- bis Zwanzigjährige
kamen 2008 nach neusten Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland
mit akuter Alkoholvergiftung ins Krankenhaus.
Auch die Trinkgewohnheiten vieler Erwachsener sind bedenklich:
1,3 Millionen Deutsche gelten als alkoholabhängig, fast zehn Millionen
trinken im Übermaß. 73.000 Todesopfer fordert der Alkohol hierzulande
jedes Jahr. In Europa ist er nach Nikotinsucht und Bluthochdruck der drittstärkste
Risikofaktor für Krankheit und Tod.
Endlich ruft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jetzt zum systematischen
Kampf gegen Alkoholmissbrauch auf. Sie plant eine globale Strategie und
appelliert an die Regierungen, entschlossener zu handeln.
Welches die effektivsten Mittel sind, haben Wissenschaftler kürzlich
im Fachmagazin
The Lancet beschrieben. Eine höhere Alkoholsteuer etwa senkt
den Konsum deutlich, vor allem bei Jugendlichen und harten Trinkern, das
haben zahlreiche Studien gezeigt. (weiterlesen)
Bund 11.07.09 / Leserbrief zum Beitrag "Kaserne zur Ausnüchterung",
Bund 2. Juli 2009
Ausnüchtern selbst bezahlen
Mutig. Die Stadt Zürich buchtet Jugendliche und junge Erwachsene
auf deren eigene Kosten in der alten Kaserne ein. (...)
Wann ahmen dies die Berner Stadtväter nach und entlasten so die Berner
Spitäler von unnötigen Kosten? (...)
Corina Schertenleib, Bern
zurück
|