Hier finden Sie meine Vorstösse für eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS):
- Fragestunde März-Session 2010
- Motion
"Mit einer ZAS Spitäler und Prämienzahlende entlasten" Juni 2010

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Berner Zeitung 24.08.17

Regierung will nach wie vor kein "Hotel Suff"

Der Berner Regierungsrat weigert sich nach wie vor, eine Ausnüchterungs­stelle einzurichten. Für EVP-Grossrat Ruedi Löffel ist das ein Skandal. Denn bereits zweimal hat das Kantonsparlament der Regierung einen entsprechenden Auftrag gegeben.

Ruedi Löffel ist empört. So etwas gehe einfach nicht, er rege sich ziemlich auf, sagt der EVP-Grossrat und Leiter Suchtprävention beim Blauen Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg. Seine Frau habe ihm zwar geraten, er solle sich beruhigen. Gelungen ist ihm dies nicht. Am Telefon spricht Löffel denn auch von Arbeitsverweigerung der Berner Kantonsregierung, von fadenscheinigen Argumenten und davon, dass in sieben Jahren wenig Denkarbeit geleistet worden sei.

Was den Grossrat derart auf die Palme bringt, ist ein am Donnerstag veröffentlichter Bericht über den Aufbau einer zentralen Ausnüchterungsstelle im Kanton Bern. Darin schreibt die Regierung, dass sie definitiv darauf verzichten wolle. Ungeachtet dessen, dass sich der Grosse Rat mehrmals deutlich für eine solche Stelle ausgesprochen hat. Der verbindliche Auftrag dafür geht – wie könnte es anders sein – auf eine Motion von Ruedi Löffel aus dem Jahr 2010 zurück.

Positive Erfahrungen in Zürich

Löffel liess sich bei seinem Vorstoss von einem Pilotversuch im Kanton Zürich inspirieren. Dort gibt es seit 2010 ein «Hotel Suff». Personen unter starkem Drogen- und Alkoholeinfluss werden in dieser Ausnüchterungsstelle medizinisch betreut und überwacht. Den Aufenthalt müssen sie zu einem Teil selber berappen. Kostenpunkt: zwischen 450 und 600 Franken. So können einerseits die Regionalwachen der Polizei, andererseits die Notfallaufnahmen der Spitäler entlastet werden. Das Angebot hat sich anscheinend bewährt. 2014 folgte die Zürcher Stimmbevölkerung der Empfehlung der Regierung und sagte deutlich Ja zum Weiterbetrieb.

Im Kanton Bern jedoch beurteilte die Regierung die Ausnüchterungsstellen von Beginn an anders. Bereits 2011 war sie dagegen. Als der Vorstoss aber überwiesen wurde, prüfte sie die Forderung, kam 2014 aber zum Schluss: zu teuer. Deshalb wollte sie die Motion abschreiben. Der Grosse Rat jedoch war nicht einverstanden und bekräftigte seinen Wunsch nach einer Ausnüchterungsstelle.

Zu teuer, zu aufwendig

Davon liess sich der Regierungsrat offensichtlich bis heute nicht beeindrucken. In seinem Bericht kommt er erneut zum Schluss, dass die Schaffung einer Ausnüchterungsstelle «mit beträchtlichen Kosten sowie mit gesundheitlichen und rechtlichen Risiken» verbunden wäre. Deshalb sei darauf zu verzichten. Der Betrieb würde gemäss Regierung über 1,3 Millionen Franken pro Jahr kosten. Dem gegenüber stünden Einnahmen von 420 000 Franken. Diese berechnen sich anhand der möglichen Kostenbeteiligung der aktuell rund 800 Fälle pro Jahr, die wegen einer Alkoholvergiftung in den Berner Spitälern landen.

Skeptisch ist die Regierung auch hinsichtlich der medizinischen Betreuung der Suff-Patienten. Während diese in Zürich von Medizinstudenten gewährleistet wird, seien die Berner Spitäler der Meinung, dass das nicht ausreiche. Es benötige einen Arzt, was wiederum höhere Kosten mit sich bringe. Hinzu komme, dass sechs der sieben Kliniken mit Notfallaufnahme ausreichende Kapazitäten für die betroffenen Patienten hätten. Nicht einmal die Spitäler befürworten somit die Schaffung einer speziellen Ausnüchterungszelle, wie Christoph Schöni vom Netzwerk der Berner Spitäler bestätigt.

Nur ein Lichtblick für Löffel

Ruedi Löffel lässt die Argumente der Regierung trotzdem nicht gelten. Diese seien praktisch dieselben wie vor sechs Jahren. Zu den Kosten sagt er, dass die Schätzung viel zu hoch sei. «Die Regierung geht von einem 7-Tage-Betrieb von 22 bis 12 Uhr aus. Das wurde nie gefordert», sagt er. Es würde genügen, das «Hotel Suff» wie in Zürich nur am Wochenende zu betreiben. Löffel ist auch nicht klar, weshalb in Bern die Betreuung nicht durch Studenten gewährleistet werden kann, wenn dies in Zürich funktioniert. «Die meisten Besoffenen müssen nur überwacht werden, damit sie nicht ersticken, wenn sie kotzen», sagt er. Dafür sei kein Arzt notwendig. Die Erfahrung aus Zürich zeige, dass kaum zehn Prozent aller Fälle in ein Spital eingewiesen werden müssten.

Infrage stellt der Grossrat auch die Position der Kliniken. «Vom betroffenen Personal gab es viele andere Signale», sagt er. Ein Spital würde aber natürlich nie offiziell sagen, dass es eine Entlastung wünsche, weil es an den Fällen verdient. Die Allgemeinheit komme das über die Krankenversicherung teuer zu stehen. Anders als die Regierung ist Löf­fel nach wie vor überzeugt, dass eine Ausnüchterungsstelle gesamthaft billiger wäre als der ­Status quo. «Jeder verhinderte Spitaleintritt entlastet den Kanton und die Prämienzahlenden.»

Immerhin einen Lichtblick gibt es für Löffel: Die Regierung hat in Aussicht gestellt, mit der Revision des Polizeigesetzes die Möglichkeit zu schaffen, wegen übermässigen Konsums von Alkohol oder anderen Drogen in Gewahrsam genommene Personen für die Kosten zur Kasse zu bitten. Nichtsdestotrotz ist der Grossrat fest entschlossen, die Abschreibung seiner Motion auch ein zweites Mal zu bekämpfen.

Link

 

léman bleu 24.08.16

Genf will Aufenthalt in Ausnüchterungszelle in Rechnung stellen

Der Staatsrat will die Kosten für einen Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle auf die betroffenen Personen abwälzen. Die Höhe des Betrages ist noch nicht bekannt. Eine neue Kostenregelung für polizeiliche Dienste wurde am 24. August angenommen und wird voraussichtlich 2017 in Kraft treten. Link

 

NZZ online 17.12.15 / Alkoholkonsum

Komatrinker müssen Spitalkosten nicht selber tragen

Wer sich ins Koma trinkt, soll die Kosten für die Notfallbehandlung im Spital nun doch nicht selber tragen müssen. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung beerdigt, die er zunächst unterstützt hatte.
Der Erlassentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Toni Bortoluzzi (svp., Zürich) von 2010 zurück. Mit 97 zu 85 Stimmen und bei 11 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer nach einer intensiven Debatte, die Initiative abzuschreiben. Die Gegenstimmen kamen vor allem von der SVP und der FDP.
Die Mehrheit der nationalrätlichen Gesundheitskommission (SGK) hatte die Meinung geändert und beantragt, auf den Erlass zu verzichten. Sie beurteilte ihn als kaum umsetzbar. In einer Vernehmlassung war die Vorlage mehrheitlich auf Ablehnung gestossen, und auch der Bundesrat hatte Bedenken angemeldet.
Die SGK-Mehrheit sah Schwierigkeiten bei der Umsetzung und der Abgrenzung. Sie hielt es für schwierig, zu beurteilen, wer allein wegen Folgen von exzessivem Alkoholkonsum im Notfall hat behandelt werden müssen.

Warnung vor Entsolidarisierung
Halte man am Vorschlag fest, sei das der Beginn einer Entsolidarisierung in der Krankenversicherung, gab SGK-Sprecherin Barbara Schmid-Federer (cvp., Zürich) ausserdem zu bedenken. Eine Minderheit hätte an der Vorlage festhalten wollen. Sprecher Thomas de Courten (svp., Basel-Landschaft), betonte, es gehe um die medizinische Notversorgung und nicht um die Behandlung. «Wer sich vorsätzlich besäuft, soll auch dafür geradestehen. Das ist zumutbar.» Der Bettel dürfe jetzt nicht hingeworfen werden. Bruno Pezzatti (fdp., Zug) sah Diskussionsbedarf über die Frage, wie weit die Solidarität gehen müsse. Er wünschte sich eine befristete Umsetzung des Erlassentwurfs und ein wissenschaftliches Monitoring, um die offenen Fragen zu klären. Die Minderheit löste mit ihrer Position eine intensive Debatte aus. (...)

Auf zweiten Blick zeigen sich Risiken
Am Anfang habe die Vorlage bei der CVP und der EVP Sympathien geweckt, sagte auch Maja Ingold (evp., Zürich). Doch auf dem zweiten Blick zeigten sich schnell Kehrseiten, Nachteile und Risiken. Und wenn jemand nicht zahlen könne, müsse die Sozialhilfe einspringen. Das könne es ja wohl auch nicht sein.
Der Bundesrat hatte vor der Vorlage gewarnt. Insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen könnten sich spät oder gar nicht in Behandlung begeben, wenn sie diese selbst bezahlen müssten. Zudem wäre es ein Systemwechsel, wenn das Verschulden ein Kriterium für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wäre.
2012 wurden rund 12'000 Personen wegen übermässigen Alkoholkonsums notfallmässig im Spital behandelt, 90% von ihnen waren keine Jugendlichen. Das Universitätskinderspital beider Basel rechnet für Überdosisbehandlungen mit durchschnittlich rund 1600 Franken.

Unterschiede von Kanton zu Kanton
Gemäss einem Bericht des Bundesrates gehen die Kantone unterschiedlich mit der Behandlung von Komatrinkern um. Die meisten kennen auch eine gesetzliche Grundlage, um Gebühren von Personen zu verlangen, die wegen übermässigen Alkoholkonsums in Gewahrsam genommen werden.
Die Höhe der erhobenen Gebühren ist aber sehr unterschiedlich: Genf beispielsweise erhebt keine Gebühren, Basel-Stadt 585 Franken pro Tag. Manche Kantone berichten zudem von Schwierigkeiten, das Geld einzutreiben. Andere weisen darauf hin, dass die Gebühren die Kosten ohnehin nicht deckten.

 

Berner Zeitung 02.07.15

Kontroverse um Komatrinker

SPITALKOSTEN Geht es nach dem Bundesrat, so übernimmt weiterhin die Krankenkasse die Kosten, wenn jemand wegen einer Alkoholvergiftung notfallmässig im Spital behandelt werden muss.
Der Bundesrat lehnt eine Vorlage aus dem Parlament ab, die sich der Komatrinker annimmt. Diese sollen gemäss der Vorlage die Behandlungskosten selber tragen, wenn sie nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden müssen. (...)

Ausnüchterungsstellen
Der Bundesrat räumt in seiner Stellungnahme zum Parlamentsvorschlag zwar ein, «dass im Umgang mit Alkoholmissbrauch Probleme bestehen». Das Nationale Programm Alkohol (NPA) sorge aber für ein koordiniertes Vorgehen in der Alkoholpolitik. In diesem Rahmen würden gegenwärtig Empfehlungen erarbeitet, wie Spitäler, Polizei und Suchtberatungsstellen bei Alkoholvergiftungen vorgehen und zusammenarbeiten sollten. Auch die Kantone sind aktiv geworden.
Im Kanton Bern sollen Ausnüchterungsstellen eingerichtet werden, wie es sie in Zürich bereits gibt. Weil aber der parlamentarische Vorschlag Einfluss hätte auf das Projekt, verzögert sich dieses.
Im Jahr 2012 wurden in der Schweiz rund 12 000 Personen wegen übermässigen Alkoholkonsums notfallmässig im Spital behandelt. Über 90 Prozent der Patienten waren über 23 Jahre alt. Für eine Überdosisbehandlung rechnet das Universitätskinderspital beider Basel mit durchschnittlich rund 1600 Franken. sda/bw

Kommentar von Brigitte Walser:

Behandlung bei Alkoholvergiftung selber bezahlen? Ein zu grosser Wechsel

Wenn Komatrinker an den Wochenenden die Notfallstationen von Spitälern füllen und das Gesundheitspersonal womöglich noch mit Pöbeleien belästigen, dann mag man versucht sein zu sagen: Sie sollen das selber bezahlen.
Trotzdem widerspricht der Bundesrat einem entsprechenden Entwurf des Parlaments – und dies zu Recht. Denn man stelle sich zum Beispiel den administrativen Aufwand vor: Es gälte zu unterscheiden, ob eine Person ein Verschulden am Rausch trifft oder nicht und ob eine Behandlung auch unabhängig vom Alkoholkonsum nötig gewesen wäre. Ausserdem leuchtet nicht ein, weshalb das Parlament seinen Entwurf auf die Folgen übermässigen Alkoholkonsums beschränkt, die Folgen übermässigen Drogenkonsums jedoch unbeachtet lässt.
Am schwersten aber wiegt, dass dieser an sich kleine Schritt einen bedeutenden Systemwechsel einleiten würde. Die Grundversicherung baut bisher auf dem Solidaritätsprinzip auf. Ob eigenes Verschulden der Grund dafür ist oder nicht, dass man Leistungen daraus bezieht, spielt keine Rolle. Wer einmal von diesem Prinzip abweicht, muss sich mit weiter reichenden Fragen und vor allem Abgrenzungsproblemen auseinandersetzen, auf die der Bundesrat hinweist: Was ist mit den Folgen von Rauchen, ungesundem Essverhalten oder risikoreichen Sportarten?
Es gibt andere Wege, dem ungewünschten Phänomen des Komatrinkens entgegenzuwirken. Zürich etwa hat Ausnüchterungsstellen eingerichtet, bei denen die Rauschtrinker für den Aufenthalt durchaus zur Kasse gebeten werden. Mit dieser einleuchtenden Lösung muss nicht gleich am Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung gerüttelt werden.

 

Berner Zeitung 17.04.15

«Hotel Suff» bleibt definitiv offen

Die zuständige Kommission des Nationalrats will Komatrinker zur Kasse bitten – trotz Widerstand von Ärzten, Suchtexperten und Kantonen.
Wer zu viel trinkt und deshalb ins Spital oder in die Ausnüchterungszelle muss, soll für die Kosten künftig selber aufkommen. Trotz des grossen Widerstandes in der Vernehmlassung hält die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) daran fest. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission einen Gesetzesentwurf verabschiedet und ihrem Rat überwiesen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Das Ziel sei die Stärkung der Eigenverantwortung, hält die SGK fest. Medizinische Behandlungen als Folge von übermässigem Alkoholkonsum seien grundsätzlich selbst verschuldet. Deshalb sollten die Betroffenen die Kosten auch selber bezahlen.

Ausnahmen für Alkoholiker
Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrates Toni Bortoluzzi zurück. Die Vorlage sieht Ausnahmen vor. So soll die Kostenbeteiligung nicht erhoben werden, wenn eine Person nachweisen kann, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum trifft oder die Leistungen unabhängig vom übermässigen Alkoholkonsum erbracht werden mussten.
Auch für Alkoholabhängige soll es Ausnahmen geben. Ab welchem Pegel ein Trinker allfällige Kosten tragen muss, soll der Bundesrat festlegen. Die neue Regel soll nach dem Willen der Kommission vorerst nur für fünf Jahre eingeführt werden. Bis dann soll der Bundesrat die Wirkung wissenschaftlich überprüfen lassen.
Aus Sicht der Gegner würde mit einer solchen Regelung das Versicherungsprinzip der Krankenversicherung ausgehöhlt. Mit der gleichen Argumentation könnten auch Raucher, Übergewichtige oder Überarbeitete zur Kasse gebeten werden, argumentieren sie. Die Rede ist von einem Richtungswechsel: Weg vom Solidaritätsprinzip, hin zum Verursacherprinzip.
Wie die Chancen für die Kostenbeteiligung im Parlament stehen, ist offen. Bei der Beratung des Alkoholgesetzes hatte der Nationalrat einen ähnlichen Antrag aus den Reihen der SVP abgelehnt. In der Vernehmlassung hatten sich Ärzte, Suchtexperten und Kantonsvertreter gegen den Vorschlag ausgesprochen. Auch bei den politischen Parteien überwiegt – ausser bei der SVP und der FDP – die Skepsis.

Kosten von rund 1600 Franken
Nach Ansicht der Suchtverbände würde ein solches Gesetz dazu führen, dass einzelne Personen aus Kostengründen im Notfall nicht mehr ins Spital eingeliefert würden. Denn eine Überdosisbehandlung ist für einen Jugendlichen teuer. Das Universitätskinderspital beider Basel rechnet mit durchschnittlich rund 1600 Franken.
Die Spitäler warnten vor höheren Behandlungskosten. In der Praxis sei es für die Ärzte nämlich oft schwierig, eine Vergiftung eindeutig auf Komatrinken zurückzuführen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wären teure Zusatzabklärungen nötig. Viele machten in der Vernehmlassung auch darauf aufmerksam, dass das Rauschtrinken rückläufig ist. Die Behandlungen wegen Alkoholvergiftung haben in den letzten Jahren abgenommen. (thu/sda)

 

Berner Zeitung 01.12.14

«Hotel Suff» bleibt definitiv offen

Ausnüchterung • Die Stadtzürcher Stimmbevölkerung wandelt die Ausnüchterungsstelle in Zürich nach einer mehrjährigen Testphase in einen definitiven Betrieb um. In Bern ist eine solche Stelle in Planung..
In Zürich bringt die Polizei Betrunkene und Bekiffte, die sich selbst oder andere gefährden, in die Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle. Dort werden sie unter medizinischer Betreuung ausgenüchtert. 66,9% der Stadtzürcher Stimmberechtigten haben am Wochenende der gesetzlichen Grundlage für diesen Betrieb zugestimmt. Damit kann die Ausnüchterungsstelle nach mehrjähriger Testphase am 1. April 2015 in einen definitiven Betrieb umgewandelt werden.

Zürich setzt um

2010 war die im Volksmund «Hotel Suff» genannte Stelle als schweizweit einmaliger Pilotbetrieb eröffnet worden. Davor landeten Betrunkene auf den Polizeiwachen oder in Spitälern. Der Testbetrieb zeigte, dass der Hauptnutzen darin liegt, dass beim Ausnüchtern gesundheitliche Risiken vermindert und die Sicherheit für alle Betroffenen erhöht werden kann. Gemäss Angaben der Stadt Zürich entlastet die Stelle Spitäler, Rettungsdienst und Polizei. Die Stadt Zürich rechnet mit jährlich insgesamt etwa 1000 Klienten. Neu werden in der Einrichtung auch Personen abgeklärt, die voraussichtlich fürsorgerische Hilfe brauchen. Zudem können auch die Kantonspolizei und die Gemeindepolizeien gegen eine kostendeckende Abgeltung Leute einweisen.
Wer von der Polizei eingeliefert wird, muss sich mit bis zu 600 Franken an den Sicherheitskosten beteiligen. Medizinische Leistungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. Die restlichen Kosten übernimmt der Steuerzahler. Insbesondere an den Kosten schieden sich im Vorfeld die Geister. Bürgerliche Parteien kritisierten die Kostenbeteiligung der Eingelieferten als zu tief, denn pro Klient koste eine Nacht brutto 1750 Franken. Die Alternative Liste hingegen forderte den Nulltarif.

Bern plant
Im Kanton Bern ist eine Ausnüchterungsstelle in Planung. Der Grosse Rat hat im Sommer seine entsprechende Absicht bekräftigt, nachdem er sich bereits 2011 im Rahmen einer Motion dafür ausgesprochen hatte. Laut Motionär Ruedi Löffel (EVP , Münchenbuchsee) entlastet eine solche Stelle die Notfallaufnahmen der Spitäler. Ausserdem entfalle so die ärztliche Schweigepflicht. Man könne also früh mit allen Beteiligten das Gespräch suchen, was dazu beitragen könne, weitere Exzesse zu verhindern. Der Regierungsrat hatte die Idee unter anderem aus Spargründen nicht weiterverfolgen wollen.

Kommission schlägt vor
Auch auf eidgenössischer Ebene beschäftigt sich die Politik mit Komatrinkern. Eine parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) verlangt, dass Rauschtrinker Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen vollständig selber bezahlen. Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat daraufhin einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, wonach Rauschtrinker, die ins Spital eingeliefert werden, die Behandlung selber zahlen sollen. Die Vernehmlassungsfrist endete Ende Oktober, die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Der Spitalverband H+, die Ärzteverbindung FMH und die kantonalen Gesundheitsdirektoren lehnen die Idee ab. Auch SP und CVP halten nichts davon. SVP, BDP und FDP hingegen stellen sich hinter den Vorschlag. sda/bw

 

Berner Zeitung 24.10.14

Ärzte wollen nicht, dass Komatrinker selber zahlen müssen

Medizinische Kosten Gesundheitspolitiker fordern, dass Rauschtrinker die Kosten selbst übernehmen, falls sie ins Spital eingeliefert werden müssen. Ärzte, Spitäler und Kantone lehnen das ab. Sie führen grundsätzliche, aber auch praktische Gründe an. Von Brigitte Walser.
(...)
Sicherheitskosten werden verrechnet
In Zürich wird seit vier Jahren eine zentrale Ausnüchterungsstelle als Pilotbetrieb geführt.
Am 30. November stimmt die Stadtzürcher Bevölkerung über die Überführung in einen definitiven Betrieb ab. Zur Ausnüchterungsstelle werden stark betrunkene oder unter Drogen stehende Personen gebracht, die sich selbst oder andere gefährden. Sie werden bei der Ausnüchterung medizinisch überwacht und falls nötig ins Spital überwiesen. Laut der Stadt Zürich hat sich dieses System bewährt. Spitäler und Polizei seien entlastet worden. Einen Teil der Sicherheitskosten müssen die Ausgenüchterten selber bezahlen, für einen «Langzeitaufenthalt» über sechs Stunden zum Beispiel zahlen sie 600 Franken. Die medizinischen Kosten hingegen werden über die Krankenkassen abgerechnet. Die restlichen Betriebskosten, man rechnet gemäss Abstimmungsvorlage mit 1,2 Mio. Franken pro Jahr, übernehmen die Steuerzahler.
Auch im Kanton Bern sollen Ausnüchterungsstellen eingerichtet werden, der Grosse Rat hat diese Forderung auf Antrag von EVP -Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) im Sommer nochmals bekräftigt. Laut Löffel ist die Zürcher Lösung zielführender als der Vorschlag der nationalrätlichen Gesundheitskommission. Davon, dass im Falle von Rauschtrinken das Krankenversicherungsgesetz geändert werden soll, hält er nichts. bw

 

WOZ 03.07.2014 / Ausnüchterungsstelle

Ein Glas zuviel lindert das Defizit

Die Stadt Zürich will ihr provisorisches Ausnüchterungszentrum im Gesetz verankern. Soll es rentieren, braucht es aber mehr Betrunkene. Das vom linken Stadtrat entworfene Finanzierungsmodell nach Verursacherprinzip freut SVP-Hardliner. Daniel Ryser
So schnell wird man im rot-grünen Zürich ein «grob fahrlässiger Komasäufer»: mit 1,52 Promille. So viel hatte ein 19-Jähriger am Züri-Fäscht vor zwei Jahren im Blut, als er aus Jux gegen ein Polizeiauto klopfte. Weil der harmlose Streich für eine Busse natürlich nicht genügte, entschieden sich die Beamten für eine erzieherische Massnahme: eine Nacht in der 2010 eröffneten, provisorischen Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) in der Urania-Wache. Kostenpunkt nach Verursacherprinzip: 950 Franken. Der junge Mann rekurrierte erfolgreich: Er habe weder eine Gefahr für sich noch für andere dargestellt, und er hätte mit seinen Freunden problemlos nach Hause fahren können.

Eine Erfindung der GenossInnen
Erfunden haben die Ausnüchterungsstelle die damaligen roten Stadträte Esther Maurer (Polizei) und Robert Neukomm (Gesundheit). Als Hauptklientel hatte man die Jugend im Auge, die sich im Sommer 2008 medienwirksam zu sogenannten Botellóns traf: Massenbesäufnissen. (...)
Den ganzen Artikel lesen können Sie hier.

 

Der Bund 14.06.14

Ein «Hotel Suff» um jeden Preis

Der Grosse Rat will trotz Sparmassnahmen in eine zentrale Ausnüchterungsstelle investieren. Die Erfahrungen aus Zürich sind zwiespältig: Ihr «Hotel Suff» ist gut ausgelastet, kostet aber die öffentliche Hand viel. Anita Bachmann
Der Grosse Rat will für den Kanton Bern eine zentrale Ausnüchterungsstelle analog den Ausnüchterungszellen, welche die Stadt Zürich seit vier Jahren betreibt. Betrunkene Personen, die von der Polizei aufgegriffen werden, sollen zur Ausnüchterung in die zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) gebracht werden und dafür anschliessend eine saftige Rechnung bis zu 950 Franken bezahlen. Die Stadtzürcher ZAS trägt deswegen den Übernamen «Hotel Suff». Bereits Anfang 2011 überwies der Grosse Rat eine Motion, die genau eine solche ZAS verlangt. Der Regierungsrat sprach sich dagegen aus, weil er der Ansicht war, dass Personen nach exzessivem Alkoholkonsum aus medizinischer Sicht ins Spital gehörten. Diese Woche drückte der Grosse Rat aber erneut deutlich aus, dass er die ZAS will. Der Regierungsrat hatte die Motion bisher nicht umgesetzt und sie stattdessen im Geschäftsbericht des Grossen Rats unter den abgeschriebenen erfüllten Motionen aufgelistet. «Im Hinblick auf die angespannte finanzpolitische Situation und auf die Resultate der Angebots- und Strukturüberprüfung will der Regierungsrat auf die Schaffung von Ausnüchterungsstellen verzichten», heisst es im Geschäftsbericht. Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, dass auf nationaler Ebene ein ähnliches Bestreben läuft. SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi fordert, Komatrinker sollten Spitalaufenthalte selber bezahlen.

«Einfach verschwinden lassen»
Der Berner EVP -Grossrat Ruedi Löffel, der die Motion für eine ZAS in Bern eingereicht hatte, wehrte sich gegen die Abschreibung seines Vorstosses. Er stellte bei der Beratung des Geschäftsberichts den Antrag, die Motion doch noch umzusetzen. Der Grosse Rat hiess diesen Antrag mit 108 gegen 40 Stimmen diese Woche gut. Löffel sagt, er sei nicht einverstanden damit, dass der Regierungsrat eine überwiesene Motion einfach so verschwinden lassen wolle. «Ich hoffe, dass der Vorstoss nun umgesetzt wird.»
Im Gegensatz zur ersten Abstimmung im Grossen Rat 2011 blickt die Stadt Zürich nun auf eine längere Erfahrung mit ihrem «Hotel Suff» zurück. In einem Papier des Zürcher Stadtrats ist die Rede von bisherigen positiven Erfahrungen. Am Anfang wurde die ZAS nur an Wochenenden betrieben, bald wurden die Öffnungszeiten auf alle Nächte ausgedehnt. Im vergangenen Jahr wurden 1010 Betrunkene in die Zürcher ZAS eingeliefert. Trotzdem ging die Rechnung nicht auf. Nachdem der Statthalter entschieden hatte, dass die Kostenbeteiligung der Betrunkenen zu hoch ist, durfte die Stadt Zürich nur noch maximal 600 Franken in Rechnung stellen. Die Vollkosten würden aber 1400 Franken betragen, schrieb die «Neue Zürcher Zeitung». Zudem sei die Zahlungsmoral schlecht, und jede vierte Rechnung werde nicht beglichen. Seit dem 1. April ist das «Hotel Suff» nur noch in den Nächten von Donnerstag bis Samstag geöffnet, weil die Stadt Zürich sparen muss und das Budget zusammengestrichen hat. Trotz allem ist der Zürcher Stadtrat der Meinung, der Betrieb solle institutionalisiert und ausgebaut werden.
Das ursprüngliche Hauptargument des Regierungsrats gegen eine ZAS sieht Löffel mit den Erfahrungen aus Zürich entkräftet. Dort wurden knapp sieben Prozent aller ZAS-Fälle in ein Spital eingewiesen. Dabei sei es allerdings auch zu kritischen Situationen gekommen, die ohne medizinische Überwachung zu lebensbedrohlichen Situationen hätten führen können, bilanziert Zürich. Die Zahl der Notfälle mit Alkoholvergiftung im Berner Inselspital ist konstant geblieben, im letzten Jahr waren es 383.

Diskussion Eigenverantwortung

Die finanziellen Argumente des Regierungsrats für die Abschreibung der Motion griffen nicht, sagt Löffel. «Der Kanton beteiligt sich mit 55 Prozent an den Kosten der Spitäler. Jeder Nichtspitaleintritt entlastet den Kanton.» Wobei er aber nicht verschweigt, dass für eine ZAS auch Investitionen notwendig wären. Der Vorstoss von Nationalrat Bortoluzzi, der zumindest einen Teil von Löffels Forderungen erfüllen würde, gehe zudem in die falsche Richtung. Die Diskussion, für welche Gesundheitsprobleme man selber verantwortlich sein solle, sei kein guter Weg, sagt Löffel

 

Radio Bern1 11.06.14

Komasäufer sollen Ausnüchterung selbst bezahlen

Wer sich im Umgang mit Alkohol überschätzt soll in Zukunft selbst für die Ausnüchterung zahlen.
Mit Ausnüchterungsstationen sollen die Krankenkassen und die Notfallstationen entlastet werden. Die Idee ist nicht neu aber heute aktueller denn je. Beitrag

 

Berner Zeitung 11.06.14

Besoffene gehören in Ausnüchterungsstellen

Klares Verdikt: Mit 108 zu 40 Stimmen bekräftigte der Grosse Rat seinen Willen, Ausnüchterungsstellen im Kanton Bern einrichten zu lassen. Von Claude Chatelain.
Ruedi Löffel war am Dienstag ziemlich hässig: «Vor dreieinhalb Jahren haben wir die Motion überwiesen, und die Regierung hat seither keinen Finger krumm gemacht», sagte der EVP-Grossrat aus Münchenbuchsee im Grossen Rat. Er meinte seine Motion, wonach der Kanton Bern Ausnüchterungsstellen einzurichten habe wie im Kanton Zürich. Der Grosse Rat überwies die Motion im Januar 2011 mit 92 zu 46 Stimmen. Doch der Regierungsrat wollte sie abschreiben, was Löffel mit einem Antrag bekämpfte.
Ganz untätig schien die Regierung dennoch nicht gewesen zu sein. Sie schrieb, dass man nach einer «Variantenanalyse» zum Schluss gelangt sei, «dass die Schaffung eines neuen staatlichen Angebots von Ausnüchterungsstellen mit beträchtlichen Kosten sowie mit gesundheitlichen und rechtlichen Risiken verbunden ist». Löffel zeigte dafür kein Verständnis. «Wer besoffen ist, ist kein Pflegefall.» Die meisten, die sich ins Delirium saufen, bräuchten bloss eine Überwachung, keine Betreuung.
Anders sieht das FDP-Grossrat Hans-Peter Kohler (Köniz). «Ich möchte nicht den Entscheid fällen müssen, ob eine bewusstlose Person in eine Ausnüchterungsstelle oder in ein Spital gebracht werden sollte.» Kohlers Wort hat Gewicht: Er ist Chefarzt innere Medizin der Stadtspitäler Tiefenau und Ziegler. Kohler machte darauf aufmerksam, dass häufig nicht allein Alkohol im Spiel sei, sondern auch Drogen oder irgendwelche Substanzen, was zu einem gefährlichen Cocktail führen könne.
Das beeindruckte Löffel nicht: «In Zürich ist in vier Jahren nichts passiert, sonst hätten wir davon gehört.» Der Grosse Rat unterstützte Löffels Antrag mit 108 zu 40 Stimmen. Somit erhielt der Regierungsrat erneut den Auftrag, Ausnüchterungsstellen in Betrieb zu nehmen.

 

Der Bund online 10.06.14

Forderung nach zentraler Ausnüchterungsstelle bleibt

Zu reden gab bei der Beratung des Geschäftsberichtes (...) eine von der Regierung abgeschriebene Motion von Ruedi Löffel (EVP). Auf Antrag des Motionärs hielt das Kantonsparlament mit 108 gegen 40 Stimmen an der Forderung nach einer Schaffung einer zentralen Ausnüchterungsstelle nach Zürcher Vorbild fest.
Mit einer solchen Stelle sollen die Notfallaufnahmen in Spitälern von «Komasäufern» entlastet werden. Die Kosten sollen den Betroffenen aufgebürdet werden. (zec/sda)

 

Berner Zeitung 10.06.14

Regierung will keine Ausnüchterungsstellen

Vor über drei Jahren hat sich der Grosse Rat dafür ausgesprochen, im Kanton Bern zentrale Ausnüchterungsstellen einzurichten. Nun will der Regierungsrat die Motion abschreiben. Von Claude Chatelain.
Schwer Alkoholisierte sollen in Zukunft nicht mehr automatisch in die Notfallaufnahme des nächstliegenden Spitals, sondern in zentrale Ausnüchterungsstellen eingeliefert werden. Und diese sogenannten Komasäufer sollen für die Kosten selber aufkommen. Dies forderte der Grosse Rat im Januar 2011 in einer Motion – und zwar überaus deutlich mit 92 zu 46 Stimmen. Der Regierungsrat stemmte sich damals dagegen und will auch heute nichts davon wissen. Er will die Motion abschreiben. Heute Dienstagnachmittag wird der Grosse Rat darüber befinden.

Säufer sollen selber zahlen
Der Regierungsrat verweist in der Begründung auf ähnliche Bestrebungen auf eidgenössischer Ebene: «Komatrinker sollen Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen», verlangt der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi in einer parlamentarischen Initiative. Die Gesundheitskommissionen des Ständerats und des Nationalrats haben die Initiative gutgeheissen.
Damit wäre nach Ansicht des Regierungsrats zumindest ein Teil der kantonalen Motion erfüllt. «Wer nach übermässigem Alkoholkonsum medizinisch versorgt werden muss, soll die entsprechenden Kosten künftig selber tragen», schrieb die nationalrätliche Gesundheitskommission in einer Medienmitteilung. Die Mehrheit der Kommission wolle damit «die Eigenverantwortung stärken und letztlich auch eine gesellschaftspolitische Diskussion über diese Problemstellung anstossen».
Gemäss einem ersten Entwurf soll der Bundesrat die Voraussetzung zur Feststellung eines übermässigen Alkoholkonsums festlegen. Die Kostenbeteiligung soll nicht erhoben werden, wenn die versicherte Person nachweisen könne, dass sie kein Verschulden am übermässigen Alkoholkonsum treffe. Ursprünglich wollte die nationalrätliche Gesundheitskommission bis Ende Mai die Vernehmlassung eröffnen. Mittlerweile hat die Kommission den Antrag gestellt, die Behandlungsfrist der Initiative um zwei Jahre bis Frühjahr 2016 zu verlängern.
Der Regierungsrat verweist auch auf die Kosten. «Nach einer Variantenanalyse ist der Regierungsrat zum Schluss gelangt, dass die Schaffung eines neuen staatlichen Angebots von Ausnüchterungsstellen mit beträchtlichen Kosten verbunden ist.»

Der Kanton könnte sparen
Davon will EVP-Grossrat Ruedi Löffel (Münchenbuchsee) nichts wissen. Der Kanton zahle 55 Prozent an die Spitalkosten. Mit der Einrichtung von Ausnüchterungsstellen, wie sie etwa im Kanton Zürich existieren, würde der Kanton Kosten sparen, wenn die Komasäufer für die Kosten selber aufkommen müssen. Und: «Komasäufer belasten nicht nur die Prämienzahler, sie belegen auch die Notfallbetten.»
Ruedi Löffel hält auch nichts vom Argument, dass auf eidgenössischer Ebene Voraussetzungen dafür geschaffen würden, die Alkoholisierten zur Kasse zu bitten. Er glaubt nicht daran, dass es so weit kommen wird. So oder so wird es noch lange dauern, bis eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft treten würde.
«Es ist kein guter Weg, im KVG Ausnahmen zu machen», sagt Ruedi Löffel, der die Fachstelle für Suchtprävention Blaues Kreuz in Bern leitet. Sonst müssten künftig auch die Raucher für die Behandlung von Lungenkrebs haftbar gemacht werden. Der EVP-Politiker stellt den Antrag, die von ihm eingereichte Motion nicht abzuschreiben.

 

NZZ 15.10.13

Jeder Betrunkene kostet Zürich mindestens 800 Franken

Seit Januar landen auch Betrunkene aus Schlieren oder Wetzikon in der Zentralen Ausnüchterungsstelle in Zürich. Bereits kommt jeder Sechste vom Land. Dennoch steigt das Betriebsdefizit. Pro Fall zahlt die Stadt mindestens 800 Franken drauf. Christina Neuhaus
Für die Spitäler und die Polizeiwachen ist die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Zürich eine grosse Entlastung. Stark Betrunkene, die entweder für sich selber oder Dritte eine Gefahr darstellen, werden seit 2010 in einem provisorischen Zellentrakt im Amtshaus Urania ausgenüchtert und medizinisch betreut. Anfänglich war die ZAS nur an Wochenenden in Betrieb. Seit dem 1. April sind die zwölf rosafarbenen Zellen täglich rund um die Uhr geöffnet.
Seit Jahresbeginn ist zudem das Einzugsgebiet vergrössert worden. Nun bringt auch die Kantonspolizei Zürich stark betrunkene Personen in die Regionalwache Urania – sofern dort genügend Platz ist. Gleichzeitig soll das Angebot der Zentralen Ausnüchterungsstelle neu auch kommunalen Polizeikorps offenstehen. Bereits hat der Stadtrat von Schlieren einen entsprechenden Beschluss gefasst. Eine Vereinbarung mit der Stadt Zürich wurde bisher aber noch nicht unterzeichnet.

80 Personen pro Monat
Dass die ZAS auch Betrunkene aus Wetzikon oder Schlieren aufnimmt, hängt offensichtlich mit den erweiterten Kapazitäten der Einrichtung zusammen. Auf die Frage, weshalb die Stadt Zürich nun auf einmal stark Alkoholisierte vom Land importiert, verweist das städtische Polizeidepartement allerdings nur lapidar auf das Polizeiorganisationsgesetz, das die gegenseitige Unterstützung regelt.
Doch die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bereits wird jeder sechste ZAS-Patient von der Kantonspolizei eingewiesen. Wie Robert Soòs vom städtischen Polizeidepartement ausführte, wurden der Ausnüchterungsstelle vom 1. Januar bis Ende Juli 548 Personen zugeführt – 92 von ihnen wurden dabei von der Kantonspolizei nach Zürich gebracht.
Im Vergleich zu den ersten drei Betriebsjahren, als an den 52 Wochenenden des Jahres zwischen 409 und 499 Personen in die ZAS übergeführt wurden, konnte die Institution ihre Frequenzen also steigern. In Anbetracht des neu eingeführten 24-Stunden-Rundum-Betriebs dürfte eine durchschnittliche Belegung von 80 Personen pro Monat allerdings noch bei weitem keine Vollauslastung bedeuten.

Tarife nicht kostendeckend
Dass der ZAS-Betrieb nicht kostenneutral geführt werden kann, war bereits bei der Abstimmung über den von April 2012 bis März 2015 dauernden Pilotbetrieb klar gewesen. Bei Ausgaben von 6,43 Millionen Franken und geschätzten 600 Klienten pro Jahr hatte der Stadtrat ein Defizit von 3,56 Millionen veranschlagt. Dazu kommt die schlechte Zahlungsmoral der ZAS-Kundschaft, die jede vierte Rechnung nicht beglich. Da der Stadtrat auf Geheiss des Statthalters die Aufenthaltsgebühren senken musste, wird sich das Defizit, wie auch das Polizeidepartement bestätigte, zudem weiter vergrössern: Mussten die Aufgegabelten bis anhin zwischen 600 und 950 Franken bezahlen, sind es neu zwischen 450 und 600 Franken. Diese Kosten decken laut der neuen Gebührenverfügung die «Vorhalte- und Grundleistungen» der ZAS. Wie dem Papier weiter zu entnehmen ist, sind sie allerdings nicht annähernd kostendeckend, da pro Fall Kosten von durchschnittlich 1400 Franken anfallen. Damit steht fest, dass auch die Zahlungen des Kantons nicht kostendeckend sind. Dieser hatte bisher neben den Gebühren eine Pauschale von 325 Franken zu entrichten. Wie das Polizeidepartement mitteilte, will man nun Gespräche über die weitere Abgeltung führen. Sollte die Leistung für die Kantonspolizei und die kommunalen Korps jedoch annähernd kostendeckend sein – wie dies die Fairness gegenüber den Stadtzürcher Steuerzahlern gebietet –, führt kein Weg an einer massiven Erhöhung der Pauschale vorbei.

Politische Diskussion steht an
An der Rechnungsstellung für die Betrunkenen, welche von der Zürcher Stadtpolizei eingeliefert werden, ändert sich aber vorerst nichts. Pro Betrunkenen zahlt die Stadt bei Vollkosten von 1400 Franken und einer maximalen Gebühr von 600 Franken also mindestens 800 Franken drauf. Ob die städtischen Steuerzahler angesichts der sich verschlechternden Budgetaussichten weiterhin gewillt sind, das Defizit für die Zentrale Ausnüchterungsstelle zu bezahlen, ist deshalb fraglich. Dazu kommt, dass die ZAS-Räumlichkeiten in der Urania-Wache bei einer angestrebten Vollauslastung nicht mehr ausreichen. Mittelfristig muss deshalb ein anderer Standort gefunden werden, was zu weiteren Kosten führen wird.
Im Gemeinderat der Stadt Zürich, der nächstes Jahr über die Weiterführung des Betriebs entscheiden wird, dürfte die Kostensituation also noch zu reden geben. Bereits hellhörig geworden ist etwa die FDP, die ursprünglich kostendeckende Tarife gefordert hatte. Nach Ansicht des Fraktionschefs Roger Tognella stimmen die Rahmenbedingungen in der ZAS nicht: Die Ausnüchterungsstelle sei schlicht zu teuer und müsse günstiger werden.

 

Langenthaler Tagblatt / MLZ 02.03.12

Berner «Hotel Suff» auf Warteliste

Bern/Zürich Nach der Stadt Zürich soll auch der Kanton Bern ein «Hotel Suff» bekommen. Doch die vom Grossen Rat geforderte Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) für Betrunkene braucht noch Zeit.
Die Stadt Zürich führt die im März 2010 als Pilotprojekt eröffnete ZAS weiter. Der 125-köpfige Gemeinderat bewilligte am Mittwochabend die Fortsetzung der im Volksmund als «Hotel Suff» bekannten Einrichtung mit 98 gegen 5 Stimmen bei 19 Enthaltungen. Für die nächsten drei Jahre bewilligte der Rat so einen Kredit von knapp 6,5 Millionen Franken.
Im Januar 2011 überwies der bernische Grosse Rat mit 92 zu 46 Stimmen eine Motion von Ruedi Löffel ( EVP/Münchenbuchsee). Damit beauftragte das Parlament den Regierungsrat, eine ZAS nach dem Zürcher Modell in Betrieb zu nehmen. «Wir befinden uns noch in der Abklärungsphase», sagte gestern Andrea Blaser auf Anfrage. Laut der stellvertretenden Generalsekretärin der Polizei- und Militärdirektion von Hans-Jürg Käser (POM) hat eine Delegation die Zürcher ZAS besichtigt. Auch die möglichen Fallzahlen seien mit der Kantonspolizei abgeklärt worden. «Die erarbeiteten Vorschläge müssen wir nun noch mit der Gesundheits-und Fürsorgedirektion (GEF) besprechen», erklärt Blaser. Zu den möglichen Kosten und zum Realisierungszeitpunkt könne sie derzeit noch keine Angaben machen. «Beides hängt stark davon ab, welchen Lösungsansatz wir weiter verfolgen.» Die Ausgangslage im Kanton Bern unterscheide sich wesentlich von der in Zürich, «der Partystadt der Schweiz». Hier gehe es ruhiger zu und her. Zudem stelle sich die Frage, wo eine ZAS überhaupt eingerichtet werden solle. Bereits vor dem Grossen Rat hatte der gegenüber einer ZAS skeptische Hans-Jürg Käser denn auch rhetorisch gefragt: «Wo soll denn diese Zentrale Ausnüchterungsstelle sein? In Adelboden, während der Weltcuprennen? In Bern, wegen der Fussball- und Hockeymatches? Und was ist mit Langnau?» Während die POM und die GEF die die Antwort noch schulden, wurden in der Zürcher ZAS von Mitte März 2010 bis Ende Oktober 2011 bereits rund 900 betrunkene Personen betreut. 88% davon waren Männer. Minderjährig waren nur rund fünf Prozent der Eingelieferten. In der ZAS zur Ausnüchterung unter medizinischer Betreuung eingeliefert werden von der Polizei Betrunkene. Allerdings nur solche, die sich selber, andere Personen, Tiere oder Gegenstände ernsthaft und unmittelbar gefährden und somit den Polizeieinsatz vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Wer im «Hotel Suff» zwischen einer und drei Stunden verbringt, hat 600 Franken an die Sicherheitskosten zu bezahlen. Für längere Aufenthalte sind 950 Franken fällig.(uz/sda).

 

sda / Tagesanzeiger online 29.02.12

Das «Hotel Suff» bleibt geöffnet

Die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) für Betrunkene bleibt bis 2015 erhalten. Dies hat der Zürcher Gemeinderat entschieden. Änderungen soll es bei den Öffnungszeiten geben.
Der Betrieb des «Hotel Suff» in Zürich ist bis März 2015 gesichert. Die Öffnungszeiten der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) für Betrunkene werden zudem verlängert. Der Zürcher Stadtparlament hat für die Verlängerung des Projekts einen Kredit von knapp 6,5 Millionen Franken bewilligt. Ihren Versuchs-Betrieb aufgenommen hat die ZAS Mitte März 2010. Nun ist die Finanzierung des Pilotprojekts für weitere drei Jahre gesichert. (...)
Von Mitte März 2010 bis Ende Oktober 2011 wurden mehr als 900 Personen zwischen 14 Jahren und 72 Jahren in der ZAS betreut, 88% davon waren Männer. Minderjährig waren nur rund fünf Prozent der Betreuten. (...)
42% der Berauschten stammten aus der Stadt Zürich, 31% hatten ihren Wohnsitz in einer anderen Gemeinde im Kanton Zürich, und 27% kamen aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland. Rund 50 Personen mussten in ein Spital überwiesen werden. (...)

ZAS eventuell auch in Bern
Bisher ist Zürich die einzige Stadt in der Schweiz, die eine ZAS betreibt. Eine weitere wird vielleicht in Bern eingerichtet. Der bernische Grosse Rat hat im Januar 2011 eine ähnlich gelagerte Motion überwiesen. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser zeigte sich jedoch skeptisch. Für die Stadt Zürich möge eine ZAS eine gute Sache ein. Doch im Kanton Bern sei eine zentrale Lösung nicht sinnvoll. (kpn/sda)

 

Berner Zeitung 25.01.12 / Schweiz

Komatrinker sollen zahlen

Die Gesundheitskommissionen des Parlaments verlangen, dass Komatrinker Spitalaufenthalte und Ausnüchterungszellen selber bezahlen.
Komatrinker sollen für die medizinische Notversorgung selber aufkommen. Dies findet die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK). Auch die Kosten für den Aufenthalt in Ausnüchterungszellen sollen selber berappt werden. Die Kommission schliesst sich damit ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission an und stimmt einer entsprechenden parlamentarischen Initiative von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) zu. Wie die SGK gestern mitteilte, sei die Mehrheit der Mitglieder der Ansicht, dass es inderEigenverantwortung der Bürger liege, ob sie übermässig Alkohol oder Drogen konsumieren oder nicht. Deshalb sollten die Verursacher die Kosten für Aufenthalte in Spital oder Ausnüchterungszellen selber bezahlen.
Nun kann ein Gesetzesvorschlag zur Umsetzung der Initiative ausgearbeitet werden.
Vor einem Jahr hat bereits der Grosse Rat des Kantons Bern den Regierungsrat beauftragt, zentrale Ausnüchterungsstellen
(ZAS) zu schaffen.
Die Kosten von Behandlung und Ausnüchterung in den Zas soll den Verursachern in Rechnung gestellt werden können. bw/sda

 

20 Minuten online 24.11.11

Ausnüchtern hat Hochkonjunktur

Wer mit zu viel Drogen oder Alkohol im Blut in den Strassen von Zürich angetroffen wird, kommt weiterhin in die Zentrale Ausnüchterungsstelle. Bald auch unter der Woche?
900 Personen haben die Zentrale Ausnüchterungsstelle ZAS seit ihrer Eröffnung vor 18 Monaten schon von innen gesehen (...). Jetzt beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat, die ZAS als Pilotprojekt bis ins Jahr 2015 weiterzuführen. Und zwar mit ausgeweiteten Öffnungszeiten: Ab Juli 2012 soll die ZAS auch am Donnerstag, ab Anfang 2013 gar während der gesamten Woche geöffnet sein. Das entspreche einem Bedürfnis der Polizei, sagt Beat Oppliger, Chef Region Ost bei der Stadtpolizei. «Die 24-Stunden-Gesellschaft führt dazu, dass wir vermehrt auch in den Nächten ausserhalb des Wochenendes auf Berauschte treffen.» Werktags werden diese derzeit noch in den Regionalwachen ausgenüchtert. Künftig soll das in der ZAS geschehen: «Dass sie sich nicht mehr auf den Regionalwachen um solche Klienten kümmern müssen, ist für unsere Leute eine grosse Entlastung», so Oppliger. Zudem sei dort die medizinische Betreuung gewährleistet. Diese soll in der ZAS ausgebaut werden. Dort kümmern sich derzeit Medizinstudenten höherer Semester um die Insassen, beraten von einem Facharzt. Oppliger: «Die ZAS ist ein Erfolgsmodell

Mehrheit ist 19- bis 24-jährig
Die seit der Eröffnung erhobenen Daten zeigen: Der durchschnittliche «Gast» der ZAS ist männlich, zwischen 19 bis 24 Jahre alt, wohnt ausserhalb der Stadt Zürich und wurde von der Polizei im Kreis 1, 4 oder 5 eingesammelt. In der Ausnüchterungszelle hält die Mehrheit sich drei bis sechs Stunden auf – womit 950 Franken fällig werden. Wer nach weniger als drei Stunden entlassen werden kann, zahlt 600 Franken. Diese Kosten wurden verschiedentlich als zu hoch kritisiert. Der Stadtrat will an den Tarifen derzeit nichts ändern. Ein Gerichtsurteil, ob die Beträge gerechtfertigt sind, steht noch aus.

 

NZZ online 09.11.11

Zürcher Ausnüchterungsstelle soll definitiv werden

Die Zentrale Ausnüchterungsstelle in der Stadt Zürich soll definitiv eingeführt werden. Der Stadtrat wird noch in diesem Jahr dem Parlament eine entsprechende Weisung vorlegen.
(sda ) Das Stadtzürcher Parlament soll dann Anfang 2012 über die Weiterführung der Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) entscheiden. Mit der ZAS würden Schutz & Rettung, Regionalwachen und die Notfallstationen der Spitäler entlastet, sagte Reto Casanova, Sprecher des Polizeidepartements, zu einem Artikel des «Tages-Anzeigers».
Pro Wochenende werden durchschnittlich zwölf Personen eingeliefert und in ehemaligen Gefängniszellen untergebracht. Das Ausnüchtern müssen die Benutzer selber zahlen. Die Kosten dafür liegen zwischen 650 und 950 Franken.
Gemäss Casanova hat der Stadtrat bisher drei Rekurse gegen die ZAS abgelehnt, einige wenige sind noch hängig. Sie existiert in der Stadt Zürich seit März 2010. Das Pilotprojekt war im März 2011 um ein weiteres Jahr verlängert worden.

 

Berner Zeitung / Thuner Tagblatt 14.05.11

Komatrinker sollen ihre Pflege in Zukunft selber berappen

ALKOHOL Wer wegen starker Trunkenheit ins Spital muss oder in eine Ausnüchterungszelle, soll die Kosten selber zahlen. Das fordert die nationalrätliche Gesundheitskommission.
Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) will Komatrinker stärker in die Verantwortung nehmen. Künftig sollen Trunkenbolde, die sich in Spitalpflege begeben müssen oder auf dem Polizeiposten in einer Ausnüchterungszelle landen, für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Die Kommission hat eine entsprechende parlamentarische Initiative von Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) mit 14 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Dies teilten die Parlamentsdienste gestern mit.
Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass übermässiger Alkohol - und Drogenkonsum in der Eigenverantwortung jedes Bürgers liege. Diese müssten deshalb für die Kosten im Prinzip geradestehen. Die genaue Ausgestaltung einer solchen Bestimmung will die Kommission erst in einer zweiten Phase festlegen. Bevor die Nationalratskommission die Arbeiten dazu aufnehmen kann, muss aber zuerst die Schwesterkommission des Ständerats zustimmen.
Im Kanton Bern hat der Grosse Rat bereits Ende Januar ähnliche Massnahmen gefordert. Er überwies eine Motion von Ruedi Löffel (EVP), wonach schwer Alkoholisierte nicht mehr automatisch ins Spital eingeliefert werden und für die fremdbetreute Ausnüchterung selber zahlen müssen. Dazu soll eine zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) ausserhalb der Spitalstrukturen geschaffen werden.

 

Tages-Anzeiger 6.5.11

Stadtpolizei übertrieb Einweisungen in die Ausnüchterungszelle

Viel Arbeit hat der Ombudsfrau die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) gemacht. Mit dem Pilotprojekt geht die Stadtpolizei seit vergangenem Frühling gegen Betrunkene vor. Beat Metzler
«Zu Beginn hat die Stadtpolizei die Menschen zu schnell eingewiesen», sagt Claudia Kaufmann. So wurde etwa ein Jugendlicher, der vor einer Prügelei durch das Niederdorf floh, von der Polizei gestoppt und mit 1,04 Promille in die ZAS gebracht. Oder ein 19-Jähriger mit 1,52 Promille Alkohol im Blut, der auf dem Heimweg vom Züri-Fäscht «aus Blödelei» mit der Hand auf ein Polizeiauto klatschte und dabei eine Grimasse schnitt, wofür ihm die Polizisten Handschellen anlegten, ihn durchsuchten und auf Alkohol testeten. Auch er landete bis am nächsten Mittag in der Ausnüchterungszelle.

Unangemessene Einweisung
Beide Männer kritisierten ihre Einweisung als nicht angemessen, bekamen recht und mussten deshalb die Gebühren (950 Franken) nicht bezahlen. Aufgrund dieser und mehrerer ähnlicher Beschwerden hat die Stadtpolizei ihre interne Weisung zur ZAS verschäft und die Mitarbeiter in dieser Richtung geschult. Polizisten dürfen nur Betrunkene in die Ausnüchterungszelle einweisen, die eine «ernsthafte und unmittelbare Gefährdung» darstellen. Aus Sicht der Ombudsfrau haben sich diese Bemühungen gelohnt. Seit dem Herbst hat sie keine Beschwerden zur ZAS mehr erhalten.

Fehlt die Rechtsgrundlage?
Claudia Kaufmann zweifelt aber, ob die ZAS rechtlich abgesichert ist. Die Polizei beruft sich auf eine Verfügung der früheren Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP). «Falls der zweijährige Probebetrieb verlängert wird, braucht es aber eine gesetzliche Grundlage», sagt die Ombudsfrau. Es sei auch nicht klar, ob die Polizei den Betroffenen die hohen Aufenthaltskosten verrechnen dürfe.

 

Berner Zeitung 27.01.11

Säufer werden zur Kasse gebeten

Schwer Alkoholisierte sollen in Zukunft nicht mehr automatisch ins Spital eingeliefert werden. Und sie sollen für die Kosten selber aufkommen. Das forderte gestern der Grosse Rat in einer Motion. Claude Chatelain
Seit 17 Jahren beschäftigt sich Ruedi Löffel beim Blauen Kreuz mit Suchtprävention. Als Folge seiner langjährigen Erfahrung hat er sich in einer Motion für die Errichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) starkgemacht. Gleichzeitig fordert er, dass die Kosten den Säufern in Rechnung gestellt werden.

Ohne ZAS geht es nicht
Der EVP-Politiker aus Münchenbuchsee dürfte somit aufgrund seines beruflichen Hintergrunds wissen, wovon er spricht. Ein Eindruck, den gestern im Grossen Rat nicht alle Votanten zu vermitteln vermochten. Etwa jene von der FDP oder der BDP, die eine Kostenbeteiligung durch die Säufer guthiessen, gleichzeitig aber den Aufbau von neuen Strukturen wie eben von Ausnüchterungsstellen ablehnten. Doch das Errichten einer ZAS ist eine Voraussetzung dafür, dass die Säufer zur Kasse gebeten werden können. «Sind sie einmal im Spital, so muss die Grundversicherung zahlen. Da haben wir als Kantonsvertreter keine Handhabe», sagte Löffel.
Der Geschäftsführer der EVP nannte vier Probleme, die er mit seiner Motion lösen will:
- Komasäufer belasten nicht nur die Prämienzahler, sie belegen auch die Notfallbetten, die gerade zu Spitzenzeiten anderweitig belegt werden müssten.
- Alkoholisierte Patienten sind erfahrungsgemäss nicht immer pflegeleicht: Sie brüllen, kotzen, schlagen um sich, bedrohen das Personal und zerstören im Extremfall das Mobiliar.
- Die Eltern von jugendliche Komasäufern können wegen des Arztgeheimnisses nicht benachrichtigt werden.
- Komasäufer verursachen Kosten, die zulasten der Allgemeinheit gehen.
Es sind dies alles Punkte, die nur mit einer Ausnüchterungszelle ausserhalb der Spitalstrukturen gelöst werden könnten. Löffel verwies auf das Beispiel der Stadt Zürich, wo eine solche ZAS seit bald einem Jahr in Betrieb ist. Nach der sechsmonatigen Projektphase erklärte der zuständige Projektleiter gemäss NZZ, dass die Erfahrungen leider klar gezeigt hätten, dass die ZAS notwendig sei.
Aber gerade das Beispiel von Zürich wollte unter anderen Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) nicht gelten lassen. «Der Zürcher Ansatz ist im Kanton Bern nicht denkbar», sagte er. Denn wo soll die Ausnüchterungsstelle stehen? In Bern, Adelboden oder Langnau? Worauf Löffel antwortete, dass er nie gesagt habe, es müsse nur eine Ausnüchterungsstelle errichtet werden.
Wie der EVP-Politiker gegenüber dieser Zeitung erklärte, müsste in Bern der Anfang gemacht werden. Je nach Erfahrung könnte man dann das Angebot auf andere Orte ausweiten. Es gebe auch die Möglichkeit mobiler ZAS, wie sie bereits heute bei Grossanlässen vor Ort eingesetzt würden.

Medizinisches Problem
Regierungsrat Käser bekämpfte die Motion nicht nur aus geografischen, sondern auch aus medizinischen Gründen. Die medizinische Beurteilung erfordere ärztliche Fachkompetenz. «Ich will nicht bei der Polizei noch medizinisches Person anstellen», sagte er. Auch darauf hatte Löffel eine Antwort: Erstens sei nirgends gesagt, dass Ausnüchterungszellen von der Polizei betrieben werden müssten. Und zweitens mussten in Zürich nur 22 von 366 eingelieferten Patienten in ein Spital übergeführt werden. Seine Motion wurde mit 92 zu 46 Stimmen überwiesen.

 

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 26.01.2011, 17.30 Uhr

Berner Grosser Rat will zentrale Ausnüchterungsstelle

Wer sich im Kanton Bern sinnlos betrinkt oder sich mit illegalen Drogen zudröhnt, und deswegen auf der Notfallstation eines Spitals landet, soll in Zukunft für den Aufwand gerade stehen. Das will der Grosse Rat des Kantons Bern.
Das Kantonsparlament will nicht mehr, dass die Kosten für die Sanitätspolizei, für die ärztliche Betreuung und für die Ausnüchterung von der Krankenkasse übernommen wird. Zudem soll es neu eine zentrale Ausnüchterungsstelle geben. Dieser Punkt war im Grossen Rat heftig umstritten. Die Motion wurde mit 92 zu 46 Stimmen überwiesen. (basn, andj, sda)
Link / hören

 

Berner Zeitung 25.01.11

Komasäufer sollen selber zahlen

Leute mit exzessivem Alkoholkonsum sollen die medizinisch überwachte Ausnüchterung selber bezahlen, wie das in der Stadt Zürich zum Teil geschieht. Das fordern eidgenössische und kantonalbernische Politiker.
Es wäre gescheiter, schreibt Heinz Balmer in einem Leserbrief, die Finanzierung von Brillen beizubehalten und die Kosten für die Reanimation von Alkoholjunkies aus der obligatorischen Krankengrundversicherung zu streichen (Ausgabe vom 6. Januar 2010). Mit dieser Aussage spricht der Leserbriefschreiber aus Gümligen manchen aus dem Herzen.

Vorstoss in der Schweiz
Politisch sind auf eidgenössischer wie auch auf kantonaler Ebene Bestrebungen im Gang, diesem Ansinnen Genüge zu tun. Im März vergangenen Jahres hat der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi eine parlamentarische Initiative eingereicht, wonach das Gesetz dahingehend anzupassen sei, «dass die medizinische Notversorgung, welche aufgrund von exzessivem Alkohol- und Drogenmissbrauch notwendig wird, durch die Verursacher oder ihre gesetzlichen Vertreter in vollem Umfange abgegolten werden muss». Eine Verrechnung über die solidarische Krankenversicherung soll nicht mehr möglich sein. «Der Entscheid, in übermässigem Masse Alkohol zu konsumieren, ist vermeidbar und liegt in der Eigenverantwortung eines jeden Bürgers», schreibt der Schreinermeister und Sozialpolitiker der SVP. «Es ist eine Zumutung für die Allgemeinheit, die dann diese massiven Kosten zu tragen hat.»

Vorstösse im Kanton Bern
Zwei Motionen im Grossen Rat des Kantons Bern zielen in die gleiche Richtung. Sabina Geissbühler (SVP, Herrenschwanden) möchte die in den Polizeistützpunkten betriebenen Wartezimmer so einrichten, «dass berauschte, gewalttätige Jugendliche dort so lange untergebracht und medizinisch betreut werden können, wie es aus Sicherheitsgründen angezeigt ist».
Und Ruedi Löffel-Wenger (EVP, Münchenbuchsee) macht sich für eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) stark, wie sie derzeit in der Stadt Zürich als Pilotversuch in Betrieb ist. Im ZAS werden Betrunkene von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal überwacht und betreut. Bis 950 Franken müssen die Alkoholleichen in Zürich selber berappen, wobei die Zahlungsmoral äusserst schlecht zu sein scheint.
Der Regierungsrat des Kantons Bern will überprüfen, «ob und welche Kosten den Verursachern von alkoholbedingten Sanitäts- und Polizeieinsätzen sowie Spitalaufenthalten zusätzlich weiterverrechnet werden können», wie er in seiner Antwort schreibt. Von ausgebauten Wartezimmern bei Polizeistützpunkten oder einer ZAS nach Zürcher Art hält er dagegen nichts. Eher will er die bestehende Notfallaufnahmen ausbauen. Die medizinische Beurteilung, Überwachung und allfällige Behandlung von Personen mit exzessivem Alkohol erfordere ärztliche Fachkompetenz und adäquate Strukturen. «Für eine sorgfältige und professionelle medizinische Begutachtung sind die Notfallstationen bereits heute eingerichtet, weswegen die Schaffung von zusätzlichen Strukturen bei der Polizei abwegig erscheint», schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Der Grosse Rat wird diese Woche über diese beiden Motionen debattieren.

 

Bund Leserbriefe 02.11.10 / ZAS "Junge Betrunkene gehören zum Arzt" Bund vom 26. Oktober

Zentrale Ausnüchterungsstellen sind eine Entlastung

Die Regierung lehnt den Vorstoss von EVP-Grossrat Löffel für eine zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) ab, weil die medizinische Betreuung von Betrunkenen im Spital geschehen müsse. Diese Begründung zeugt von einem Informationsdefizit: In Zürich, wo seit einem halben Jahr eine ZAS betrieben wird, mussten von den 366 Eingelieferten lediglich 22 in ein Spital gebracht werden.
Eine ZAS bringt also für die Spitäler eine echte Entlastung und ermöglicht es zudem, die Ausnüchterung in Rechnung zu stellen, was bei einer Spitaleinlieferung vom Gesetz her nicht möglich ist.
Jürg Wüthrich, Zäziwil

 

Langenthaler Tagblatt / MLZ Front 28.10.10

Besoffene härter anpacken

Seit vergangenem März betreibt die Stadt Zürich eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Diesen Monat zog das zuständige Polizeidepartement eine positive Zwischenbilanz. «Die ZAS ist leider notwendig», hiess es mit Verweis auf die 366 Männer und Frauen, die von der Polizei in die ZAS eingeliefert wurden. Angestachelt vom Vorbild der Zürcher und zur Entlastung des Spitalpersonals von Notfallstationen verlangten zwei EVP-Grossräte per Motion eine ZAS im Kanton Bern. Gemäss seiner jetzt veröffentlichten Antwort zum Vorstoss erachtet der Regierungsrat eine ZAS jedoch als wenig sinnvoll. Auch die weiter verlangten neuen kantonalen gesetzlichen Regelungen, dass Betrunkene für die von ihnen ausgelösten Ausnüchterungskosten selber aufkommen müssen, will der Regierungsrat lediglich prüfen. «Ich fühle mich missverstanden», klagt Mitmotionär Ruedi Löffel EVP/Münchenbuchsee. (uz) Seite 18

Die Ausnüchterung selber bezahlen?

MOTION Die Kantonsregierung erachtet eine zentrale Ausnüchterungsstelle als wenig sinnvoll
Alkoholleichen von öffentlichen Plätzen und Strassen einsammeln oder Sturzbetrunkene, die randalieren und pöbeln, anhalten, das gehört sicher nicht zu den angenehmsten Aufgaben der Polizei. Und auch auf den Notfallstationen der Spitäler sind Betrunkene nicht die willkommenste Kundschaft. «Sie sind häufig aggressiv, verbal ausfällig und oft gewalttätig», schreiben Thomas Fuchs und Sabine Geissbühler (beide SVP) in ihrer Motion «Schluss mit Komasaufen und Drogenrausch auf Kosten der Allgemeinheit». Sie fordern unter anderem vom Regierungsrat, er solle Gesetzeslücken schliessen, sodass diese Leute für die von ihnen verursachten Kosten zur Kasse gebeten werden und nicht die Steuer- und Krankenkassenprämienzahlenden.
Ins gleiche Horn stossen Ruedi Löffel und Marc Jost (beide EVP). Sie und 22 weitere Unterzeichner der Motion «Mit einer ZAS Spitäler und Prämienzahlende entlasten» verlangen, dass der Regierungsrat eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb nimmt. In ihrem Vorstoss verweisen die EVP-Räte auf die Stadt Zürich, die seit März in einem Pilotbetrieb eine ZAS führt. Eine solche Ausnüchterungsstelle bringe gegenüber der heutigen Situation einen dreifachen Nutzen:
• Die Notfallaufnahmen der Spitäler, welche die Betrunkenen bisher grösstenteils betreuen müssten, könnten entlastet werden.
• Die störende Tatsache, dass die Allgemeinheit via Krankenversicherung für die Folgekosten von Alkoholexzessen aufkommen müsse, könne teilweise korrigiert werden.
• Bei der Ausnüchterung in einer ZAS entfalle die ärztliche Schweigepflicht. Diese verhindere heute oft, dass die Erziehungsverantwortlichen vom Absturz ihrer minderjährigen Kinder erführen. Ein frühes Gespräch mit allen Beteiligten könne weitere Exzesse verhindern.

Kostenverrechnung prüfen
In der gemeinsamen Antwort zu den beiden Vorstössen zeigt sich der Regierungsrat bereit, «zu prüfen, ob und welche Kosten den Verursachern von alkoholbedingten Sanitäts- und Polizeieinsätzen sowie Spitalaufenthalten zusätzlich weiterverrechnet werden können». (...) Kein Gehör hat er jedoch bezüglich der Einrichtung einer ZAS. Der Betrieb einer Ausnüchterungseinrichtung mit medizinischer Betreuung sei wenig sinnvoll.
Ich fühle mich missverstanden und habe ein ungutes Gefühl», kommentiert Ruedi Löffel die Regierungsantwort. «Der Bescheid ist dürftig», töne zwar hart, treffe jedoch zu. «Auf mein Kernanliegen, eine ZAS, geht die Regierung gar nicht richtig ein. Man hat sich offenbar auch schlecht informiert», sagt Löffel und verweist auf die Zwischenbilanz des Stadtzürcher Polizeidepartements von Anfang Oktober zu ihrer ZAS (vergleiche Kontext). Mit der Schaffung einer Ausnüchterungsstelle könnten die Betrunkenen von der Zuständigkeit der Krankenversicherungsgesetzgebung des Bundes weggenommen werden. Löffel: «Erst wenn sie vom ‹Spital weg sind›, können die Kosten weiterverrechnet werden.» Seine Motion hätten Grossräte aus sechs Parteien mitunterzeichnet. «Deshalb werde ich in der Novembersession sicher daran festhalten.» (...)

ZÜRICH: «DIE ZAS IST LEIDER NOTWENDIG»
Die Stadt Zürich nahm am 12. März im alten Zellentrakt des Amtshauses eine Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb. Die ZAS wird gemeinsam von der Stadtpolizei und den städtischen Gesundheitsdiensten Zürich geführt. Ziel ist es, Betrunkene, die sich und/oder andere gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen und unter medizinischer Betreuung auszunüchtern. Die Halbjahresbilanz zum einjährigen Pilotversuch fiel positiv aus: «Die Erfahrungen zeigen, dass die ZAS leider notwendig ist», berichtete das Polizeidepartement Anfang dieses Monats. Durchschnittlich würden jedes Wochenende 13 Personen in die ZAS eingeliefert. Insgesamt seien es 316 Männer und 50 Frauen im Alter zwischen 15 und 69 Jahren gewesen. Nur knapp die Hälfte seien Stadtzürcher gewesen. Meistens würden die ZAS-Klienten von der Polizei aufgrund einer Anzeige aufgegriffen und eingeliefert. Jeder Klient werde gemäss dem medizinischen Konzept beurteilt und während des ganzen Aufenthaltes überwacht. Der Blutalkoholgehalt bei der Einlieferung sei zwischen 0,07 und 4,19 Promille gelegen. Von den 366 Klienten und Klientinnen hätten 22 ins Spital eingewiesen werden müssen. Die Kosten in der ZAS müssten die Klienten berappen. Wer weniger lang als drei Stunden betreut werde, bezahle 600 Franken, längere Aufenthalte kosteten 950 Franken. (UZ)

Insel»-Notfall
Gemäss einer Studie des Inselspitals Bern ist die Anzahl von Alkoholvergiftungen bei den Notfallpatienten von 1,4% im Jahr 2000 auf 3,3% im Jahr 2007 angewachsen. Bei den 16- bis 25-Jährigen stieg der Anteil sogar von 2,6 auf 6,5% an. Insgesamt wurden in den acht Jahren 1763 Patienten mit Alkoholvergiftung behandelt. 1422 davon waren Erstdiagnosen, 342 «Wiederholungstäter», wovon die meisten über 35 Jahre alt. Unter den Patienten waren anderthalbmal so viele Männer wie Frauen. Sie hatten durchschnittlich 2,25 Promille Alkohol im Blut, die Jungen 1,65 Promille. Knapp ein Viertel der Jungen hatte neben Alkohol auch andere Drogen konsumiert, vor allem Cannabis und Kokain. (uz)

 

20 Minuten 26.10.10

Regierung gegen «Süffel»-Zellen

BERN. Allein in der Notaufnahme des Berner Inselspitals landen jährlich rund 500 ohnmächtige jugendliche Komatrinker und Drögeler. Die Be handlungskosten trägt die Allgemeinheit. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser setzte sich deshalb für die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungszelle nach Zürcher Vorbild ein.
Doch nun folgt die Kehrtwende: «Für eine sorgfältige medizinische Begutachtung sind die Spitäler bereits heute eingerichtet, weswegen die Schaffung zusätzlicher Strukturen abwegig erscheint», antwortet die Kantonsregierung auf entsprechende Vorstösse der SVP und EVP. Auch von mobilen Ausnüchterungszellen an Grossanlässen hält der Regierungsrat nichts. Er will aber prüfen, ob man den Süffeln nicht wenigstens die Kosten für die betreute Ausnüchterung auferlegen könnte. In Zürich werden dafür 600 bis 950 Franken verrechnet. MAR

 

Bund 26.10.10

Junge Betrunkene gehören zum Arzt, nicht in die Zelle

Der bernische Regierungsrat steht einer zentralen Ausnüchterungsstelle skeptisch gegenüber.
Mit Forderungen nach zentralen Ausnüchterungszellen kann der bernische Regierungsrat nicht allzu viel anfangen: Die betroffenen, zumeist jugendlichen Alkohol- und Drogenkonsumenten gehörten in medizinische Obhut. Wichtig sei in solchen Fällen eine ärztliche Erstdiagnose. Häufig sei eine ärztliche Behandlung und Überwachung solcher Patienten nötig, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf zwei entsprechende Vorstösse.
Im Vordergrund steht für die Kantonsregierung deshalb die Prüfung, ob allenfalls bestehende Einrichtungen wie die Bewachungsstation am Berner Inselspital ausgebaut werden sollten. Prüfen will der Regierungsrat indessen, welche Kosten den Verursachern weiterverrechnet werden können. Bei der Kantonspolizei seien entsprechende Abklärungen im Gang.

Entlastung der Notfallaufnahme
Die Vorstösser beriefen sich auf ein Pilotprojekt in der Stadt Zürich mit einer derartigen zentralen Ausnüchterungsstelle. Dort werden die Kosten von 600 bis 950 Franken den Verursachern in Rechnung gestellt. Mit einer Ausnüchterungsstelle könnten die Notfallaufnahmen der Spitäler entlastet werden, argumentieren die Motionäre.
Insbesondere an Wochenenden sind die Notfallaufnahmen der Spitäler mit zahlreichen schwer Betrunkenen belastet. Oft seien diese Menschen aggressiv und randalierten. Das letzte Wort wird der Grosse Rat sprechen. (sda)

 

Blick am Abend 25.10.10

Rausch ausschlafen – aber wo?

NEIN Die Berner Kantonsregierung steht dem Zürcher Vorbild einer zentralen Ausnüchterungsstelle bei der Polizei skeptisch gegenüber. Die betroffenen, zumeist jugendlichen Alkohol- und Drogenkonsumenten gehörten stattdessen in medizinische Obhut. Wichtig sei in solchen Fällen eine ärztliche Erstdiagnose. Häufig sei eine ärztliche Behandlung und Überwachung solcher Patienten nötig, schreibt der Regierungsrat heute in einer Antwort auf zwei entsprechende Vorstösse. Jetzt wird geprüft, ob allenfalls bestehende Einrichtungen ausgebaut werden sollen. sda/pp

 

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis 25.10.10

Rauschtrinker vermehrt zur Kasse bitten

Der Regierungsrat des Kantons Bern prüft, jugendliche Rauschtrinker vermehrt zur Kasse zu bitten. Er lehnt hingegen den Ausbau der speziellen Ausnüchterungsräumen bei der Polizei ab. Dies geht aus einer Antwort zu einer Motion hervor. (...)
Link (Beitrag ab 0:52 bis 1:25)

 

20 Minuten online 05.10.10

Die Zelle für Besoffene ist ein Erfolg

Die erste Ausnüchterungsstelle der Schweiz wird gut genutzt. Im Schnitt schlafen jedes Wochenende 13 Personen in den Zürcher Zellen ihren Rausch aus.
Die erste Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) der Schweiz wird rege genutzt: Seit der Eröffnung im März haben 366 Personen in den ausgedienten Zürcher Gefängniszellen ihren Rausch ausgeschlafen(...). Spitzenreiter war das «Züri-Fäscht»-Wochenende, an dem die Polizei 25 Personen einsammelte, die entweder sich selber oder andere gefährdeten. Im Durchschnitt wurden pro Wochenende 13 Personen im alten Zellentrakt eingeschlossen und beim Ausnüchtern medizinisch überwacht.
Diese Zahlen zeigten, dass die ZAS leider notwendig sei, sagte Projektleiter Beat Käch am Dienstag vor den Medien. Der Bedarf für diese Einrichtung sei klar vorhanden - nicht zuletzt, um die Notaufnahmen der Spitäler zu entlasten.
Die Hauptklientel der ZAS ist männlich und zwischen 18 und 24 Jahre alt. Die Stadtpolizei brachte aber auch schon einen 69- Jährigen in die ZAS sowie 18 Minderjährige - der Jüngste war grade mal 15 Jahre alt.

Innere Blutungen und Knochenbrüche
Frauen sind in der ZAS seltener anzutreffen: Von den 366 eingelieferten Berauschten waren nur 50 weiblich. Der höchste gemessene Blutalkoholgehalt betrug 4,19 Promille. 22 aller betreuten Personen mussten ins Spital gebracht werden, in erster Linie wegen innerer Blutungen oder Knochenbrüchen.
Die Kosten für die Ausnüchterung werden zu einem grossen Teil auf die Benutzer abgewälzt: Wer länger als drei Stunden betreut werden muss, erhält eine Rechnung über 950 Franken. Aber auch für jene, die in unter drei Stunden wieder munter sind, wird es teuer: Sie sind der ZAS immerhin 600 Franken schuldig. (...)

Umfrage: Finden Sie die Ausnüchterungsstelle in Zürich eine sinnvolle Einrichtung?
Ja: 80 % / Nein: 20 %

 

Langenthaler Tagblatt / MLZ 12.06.10

Lösung für Alkoholleichen

Ausnüchterungszellen Berner möchten, was Zürich seit drei Monaten besitzt. Statt dass Sturzbesoffene die Notfallaufnahmen der Spitäler belasten, werden sie in einer Zentralen Ausnüchterungsstelle betreut. Und die Kosten sollen die Eingelieferten selber bezahlen. So will es Ruedi Löffel.
Seit drei Monaten riskieren in Zürich Besoffene, die randalieren, pöbeln oder im Komarausch im öffentlichen Raum herumliegen, in der am 12. März eröffneten Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) zu erwachen. Die mit zwölf Betten ausgestattete ZAS hat die Stadt Zürich im Zellentrakt der Regionalwache City eingerichtet. Dort werden die betrunkenen Leute ähnlich wie auf der Notfallstelle eines Spitals medizinisch betreut. Im Rahmen des ein Jahr laufenden Pilotprojekts hat Zürich das ärztlich geführte Unternehmen JDMT Medical Services damit beauftragt. Für den Betrieb ist zur Entlastung der Polizei eine private Sicherheitsfirma zuständig.

600 bis 950 Franken
Die Kosten für die medizinische Betreuung und Ausnüchterung müssen die Patienten aus dem eigenen Sack bezahlen. Und die sind happig: Ihnen werden entweder 600 Franken (Kurzaufenthalt von weniger als drei Stunden) oder 950 Franken pauschal in Rechnung gestellt. «Das ist richtig so. Es stört mich, dass via Krankenkasse die Allgemeinheit für Leute aufkommen muss, die sich aus irgendeinem Grund volllaufen lassen», sagt Ruedi Löffel (Münchenbuchsee). Der EVP -Grossrat ist seit 17Jahren beim «Blauen Kreuz» in der Prävention tätig. Auch aus beruflicher Erfahrung weiss er, dass immer mehr Jugendliche als Alkoholleichen auf den Notfallstationen landen. «Dort verhindert die ärztliche Schweigepflicht häufig, dass die Eltern oder andere Erziehungsverantwortliche vom alkoholischen Absturz ihrer minderjährigen Kinder erfahren. Ein frühes Gespräch mit allen Beteiligten kann aber dazu beitragen, weitere Exzesse zu verhindern», so Löffel. Jetzt will der Leiter der Fachstelle Suchtprävention mit einer diese Woche eingereichten Motion, «dass Nägel mit Köpfen» gemacht werden». Analog der ZAS in Zürich, soll auch Bern eine Zentrale Ausnüchterungsstelle erhalten.

Inselspital entlasten
Zu den Forderungen des politisch breit abgestützten Vorstosses – es haben Grossräte der Parteien EVP , BDP, EDU, SVP, SP und Grüne unterschrieben – gehört, dass der Regierungsrat die rechtlichen Grundlagen für eine ZAS nach Zürcher Modell schafft. Zusätzlich will Löffel geprüft haben, ob bei Grossanlässen eine mobile ZAS eingesetzt werden könnte. Löffel: «Und bei Minderjährigen sollten die Erziehungsverantwortlichen zum Abholen und zu einem Gespräch in die ZAS bestellt werden können.» Gemäss einer Mitte März vom Inselspital publizierten Studie verursachten Alkoholvergiftungen über mehrere Jahre 3,3Prozent aller Notfälle. Jeder Fünfte der insgesamt 1763 von 2000 bis 2007 im Universitären Notfallzentrum behandelte Trinker war sogar ein Wiederholungstäter. Für solche Patienten schlägt Löffel vor, dass die ZAS auch Kontakte zu einem Sozialdienst oder einer Beratungsstelle vermittelt.

«Wird rege benutzt»
«Die ZAS ist jedes Wochenende offen, und sie wird rege benutzt», sagt auf Anfrage Judith Hödl. Für Details und konkrete Zahlen sei es jedoch zu früh, so die Mediensprecherin der Zürcher Polizei. Von negativen Erfahrungen sei ihr aber nichts bekannt.

Käsers «Ja, aber…»
Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) findet die Zürcher Lösung mit einer Zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) prüfenswert. «Aber einfach dreinschiessen, ist nicht meine Art.» Käser macht auch ein Fragezeichen hinter die Absicht, «jedes gesellschaftliche Problem mit einem Verbot oder einem Gesetz zu lösen». Die Antwort des Regierungsrates auf die Motion wolle er aber nicht vorneweg nehmen. Dazu erwarte er auch einen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Reto Nause (CVP), Sicherheitsdirektor der Stadt Bern, findet den Grundsatz richtig, bei jenen Leuten anzusetzen, die Probleme verursachen. «Und nicht den Alkoholausschank für alle zu verbieten.» Zustimmen würde er auch der Forderung, dass die in Ausnüchterungszellen Gesteckten die Kosten bezahlen müssen. «Auf städtischer Ebene haben wir aber keine Kompetenz, eine ZAS einzurichten. Wenn das der Kanton macht, wäre das gut.» (uz)

 

Blick am Abend 11.06.10

Wie Zürich, nur besser

ALK - Betrunkene Berner sollen bald in eine zentrale Ausnüchterungszelle gesteckt werden.
Seit März sammelt die Stadtpolizei Zürich versuchsweise Leute ein, die betrunken negativ auffallen und bringt sie in eine zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Die Kosten von gegen 950 Franken pro Nacht müssen die Betrunkenen selber berappen. Das soll nun auch in Bern so sein.
EVP-Grossrat Ruedi Löffel fordert mit einer Motion die Einführung einer ZAS nach Zürcher Vorbild – mit Ergänzungen.
• Anders als in Zürich soll es in Bern an Events auch mobile ZAS geben.
• Die Regierung soll prüfen, ob auch mit Drogen zugedröhnte Patienten behandelt werden können.
• Der Sozialdienst oder eine Beratungsstelle soll «Wiederholungstäter» betreuen.
«Die Motion wird von links bis rechts unterstützt», sagt Ruedi Löffel. Auch der Regierungsrat stehe dem Vorstoss positiv gegenüber. ehi

 

Bund 25.05.10 / Anita Bachmann

Bern will Zürcher Ausnüchterungszellen

Polizeidirektor Hans-Jürg Käser unterstützt die Idee einer Zentralen Ausnüchterungsstelle. Der politische Vorstoss dazu ist unterwegs. Damit will man Jugendliche erziehen und die Notfallstationen entlasten.
Mitte März hat die Zürcher Stadtpolizei 12 Ausnüchterungszellen in Betrieb genommen. Für eine Beurteilung sei es noch zu früh, aber die sogenannte Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in der Polizeiwache Urania habe sich an den ersten Betriebswochenenden bewährt, sagt Reto Casanova, Mediensprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Besonders ist an der ZAS, die von einer privaten Medizinalfirma und einer privaten Sicherheitsfirma betrieben wird, dass die von der Polizei aufgegriffenen Betrunkenen für ihren Ausnüchterungsaufenthalt bezahlen müssen. Eine Zelle kostet je nach Aufenthaltsdauer 600 bis 950 Franken.
Von diesem Pilotprojekt liess sich der Berner EVP-Grossrat Ruedi Löffel inspirieren. In der Fragestunde der letzten Grossratssession wollte er deshalb wissen, ob eine ZAS auch für Bern infrage käme. Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) steht der Idee positiv gegenüber. «Ich bin jetzt daran, einen politischen Vorstoss auszuarbeiten», sagt Löffel.

Eltern sollen Kinder abholen
Ob Bern so viele Ausnüchterungszellen wie Zürich benötige, wisse er nicht, sagt Löffel. Untergebracht werden könnte eine ZAS aber beispielsweise im City-Notfall. Ein wichtiger Punkt seiner Motion werde die Kostenfrage sein. Im Kanton Bern fehlen die gesetzlichen Grundlagen für eine Weiterverrechnung. Käser erklärte aber vor dem Parlament, dass er die Möglichkeit dazu bereits prüfen lasse. «Minderjährige sollen von den Eltern in der ZAS abgeholt werden», sagt Löffel. Das erlaube eine Erstintervention, welche auf eine Beratung oder eine Therapie hinauslaufen könnte, sagt Löffel. Heute würden die Eltern wegen der Schweigepflicht nicht informiert. Schliesslich will er mit den Ausnüchterungszellen die Notfallstationen der Spitäler entlasten. Gemäss einer Statistik des Inselspitals wurden 2007 373 Notfallpatienten mit einer Alkoholvergiftung eingeliefert. Dies entspreche 3,3 Prozent aller Notfälle.

Nicht alle können in die ZAS
Obwohl Käser in der Fragestunde sagte, das Inselspital stehe der Idee einer ZAS grundsätzlich positiv gegenüber, scheint es Bedenken zu geben. Das Notfallzentrum sei für die Betrunkenen die sicherere Lösung. Viele der Patienten hätten eine starke Alkohol- oder Mischvergiftung mit Medikamenten oder Drogen und müssten deshalb medizinisch sehr intensiv überwacht werden, heisst es beim Inselspital. Dafür würden die Fachärzte der Intensivstation zur Verfügung stehen.
Ähnlich tönt es aus dem Ziegler- und dem Tiefenauspital der Spitalnetz Bern AG, bei denen die Betrunkenen ebenfalls etwa 3 Prozent der Notfallpatienten ausmachen würden. Leute mit einer Alkohol- oder Mischvergiftung brauchten eine Überwachung der Herzfunktionen oder der Atmung. Eine ärztliche Triage sei zudem immer nur eine Momentaufnahme, der Zustand der Leute könne sich schnell ändern, sagt Felix Noll, ärztlicher Leiter der Notfallstationen des Ziegler- und des Tiefenauspitals. Auch wenn private Medizinalfirmen die Betreuung in einer ZAS übernehmen würden, könnten trotzdem nicht alle Betrunkenen dorthin gebracht werden, weil es ihnen zu schlecht gehen würde oder sie zusätzlich verletzt seien.
Da liegt der Schwachpunkt am Pilotprojekt in Zürich: Wer in die ZAS kommt, erhält anschliessend eine Rechnung. Für die Kosten der Betrunkenen, die in einem noch schlechteren Zustand sind und deshalb in die Notfallstation eingeliefert werden, kommt die Krankenkasse auf. «Darüber müssen die Krankenkassen nachdenken», sagt Casanova.

Sollen Betrunkene selbst bezahlen
Nichts dagegen hätte Noll, wenn die Betrunkenen für ihren Aufenthalt auf der Notfallstation selber aufkommen müssten. Aber grundsätzlich gehörten sie dorthin, und obwohl sich die Alkoholnotfälle auf die Wochenenden konzentrierten, legten sie den Notfall nicht lahm. Der Unterstützung der Spitäler würde aber ein Sicherheitsdienst dienen, sagt Noll. Betrunkene seien oft aggressiv. Die Entlastung insbesondere des universitären Notfallzentrums würde einem Neuaufbau und dem Betrieb einer Ausnüchterungsstation gegenüberstehen, gab auch Käser zu Bedenken.

Keine Entlastung für die Polizei
Keine grosse Entlastung würde eine Zentrale Ausnüchterungsstelle für die Polizei bringen, wie Manuel Willi, Chef Region Bern der Kantonspolizei, sagt. Wenn die Polizei Betrunkene in die Ausnüchterungszellen am Waisenhausplatz bringt, stehe dies im Zusammenhang mit einer begangenen Straftat oder einer Selbst- oder Fremdgefährdung. Wenn es ganz schlimm sei, müssten die Personen in die Überwachungsstation der Insel eingeliefert werden. Auch bei der Polizei würden Betrunkene nicht unbeaufsichtigt gelassen, aber eine permanente medizinische Beobachtung existiere nicht.

 

Thuner Tagblatt 22.04.10

Teure Rettungsfahrt nach Saufgelage

Ein junger Thuner muss ein Saufgelage teuer bezahlen: Er hat die Kosten der Rettungsfahrt ins Spital zu berappen, obwohl seine Alkoholvergiftung nicht so schlimm wie befürchtet war. Dies entschied das Verwaltungsgericht. Nora Scheidegger
Im Sommer 2008 trafen Passanten in Thun auf einen offensichtlich sturzbetrunkenen jungen Mann. Der damals 19-jährige Thuner war nicht ansprechbar und hatte einen schnellen und schwachen Puls. Als der Rettungsdienst eintraf, war er aber schon wieder bei Bewusstsein. (...) Die Sanitäter vermuteten eine Alkoholvergiftung und wollten ihn ins Spital bringen. Der junge Mann lehnte dies zuerst ab, liess sich dann aber doch dazu überreden. Im Spital wurde der Verdacht auf eine Alkoholvergiftung bestätigt. Der junge Mann blieb über Nacht dort, konnte jedoch am nächsten Morgen wieder entlassen werden.

Mit Gewalt ins Spital?
Kurze Zeit später flatterte die Rechnung für die Rettungsaktion dem trinkfreudigen Mann ins Haus: 744 Franken sollte er dem Spital bezahlen. Er weigerte sich und machte vor der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) geltend, er sei «mit Gewalt ins Fahrzeug gezerrt und gegen seinen Willen im Spital festgehalten worden». Nachdem die GEF ihm Recht gab, gelangte das Spital ans Verwaltungsgericht. Das Gericht schenkte diesen Aussagen des jungen Mannes keinen Glauben: «Seine Darstellungen sind nicht glaubwürdig», heisst es im kürzlich veröffentlichten Urteil. (...) Man müsse den Rettungskräften einen gewissen Beurteilungsspielraum zubilligen, wenn es darum geht, eine konkrete Lage einzuschätzen. In diesem Fall wusste das Team, dass der junge Mann wegen seines Alkoholkonsums bewusstlos geworden war. «Der Schluss auf eine Alkoholvergiftung ist da naheliegend.» Dass sie ihn deshalb zu einer Spitaleinweisung überredeten, sei «nicht zu beanstanden».
Man dürfe nicht vergessen, dass die Rettungskräfte – wären sie unverrichteter Dinge abgezogen – den Vorwurf riskiert hätten, einen bewusstlosen und offensichtlich betrunkenen jungen Mann einfach seinem Schicksal überlassen zu haben. Dass die Alkoholvergiftung im konkreten Fall glimpflich verlaufen sei, spreche nicht gegen das Vorgehen der Rettungskräfte. (...)

 

BZ / Thuner Tb / Berner Oberländer / BT 24.03.10 / KOMA-TRINKEN

Kanton soll Schraube anziehen

Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich hat, fordert der EVP-Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Dafür müsse der Kanton allerdings erst die rechtlichen Grundlagen schaffen, sagt Polizeidirektor Hans-Jürg Käser. Andrea Sommer


EVP-Grossrat Ruedi Löffel verlangt von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser die Einrichtung
einer zentralen Ausnüchterungsstelle in Bern. Bild: Urs Baumann

Wer in Zürich im Vollrausch randaliert, pöbelt oder am Boden liegt, riskiert, in der Zentralen Ausnüchterungsstelle zu erwachen. Bewachung und medizinische Betreuung gewährleisten private Firmen. Und: Die Kosten dafür muss der Patient selber berappen.
Das Zürcher Pilotprojekt hat es dem EVP-Grossrat Ruedi Löffel angetan. In einer Interpellation wollte er von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen, ob die Einrichtung solcher Ausnüchterungsstellen auch im Kanton Bern möglich ist. Zudem fragte Löffel, was Käser davon halte, dass Eltern zum Abholen ihrer ausgenüchterten Sprösslinge und zum Gespräch bestellt werden können.

Schwere Fälle in die Insel
Gestern, in der Fragestunde des Grossen Rates, nahm Käser Stellung zu den Fragen. Das Gesetz erlaube bereits heute einen Gewahrsam oder Aufenthalt in einer Ausnüchterungsstelle. Bei Jugendlichen sei die Orientierung respektive Genehmigung durch das Jugendgericht nötig. «Hingegen fehlen die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kostenverrechnung und Bewachung durch private Sicherheitsdienste», so Käser. Weiter stehe das Inselspital, in dessen Notaufnahme heute viele Koma-Trinker landen, der Idee einer Ausnüchterungsstation positiv gegenüber. Dabei habe jedoch die ärztliche Triage einen hohen Stellenwert. Käser: «Schwere Fälle gehören weiterhin ins hochspezialisierte Notfallzentrum.»

Eltern in die Pflicht nehmen
Die Idee, dass Eltern ihre ausgenüchterten Sprösslinge abholen müssen und dabei gleich zum Gespräch gebeten werden, erachtet Käser als prüfenswert. Seit Anfang Jahr, so der Polizeidirektor weiter, würden entsprechende Massnahmen ausgearbeitet. Werden heute minderjährige Koma-Trinker ins Spital eingeliefert, dann erfahren die Eltern oft nichts von den Eskapaden ihrer Sprösslinge. Denn ist der Patient noch ansprechbar, müssen sich die Ärzte an ihre Schweigepflicht halten.
Löffel, der sich von Käsers Antworten in seiner Forderung nach Ausnüchterungsstellen bestärkt sieht, schiebt nun eine Motion nach. Darin verlangt er vom Kanton die Einrichtung einer zentralen Ausnüchterungsstelle. «Der Kanton soll dies rasch umsetzen und dadurch die Notaufnahmen der Spitäler entlasten», sagt Löffel. Dabei sei auch die Möglichkeit einer mobilen Einrichtung zu prüfen, die bei Grossanlässen gleich vor Ort zum Einsatz kommen könne. Zudem solle der Kanton gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Koma-Trinker künftig selber für ihre Behandlungskosten aufkommen. «Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit via Krankenkasse für diese Exzesse bezahlen muss.» (Link)

 

Bund 24.03.10

Kanton möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle

Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle schaffen. Dies hat der Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament am Dienstag im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (evp/ Münchenbuchsee) erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern aufzubürden. Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.

 

20 Minuten 24.03.10

Kanton will eine Ausnüchterungsstelle

Erfolg für Grossrat und Präventionsfachmann Ruedi Löffel (EVP): Seine Frage nach einer zentralen Ausnüchterungsstelle (ZAS) für Betrunkene hat der Regierungsrat am Dienstag positiv beantwortet.
Eine solche Stelle mit medizinisch geschultem Personal soll die Notaufnahmen der Spitäler entlasten. In Zürich ist die ZAS seit Mitte März in Betrieb. Wie dort soll auch im Kanton Bern die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Kosten für den Aufenthalt den Süffeln selbst in Rechnung stellen zu können.
Nach dem positiven Bescheid der Regierung doppelt Löffel jetzt mit einer verbindlichen Motion nach, «damit der Kanton die Idee rasch umsetzt.» Wichtig sei zudem, dass bei Minderjährigen zwingend die Eltern informiert würden und diese ihren Nachwuchs selbst abholen müssten, so Löffel. Zu prüfen sei auch eine mobile Ausnüchterungsstelle, die bei Grossanlässen zum Einsatz kommen könnte. (nj)

 

Blick am Abend 23.03.10

Regierung sagt Ja

BERN. In Bern soll es eine zentrale Ausnüchterungsstelle geben. Die Regierung hat heute einen entsprechenden Antrag von EVP-Grossrat Ruedi Löffel bejaht. Die alkoholisierten Patienten müssen die Einweisung selber berappen.

 

sda / Berner Zeitung online / derbund.ch 23.03.10

Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle

Der Kanton Bern möchte eine zentrale Ausnüchterungsstelle schaffen. Dies hat der zuständige Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament am Dienstag im Rahmen der Fragestunde bestätigt.
Mit einer solchen Stelle könnten die Notfallaufnahmen in Spitälern sinnvoll entlastet werden. Ruedi Löffel (EVP/ Münchenbuchsee) erfuhr auf seine Frage auch, dass der Kanton die Gesetzesgrundlage schaffen möchte, um die Kosten einer Einweisung den Patienten oder deren Eltern aufzubürden.
Mitte März nahm in Zürich eine zentrale Ausnüchterungszelle ihren Betrieb auf. Dort werden Patienten von Sicherheits- und medizinisch geschultem Personal betreut. Und auch in Zürich müssen die Patienten den nicht ganz billigen Aufenthalt selber berappen.

 

20 Minuten 16.03.10

Suff ausschlafen soll teuer werden

Seit dem letzten Wochenende ist in Zürich die schweizweit erste Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) in Betrieb. Dorthin werden stark Berauschte gebracht, um ihren Rausch auszuschlafen. Ein Aufenthalt kostet 600 bis 950 Franken. Damit werden die Notfallstationen der Spitäler und die Polizei entlastet.
«Diese Idee scheint mir nachahmenswert», sagt EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Er wird sie deshalb in der Fragestunde des Grossen Rats thematisieren. «Spannend finde ich das Ganze auch deshalb, weil die Kosten den Betrunkenen selbst in Rechnung gestellt werden.» Zudem müssten die Eltern ihre Sprösslinge abholen, falls diese minderjährig sind. Vom Regierungsrat will Löffel nun wissen, was er von einer Berner Ausnüchterungsstelle hält. sah

 

Berner Zeitung 16.03.10

Betrunkene sollen für Ausnüchterung selber bezahlen

Ausnüchterungszellen für Koma-Trinker: Was Zürich seit letzter Woche hat, wünscht sich Grossrat Ruedi Löffel auch für Bern. Ein Anliegen, das auch der städtische Polizeidirektor unterstützt. Einzig das Inselspital ist skeptisch.
Die Notaufnahme des Inselspitals behandelt immer mehr Koma-Trinker. Eine Patientengruppe, die nur schon deshalb personalintensiv ist, weil die Betrunkenen oft randalieren oder gar Ärzte und Pflegende tätlich angreifen. In Zürich kommen solche Patienten seit letztem Freitag nicht mehr in die Spitäler, sondern in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Dort werden sie von Sicherheits- und medizinischem Personal betreut. Und: Sie müssen die Kosten für ihre Behandlung selber bezahlen.

Verursacher sollen bezahlen
Eine Einrichtung, die auch für Bern wünschenswert wäre, findet der EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Dies vor allem, weil so die Koma-Trinker die von ihnen verursachten Kosten selber tragen müssten. Auch hofft Löffel, dass eine ZAS die Notaufnahmen der Spitäler entlasten würde. Dass die Zürcher die Eltern minderjähriger Koma-Trinker verständigen und in die Pflicht nehmen, begrüsst der Grossrat ebenfalls. Der Arzt in der Notaufnahme dagegen muss sich an die Schweigepflicht halten, sofern der Patient ansprechbar ist.
Löffel will deshalb in der Fragestunde der laufenden Grossratssession vom kantonalen Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) wissen, ob im Kanton Bern die rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, um eine solche Ausnüchterungsstelle einzurichten. Zudem fragt Löffel, inwiefern eine ZAS die Notaufnahme des Inselspitals entlasten könnte.
In der Stadt Zürich ermöglichen das kantonale Polizeigesetz und eine Verordnung des Stadtrats eine Weiterverrechnung von Sicherheitskosten. «Wer vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Polizeieinsatz auslöst, kann finanziell belangt werden», sagt Robert Soos, Sprecher des Polizeidepartements der Stadt Zürich. Die Rechnung könne gleich bar oder per Einzahlungsschein beglichen werden.

Nause für Zürcher Lösung
Auch im Kanton Bern ist es möglich, von der Polizei erbrachte Leistungen dem Verursacher zu belasten – falls dies die Gesetzgebung vorsieht. Regierungsrat Hans-Jürg Käser will der Fragestunde im Grossen Rat nicht vorgreifen und äusserte sich gestern nicht zu Löffels Forderung. Unterstützung erhält Grossrat Ruedi Löffel vom städtischen Polizeidirektor Reto Nause (CVP). Auch er würde eine ZAS in Bern begrüssen. (weiterlesen)

 

suedkurier.de 16.03.10

Reger Betrieb in Zürcher Zelle

Zürich/Stuttgart (dpa) Teuer wie ein Luxushotel und schon gut besucht: In Zürich hat die neue Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS) am vergangenen Wochenende ihren Betrieb aufgenommen. „Es ist alles gut angelaufen und es gab schon mehrere Personen, die eingeliefert wurden“, sagte eine Polizeisprecherin.
Für Erstaunen in der Öffentlichkeit hatte der hohe Preis für eine „Übernachtung“ gesorgt. 950 Franken (652 Euro) kostet die Nacht in der Ausnüchterungszelle. Dafür bekäme man auch ein Zimmer im edlen Hotel Dolder Grand auf dem Zürichberg. (...)
In Zürich (380 000 Einwohner) werden pro Jahr rund 600 „Gäste“ in den zwölf neuen Zellen erwartet, die von einer privaten Firma medizinisch betreut und mit Videokameras überwacht werden. In der Landeshauptstadt Stuttgart (592 000 Einwohner) landeten 2009 etwa 2700 Sturzbetrunkene in der Zelle der Zentralen Ausnüchterungseinheit (ZAE). Ob die in Zürich Eingelieferten alle den hohen Obolus entrichtet haben, sagte die Sprecherin nicht. Man wolle in ein paar Wochen ein Fazit ziehen, ob sich die Einrichtung bewährt hat. Sicher sei aber: Trotz der enormen Preis werde die ZAS defizitär sein. (Link)

 

Blick am Abend 15.03.10

Betrunkene zur Kasse bitten

IDEE > Ruedi Löffel will wie Zürich eine Zentrale Ausnüchterungsstelle – zur Entlastung der Spitäler.
Seit dem Wochenende sammelt die Stadtpolizei in Zürich Leute ein, die betrunken oder drogenberauscht negativ auffallen und bringt sie in die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS). Dort betreuen geschultes medizinisches Personal und Sicherheitleute die Berauschten. Die Betrunkenen aber müssen das Ausnüchtern selbst berappen. Wer innert dreier Stunden wieder auf den Beinen ist, bezahlt 600 Franken. Dauert es länger als drei Stunden, stellt die Stadt 950 Franken in Rechnung.

«Die Zentrale Ausnüchterungsstelle ist für Bern nachahmenswert», sagt EVP-Grossrat Ruedi Löffel. «Sind die Betrunkenen minderjährig, werden die Eltern zum Abholen ihrer Sprösslinge in die ZAS bestellt, wo auch ein Gespräch mit Mitarbeitern des Sozialdepartementes auf sie wartet», sagt Löffel. «Ich sehe den Vorteil vor allem darin, dass die Eltern die Kosten übernehmen müssen und so in die Pfl icht genommen werden.» Das habe einen erzieherischen Effekt. Ausserdem könnten so die Notfallaufnahmen der Spitäler entlastet werden, welche die Betrunkenen bisher grösstenteils betreuen mussten.
Löffel will in der Fragestunde des Parlaments deshalb vom Regierungsrat wissen, was er von der Idee einer ZAS hält und welche rechtlichen Grundlagen bereits vorhanden sind, um eine Ausnüchterungsstelle auch in Bern einzurichten.

 

Tagesanzeiger 13.03.10

Alkoholexzesse nehmen massiv zu

Eine noch unveröffentlichte Studie des Berner Inselspitals zeigt: Koma-Trinken greift nicht nur bei jungen Menschen um sich. Die Zahl der Alkoholvergiftungen steigt auch bei Erwachsenen stark an. Maurice Thiriet
Im Schnitt werden in der Schweiz täglich sechs Jugendliche zwischen 10 und 23 Jahren im Spital stationär wegen einer Alkoholvergiftung oder einer -abhängigkeit behandelt. Tendenz steigend. Ein ähnlicher Trend ist nun auch bei den Erwachsenen zu beobachten. Eine Studie des Inselspitals Bern zeigt erstmals, dass ambulante Einrichtungen mit einer zunehmenden Zahl von Komatrinkern konfrontiert sind. Und zwar altersunabhängig: Von 2000 bis 2007 ist der Anteil an alkoholvergifteten Patienten auf der medizinischen Notfallstation des Inselspitals von 1,4 auf 3,3 Prozent gestiegen. Absolut hat sich die Fallzahl im fraglichen Zeitraum von 134 (2000) auf 373 (2007) nahezu verdreifacht. (...)
Hans-Peter Kohler, bis 2006 Leiter der medizinischen Notfallstation des Inselspitals und heute Klinikdirektor der Berner Spitäler Tiefenau und Ziegler, wundert nicht, dass es vermehrt erwachsene Komatrinker gibt. «Wenn ein solches Trinkverhalten mit 16 Jahren eingeübt und von niemandem unterbunden wird, dann setzt sich das auch im Erwachsenenalter fort», sagt Kohler. (...)

 

Zeit online 16.12.09 / Alkoholmissbrauch

Alkohol muss teurer werden

Zitternd lag er auf dem Fußweg und erbrach sich, als Passanten ihn fanden. Mehr als zwei Promille Alkohol fanden die Ärzte im Blut des Jungen, der vor Kurzem mit einer lebensgefährlichen Alkoholvergiftung in eine Berliner Klinik eingeliefert wurde. Er war erst sieben Jahre alt. Ein Extremfall, sagt die Polizei. Aber kein Einzelfall.
Das sogenannte Binge Drinking unter Kindern und Jugendlichen ist ein gefährlicher Trend. Noch nie mussten so viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene deshalb behandelt werden: 25'700 Zehn- bis Zwanzigjährige kamen 2008 nach neusten Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland mit akuter Alkoholvergiftung ins Krankenhaus.
Auch die Trinkgewohnheiten vieler Erwachsener sind bedenklich: 1,3 Millionen Deutsche gelten als alkoholabhängig, fast zehn Millionen trinken im Übermaß. 73.000 Todesopfer fordert der Alkohol hierzulande jedes Jahr. In Europa ist er nach Nikotinsucht und Bluthochdruck der drittstärkste Risikofaktor für Krankheit und Tod.
Endlich ruft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) jetzt zum systematischen Kampf gegen Alkoholmissbrauch auf. Sie plant eine globale Strategie und appelliert an die Regierungen, entschlossener zu handeln.
Welches die effektivsten Mittel sind, haben Wissenschaftler kürzlich im Fachmagazin The Lancet beschrieben. Eine höhere Alkoholsteuer etwa senkt den Konsum deutlich, vor allem bei Jugendlichen und harten Trinkern, das haben zahlreiche Studien gezeigt. (weiterlesen)

 

Bund 11.07.09 / Leserbrief zum Beitrag "Kaserne zur Ausnüchterung", Bund 2. Juli 2009

Ausnüchtern selbst bezahlen

Mutig. Die Stadt Zürich buchtet Jugendliche und junge Erwachsene auf deren eigene Kosten in der alten Kaserne ein. (...)
Wann ahmen dies die Berner Stadtväter nach und entlasten so die Berner Spitäler von unnötigen Kosten? (...)
Corina Schertenleib, Bern

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