BaZ online 08.12.2010 / Basel-Stadt

Doch kein Alkohol-Weitergabeverbot an Jugendliche

Der Grosse Rat lehnte ein Alkohol-Weitergabeverbot ab und setzt auf mehr Prävention – und auf neues Bundesrecht.
Basel-Stadt muss ohne neues Recht gegen jugendliche Alkoholexzesse angehen: Der Grosse Rat ist am Mittwoch auf eine Gesetzesvorlage, die ein Alkohol-Weitergabeverbot an Jugendliche gebracht hätte, nicht eingetreten. Das Gesetz hätte den vorsätzlichen Verkauf oder die aktive Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Schnaps an solche unter 18 Jahren unter Strafe gesetzt.
Die Vorlage war ursprünglich zusammen mit Baselland als Paket mit diversen Massnahmen gedacht gewesen. Das Baselbiet speckte seine Vorlage dann aber ab bis auf eine Bewilligungspflicht für die Alkoholabgabe und strich die von Basel-Stadt vorgesehene Heimführung betrunkener Jugendlicher - das kam an der Urne auch durch.
Ohne Nachbarkanton, wo manche jungen Problemtrinker herkommen, liess Basel-Stadt dann die Heimführung ebenfalls fallen. Übrig blieb das Weitergabeverbot. Im Parlament sprachen am Mittwoch alle Fraktionen von der Gewichtigkeit des Problems; doch die meisten kritisierten die Vorlage als kaum praktikabel im Polizeialltag. (...)

 

20 Minuten online 10.03.2009

Kein Wein und Bier mehr für Jugendliche

Frankreich verordnet seinen Minderjährigen eine Alkohol- und Tabakabstinenz: Die Nationalversammlung billigte in der vergangenen Nacht mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf, der den Verkauf von Wein, Bier und Zigaretten an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet.
Ein Verstoss wird mit bis zu 7'500 Euro geahndet. (...) Vor Inkrafttreten des Verbotes muss das Gesetz noch vom Senat verabschiedet werden, was wegen der parteiübergreifenden Zustimmung als wahrscheinlich gilt.
Mit den Massnahmen will die Regierung dem «zunehmend alarmierenden und brutalen Alkoholkonsum» unter Jugendlichen entgegensteuern, erklärte Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot. Nach ihren Angaben ist die Zahl der unter 15-Jährigen, die nach Alkoholkonsum ins Krankenhaus gebracht wurden, zwischen 2004 und 2007 um 50% gestiegen. Zu dem Gesetzespaket gehört auch das Verbot sogenannter Open Bars, in denen für einen bestimmten Betrag ohne Limit getrunken werden kann.
Kritik rief hervor, dass das Gesetzespaket gleichzeitig erstmals die Werbung für Alkohol im Internet zulässt. Bislang ist dies nicht gesetzlich geregelt. Dem Entwurf zufolge dürfen lediglich Seiten, die sich ausdrücklich an Jugendliche richten, nicht für Drinks und Spirituosen werden.

«Gefährlicher Widerspruch»
Ein Verkaufsverbot bei gleichzeitiger Erlaubnis zum Werben sei ein gefährlicher Widerspruch, sagte Alain Rigaud, Präsident des nationalen Verbandes zur Suchtprävention (Anpaa). (...)
Das Rauschtrinken ist unter Jugendlichen in Frankreich ein grosses Problem geworden. Um dem entgegenzuwirken, soll zudem Tankstellen abends und nachts der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten werden. Auch werden Bürgermeister die Befugnis erhalten, den Verkauf von Wein und Bier zum Mitnehmen ab 18.00 Uhr zu untersagen. Quelle: AP

 

Basellandschaftliche Zeitung / MLZ; 22.11.2008

Alk-Exzesse bekämpfen

Die beiden Basel machen im Kampf gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche gemeinsame Sache. Vergessen sind die Querelen, als Baselland eigenmächtig die Alterslimite 18 für alle Alkoholika einführen wollte. Darauf verzichtet Polizeidirektorin Sabine Pegoraro vorerst.
Im Juli hatten sich die Regierungen auf ein gemeinsames Massnahmenpaket bezüglich Alkoholexzesse durch Jugendliche geeinigt. Diese Massnahmen gilt es nun gesetzlich zu verankern. Gestern hat die Basler Regierung dem Parlament einen entsprechenden Ratschlag unterbreitet. Mit einer fast identischen Vorlage wird sich auch der Baselbieter Landrat beschäftigen.
Zu den Massnahmen gehört etwa ein Weitergabeverbot. Wer Alkohol an Jugendliche weitergibt, macht sich künftig strafbar. Weiter soll die Polizei betrunkene Jugendliche in ihre Obhut nehmen, ihre Eltern informieren und, falls nötig, sie nach Hause fahren können › auf Kosten der Erziehungsberechtigten. Krasse Fälle könnten künftig auch der zuständigen Jugendschutz-Stelle gemeldet werden.
Mit dem Ratschlag beantragt die Regierung zudem, einen Anzug von Grossrätin Annemarie Pfeifer (EVP) zum selben Thema als erledigt abzuschreiben. (daw)

 

Medienmitteilung des Kantons Bern 29.04.2008

Verbot für "Flat rate - und "All you can drink -Partys

Ab dem 1. Juli 2008 sind im Kanton Bern "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys verboten. Alkoholische Getränke dürfen an Veranstaltungen weder gratis noch zu einem festen Preis unabhängig von der Menge abgegeben werden. Der Regierungsrat setzt nun die entsprechende Änderung im Gastgewerbegesetz in Kraft.

Der Gesamtkonsum alkoholischer Getränke ist in den letzten Jahren zwar zurückgegangen. Zugenommen hat aber das Rauschtrinken, insbesondere durch Jugendliche. Regelmässiger und exzessiver Alkoholkonsum im Jugendalter kann die Entwicklung massiv stören. "Flat rate"- oder "All you can drink"-Partys leisten dem Rauschtrinken Vorschub, weil die einzelnen Getränke nicht mehr bezahlt werden müssen und so ein wichtiges Hemmnis wegfällt, zuviel zu trinken.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken gratis oder zu einem festen Preis ohne Berücksichtigung der abgegebenen Menge wird deshalb verboten. Andere unentgeltliche Angebote oder Pauschalen sind vom Verbot nicht erfasst, beispielsweise Degustationen oder Gourmetmenüs, zu denen der jeweils passende Wein serviert wird. Der Grosse Rat hat das Gastgewerbegesetz im letzten Jahr geändert. Diese Änderung tritt nun am 1. Juli 2008 in Kraft.
Weitere Änderungen betreffen die generellen Überzeiten im Gastgewerbe und die Meldepflicht für Vereinslokale. Neu können für Gastgewerbebetriebe generelle Überzeitbewilligungen bis 05.00 Uhr erteilt werden. Somit werden Öffnungszeiten "rund um die Uhr" möglich. Für die Ausdehnung der Öffnungszeiten ist ein neues Gesuch nötig. Die Bewilligungen sind nur möglich, wenn der Schutz der Nachbarschaft vor übermässigem Lärm gesichert ist. Vereinslokale benötigen nach wie vor keine Gastgewerbebewilligung, müssen aber gemeldet sein. Für diese Meldung besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2008.

Das Verbot von "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys ist Teil der Massnahmen gegen Alkohol und Tabakmissbrauch. Bereits am 1. Januar 2007 ist die Werbung für Alkohol und Tabak eingeschränkt und die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren verboten worden. (...) Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darf seit längerem kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden. Für Spirituosen und Tabak beträgt die Altersgrenze 18 Jahre. Alle Personen - ausgenommen Eltern - machen sich zudem seit dem 1. Januar 2007 strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen Alkohol und Tabak weitergeben.
Die Einhaltung der Bestimmungen überwachen die Gemeinden. Sie haben die betroffenen Betriebe bei verschiedenen Gelegenheiten über das Werbeverbot und das Verkaufs- und Abgabeverbot für Alkohol und Tabak informiert. Zudem sind Testkäufe durchgeführt worden, die teilweise zu Strafanzeigen und zu verwaltungsrechtlichen Verwarnungen gegen die jeweiligen Betriebe geführt haben. Die Informationen und Testkäufe werden auch im laufenden Jahr weitergeführt. Stellen die Gemeinden Verstösse fest, machen sie Strafanzeigen und beantragen verwaltungsrechtliche Massnahmen.

 

20 Minuten 1.02.2007 Basel/Region

Gesetzesänderung gefordert

Wer für jüngere Geschwister oder Kollegen Alkohol besorgt, kann in Bern seit Anfang Jahr gebüsst werden. Basler Fachstellen sind sich einig, dass das Gesetz auch für die Region nützlich wäre.

Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl weitgehendsten Jugendschutzbestimmungen der Schweiz: Wer für seine kleinen Geschwister oder ein jüngeres Gschpänli Alkohol kauft, macht sich strafbar. Wird der Käufer in flagranti erwischt, gibts eine Anzeige, zudem muss er mit einer Mindestbusse von 200 Franken rechnen.
Jürgen Ullmann vom Basler Blauen Kreuz findet diese Erweiterung des Gesetzes absolut sinnvoll. «Vielleicht kann so der Alkoholproblematik bei Minderjährigen ein Riegel geschoben werden», meint Ullmann. Das Problem, dass Jüngere so mit Alkohol versorgt werden, sei altbekannt. «Das ist eine prüfenswerte Idee», findet auch Paul Rohrbach vom Baselbieter Blauen Kreuz.
Josha Frey von der Abteilung Jugend, Familie und Prävention in Basel sieht in der Bestimmung die Möglichkeit, Zeichen zu setzen, glaubt aber nicht an grosse Erfolge: «Es sind immer nur Einzelne, die die Polizei erwischen kann – als alleinige Massnahme reicht das sicher nicht», gibt er zu bedenken. Denise Dollinger

 

20 Minuten 31.01.2007 Bern/Region

Neues Jugendschutzgesetz zu wenig klar kommuniziert?

BERN - Seit Anfang Jahr kann gebüsst werden, wer für jüngere Geschwister oder Gspänli Alkohol besorgt. Dies weiss jedoch kaum jemand: Der Kanton habe zu wenig informiert, kritisieren nun Präventionsexperten.

«Wir bekommen (...) Telefonate von verunsicherten Leuten», sagt Ruedi Löffel von der Berner Fachstelle für Suchtprävention. Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl härtesten Jugendschutzbestimmungen der Schweiz: So macht sich unter anderem bereits strafbar, wer für seine kleineren Geschwister oder ein jüngeres Gspänli Alkohol kauft. «Weil vom Kanton nichts kommuniziert wurde, wissen aber weder das Verkaufspersonal noch die Konsumenten Bescheid», nervt sich Löffel. «Damit haben wir ein echtes Problem.»
Dass ein Informationsdefizit besteht, findet auch Marc Heeb von der Stadtberner Gewerbepolizei. «Bis im März wollen wir alle Geschäfte mit Merkblättern sensibilisieren. Zudem werden wir bei den Verkaufsstellen vorsprechen.» Laut Heeb wurde zwar bisher noch niemand gebüsst. «Wenn wir aber jemanden in flagranti erwischen, gibts eine Anzeige.» Die Mindestbusse beträgt 200 Franken.
Ruedi Löffel will jetzt nochmals beim Kanton intervenieren, damit die neuen Bestimmungen rasch bekannt werden. «Zudem dehnen wir in diesem Jahr unsere Testkäufe aus», sagt er. Raffaela Moresi

 

20 Minuten 22.12.2006 Bern/Region

Jugend wird besser vor Alkohol geschützt

BERN -Wer Minderjährigen Alkohol abgibt, macht sich bald strafbar. Zusammen mit dem Rauch- und Werbeverbot tritt in Bern ab Januar die härteste Jugendschutzbestimmung der Schweiz in Kraft.

«Wir haben bald das beste und fortschrittlichste Jugendkonzept der Schweiz», freut sich EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Ab dem 1. Januar 2007 wird in Bern mit einer Busse bestraft, wer Minderjährigen Alkohol verkauft oder für seinen kleinen Bruder oder ein jüngeres Gspänli Alkohol kauft.
«Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen ist ein Riesenproblem», sagt Löffel. «Exzesse und Wochenendorgien richten bei Minderjährigen massive Schäden an, weil ihr Hirn sich noch in der Entwicklung befindet.» Seit Jahren kämpft der Suchtexperte für einen verschärften Jugendschutz. Er hofft nun, dass den Jungen das grosse Risiko durch die neuen Alkoholbestimmungen stärker bewusst wird.
Die Polizei ist sich im Klaren, dass sich diese nur schwer durchsetzen lassen: «Wir haben keine Spezialisten, die das überprüfen», sagt Kapo-Sprecher Olivier Cochet. «Wenn wir Minderjährige mit Alkohol erwischen, fragen wir aber, woher sie ihn haben.»
Ab 2007 wird im Kanton Bern auch den jungen Rauchern der Kampf angesagt: Zigaretten gibts neu erst ab 18 Jahren. Zudem gelten restriktive Werbeverbote für Tabakwaren und Alkohol. Lorenz Hanselmann

 

20 Minuten 20.01.2006 Bern/Region

Wer Jugendlichen Alkohol beschafft, soll bestraft werden

BERN - Fachleute und Politiker wollen im Kampf gegen den Alkoholkonsum von Jugendlichen härter durchgreifen: Erwachsene, die Jungen Alkohol beschaffen, sollen bestraft werden.

Oft ist es ein älterer Kollege oder der grosse Bruder, der den Alkohol für eine Gruppe Jugendlicher einkauft. Am anschliessenden Saufgelage beteiligen sich dann aber munter auch die Jüngeren. «Dies ist für das Verkaufspersonal, das auf das Alter der Alkohol-Käufer achtet, sehr frustrierend», sagt die Berner SVP-Grossrätin Käthi Wälchli.
Deshalb verlangt sie jetzt in einem politischen Vorstoss, dass die erwachsenen Alkohol-Beschaffer künftig bestraft werden.
Auch Präventions-Fachmann und EVP-Grossrat Ruedi Löffel kämpft dafür. Er weiss: «Bei der Revision des Gastgewerbegesetzes wird dieser Punkt behandelt.» Zwar ist eigentlich schon heute die Alk-Abgabe an Junge verboten. «Es braucht aber ganz klar eine Präzisierung dieses Artikels», sagt Löffel. Er ist überzeugt, dass ein solches Gesetz umgesetzt und die Einhaltung kontrolliert werden kann. Philipp Probst

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