BaZ online 08.12.2010 / Basel-Stadt
Doch kein Alkohol-Weitergabeverbot an Jugendliche
Der Grosse Rat lehnte ein Alkohol-Weitergabeverbot ab und setzt
auf mehr Prävention – und auf neues Bundesrecht.
Basel-Stadt muss ohne neues Recht gegen jugendliche Alkoholexzesse angehen:
Der Grosse Rat ist am Mittwoch auf eine Gesetzesvorlage, die ein Alkohol-Weitergabeverbot
an Jugendliche gebracht hätte, nicht eingetreten. Das Gesetz hätte
den vorsätzlichen Verkauf oder die aktive Weitergabe alkoholischer
Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren sowie von Schnaps an solche
unter 18 Jahren unter Strafe gesetzt.
Die Vorlage war ursprünglich zusammen mit Baselland als Paket mit
diversen Massnahmen gedacht gewesen. Das Baselbiet speckte seine Vorlage
dann aber ab bis auf eine Bewilligungspflicht für die Alkoholabgabe
und strich die von Basel-Stadt vorgesehene Heimführung betrunkener
Jugendlicher - das kam an der Urne auch durch.
Ohne Nachbarkanton, wo manche jungen Problemtrinker herkommen, liess Basel-Stadt
dann die Heimführung ebenfalls fallen. Übrig blieb das Weitergabeverbot.
Im Parlament sprachen am Mittwoch alle Fraktionen von der Gewichtigkeit
des Problems; doch die meisten kritisierten die Vorlage als kaum praktikabel
im Polizeialltag. (...)
20 Minuten online 10.03.2009
Kein Wein und Bier mehr für Jugendliche
Frankreich verordnet seinen Minderjährigen eine Alkohol-
und Tabakabstinenz: Die Nationalversammlung billigte in der vergangenen
Nacht mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf, der den Verkauf von Wein,
Bier und Zigaretten
an Jugendliche unter 18 Jahren verbietet.
Ein Verstoss wird mit bis zu 7'500 Euro geahndet. (...) Vor Inkrafttreten
des Verbotes muss das Gesetz noch vom Senat verabschiedet werden, was
wegen der parteiübergreifenden Zustimmung als wahrscheinlich gilt.
Mit den Massnahmen will die Regierung dem «zunehmend alarmierenden
und brutalen Alkoholkonsum» unter Jugendlichen entgegensteuern,
erklärte Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot. Nach ihren Angaben
ist die Zahl der unter 15-Jährigen, die nach Alkoholkonsum ins Krankenhaus
gebracht wurden, zwischen 2004 und 2007 um 50% gestiegen. Zu dem Gesetzespaket
gehört auch das Verbot
sogenannter Open Bars, in denen für einen bestimmten Betrag ohne
Limit getrunken werden kann.
Kritik rief hervor, dass das Gesetzespaket gleichzeitig erstmals die Werbung
für Alkohol im Internet zulässt. Bislang ist dies nicht gesetzlich
geregelt. Dem Entwurf zufolge dürfen lediglich Seiten, die sich ausdrücklich
an Jugendliche richten, nicht für Drinks und Spirituosen werden.
«Gefährlicher Widerspruch»
Ein Verkaufsverbot bei gleichzeitiger Erlaubnis zum Werben sei ein gefährlicher
Widerspruch, sagte Alain Rigaud, Präsident des nationalen Verbandes
zur Suchtprävention (Anpaa). (...)
Das Rauschtrinken ist unter Jugendlichen in Frankreich ein grosses Problem
geworden. Um dem entgegenzuwirken, soll zudem
Tankstellen abends und nachts der Verkauf von alkoholischen Getränken
verboten werden. Auch werden Bürgermeister die Befugnis
erhalten, den Verkauf von Wein und Bier zum Mitnehmen ab 18.00 Uhr zu
untersagen. Quelle: AP
Basellandschaftliche Zeitung / MLZ; 22.11.2008
Alk-Exzesse bekämpfen
Die beiden Basel machen im Kampf gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche
gemeinsame Sache. Vergessen sind die Querelen, als Baselland eigenmächtig
die Alterslimite 18 für alle Alkoholika einführen wollte. Darauf
verzichtet Polizeidirektorin Sabine Pegoraro vorerst.
Im Juli hatten sich die Regierungen auf ein gemeinsames Massnahmenpaket
bezüglich Alkoholexzesse durch Jugendliche geeinigt. Diese Massnahmen
gilt es nun gesetzlich zu verankern. Gestern hat die Basler Regierung
dem Parlament einen entsprechenden Ratschlag unterbreitet. Mit einer fast
identischen Vorlage wird sich auch der Baselbieter Landrat beschäftigen.
Zu den Massnahmen gehört etwa ein Weitergabeverbot.
Wer Alkohol an Jugendliche weitergibt, macht sich künftig strafbar.
Weiter soll die Polizei betrunkene Jugendliche in ihre Obhut nehmen, ihre
Eltern informieren und, falls nötig, sie nach Hause fahren können
› auf Kosten der Erziehungsberechtigten. Krasse Fälle könnten
künftig auch der zuständigen Jugendschutz-Stelle gemeldet werden.
Mit dem Ratschlag beantragt die Regierung zudem, einen Anzug von Grossrätin
Annemarie Pfeifer (EVP) zum selben Thema als erledigt abzuschreiben. (daw)
Medienmitteilung des Kantons Bern 29.04.2008
Verbot für "Flat rate - und "All you can drink -Partys
Ab dem 1. Juli 2008 sind im Kanton Bern
"Flat rate"- und "All you can drink"-Partys verboten.
Alkoholische Getränke dürfen an Veranstaltungen weder gratis
noch zu einem festen Preis unabhängig von der Menge abgegeben werden.
Der Regierungsrat setzt nun die entsprechende Änderung im Gastgewerbegesetz
in Kraft.
Der Gesamtkonsum alkoholischer Getränke ist in den letzten Jahren
zwar zurückgegangen. Zugenommen hat aber das Rauschtrinken, insbesondere
durch Jugendliche. Regelmässiger und exzessiver Alkoholkonsum im
Jugendalter kann die Entwicklung massiv stören. "Flat rate"-
oder "All you can drink"-Partys leisten dem Rauschtrinken Vorschub,
weil die einzelnen Getränke nicht mehr bezahlt werden müssen
und so ein wichtiges Hemmnis wegfällt, zuviel zu trinken.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken gratis oder zu einem festen
Preis ohne Berücksichtigung der abgegebenen Menge wird deshalb verboten.
Andere unentgeltliche Angebote oder Pauschalen sind vom Verbot nicht erfasst,
beispielsweise Degustationen oder Gourmetmenüs, zu denen der jeweils
passende Wein serviert wird. Der Grosse Rat hat das Gastgewerbegesetz
im letzten Jahr geändert. Diese Änderung tritt nun am 1. Juli
2008 in Kraft.
Weitere Änderungen betreffen die generellen Überzeiten im Gastgewerbe
und die Meldepflicht für Vereinslokale. Neu können für
Gastgewerbebetriebe generelle Überzeitbewilligungen bis 05.00 Uhr
erteilt werden. Somit werden Öffnungszeiten "rund um die Uhr"
möglich. Für die Ausdehnung der Öffnungszeiten ist ein
neues Gesuch nötig. Die Bewilligungen sind nur möglich, wenn
der Schutz der Nachbarschaft vor übermässigem Lärm gesichert
ist. Vereinslokale benötigen nach wie vor keine Gastgewerbebewilligung,
müssen aber gemeldet sein. Für diese Meldung besteht eine Übergangsfrist
bis Ende 2008.
Das Verbot von "Flat rate"- und "All you can drink"-Partys
ist Teil der Massnahmen gegen Alkohol und Tabakmissbrauch. Bereits am
1. Januar 2007 ist die Werbung
für Alkohol und
Tabak eingeschränkt und die Abgabe
von Tabak an Personen unter 18 Jahren verboten worden. (...) Kindern
und Jugendlichen unter 16 Jahren darf seit längerem kein Alkohol
ausgeschenkt oder verkauft werden. Für Spirituosen und Tabak beträgt
die Altersgrenze 18 Jahre. Alle Personen - ausgenommen Eltern - machen
sich zudem seit dem 1. Januar 2007 strafbar, wenn sie Kindern oder Jugendlichen
Alkohol und Tabak weitergeben.
Die Einhaltung der Bestimmungen überwachen die Gemeinden. Sie haben
die betroffenen Betriebe bei verschiedenen Gelegenheiten über das
Werbeverbot und das Verkaufs- und Abgabeverbot für Alkohol und Tabak
informiert. Zudem sind Testkäufe durchgeführt worden, die teilweise
zu Strafanzeigen und zu verwaltungsrechtlichen Verwarnungen gegen die
jeweiligen Betriebe geführt haben. Die Informationen und Testkäufe
werden auch im laufenden Jahr weitergeführt. Stellen die Gemeinden
Verstösse fest, machen sie Strafanzeigen und beantragen verwaltungsrechtliche
Massnahmen.
20 Minuten 1.02.2007 Basel/Region
Gesetzesänderung gefordert
Wer für jüngere Geschwister oder Kollegen Alkohol besorgt,
kann in Bern seit Anfang Jahr gebüsst werden. Basler Fachstellen
sind sich einig, dass das Gesetz auch für die Region nützlich
wäre.
Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl
weitgehendsten Jugendschutzbestimmungen der Schweiz: Wer für
seine kleinen Geschwister oder ein jüngeres Gschpänli Alkohol
kauft, macht sich strafbar. Wird der Käufer in flagranti erwischt,
gibts eine Anzeige, zudem muss er mit einer Mindestbusse von 200 Franken
rechnen.
Jürgen Ullmann vom Basler Blauen Kreuz findet diese Erweiterung des
Gesetzes absolut sinnvoll. «Vielleicht kann so der Alkoholproblematik
bei Minderjährigen ein Riegel geschoben werden», meint Ullmann.
Das Problem, dass Jüngere so mit Alkohol versorgt werden, sei altbekannt.
«Das ist eine prüfenswerte Idee», findet auch Paul Rohrbach
vom Baselbieter Blauen Kreuz.
Josha Frey von der Abteilung Jugend, Familie und Prävention in Basel
sieht in der Bestimmung die Möglichkeit, Zeichen zu setzen, glaubt
aber nicht an grosse Erfolge: «Es sind immer nur Einzelne, die die
Polizei erwischen kann – als alleinige Massnahme reicht das sicher
nicht», gibt er zu bedenken. Denise Dollinger
20 Minuten 31.01.2007 Bern/Region
Neues Jugendschutzgesetz zu wenig klar kommuniziert?
BERN - Seit Anfang Jahr kann gebüsst werden, wer für
jüngere Geschwister oder Gspänli Alkohol besorgt. Dies weiss
jedoch kaum jemand: Der Kanton habe zu wenig informiert, kritisieren nun
Präventionsexperten.
«Wir bekommen (...) Telefonate von verunsicherten Leuten»,
sagt Ruedi Löffel von der Berner Fachstelle für Suchtprävention.
Seit Anfang Jahr gelten im Kanton Bern die wohl härtesten Jugendschutzbestimmungen
der Schweiz: So macht sich unter anderem bereits strafbar, wer für
seine kleineren Geschwister oder ein jüngeres Gspänli Alkohol
kauft. «Weil vom Kanton nichts kommuniziert wurde, wissen aber weder
das Verkaufspersonal noch die Konsumenten Bescheid», nervt sich
Löffel. «Damit haben wir ein echtes Problem.»
Dass ein Informationsdefizit besteht, findet auch Marc Heeb von der Stadtberner
Gewerbepolizei. «Bis im März wollen wir alle Geschäfte
mit Merkblättern sensibilisieren. Zudem werden wir bei den Verkaufsstellen
vorsprechen.» Laut Heeb wurde zwar bisher noch niemand gebüsst.
«Wenn wir aber jemanden in flagranti erwischen, gibts eine Anzeige.»
Die Mindestbusse beträgt 200 Franken.
Ruedi Löffel will jetzt nochmals beim Kanton intervenieren, damit
die neuen Bestimmungen rasch bekannt werden. «Zudem dehnen wir in
diesem Jahr unsere Testkäufe aus», sagt er. Raffaela Moresi
20 Minuten 22.12.2006 Bern/Region
Jugend wird besser vor Alkohol geschützt
BERN -Wer Minderjährigen Alkohol abgibt, macht sich bald
strafbar. Zusammen mit dem Rauch- und Werbeverbot tritt in Bern ab Januar
die härteste Jugendschutzbestimmung der Schweiz in Kraft.
«Wir haben bald das beste und fortschrittlichste Jugendkonzept
der Schweiz», freut sich EVP-Grossrat Ruedi Löffel. Ab
dem 1. Januar 2007 wird in Bern mit einer Busse bestraft, wer Minderjährigen
Alkohol verkauft oder für seinen kleinen Bruder oder ein jüngeres
Gspänli Alkohol kauft.
«Der Alkoholkonsum bei Jugendlichen ist ein Riesenproblem»,
sagt Löffel. «Exzesse und Wochenendorgien richten bei Minderjährigen
massive Schäden an, weil ihr Hirn sich noch in der Entwicklung befindet.»
Seit Jahren kämpft der Suchtexperte für einen verschärften
Jugendschutz. Er hofft nun, dass den Jungen das grosse Risiko durch die
neuen Alkoholbestimmungen stärker bewusst wird.
Die Polizei ist sich im Klaren, dass sich diese nur schwer durchsetzen
lassen: «Wir haben keine Spezialisten, die das überprüfen»,
sagt Kapo-Sprecher Olivier Cochet. «Wenn wir Minderjährige
mit Alkohol erwischen, fragen wir aber, woher sie ihn haben.»
Ab 2007 wird im Kanton Bern auch den jungen Rauchern der Kampf angesagt:
Zigaretten gibts neu erst ab 18 Jahren. Zudem gelten restriktive Werbeverbote
für Tabakwaren und Alkohol. Lorenz Hanselmann
20 Minuten 20.01.2006 Bern/Region
Wer Jugendlichen Alkohol beschafft, soll bestraft werden
BERN - Fachleute und Politiker wollen im Kampf gegen den Alkoholkonsum
von Jugendlichen härter durchgreifen: Erwachsene, die Jungen Alkohol
beschaffen, sollen bestraft werden.
Oft ist es ein älterer Kollege oder der grosse Bruder, der den
Alkohol für eine Gruppe Jugendlicher einkauft. Am anschliessenden
Saufgelage beteiligen sich dann aber munter auch die Jüngeren. «Dies
ist für das Verkaufspersonal, das auf das Alter der Alkohol-Käufer
achtet, sehr frustrierend», sagt die Berner SVP-Grossrätin
Käthi Wälchli.
Deshalb verlangt sie jetzt in einem politischen Vorstoss, dass die erwachsenen
Alkohol-Beschaffer künftig bestraft werden.
Auch Präventions-Fachmann und EVP-Grossrat Ruedi Löffel
kämpft dafür. Er weiss: «Bei der Revision des
Gastgewerbegesetzes wird dieser Punkt behandelt.» Zwar ist
eigentlich schon heute die Alk-Abgabe an Junge verboten. «Es braucht
aber ganz klar eine Präzisierung dieses Artikels», sagt Löffel.
Er ist überzeugt, dass ein solches Gesetz umgesetzt und
die Einhaltung kontrolliert werden kann. Philipp Probst
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